Anmeldungen einer GmbH zum Handelsregister
Sie möchten eine Handelsregistereintragung vornehmen?
Dann benötigen Sie einen Notar. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wer die Anmeldung vornehmen kann. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nur der Orientierung dient und nicht abschließend ist. Grischa Sebastian Franke, Ihr Notar in Berlin, beantwortet gern Ihre Fragen zum Thema Handelsregisteranmeldung. Sprechen Sie uns an.
GmbH Gründung
Benötigte Unterlagen
- notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag
- Beschluss über die Bestellung des Geschäftsführers
- Gesellschafterliste
bei Sachgründungen zudem:
- Sacheinlageverträge
- Sachgründungsbericht
- Wertnachweis
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Alle Geschäftsführer gemeinsam
Effektive Kapitalerhöhung
Benötigte Unterlagen
- notariell beurkundeter Kapitalerhöhungsbeschluss
- notariell beglaubigte Übernahmeerklärungen
- Liste der Übernehmer
- Liste der Gesellschafter
- Neufassung des Gesellschaftsvertrags
bei Sachkapitalerhöhung zudem:
- Verträge über Sacheinlagen
- Wertnachweis
- Sachkapitalerhöhungsbericht
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Alle Geschäftsführer gemeinsam
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Benötigte Unterlagen
- notariell beurkundeter Kapitalerhöhungsbeschluss
- durch Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz (Bilanzstichtag maximal 8 Monate vor der Anmeldung)
- Liste der Gesellschafter
- Neufassung des Gesellschaftsvertrags
wenn der Kapitalerhöhung eine Zwischenbilanz zugrunde gelegt wird:
- zudem letzte Jahresbilanz
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Alle Geschäftsführer gemeinsam
Kapitalherabsetzung
Benötigte Unterlagen
- notariell beurkundeter Kapitalherabsetzungsbeschluss
- Liste der Gesellschafter
- Neufassung des Gesellschaftsvertrags
wenn ordentliche Kapitalherabsetzung:
- zudem Nachweis über Veröffentlichung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in Gesellschaftsblättern
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Alle Geschäftsführer gemeinsam
Sonstige Änderung des Gesellschaftsvertrags (z.B. Unternehmensgegenstand, Sitz, Firma)
Benötigte Unterlagen
- notariell beurkundeter Gesellschafterbeschluss
- Neufassung des Gesellschaftsvertrags
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
vertretungsberechtigte Anzahl der Geschäftsführer
Änderung der inländischen Geschäftsanschrift
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
vertretungsberechtigte Anzahl der Geschäftsführer
Errichtung, Aufhebung oder Verlegung einer Zweigniederlassung
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
vertretungsberechtigte Anzahl der Geschäftsführer
Erteilung oder Widerruf von Prokura, Änderung der Vertretungsbefugnis eines Prokuristen
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
vertretungsberechtigte Anzahl der Geschäftsführer
Neubestellung eines Geschäftsführers
Benötigte Unterlagen
Gesellschafterbeschluss über Geschäftsführerbestellung
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
vertretungsberechtigte Anzahl der Geschäftsführer zusammen mit neuem Geschäftsführer
Änderung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers
Benötigte Unterlagen
Gesellschafterbeschluss über die Änderung der Vertretungsbefugnis
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
vertretungsberechtigte Anzahl der Geschäftsführer
Ausscheiden eines Geschäftsführers
Benötigte Unterlagen
entweder Gesellschafterbeschluss über Abberufung oder Niederlegungserklärung des Geschäftsführers mit Nachweis des Zugangs bei Gesellschaftern
oder Sterbeurkunde des Geschäftsführers
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
verbleibende Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl
oder neue Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl
beachten Sie!
der ausgeschiedene Geschäftsführer darf die Anmeldung nicht mehr vornehmen
Auflösung der Gesellschaft
Benötigte Unterlagen
Gesellschafterbeschluss über Auflösung und Bestellung von Liquidatoren
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
alle Liquidatoren
Erlöschen der Gesellschaft
Benötigte Unterlagen
keine
(teilweise Liquidationsschlussbilanz)
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl
Umwandlungen
Für die Anmeldung von Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz gelten besondere Vorschriften. Sprechen Sie uns an.