Schenkung und Nutzung

Schenkung

Ein Schenkungsversprechen ist gemäß § 518 Absatz 1 BGB notariell zu beurkunden. Der Formmangel wird jedoch durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt, so dass Schenkungen von Hand grundsätzlich wirksam sind, sobald diese bewirkt sind.

Eine Ausnahme hiervon bilden Schenkungen von Immobilien und über erhebliche Vermögenswerte.

Eine Schenkung einer Immobilie muss, wie jede andere Übertragung einer Immobilie, notariell beurkundet werden.

Immobilie verschenken zum Steuernsparen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge?

Eine Schenkung ist möglich unter Ausnutzung der Steuerfreibeträge.

Diese sind wie folgt: Ehepartner 500.000, Kinder und Stiefkinder 400.000,000 EUR, 200.000 EUR je Enkel, jeder Dritte 20.000,00.

Die Abschichtung jedes Jahr beträgt 10 %.

Es kann daher durchaus sinnvoll sein, eine Immobilie zu verschenken im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Nutzung

Vertraglich vereinbarte Nutzungsrechte an einer Immobilie können in das Grundbuch eingetragen und derart verdinglicht werden. Der Vorteil davon ist, dass das Nutzungsrecht auch bei einem Verkauf bestehen bleibt (es sei denn der Nutzungsberechtigte stimmt der Löschung zu) und eine sichere Position darstellt. 

Die dinglichen Nutzungsrechte bei Immobilien

Wohnrecht nennt man das Recht die Immobilie zu bewohnen. Es ist möglich die Immobilie zu verkaufen und weiter zu bewohnen. Ein Wohnrecht besteht meistes bis zum Lebensende des Wohnberechtigten und ist üblicherweise nicht vererbbar. Dies macht zum Beispiel dann Sinn, wenn ältere Menschen Geld benötigen oder eine Schenkung an ihre Kinder vornehmen möchten, aber weiterhin in dem Objekt verbleiben möchten.

Beim Verkauf mit Leibrente wird die Immobilie an den neuen Eigentümer verkauft, der vormalige Eigentümer erhält aber ein Wohnrecht und eine Leibrente mit einer festen Laufzeit. Der Kaufpreis wird in Form einer monatlichen Rente an den Wohnberechtigten ausgezahlt.

Nießbrauchrecht: Der ehemalige Eigentümer hat mehr Rechte als beim Wohnrecht. Er kann seine Immobilie nicht nur bewohnen, sondern darf sie auch vermieten und Einnahmen erwirtschaften.