Grundschuld

Was ist eine Grundschuld?

Was ist eine Grundschuld?

Bei der Grundschuld handelt es sich um ein Grundpfandrecht, welches der Eigentümer einer Immobilie dem Gläubiger einer Forderung einräumt.

Am häufigsten wird die Grundschuld als Sicherheit genutzt, wenn es um die Absicherung eines Immobiliendarlehens geht.

Eine Grundschuldbestellung wird fast immer dann erforderlich, wenn Käufer Ihre Immobilie über eine Bank finanzieren. Für die Bank, die den Kredit gewährt, dient die Grundschuld als Sicherheit. Die Bank setzt die Grundschuldbestellung üblicherweise für die Auszahlung des Kredits voraus. 

Die Bank erhält durch die Grundschuld verschiedene Rechte, falls der Käufer zahlungsunfähig werden sollte.

Sollten Käufer einer Immobilie keine Finanzierung benötigt werden, ist auch keine Grundschuldbestellung erforderlich.

Wann ist eine Grundschuldbestellung sinnvoll?

Wann ist eine Grundschuldbestellung sinnvoll?

Es ist sinnvoll die Grundschuldbestellung direkt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar durchführen zu lassen, damit nur ein Termin stattfinden muss. Es ist allerdings auch möglich dies ohne Mehrkosten in einem zweiten, anschließenden Termin zu tun.

Welche Rechte erhält der Grundschuldgläubiger?

Welche Rechte erhält der Grundschuldgläubiger?

Bezahlen Sie als Käufer den Kaufpreis mithilfe eines Kredits? In diesem Falle ist es ratsam, rechtzeitig mit Ihrer Bank einen für Sie geeigneten Finanzierungsplan zu vereinbaren. Dies hat den Vorteil, dass wir Ihnen als Käufer auf Ihre Finanzierung abgestimmte vertragliche Zahlungsfristen empfehlen können. Sofern wir von Ihrer Bank die für die Grundschuld oder Hypothek benötigten Dokumente rechtzeitig erhalten, kann Notar Franke die Bestellung der Sicherheit im gleichen Termin eintragen wie die Beurkundung des Kaufvertrages.

Grundschuld

Grundschuld

Eine Grundschuldbestellung wird fast immer dann erforderlich, wenn die Finanzierung mithilfe eines Bankkredits erfolgt. Für die Bank, die den Kredit gewährt, dient die Grundschuld als Sicherheit. Die Bank setzt die Grundschuldbestellung üblicherweise für die Auszahlung des Kredits voraus. Ihre Grundschuld oder Hypothek können Sie selbstverständlich in unserer Kanzlei nicht nur beurkunden lassen, sondern wir tragen auch die Belastung Ihres Grundstücks im Grundbuch ein.

In der Grundschuldbestellungsurkunde erhält der Grundschuldgläubiger grundsätzlich zwei wesentliche Rechte:

1. Dingliche Zwangsvollstreckungs-unterwerfung

1. Dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist eine Klausel, die bei der Grundschuldbestellung in die Urkunde eingetragen wird. Der Schuldner stimmt zu, dass der Grundschuldgläubiger bei Ausbleiben der Zahlungen des Schuldners ohne Klage einzureichen die Zwangsvollstreckung durchführen darf. Der Grundschuldgläubiger kann einen sofort einen vollstreckbaren Titel erhalten.

Wenn bei einem Kredit der Darlehensnehmer also Ihre Kreditraten nicht mehr bezahlen kann, muss die Bank diesen nicht zuerst verklagen, sondern kann sofort die Zwangsverwaltung anordnen oder ein Zwangsversteigerungsverfahren der Immobilie anstrengen.

Der Erlös aus der Zwangsversteigerung fließt der Bank in Höhe der noch offenen Schuld nebst Zinsen zu. Überzählige Beträge erhält der Schuldner und vormalige Eigentümer der Immobilie.

Zwar gibt es verschiedene Mittel sich gegen ein Zwangsversteigerungsverfahren zu wehren. Es ist allerdings eine deutliche Erleichterung für den Gläubiger.

2. Abstraktes Schuldanerkenntnis

2. Abstraktes Schuldanerkenntnis

Bei den meisten Grundschuldbestellungen wird überdies auch fast immer ein abstraktes Schuldanerkenntnis des Darlehensnehmers gefordert. Dies stellt eine Ausweitung der Sicherheiten von der Immobilie auf das restliche Vermögen des Darlehensnehmers dar. Da eine Zwangsversteigerung viel Zeit in Anspruch nimmt, möchte die Banken bei Zahlungsschwierigkeiten schneller an ihr Geld gelangen. Durch das abstrakte Schuldanerkenntnis kann die Bank Vermögensgegenstände des Schuldners pfänden.

Da der Darlehensnehmer im Rahmen des abstrakten Schuldanerkenntnisses in aller Regel ebenfalls eine persönliche Vollstreckungsunterwerfung unterzeichnen muss, erhält die Bank auch für diese Vermögensanteile sofort einen vollstreckbaren Titel. Ein langer Klageweg ist somit auch hier nicht nötig.