2. Neue GmbH
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Zeitleiste Gründung
Informieren Sie sich auf der online Präsenz des Handelsregisters oder durch einen Anruf bei der IHK, ob der von Ihnen gewünschte Firmenname noch verfügbar ist.
Wir benötigen Ihre Angaben zu allen Beteiligten, also der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den Geschäftsführern. Bitte füllen Sie dafür unsere praktische Checkliste aus.
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit die Ausweise aller Beteiligten hochzuladen. Wir benötigen entweder den Personalausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung.
Sobald wir alle Informationen von Ihnen erhalten, fertigen wir Ihr Gründungsprotokoll sowie den Gesellschaftsvertrag. Bitte beachten Sie, dass, sollten Sie einen eigenen Gesellschaftsvertrag verwenden möchten, dieser erst von uns geprüft werden muss, wodurch ggf. weitere Kosten entstehen. Sollten Sie Ihren eigenen Gesellschaftsvertrag verwenden wollen, nehmen Sie bitte erst Kontakt zu uns auf, bevor Sie einen Termin buchen.
Zum Termin müssen alle Gesellschafter und Geschäftsführer erscheinen. Bitte bringen Sie und alle Beteiligten Ihr Ausweisdokument im Original mit (Personalausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung).
1-2 Tage nach der Beurkundung erhalten Sie digitale Kopien Ihres Gründungsprotokolls zur Eröffnung zur Eröffnung eines Bankkontos. Sollten Sie eine Papierversion benötigen, teilen Sie uns dies bitte im Termin mit.
Mithilfe des Gründungsprotokolls können Sie ein Geschäftskonto eröffnen. Nach Eröffnung des Kontos zahlen Sie das Stammkapital ein und senden Sie uns einen Kontoauszug zusammen mit der vom Geschäftsführer unterschriebenen Einzahlungsbestätigung per E-Mail an info@notar-franke.de
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung durch den Geschäftsführer beim Transparenzregister zu erfolgen hat.
Sobald wir den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals von Ihnen erhalten haben, nehmen wir umgehend die Anmeldung im Handelsregister vor.
Denken Sie daran Sie ein Firmenschild zu montieren, damit das Handelsregister Sie und Ihre neue Firma postalisch erreichen kann
Das Registergericht sendet Ihnen eine Rechnung über 200 Euro als Kostenvorschuss, welcher binnen eines Monats von Ihnen bezahlt werden muss. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur Überweisungen an die offizielle Bankverbindung der KEJ (Kosteneinziehungsstelle der Justiz) tätigen, da vermehrt Fälle von gefälschten Rechnungen verzeichnet wurden.
Sind alle Vorgaben korrekt erfüllt, steht der Eintragung nichts mehr im Wege. Sollten allerdings Probleme mit z.B. dem Namen oder der Adresse vorliegen, erhalten wir vom Handelsgericht eine Zwischenverfügung. Dies bedeutet, dass das Hindernis beseitigt werden muss, bevor Ihre Gesellschaft eingetragen werden kann. Sollte dies der Fall sein, kontaktieren wir Sie umgehend zur Klärung des Sachverhalts.
Die Eintragung im Handelsregister dauert etwa 3 Wochen. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung durch das zuständige Registergericht. Bitte geben Sie dem Gericht Zeit Ihre Firma einzutragen und sehen in dieser Zeit von Rückfragen bei uns oder dem Handelsgericht ab. Sobald Ihre Firma eingetragen ist, erhalten Sie von uns umgehend eine Benachrichtigung.
Kosten FAQ
Die gesetzlichen Kosten für eine ein Personen Gründung liegen bei ca. 810 Euro, die für eine Mehr Personen Gründung zwischen 830 und 880 Euro (je nach Anzahl der Gesellschafter und Geschäftsführer).
Nein. Die gesetzlichen Gebühren sind überall gleich, das heißt Sie zahlen überall das Gleiche.