Umfirmierung GmbH

Ihr Notar für Namensänderung Ihres Unternehmens in Berlin

Möchten Sie den Firmennamen Ihres Unternehmens ändern? Eine Umfirmierung ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung Ihrer Firma, sei es aufgrund einer neuen Idee, einer Unternehmensgründung oder einer strategischen Neuausrichtung. Wir unterstützen Sie bei der notariellen Beurkundung & der Anmeldung im Handelsregister. Buchen Sie jetzt einen Termin für Ihren Umfirmierung – schnell und ohne lange Wartezeiten.

Eine lächelnde Person mit lockigem Haar und einem ärmellosen Oberteil mit Blumenmuster steht im Freien vor einem verschwommenen grünen Hintergrund und denkt vielleicht über eine bevorstehende Umfirmierung ihrer GmbH bei einem Notar in Berlin nach, die ihre Gesellschaft neu definieren wird.

Erika  ★ ★ ★ ★ ★
Meine Namensänderung bei Herrn Franke war super einfach!

Erfolg wartet auf Sie

Gesellschaftsrecht mit Leichtigkeit! Unsere Notar-Services bieten Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei allen Angelegenheiten, die Ihre Gesellschaft betreffen. Wir sind Ihr Notar in Berlin, wenn es um Ihre Umfirmierung geht – für eine reibungslosen Änderung des Firmennamens und einen neuen Start in Ihre unternehmerische Zukunft! Kontaktieren Sie uns noch heute!

Das Bild zeigt das Wort „Franke“ in eleganter weißer Schreibschrift vor einem auffälligen schwarzen Hintergrund und erinnert so an das kultivierte Ambiente von Notar Berlin.

Wie läuft eine Umfirmierung bei Notar Franke ab?

  1. Gesellschafterbeschluss: Die Gesellschafter oder der Geschäftsführer fassen einen Beschluss über den neuen Firmennamen, der alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
  2. Notarielle Beurkundung: Der Beschluss wird durch einen Notar beurkundet. Wir erstellen die notwendigen Unterlagen und begleiten den gesamten Prozess.
  3. Anmeldung beim Handelsregister: Der neue Name wird durch uns beim zuständigen Handelsregister angemeldet. Sobald die Eintragung erfolgt ist, ist der neue Firmenname offiziell.
  4. Information an Dritte: Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sollten rechtzeitig über den Namenswechsel informiert werden, um die Geschäftsbeziehungen nahtlos fortzuführen.
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Gründe für eine Umfirmierung des Unternehmens

  • Neuausrichtung: Anpassung des Namens an neue Marktanforderungen oder eine veränderte Unternehmensstruktur

  • Fusionen oder Übernahmen: Einheitliche Darstellung nach einer Fusion oder Übernahme

  • Imagewechsel: Modernisierung oder Verbesserung des Unternehmens-Images

  • Rechtsformwechsel: Umfirmierung im Rahmen eines Wechsels der Rechtsform, z. B. von einer UG in eine GmbH

Rechtliche Voraussetzungen für eine Namensänderung

Umfirmierung und Umwandlung einer Firma erfordert eine genaue Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere bei Änderungen im Gesellschaftsvertrag. Der neue Firmenname muss eindeutig sein und darf keine bestehenden Markenrechte verletzen. Außerdem muss die Änderung im Handelsregister angemeldet und eingetragen werden. Falls der neue Name Änderungen im Gesellschaftsvertrag erfordert, müssen diese ebenfalls notariell dokumentiert werden. Nur durch die Einhaltung dieser rechtlichen Schritte wird die Namensänderung rechtskräftig.

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Das sagen unsere Kunden über uns

Eine Person mit langen schwarzen Haaren lächelt leicht in die Kamera. Sie trägt ein schwarzes Oberteil und eine helle Jacke. Der Hintergrund besteht aus einer Backsteinmauer.

Selma, Namensänderung

Die Änderung meines Firmennamens war einfach und schnell möglich!

Eine Frau und ein Mann in Geschäftskleidung stehen zusammen und lächeln. Die Frau hält ein Klemmbrett. Sie befinden sich in einem modernen Büro mit Glaswänden im Hintergrund.

Team TFT, Namensänderung

Wir sind sehr zufrieden und empfehlen Herrn Franke.

Eine lächelnde Person trägt eine Warnweste und steht neben einem Fenster. Der Hintergrund ist verschwommen und weist einen Hauch von blauem Himmel auf.

Gregor, Namensänderung

Mit meiner Firma gehe ich immer zu Herrn Franke.

Wie sind die Notarkosten für eine Änderung des Firmennamens?

Die Kosten für den Notar sind gesetzlich geregelt und bei jedem Notar identisch. Sie liegen bei einer Änderung des Firmennamens bei etwa 450 Euro. Buchen Sie gleich Ihren Notar Termin Berlin ohne lange Wartezeiten!

Häufige Fragen zur Umfirmierung

Die Umfirmierung einer GmbH wird rechtlich wirksam, sobald die Änderung im Handelsregister eingetragen ist. Vor der Eintragung muss der neue Firmenname durch einen Gesellschafterbeschluss und eine notarielle Beurkundung bestätigt werden. Nach der offiziellen Eintragung darf der neue Name in Verträgen, Rechnungen und anderen Dokumenten verwendet werden. Bis dahin bleibt der bisherige Firmenname gültig.

Die Kosten für eine Umfirmierung setzen sich wie folgt zusammen:

  • Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses (ca. 450 Euro brutto).

  • Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister (ca. 150 bis 200 Euro).

  • Zusätzliche Kosten für die Anpassung von Verträgen, Marketingmaterialien oder die Gewerbeummeldung können anfallen.
    Insgesamt liegen die Kosten meist zwischen 600 und 800 Euro.

Es gibt mehrere Punkte, die bei einer Umfirmierung berücksichtigt werden müssen:

  • Der neue Firmenname muss eindeutig sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (z. B. keine Markenrechtsverletzungen).

  • Die Änderung erfordert einen Gesellschafterbeschluss und eine notarielle Beurkundung.

  • Kunden, Geschäftspartner und Behörden wie das Finanzamt und die IHK sollten rechtzeitig informiert werden.

  • Dokumente wie Verträge, Rechnungen, Geschäftspapiere und Online-Präsenzen müssen aktualisiert werden.

Eine Umfirmierung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Die Dauer hängt von der Bearbeitungszeit des Handelsregisters ab, die meist 1 bis 2 Wochen beträgt. Der Prozess beginnt mit der notariellen Beurkundung und der Anmeldung beim Handelsregister. Eine sorgfältige Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen kann den Ablauf beschleunigen.

Bestehende Verträge bleiben auch nach einer Umfirmierung weiterhin gültig, da sich die rechtliche Identität der GmbH nicht ändert.

  • Kunden und Geschäftspartner sollten jedoch über die Namensänderung informiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Der neue Firmenname muss in Vertragsdokumenten, Rechnungen und Geschäftspapieren aktualisiert werden.
    Die GmbH bleibt weiterhin für alle bestehenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten verantwortlich.