Geschäftsanteile übertragen

Sie möchten Anteile Ihrer Gesellschaft übertragen?

Dann sollten Sie zunächst klären um welche Gesellschaftsform es geht. Unterschiedliche Gesellschaftsformen haben unterschiedliche Erfordernisse, wenn es um die Anteilsübertragung geht.

Anteile übertragen GmbH

Sie möchten Anteile an einer GmbH veräußern oder übertragen? Dann brauchen Sie einen Notar. Grischa Sebastian Franke hilft Ihnen gern bei der Veräußerung oder Übertragung Ihrer GmbH Anteile. Sprechen Sie uns an. Sobald die Übertragung wirksam geworden ist, reichen wir für Sie eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein.

Aktien verkaufen

Die Veräußerung von Aktien erfordert weder eine notarielle Beurkundung noch muss eine solche im Handelsregister eingetragen werden.

Offene Handelsgesellschaft / Kommanditgesellschaft / Partnerschaftsgesellschaft

Die Übertragung von Anteilen an einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer Partnerschaftsgesellschaft erfordert keine notarielle Beurkundung.

Beachten Sie:

Änderungen, die die Stellung der Gesellschafter betreffen, müssen jedoch im Handelsregister eingetragen werden. Alle Gesellschafter müssen diese Anmeldung unterzeichnen und diese Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Grischa Sebastian Franke ist Ihr Notar in Berlin und übernimmt gerne die Beurkundung für Sie. Sprechen Sie uns an.

Wichtig!

Besonderheiten gibt es zu beachten bei der Übertragung von Kommanditgesellschaften. Dies dient dem Schutz der Erwerber in Haftungsfragen. Auch in einem solchen Fall beraten wir Sie gern.

Anteilsübertragung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Grundsätzlich gilt, dass die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) keiner besonderen Form bedarf und auch nicht im Handelsregister angemeldet werden muss.

Wichtig!

Im Sonderfall, bei dem der GbR Grundbesitz gehört, ist vorgeschrieben, dass die Änderungen im Grundbuch eingetragen werden. Das geht nur mit Hilfe einer beglaubigten Erklärung der Beteiligten. Notar Franke kümmert sich gern um die Berichtigung Ihrer Anteile im Grundbuch.

Fazit

Es empfiehlt sich in allen oben genannten Fällen, die Verträge fachkundig gestalten zu lassen, um Fehler und mögliche Ansprüche von vorneherein auszuschließen. Sie brauchen Rat bei der Anteilsübertragung Ihrer Gesellschaft? Sprechen Sie uns an.