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Geschäftsanteile übertragen
Ihr Notar in Berlin

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Anteile oder gesamte Gesellschaft übertragen

Bei diesem Prozess übertragen Gesellschafter ihre Anteile an Dritte oder an andere Gesellschafter.

Wesentliche Schritte beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind:

    1. Vertragsverhandlung: Die Parteien verhandeln die Bedingungen des Verkaufs, einschließlich Preis, Zahlungsmodalitäten und etwaiger Garantien.

    2. Notarielle Beurkundung: Der Kaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dies stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Identität der Parteien sowie deren Willenserklärungen dokumentiert werden.

    3. Eintragung ins Handelsregister: Nach der Beurkundung wird der Verkauf beim zuständigen Handelsregister angemeldet, um die Änderung der Gesellschafterstruktur offiziell zu machen.

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Das sagen unsere Kunden über uns

Yakub, UG Gründer

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