Erbschein beantragen Berlin

Ihr Notar für die Beantragung und Abwicklung Ihres Erbscheins

Der Verlust eines Angehörigen bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern wirft auch rechtliche Fragen. Eine der zentralen Aufgaben ist die Beantragung eines Erbscheins, der notwendig ist, um die Vermögenswerte des Nachlasses rechtssicher zu verwalten und die Erbfolge klar zu regeln. Als Notar und erfahrene Rechtsanwälte in Berlin begleiten wir Sie bei der Beantragung Ihres Erbscheins und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts.

Ein kahlköpfiger Mann mit Bart, hellblauem Hemd und dunkler Krawatte steht vor einem verschwommenen hellen Hintergrund in Berlin. Sein Gesichtsausdruck ist neutral, während er einen Erbscheinsantrag seines Notars in der Hand hält.

Ludwig  ★ ★ ★ ★ ★
Hervorragende Arbeit bei der Beantragung unseres Erbscheins

Ihr Rechtsanwalt und Notar für Erbscheinsantrag in Berlin

Unsere Kanzlei in Berlin bietet Ihnen rechtliche und notarielle Unterstützung bei der Beantragung von Erbscheinen. Mit fundierter anwaltlicher Erfahrung im Erbrecht und der Nachlassabwicklung sorgen wir für eine präzise und rechtssichere Abwicklung Ihrer Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein persönliches Gespräch.

Weißer Schreibschrifttext mit der Schreibschrift „franke“ auf transparentem Hintergrund, mit einer leicht stilisierten und künstlerischen Schriftart, ideal für Anwaltskanzleien in Berlin, die Mandanten bei der Beantragung eines Erbscheins unterstützen.

In 4 Schritten zu Ihrem Erbschein

1.

Alle Erben stellen erforderliche Dokumente zusammen und reichen sie beim Notar ein.

 

2.

Notarielle Beurkundung des Erbscheinsantrags zur rechtlichen Absicherung.

3.

Antrag wird vom Notar beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht und bearbeitet.

4.

Nach der Erteilung erhalten Sie den Erbschein per Post und können Ihr Erbe verwalten.

Erbschein beantragen: Ihr Notar für Erbrecht & Familienrecht in Berlin

Der Verlust eines Angehörigen ist für viele Menschen eine schwierige Zeit, die auch rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Zu den wichtigsten Formalitäten gehört die Beantragung eines Erbscheins, der zur Regelung der Erbfolge und zum Zugriff auf Nachlasswerte wie Immobilien notwendig ist. In dieser belastenden Phase stehen wir Ihnen als erfahrene Notare und Rechtsanwälte in Berlin zur Seite, um Ihnen Sicherheit und Klarheit zu geben.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein rechtliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person bestätigt und sie berechtigt, über das geerbte Vermögen zu verfügen. Er dient als Nachweis gegenüber Gerichten, Banken, Versicherungen und Grundbuchämtern. Ohne einen gültigen Erbschein ist der Zugriff auf die Vermögenswerte des Nachlasses oft nicht möglich. Gemäß § 2353 BGB stellt das Nachlassgericht auf Antrag des Erben ein Zeugnis aus, das sowohl die Erbberechtigung als auch die Anteile der Erben festlegt. Dies ist besonders relevant, wenn mehrere Personen am Nachlass beteiligt sind oder ein Testament existiert.

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Wann ist ein Erbschein notwendig?

Ein Erbschein ist kein verpflichtendes Dokument, kann jedoch in vielen Situationen erforderlich sein, insbesondere wenn es darum geht, das geerbte Vermögen zu verwalten oder rechtlich darüber zu verfügen. Banken, Versicherungen und andere Behörden verlangen oft aus Sicherheitsgründen die Vorlage eines Erbscheins.

Ein Erbschein wird häufig benötigt für:
  • Auflösung von Konten des Verstorbenen
  • Begleichung offener Rechnungen
  • Verwaltung und Umschreibung von Nachlasswerten, wie z. B. Immobilien
  • Wechsel von Gesellschaftern bei Unternehmen wie oHGs oder KGs
  • Verfügung über den Nachlass, z. B. zur Auszahlung von Guthaben
  • Änderungen im Grundbuch, wenn der Eigentumsübergang nicht bereits in einem Testament oder Erbvertrag geregelt ist

Wann ist ein Erbschein nicht erforderlich?


Ein Erbschein ist nicht notwendig, wenn folgende Dokumente vorliegen:

  • Kontovollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Erbvertrag inkl. gerichtlichem Eröffnungsprotokoll
  • Beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments

Diese Unterlagen ersetzen den Erbschein und ermöglichen einen direkten Zugriff auf den Nachlass, ohne den Weg über das Nachlassgericht gehen zu müssen. Als Notar in Berlin stehen wir Ihnen beratend zur Seite, prüfen Ihre Unterlagen und klären, ob ein Erbschein in Ihrer Situation notwendig ist.

Arten von Erbscheinen

Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen, die sich nach den Gegebenheiten der Erbschaft richten:

  • Alleinerbschein: Wird ausgestellt, wenn eine Person allein den gesamten Nachlass erbt.
  • Gemeinschaftlicher Erbschein:Dokumentiert die Rechte aller Erben einer Erbengemeinschaft.
  • Teilerbschein:Belegt die Ansprüche einzelner Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft.

Zusätzlich gibt es spezielle Varianten, wie den gemeinschaftlichen Teilerbschein, den europäischen Erbschein, den gegenständlich beschränkten Erbschein, den Fremdrechtserbschein und den eigenrechtlichen Erbschein.

Unsere Kanzlei in Berlin unterstützt Sie mit einem Notar und erfahrenen Rechtsanwälten im Erbrecht und Familienrecht bei der Beantragung des passenden Erbscheins und begleitet Sie durch alle rechtlichen Schritte – für eine klare und rechtssichere Vermögensnachfolge.

Der europäische Erbschein

Für grenzüberschreitende Erbfälle gibt es das europäische Nachlasszeugnis. Dieses Dokument wird von einem Amtsgericht oder Nachlassgericht ausgestellt und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Es vereinfacht den Weg, da keine separaten Erbscheine für jedes Land erforderlich sind. Mit dem europäischen Erbschein können Sie den Nachlass des Verstorbenen in verschiedenen Ländern verwalten.

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Das sagen unsere Kunden über uns

Ein älteres Paar lächelt im Freien mit Bäumen im Hintergrund und verkörpert Glück und Ruhe. Der Mann, der eine Brille und ein orangefarbenes Hemd trägt, und die Frau mit kurzen grauen Haaren und einer weißen Bluse scheinen diese friedlichen Momente gemeinsam zu genießen, während sie über Dinge wie Erbrecht und die Beantragung ihres Erbscheins bei einem Berliner Notar diskutieren.

Anne und Karsten, Erbscheinsantrag

Wir sind sehr zufrieden und bedanken uns herzlich.

Ein Mann mittleren Alters mit kurzen, hellbraunen Haaren lächelt in die Kamera und strahlt das Selbstvertrauen eines erfahrenen Erbschein-Notars in Berlin aus. Er trägt ein blaues Hemd über einem weißen T-Shirt. Der Hintergrund ist leicht unscharf.

Christian, Erbscheinsantrag

Herr Franke war schnell und kompetent für mich da.

Ein älteres Paar steht eng beieinander und lächelt in einem gemütlichen Raum warm in die Kamera. Der Mann mit grauem Haar und Bart trägt ein blaues Hemd; die Frau hat blondes Haar und trägt eine gemusterte Bluse. Sie freuen sich darüber, einen Erbschein in Berlin beim Notar beantragt zu haben.

Beate und Lucas, Erbscheinsantrag

Sehr professionelle und zuverlässige Arbeit.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein kann von allen Personen beantragt werden, die als Erben gelten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erbanspruch auf der gesetzlichen Erbfolge, einem Testament oder einem Erbvertrag basiert. Auch Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben das Recht, einen Erbschein zu beantragen, wobei für einzelne Erben ein Teilerbschein und für die gesamte Gemeinschaft ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt werden kann. Letzterer empfiehlt sich besonders, wenn die Nachlassanteile bereits klar geregelt sind.

Besonderheiten: Minderjährige und Enterbte

  • Minderjährige Erben: Sie können einen Erbschein nicht selbst beantragen, sondern nur durch ihre gesetzlichen Vertreter, wie Eltern, einen Testamentsvollstrecker oder einen Nachlassverwalter.
  • Enterbte Familienmitglieder: Enterbte dürfen keinen Erbschein beantragen, haben jedoch einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn dieser geltend gemacht wird.

Als Notar und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Unterlagen zu prüfen, den Antrag beim Nachlassgericht zu stellen und Sie bei Fragen zum Ablauf oder zur Beantragung über das zuständige Amtsgericht zu beraten. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon, um einen Termin zu vereinbaren und den richtigen Weg für Ihre Erbangelegenheiten zu finden.

Wo kann ich einen Erbschein in Berlin beantragen?

Ein Erbschein wird in Berlin beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Sie können den Antrag schriftlich oder mündlich selbst einreichen oder die Unterstützung eines erfahrenen Notars in Anspruch nehmen. Das Notariat bereitet den Antrag professionell vor, fertigt die notwendige eidesstattliche Versicherung an und reicht den Erbscheinsantrag rechtssicher ein.

Wichtig: Überlegen Sie vor der Antragstellung sorgfältig, ob Sie den Nachlass annehmen möchten. Ein Nachlass kann sowohl Vermögenswerte als auch Schulden enthalten. Nach der Abgabe des Antrags und der Erklärung zur Annahme der Erbschaft ist ein Ausschlagen des Erbes nur noch in Ausnahmefällen möglich. Ein Notar für Erbrecht in Berlin unterstützt Sie dabei, alle Informationen rechtssicher zu prüfen und den richtigen Weg zu wählen.

Erbscheinsantrag Notar Berlin

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Unterlagen für die Beantragung eines Erbscheins

>Damit der Erbschein rechtssicher beantragt werden kann, sind verschiedene Dokumente und Nachweise erforderlich. Diese dienen dazu, die Erbfolge sowie die Verbindung zwischen dem Erblasser und den Erben eindeutig zu belegen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Sie benötigen Sie folgende Unterlagen und Nachweise:

 

  • Personalausweis bzw Reisepass
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Familienstammbuch, das beglaubigte Abschriften folgender Dokumente enthält:
    • Heiratsurkunden
    • Geburtsurkunden von Kindern
    • Sterbeurkunden vorverstorbener Erben
    • Hinweise zum Güterstand bei Eheleuten
    • Angaben zum Vermögensstand bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden
  • Namen und Anschriften aller Erben sowie Informationen zu deren Wohnsitz


Nachweise für die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge muss anhand von Personenstandsurkunden nachgewiesen werden, die die Verbindung zwischen dem Verstorbenen und den Erben lückenlos belegen. Dazu gehören

  • Heiratsurkunden (bei Eheleuten)
  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden von vorverstorbenen Erben
  • Urkunden, die einen Namenswechsel dokumentieren


Im Einzelfall können auch Nachweise über Erbausschlagungserklärungen erforderlich sein, die durch Bezugnahme auf die Nachlassakten erbracht werden.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben müssen die Antragsteller an Eides statt versichern.

Wie beantrage ich einen Erbschein in Berlin?

Beim zuständigen Amtsgericht oder Nachlassgericht in Berlin können Sie einen Erbschein schriftlich oder mündlich beantragen. Alternativ können Sie einen erfahrenen Notar beauftragen, der den Erbscheinsantrag vorbereitet und die Unterlagen vollständig einreicht.

Rechtsanwalt und Notar Grischa Sebastian Franke bietet Ihnen diese Leistung in Berlin an. Neben der Beurkundung des Antrags erstellt er eine eidesstattliche Versicherung, die für die Erteilung des Erbscheins erforderlich ist. Vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail oder Telefon, um die Beantragung des Erbscheins mit uns abzuwickeln.

Welche Fristen sind zu beachten?

Grundsätzlich ist für die Beantragung eines Erbscheins in Berlin keine Frist vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, nicht den Zeitpunkt nicht unnötig hinauszuzögern.
Wichtig! Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes sind sechs Wochen! Enthält das Erbe Schulden, haben Sie nur 12 Wochen Zeit um die Schulden zu begleichen. Alternativ haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

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Das sagen unsere Kunden über uns

Eine Person mit grauem Haar und Bart lächelt, trägt ein graues Hemd und eine Brille auf dem Kopf. Sie steht in einem Innenbereich neben einer weißen Backsteinmauer und strahlt das ruhige Selbstvertrauen einer Person aus, die sich in Berlin mit Erbscheinangelegenheiten auskennt.

Hans, Erbscheinsantrag

Ganz herzlichen Dank an Herrn Franke und sein Team.

Ein Porträt einer lächelnden Frau mit langen, welligen blonden Haaren, die ein gestreiftes Hemd und einen schwarzen Blazer trägt. Sie blickt direkt in die Kamera vor einem hellen, verschwommenen Hintergrund, der an die Beantragung eines Erbscheins in einem Berliner Notariat erinnert.

Heike, Erbscheinsantrag

Schnelle und zuverlässige Hilfe beim Erbscheinsantrag

Ein älteres Paar steht zusammen vor einem atemberaubenden Sonnenuntergang und lächelt zufrieden. Die Frau mit den kurzen blonden Haaren trägt ein hellblaues Hemd, während der Mann über seinen kurzen grauen Haaren ein dunkel gestreiftes Poloshirt trägt – ein heiterer Moment, der dem Erhalt eines Erbscheins im geschäftigen Berlin von einem Notar gleicht.

Moni und Pavel, Erbscheinsantrag

Wir sind sehr zufrieden und empfehlen Herrn Franke weiter.

Wie lange dauert die Beantragung eines Erbscheins?

Die Beantragung eines Erbscheins in Berlin dauert in der Regel nur wenige Wochen. Es ist ratsam, alle benötigten Dokumente zusammen mit dem Antrag einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Nach erfolgreicher Ausstellung des Erbscheins erhalten Sie das Dokument auf dem Postweg.

Was kostet die Beantragung eines Erbscheins beim Notar in Berlin?

Es fallen zum einen Gebühren für die notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit Ihrer Angaben an. Zum anderen natürlich für die Erteilung des Erbscheins. Die Höhe dieser Gebühren ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Nachlasswert. Stellt ein Erbe den Antrag allein, ist der- oder diejenige verantwortlich für die Begleichung der Gebühren. Stellt eine Erbengemeinschaft den Antrag zusammen, fällt die Verantwortlichkeit an alle Mitglieder.

Der Gebührenrechner der Bundesnotarkammer gibt Auskunft über die Höhe der Gebühren in Ihrem konkreten Fall.

Gut zu wissen

Sollten sich im Erbscheinantrag falsche Angaben befinden, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Insbesondere müssen Sie darauf achten, dass Sie keine wahrheitswidrigen Dokumente einreichen oder Tatsachen verschweigen. Dies kann zu strafrechtlichen Verurteilungen und zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen führen. Unter Umständen hat ein solches Versäumnis sogar die Erbunwürdigkeit zur Folge.

Sollten relevante Dokumente nach Beantragung des Erbscheins auftauchen, kann unter Umständen ein bereits vorliegender Erbschein angefochten und ggf für ungültig erklärt werden. Sie können in einem solchen Fall strafrechtlich belangt werden, falls Sie trotz dessen über das Nachlassvermögen verfügen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass Miterben den Erbschein zurückweisen. Gründe dafür können zum Beispiel Zweifel an der Höhe ihres Anteils sein oder an der Wirksamkeit des Verfügung des Verstorbenen. Solche Fälle können häufig nur durch einen langen und teuren Rechtsstreit geklärt werden. Erst nach Beilegung des Streits und Verkündung des Urteils können die Erben über den Nachlass verfügen. Bei überschuldeten Nachlässen bleiben Ihnen nur drei Monate Zeit, die Forderungen aus dem hinterlassenen Vermögen zu bezahlen. Gelingt das nicht, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Prüfen Sie deshalb genau, ob es sich um ein überschuldetes Erbe handelt, bevor Sie den Erbschein beantragen.

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Warum ist es sinnvoll, einen Notar zu beauftragen?

Unter Berücksichtigung der Risiken und möglicher Forderungen nach Beantragung und Ausstellung des Erbscheins empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder Notar aus Berlin hinzuzuziehen. Notar Franke hilft Ihnen, wenn es darum geht, Ihren Anspruch nachzuweisen. Selbstverständlich sind wir auch in Fällen behilflich, in denen Ihr Erbe Ihnen von Miterben streitig gemacht wird.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch Hilfe bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses an. Auf diese Weise wird die Berechnung der Vermögenswerte enorm vereinfacht. Selbstverständlich prüfen wir Ihr Erbe auf etwaige Schulden und schützen auf diese Weise Ihr Privatvermögen vor Forderungen. Auch in Konfliktsituationen können wir helfen, indem wir als unparteiische Instanz versuchen den Streit zu schlichten. Wir sind immer bemüht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für einen Erbschein mit Grischa Sebastian Franke, Ihrem Notar in Berlin.

Fragen und Antworten zum Erbschein

Ein Erbschein ist ein Zeugnis, das Auskunft darüber gibt, wer erbberechtigt ist und zu welchem Teil.

Im Umgang mit bestimmten Einrichtungen wie Banken und Versicherungen benötigen Sie als Erbe aus Sicherheitsgründen einen Erbschein, um den Nachlass verwalten zu können.

Jeder Erbe kann einen Erbschein beantragen. Es kann ratsam sein, hierbei professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen.

Der Erbschein muss an dem Nachlassgericht beantragt werden, das zuständig war für den Wohnort des Erblassers zum Todeszeitpunkt. Gerne übernehmen wir die Beantragung Ihres Erbscheins für Sie.

  • Personalausweis bzw Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch bzw. -bücher
  • Namen und Anschriften der Miterben
  • Namen und Anschriften sonstiger Verwandter

Es dauert in der Regel nur wenige Wochen, bis der Erbschein Ihnen nach vollständiger Beantragung per Post zugesandt wird. Wir helfen Ihnen gern bei der Durchsicht Ihrer Unterlagen und dem Zusammenstellen aller erforderlichen Dokumente.

Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Höhe des vererbten Vermögens. Mit Hilfe des Gebührensrechners können Sie die Gebühren in Ihrem individuellen Fall ausrechnen.

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