Erbschein beantragen

Sie brauchen einen Erbschein in Berlin?

Grischa Sebastian Franke, Ihr Notar in Berlin, hilft Ihnen gerne weiter und beantragt Ihren Erbschein für Sie. Sprechen Sie uns an.

Erbschein beantragen in 4 Schritten

Alle Erben gehen zum Notar und übergeben Unterlagen

Notar beurkundet Ihren Antrag 

Notar reicht die Unterlagen ein

GmbH gründen in Berlin

Sie erhalten Ihren Erbschein per Post

Beachten Sie:

Die Erben müssen nicht alle zum selben Notar gehen. Sollten Sie im Besitz eines der folgenden Dokumente sein, müssen Sie keinen Erbschein beantragen:

  • notarielles Testament
  • Erbvertrag inkl. gerichtlichem Eröffnungsprotokoll

Sollte Ihnen eines dieser Dokumente vorliegen, Sie aber nicht weiterkommen, sprechen Sie uns an.

Erbschein beantragen in Berlin - die wichtigsten Informationen

Der Tod eines nahen Verwandten ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit großem emotionalem Stress verbunden. Es bleibt selten Zeit zum Trauern, da sich die Familienmitglieder nicht nur um die Beerdigung kümmern müssen, sondern auch um behördliche Formalitäten. Ein Beispiel dafür ist die Beantragung des Erbscheins. Wir möchten Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite stehen und haben Ihnen aus diesem Grund die wichtigsten Informationen zur Beantragung eines Erbscheins bei einem Notar in Berlin zusammengestellt.

Was ist ein Erbschein?

2353 BGB regelt, dass das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag ein Zeugnis ausstellt. Dieses benennt nicht nur, wer erbberechtigt ist, sondern sagt auch wie groß der Erbteil ist, sollte der Erbe nur zu einem Teil zur Erbschaft berufen sein.

Sie benötigen den Erbschein als Ausweisdokument gegenüber Dritten wie Banken und Versicherungen. Nur so können die im Erbschein genannten Personen über das geerbte Vermögen verfügen. Man unterscheidet dabei folgende Arten von Erbscheinen:

Alleinerbschein
Eine einzige Person erbt das gesamte Vermögen

Gemeinchaftlicher Erbschein
– enthält die Vollmacht für alle eingetragenen Miterben
– kann von der Erbengemeinschaft beantragt werden

Teilerbschein
– Ansprüche einzelner Erben bilden eine Erbgemeinschaft
– Teilerbscheine können von allen Erbberechtigten beantragt werden

sowie gemeinschaftliche Teilerbscheine, europäische Erbscheine, gemischte Erbscheine, gegenständlich beschränkte Erbscheine, Fremdrechtserbscheine sowie eigenrechtliche Erbscheine.

Wann ist ein Erbschein notwendig?

Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Beantragung eines Erbscheins. Insbesondere Banken und Versicherungen fordern hingegen aus Sicherheitsgründen die Vorlage eines Erbscheins. Sie benötigen einen Erbschein häufig in diesen Situationen:

zur Nachlassverfügung

  • um Rechnungen zu bezahlen
  • um Konten aufzulösen
  • zur Grundbuchänderung, sofern der Eigentumsübergang nicht in einem Testament oder Erbvertrag geregelt ist
  • um einen Gesellschafterwechsel vorzunehmen bei oHGs und KGs
  • zur Verwaltung, Übertragung und Umschreibung des Nachlasses gegenüber Dritten

Beachten Sie:

Sie brauchen keinen Erbschein zu beantragen, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen:

  • notarielles Testament
  • beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments
  • Kontovollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Erbvertrag inkl. gerichtlichem Eröffnungsprotokoll

Der europäische Erbschein

Für Erbfälle, die sich über Landesgrenzen hinaus erstrecken, gibt es den europäischen Erbschein bzw das europäische Nachlasszeugnis. Dieser gilt für ganz Europa, das heißt Sie müssen nicht Erbscheine für die jeweiligen Länder beantragen sondern nur diesen einen.  

Wer ist berechtigt einen Erbschein zu beantragen?

Grundsätzlich gilt, dass jeder Erbe berechtigt ist einen Erbschein zu beantragen. Dabei ist unerheblich worauf sich der Erbanspruch gründet. Sprich sich auf die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament bzw Erbvertrag stützt. In Fällen von Erbengemeinschaften gilt, dass jeder Teilerbe einen Teilerbschein beantragen darf. Es ist allerdings ratsam, die Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins vorzunehmen, wenn die Nachlassanteile bereits geregelt sind.

Minderjährige Erben können nicht allein sondern nur in Vertretung durch ihre Eltern oder eine andere berechtigte Person wie zum Beispiel Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker den Erbschein anfordern.

Vom Verstorbenen enterbte Familienmitglieder dürfen keinen Erbschein beantragen. Sie haben trotz dessen Anspruch auf den Pflichtteil.

Wo kann ich einen Erbschein i Berlin beantragen?

Der Erbschein in Berlin muss immer beim Nachlassgericht beantragt werden.

Wichtig!

Klären Sie unbedingt vor der Antragstellung, ob Sie den Nachlass übernehmen möchten. Dieser kann nämlich nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden enthalten. Nach der Antragstellung mit Erklärung der Annahme der Erbschaft ist es nur in Ausnahmefällen möglich, das Erbe im Nachhinein auszuschlagen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Erbscheins?

  • Personalausweis bzw Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch
  • Namen & Anschriften der Miterben sowie sonstiger Verwandter
  • Testament oder Erbvertrag oder Informationen über entsprechende Verwahrstellen

In Ihren Familienstammbücher finden Sie beglaubigte Abschriften folgender Unterlagen:

  • Heiratsurkunden
  • Geburtsurkunden von Kindern
  • Sterbeurkunden
  • Hinweise über den Güterstand bei Eheleuten
  • Hinweise über den Vermögensstand bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Die gesetzliche Erbfolge muss anhand von Personenstandsurkunden geführt werden, die eine lückenlose Verbindung des Erblassers zu den Erben beweisen. Das sind zum Beispiel die

  • Heiratsurkunde bei Eheleuten,
  • Geburtsurkunden und
  • Sterbeurkunden vorverstorbener Erbberechtigter und auch
  • Urkunden, die einen Namenswechsel belegen.
  • Im Einzelfall auch Nachweise über Erbausschlagungserklärungen durch Bezugnahme auf die Nachlassakten.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben müssen die Antragsteller an Eides statt versichern.

Wie beantrage ich einen Erbschein in Berlin?

Beim zuständigen Berliner Nachlassgericht können Sie selbst schriftlich oder mündlich den Erbschein beantragen.

Sehr gern übernimmt auch Rechtsanwalt und Notar Grischa Sebastian Franke die Beantragung in Berlin für Sie. Er wird Ihren Antrag beurkunden sowie eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit Ihrer Angaben anfertigen. Sprechen Sie uns an.

Welche Fristen sind zu beachten?

Grundsätzlich ist für die Beantragung eines Erbscheins in Berlin keine Frist vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, nicht den Zeitpunkt nicht unnötig hinauszuzögern.

Beachten Sie:

Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes sind sechs Wochen!

Wichtig!

Enthält das Erbe Schulden, haben Sie nur 12 Wochen Zeit um die Schulden zu begleichen. Alternativ haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Wie lange dauert die Beantragung eines Erbscheins?

Die Beantragung eines Erbscheins in Berlin dauert in der Regel nur wenige Wochen. Es ist ratsam, alle benötigten Dokumente zusammen mit dem Antrag einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Nach erfolgreicher Ausstellung des Erbscheins erhalten Sie das Dokument auf dem Postweg.

Was kostet die Beantragung eines Erbscheins beim Notar in Berlin?

Es fallen zum einen Gebühren für die notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit Ihrer Angaben an. Zum anderen natürlich für die Erteilung des Erbscheins. Die Höhe dieser Gebühren ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Nachlasswert. Stellt ein Erbe den Antrag allein, ist der- oder diejenige verantwortlich für die Begleichung der Gebühren. Stellt eine Erbengemeinschaft den Antrag zusammen, fällt die Verantwortlichkeit an alle Mitglieder.

Der Gebührenrechner der Bundesnotarkammer gibt Auskunft über die Höhe der Gebühren in Ihrem konkreten Fall.

Wichtig!

Sollten sich im Erbscheinantrag falsche Angaben befinden, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Insbesondere müssen Sie darauf achten, dass Sie keine wahrheitswidrigen Dokumente einreichen oder Tatsachen verschweigen. Dies kann zu strafrechtlichen Verurteilungen und zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen führen. Unter Umständen hat ein solches Versäumnis sogar die Erbunwürdigkeit zur Folge.

Sollten relevante Dokumente nach Beantragung des Erbscheins auftauchen, kann unter Umständen ein bereits vorliegender Erbschein angefochten und ggf für ungültig erklärt werden. Sie können in einem solchen Fall strafrechtlich belangt werden, falls Sie trotz dessen über das Nachlassvermögen verfügen.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass Miterben den Erbschein zurückweisen. Gründe dafür können zum Beispiel Zweifel an der Höhe ihres Anteils sein oder an der Wirksamkeit des Verfügung des Verstorbenen. Solche Fälle können häufig nur durch einen langen und teuren Rechtsstreit geklärt werden. Erst nach Beilegung des Streits und Verkündung des Urteils können die Erben über den Nachlass verfügen.

Bei überschuldeten Nachlässen bleiben Ihnen nur drei Monate Zeit, die Forderungen aus dem hinterlassenen Vermögen zu bezahlen. Gelingt das nicht, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Prüfen Sie deshalb genau, ob es sich um ein überschuldetes Erbe handelt, bevor Sie den Erbschein beantragen.

Warum ist es sinnvoll, einen Notar zu beauftragen?

Unter Berücksichtigung der Risiken und möglicher Forderungen nach Beantragung und Ausstellung des Erbscheins empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder Notar aus Berlin hinzuzuziehen. Notar Franke hilft Ihnen, wenn es darum geht, Ihren Anspruch nachzuweisen. Selbstverständlich sind wir auch in Fällen behilflich, in denen Ihr Erbe Ihnen von Miterben streitig gemacht wird.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch Hilfe bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses an. Auf diese Weise wird die Berechnung der Vermögenswerte enorm vereinfacht.

Selbstverständlich prüfen wir Ihr Erbe auf etwaige Schulden und schützen auf diese Weise Ihr Privatvermögen vor Forderungen.

Auch in Konfliktsituationen können wir helfen, indem wir als unparteiische Instanz versuchen den Streit zu schlichten. Wir sind immer bemüht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für einen Erbschein mit Grischa Sebastian Franke, Ihrem Notar in Berlin. 

Fragen und Antworten zum Erbschein

Ein Erbschein ist ein Zeugnis, das Auskunft darüber gibt, wer erbberechtigt ist und zu welchem Teil.

Im Umgang mit bestimmten Einrichtungen wie Banken und Versicherungen benötigen Sie als Erbe aus Sicherheitsgründen einen Erbschein, um den Nachlass verwalten zu können.

Jeder Erbe kann einen Erbschein beantragen. Es kann ratsam sein, hierbei professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen.

Der Erbschein muss an dem Nachlassgericht beantragt werden, das zuständig war für den Wohnort des Erblassers zum Todeszeitpunkt. Gerne übernehmen wir die Beantragung Ihres Erbscheins für Sie.

  • Personalausweis bzw Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch bzw. -bücher
  • Namen und Anschriften der Miterben
  • Namen und Anschriften sonstiger Verwandter

Es dauert in der Regel nur wenige Wochen, bis der Erbschein Ihnen nach vollständiger Beantragung per Post zugesandt wird. Wir helfen Ihnen gern bei der Durchsicht Ihrer Unterlagen und dem Zusammenstellen aller erforderlichen Dokumente.

Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Höhe des vererbten Vermögens. Mit Hilfe des Gebührensrechners können Sie die Gebühren in Ihrem individuellen Fall ausrechnen.