Handelsregisteranmeldung Berlin

Ihr Notar für die Handelsregisteranmeldung Ihrer Gesellschaft

Egal ob Gründung, Geschäftsführerwechsel oder Sitzverlegung – jede Änderung an Ihrem Unternehmen muss ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür brauchen Sie einen Notar. Wir übernehmen das für Sie – und reichen die Anmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden beim Registergericht ein. Auch per Videokonferenz.

Handelsregister­anmeldung

Erstanmeldung

Sie gründen eine Gesellschaft? Erst mit der Eintragung erhält Ihre GmbH oder UG ihre volle Rechtsfähigkeit.

Auch andere Rechtsformen wie OHG, KG oder e.K. melden wir für Sie an

Änderungsanmeldung

Ändert sich etwas an Ihrer Gesellschaft, muss das Handelsregister aktualisiert werden.

Auch Änderungen am Gesellschaftsvertrag oder der Gesellschafterliste melden wir für Sie an.

Löschungsanmeldung

Wenn eine Gesellschaft aufgelöst oder beendet wird, muss sie aus dem Handelsregister gelöscht werden.

Auch die Löschung eines Einzelkaufmanns (e.K.) übernehmen wir für Sie.

Zweigniederlassungen &

Sonstige Anmeldungen

Sie eröffnen oder schließen eine Zweigniederlassung, oder brauchen eine andere Registeranmeldung? Wir übernehmen das für Sie.

Auch Umwandlungen, Insolvenzanmeldungen und Zweigniederlassungen melden wir für Sie an.

Was ist die Handelsregisteranmeldung?

Die Handelsregisteranmeldung ist der Prozess, durch den ein Unternehmen offiziell im Handelsregister eingetragen wird. Dies verleiht dem Unternehmen rechtliche Anerkennung und Transparenz.

Warum benötige ich einen Notar für die Anmeldung?

Ein Notar ist erforderlich, um die rechtlichen Dokumente zu beglaubigen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Er sorgt dafür, dass die Anmeldung korrekt und vollständig erfolgt.

Das sagen unsere Kunden über uns

Bahram

„Super nett, freundlich und alles lief gut!“

Ahmed

„Die Kanzlei von Franke kann ich wirklich nur weiterempfehlen.“

Adam

„Super Anwaltskanzlei.“


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Häufige Fragen zur Handelsregisteranmeldung

Ohne Handelsregistereintrag hat das Unternehmen keine rechtliche Existenz und kann nicht rechtsverbindlich auftreten. Zudem können Haftungsrisiken entstehen.

In Deutschland ist es nicht möglich, die Anmeldung ohne einen Notar durchzuführen, da notarielle Beglaubigungen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Nach erfolgreicher Anmeldung wird das Unternehmen im Handelsregister veröffentlicht. Sie erhalten eine Bestätigung über die Eintragung, die als Nachweis für Dritte dient.

Die Kosten setzen sich aus Notargebühren sowie eventuell anfallenden Gebühren für das Handelsregister zusammen. Diese können je nach Umfang der Dienstleistungen variieren.

Die Dauer kann variieren, in der Regel dauert es jedoch einige Tage bis Wochen, abhängig von der Komplexität des Unternehmens und der Bearbeitungszeit des zuständigen Registers.

Typischerweise werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Gesellschafterliste
  • Nachweis über das Stammkapital (bei Kapitalgesellschaften)
  • Identitätsnachweise der Gesellschafter und Geschäftsführer

Derin ★ ★ ★ ★ ★
„Schnell, unkompliziert und super gelaufen. Sehr zufrieden mit dem Service – klare Empfehlung!“

Alle Handelsregister­anmeldungen aus einer Hand

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Weißer, kursiver Text mit der Schreibschrift „Franke“ auf transparentem Hintergrund, mit einem schwachen grauen Schatten hinter den Buchstaben – ideal für Handelsregisteranmeldungsdokumente oder Markenmaterialien.

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