Ihr Notar für die Handelsregisteranmeldung Ihrer Gesellschaft
Wir begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess und sorgen dafür, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Vertrauen Sie uns, um Ihr Unternehmen schnell und reibungslos im Handelsregister eintragen zu lassen. So schaffen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.
Brian ★ ★ ★ ★ ★ Meine Handelsregisteranmeldung war schnell und problemlos!
Erfolg wartet auf Sie
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Was ist die Handelsregisteranmeldung?
Die Handelsregisteranmeldung ist der Prozess, durch den ein Unternehmen offiziell im Handelsregister eingetragen wird. Dies verleiht dem Unternehmen rechtliche Anerkennung und Transparenz.
Warum benötige ich einen Notar für die Anmeldung?
Ein Notar ist erforderlich, um die rechtlichen Dokumente zu beglaubigen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Er sorgt dafür, dass die Anmeldung korrekt und vollständig erfolgt.
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Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
Typischerweise werden folgende Unterlagen benötigt:
Gesellschaftsvertrag oder Satzung
Gesellschafterliste
Nachweis über das Stammkapital (bei Kapitalgesellschaften)
Identitätsnachweise der Gesellschafter und Geschäftsführer
Wie lange dauert die Handelsregisteranmeldung?
Die Dauer kann variieren, in der Regel dauert es jedoch einige Tage bis Wochen, abhängig von der Komplexität des Unternehmens und der Bearbeitungszeit des zuständigen Registers.
Welche Kosten sind mit der Anmeldung verbunden?
Die Kosten setzen sich aus Notargebühren sowie eventuell anfallenden Gebühren für das Handelsregister zusammen. Diese können je nach Umfang der Dienstleistungen variieren.
Das sagen unsere Kunden über uns
Franziska, UG Gründer
Meine Handelsregisteranmeldung war einfach und unkompliziert.
Jan und Paul, GmbH Gründer
Vielen Dank für den schnellen Termin!
Sascha, Online Gründer
Hervorragende Arbeit und blitzschneller Termin.
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Nach erfolgreicher Anmeldung wird das Unternehmen im Handelsregister veröffentlicht. Sie erhalten eine Bestätigung über die Eintragung, die als Nachweis für Dritte dient.
Kann ich die Anmeldung selbst durchführen?
In Deutschland ist es nicht möglich, die Anmeldung ohne einen Notar durchzuführen, da notarielle Beglaubigungen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Was sind die Folgen einer fehlenden Anmeldung?
Ohne Handelsregistereintrag hat das Unternehmen keine rechtliche Existenz und kann nicht rechtsverbindlich auftreten. Zudem können Haftungsrisiken entstehen.
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