UG gründen in Berlin

Ihr Notar für die Gründung einer UG

Wenn Sie eine UG gründen, ist der Notar unverzichtbarer Partner für einen rechtssicheren Start. Er sorgt dafür, dass der Gesellschaftsvertrag präzise ausgearbeitet und ordnungsgemäß beurkundet wird. Ob persönlich in Berlin oder online – mit professioneller Unterstützung gelingt die Gründung Ihrer UG schnell, klar strukturiert und ohne vermeidbare Risiken.

Ein lächelnder Mann mit kurzen Haaren und Bart, einem dunklen Anzug und einer Krawatte, steht vor einer verschwommenen Uhr an einer Wand, möglicherweise in einem Notar Büro in Berlin, um seine UG zu gründen.

Sören ★ ★ ★ ★ ★
Kompetente Hilfe für mein Business und hervorragende Betreuung.

UG gründen in Berlin – Ihr Notar sorgt für Ihre Gründung

Die UG ist eine attraktive Rechtsform für Gründer, die mit geringem Stammkapital ein Unternehmen aufbauen möchten. Besonders junge Unternehmen und Start-ups nutzen die Vorteile dieser Gesellschaftsform, da sie einerseits eine klare Haftungsbeschränkung bietet und andererseits einen strukturierten Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit ermöglicht. Auch bestehende Betriebe können von einer Umwandlung in eine UG profitieren, wenn Flexibilität und Rechtssicherheit gefragt sind.

 

Mit unserem Notar für Gesellschaftsrecht in Berlin begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags über die notarielle Beurkundung bis hin zur Anmeldung beim Handelsregister. Entscheiden Sie sich für unseren Notar für die Gründung einer UG, profitieren Sie von fachlicher Unterstützung. Von Ihrem Notar werden alle rechtlichen Anforderungen präzise umgesetzt, sodass Ihre Gesellschaft auf einer soliden Grundlage steht.

Silbernes Logo mit dem Wort "Franke" in einer stilvollen, kursiven Schrift vor einem transparenten Hintergrund - ideal für diejenigen, die UG gründen notar mit einer eleganten Markenidentität suchen.

Mit Ihrem Notar in 4 Schritten die eigene UG gründen

1.

Daten übermitteln Sie übermitteln uns die erforderlichen Informationen zu Ihrer Gesellschaft und erhalten zeitnah einen Termin beim Notar.

2.

Vertrag beurkunden


Der Gesellschaftsvertrag Ihrer UG wird notariell beurkundet – wahlweise in unserer Kanzlei in Berlin oder per Online-Verfahren.

3.

Konto eröffnen


Im Anschluss eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen das Stammkapital der UG ein.

4.

Eintrag im Handelsregister

Nach Vorlage aller Unterlagen übernimmt der Notar die Anmeldung Ihrer UG beim Handelsregister. Mit der Eintragung ist Ihre Gesellschaft offiziell gegründet.

Ihr Notar in Berlin für eine reibungslose UG-Gründung

Planen Sie Ihre UG-Gründung ohne Verzögerung – mit flexiblen Terminen, die sich Ihrem Zeitplan anpassen. Ohne lange Wartezeiten sorgen wir dafür, dass alle notwendigen Schritte zur Gründung Ihrer UG rechtssicher umgesetzt werden.

UG gründen mit Notar: Rechtliche Grundlagen im Überblick

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Kapitalgesellschaft und zählt zu den beliebtesten Rechtsformen für Gründer in Deutschland. Ihr wesentliches Merkmal ist die beschränkte Haftung: Verbindlichkeiten betreffen ausschließlich das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Dadurch reduziert sich das finanzielle Risiko erheblich und bleibt zugleich gut kalkulierbar.

 

Bereits mit einem Stammkapital ab einem Euro ist die Gründung einer UG möglich. Ein Notar stellt sicher, dass der Gesellschaftsvertrag rechtssicher formuliert wird und alle Unterlagen vollständig beim zuständigen Registergericht vorliegen. Auch spätere Schritte im Lebenszyklus der Gesellschaft, wie etwa eine Liquidation beim Notar, erfolgen nach festgelegten rechtlichen Vorgaben.

Rechtliche Organe der UG und ihre Aufgaben

Eine UG verfügt über zwei zentrale Organe: die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung wird im Gesellschaftsvertrag bestimmt und kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung neu berufen oder abberufen werden. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gesellschaft, etwa Satzungsänderungen oder wenn Gesellschafter den Unternehmenszweck ändern möchten. Beide Organe sichern eine klare rechtliche Struktur und verantwortungsvolle Führung der Gesellschaft.

Ein-Personen-UG gründen – mit Unterstützung durch Ihren Notar

Eine UG kann nicht nur mit mehreren Gesellschaftern, sondern auch von einer einzelnen Person gegründet werden. Diese sogenannte Ein-Personen-UG entspricht in ihrer Struktur einer Mini-GmbH und erfordert lediglich ein Stammkapital ab einem Euro. Für die Umsetzung begleitet Sie idealerweise ein Notar bei der UG-Gründung, der den Gesellschaftsvertrag erstellt, beurkundet und die Anmeldung beim Handelsregister übernimmt.

Eine bestehende UG erwerben

Neben der Neugründung besteht die Möglichkeit, eine bereits eingetragene UG zu erwerben. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Vorratsgesellschaft. Der Vorteil liegt darin, dass sämtliche Gründungsschritte bereits erledigt sind, sodass die Gesellschaft sofort handlungsfähig ist.

Beim Erwerb einer bestehenden UG ist jedoch notarielle Expertise unverzichtbar. Unser Notar prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen, begleitet notwendige Änderungen im Gesellschaftsvertrag und übernimmt auch Vorgänge wie einen Geschäftsführerwechsel.

Das sagen unsere Kunden über uns

Eine Person mit kurzen dunklen Haaren und gestutztem Bart lächelt leicht und trägt ein schwarzes Hemd. Der Hintergrund ist mit Grün verschwommen, was eine Szene im Freien suggeriert, nach einem Besuch beim Notar in Berlin, um eine UG zu gründen.

Mohammad, UG Gründer

Die Gründung meiner Security Firma war schnell und einfachn

Mann mit Bart, Anzug und Krawatte, steht im Freien. Der Hintergrund ist verschwommen und zeigt rote und blaue Lichter und Grün, was an die belebten Gegenden in der Nähe eines Notariats in Berlin erinnert, in der eine UG Gründung stattfand.

Milos, GmbH Gründer

Mein Business ist sehr gut aufgehoben bei Notar Franke

Ein Mann mit kurzen dunklen Haaren lächelt herzlich und trägt einen kastanienbraunen Pullover über einem blauen Hemd mit Kragen. Er steht vor einem Hintergrund aus Wellblech und strahlt die professionelle und doch zugängliche Aura aus, die typisch für einen Berliner Notar ist, der eine UG gründet.

Andy, Online Gründer

Gestern Termin gebucht, heute gegründet!

UG gründen beim Notar – was spricht dafür, was dagegen?

Die UG bietet eine flexible Struktur, rechtliche Sicherheit und ist besonders für Gründer interessant, die mit überschaubarem Einsatz eine juristische Person etablieren möchten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile im Überblick.

 

Vorteile:

 

  • Gründung bereits ab einem Euro Stammkapital möglich
  • Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, das Privatvermögen bleibt geschützt
  • Keine Mindest- oder Maximalanzahl an Gesellschaftern erforderlich
  • Leichte Gewinnung und Beteiligung von Investoren
  • Wechsel oder Aufnahme von Gesellschaftern ist unkompliziert möglich
  • Gesellschafter können auch im eigenen Unternehmen angestellt werden
  • Körperschaftssteuer kann günstiger sein als die Einkommensteuer einer Personengesellschaft

 

Eine UG bringt jedoch nicht nur Vorteile mit sich. Bestimmte Rahmenbedingungen und Pflichten sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

 

Nachteile:

 

  • Höherer bürokratischer Aufwand in der Gründungsphase und bei der laufenden Buchhaltung
  • Strikte Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen, Entnahmen sind nicht erlaubt
  • Banken verlangen bei Krediten häufig eine persönliche Bürgschaft trotz Haftungsbeschränkung

Notarielle Begleitung – für eine klare Entscheidung

Ob die UG die passende Rechtsform für Ihr Vorhaben ist, hängt von Ihren individuellen Plänen ab. Unser Notar für die UG-Gründung erklärt Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen, zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf und sorgt dafür, dass alle Formalitäten korrekt umgesetzt werden. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten Grundlage und legen den Grundstein für eine rechtssichere unternehmerische Zukunft.

Was benötige ich, um eine UG in Berlin zu gründen?

Eine erfolgreiche UG-Gründung in Berlin beginnt mit einer gründlichen Vorbereitung. Bevor Sie den Gesellschaftsvertrag erstellen und die Gesellschaft im Handelsregister in Berlin eintragen, sollten Sie sich einige grundlegende Fragen stellen. Diese Entscheidungen legen die Basis für die rechtliche und organisatorische Struktur Ihrer Gesellschaft.


Fragen zur Vorbereitung:

 

  • Wie soll Ihre UG heißen
  • Wo befindet sich die Firmenanschrift
  • Welchen Unternehmenszweck verfolgt die Gesellschaft
  • Wer übernimmt die Rolle der Gesellschafter, wer die Geschäftsführung?

 

Sind diese Punkte geklärt, gilt es, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, die Sie für den Gründungstermin beim Notar benötigen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Angaben zum Unternehmenszweck und zur Firmenanschrift
  • Informationen über die Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsanteile
  • Entwurf oder Vorgaben für den Gesellschaftsvertrag
  • Nachweis über das Stammkapital (mindestens einen Euro)

Von der Idee bis zur Eintragung: Ihr Notar für eine UG-Gründung in Berlin

Ob als Gründerin, Freiberufler oder größeres Unternehmen – die UG bietet Ihnen eine flexible und rechtssichere Möglichkeit, Ihre Geschäftsidee umzusetzen. Unser Notar begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess.

Gründen Sie Schritt für Schritt Ihre UG mit unserem Notar in Berlin:

1.

Der Gesellschaftsvertrag bildet die Grundlage Ihrer UG. Darin werden Gesellschaftszweck, Sitz, Stammkapital sowie Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt. Ein Notar für Ihre UG-Gründung stellt sicher, dass der Vertrag rechtssicher formuliert und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Vorname und Nachname der Gesellschafter, die Person der Geschäftsführung sowie die Höhe des Stammkapitals werden dabei verbindlich festgehalten.

Wenn mehrere Personen die UG gründen, muss die Aufteilung der Geschäftsanteile geklärt werden. Sie orientiert sich häufig an eingebrachtem Kapital, übernommenen Aufgaben oder spezieller Fachkenntnis. Auch eine gleichmäßige Verteilung ist möglich. Damit es nach der UG-Gründung keine Unklarheiten gibt, unterstützt Sie unser Notar, eine transparente und faire Regelung in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen.

Nicht jede UG benötigt eine zusätzliche Genehmigung – dennoch sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmenszweck besondere Anforderungen stellt. In Branchen wie Gastronomie, Gesundheitswesen oder Rechtsberatung kann eine behördliche Erlaubnis erforderlich sein. Ihr Notar informiert Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen und weist auf mögliche Genehmigungspflichten hin, damit die Gründung reibungslos verläuft.

Für die Gründung reicht bereits ein Stammkapital ab einem Euro, das vollständig eingezahlt werden muss. Auch Sacheinlagen können berücksichtigt werden, wenn ihr Wert nachweisbar ist. Sobald alle Angaben vollständig vorliegen, beurkundet der Notar die Gründung Ihrer UG. In dieser Phase haften die Gesellschafter noch mit ihrem Privatvermögen, bis die Gesellschaft offiziell ins Handelsregister eingetragen ist.

2.

Der Firmenname ist ein zentraler Bestandteil Ihrer UG. Er muss eindeutig sein und darf nicht mit bestehenden Eintragungen im Unternehmensregister oder markenrechtlich geschützten Bezeichnungen kollidieren. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihr Wunschname verfügbar ist und achten Sie auch auf eine passende Internetdomain. Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt es sich, den Namen von der IHK oder Handwerkskammer überprüfen zu lassen – so vermeiden Sie spätere Änderungen und unnötige Verzögerungen.

Bevor Ihre Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, gilt sie noch nicht als UG, sondern als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das bedeutet: Sie und Ihre Mitgesellschafter haften in dieser Übergangsphase weiterhin mit Ihrem Privatvermögen. Gerade in dieser sensiblen Zeit ist es wichtig, finanzielle Verpflichtungen mit Bedacht einzugehen und sich eng mit Ihrem Notar bei der UG-Gründung abzustimmen, um die Eintragung zügig und rechtssicher voranzubringen.
3.
Nach der Beurkundung durch den Notar eröffnen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen Ihrer UG. Auf dieses Konto wird das festgelegte Stammkapital eingezahlt, das mindestens ein Euro betragen muss und vollständig eingebracht werden sollte. Mit der Einzahlung machen Sie Ihre Gesellschaft finanziell handlungsfähig und schaffen die Grundlage für den nächsten Schritt im Gründungsprozess.
Sobald das Stammkapital eingezahlt ist, übermitteln Sie den Nachweis an den Notar. Dieser bestätigt die Einzahlung und reicht die Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein, damit Ihre UG offiziell ins Handelsregister eingetragen werden kann.
4.

Nach Eingang des Einzahlungsnachweises reicht der Notar alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein. Wenn Sie Ihre UG mit einem Notar gründen, wird die Anmeldung zum Handelsregister rechtssicher vorbereitet und ohne Verzögerungen durchgeführt – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur vollständigen Eintragung.

Für die Eintragung Ihrer UG ist es wichtig, dass Sie ein gut lesbares Firmenschild an Ihrem Geschäftssitz anbringen. So stellen Sie sicher, dass das Handelsregister Sie zuverlässig postalisch erreichen kann und es nicht zu Verzögerungen kommt.

 

Nach der Anmeldung erhalten Sie zudem eine Kostenrechnung des Handelsregisters, die in der Regel etwa 300 Euro beträgt. Achten Sie darauf, den Betrag fristgerecht an die offizielle Kontoverbindung der Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ) zu überweisen.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung durch das Handelsregister in der Regel etwa vier Wochen. Danach erhalten Sie die offizielle Eintragungsmitteilung. Mit diesem Dokument ist Ihre UG als juristische Person handlungsfähig und kann am Wirtschaftsleben teilnehmen.

Ab der Eintragung haftet nicht mehr das Privatvermögen der Gesellschafter, sondern ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Im Anschluss melden Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt und beim Finanzamt an. Mit diesen Schritten ist die Gründung abgeschlossen und Ihre UG kann rechtssicher am Markt agieren.

Das sagen unsere Kunden über uns

Eine Person mit kurzen Haaren und Bart, einer Brille und einem gelben Hemd lächelt breit vor einem schlichten weißen Hintergrund in einem Notariat in Berlin, in dem seine UG gegründet wurde.

Jan, Online UG Gründer

Meine Gründung war einfach und unkompliziert

Lächelnde Frau mit langen braunen Haaren, trägt ein ärmelloses helles Oberteil vor grauem Hintergrund in einem Berliner Notariat während einer UG Gründung.

Layla, GmbH Gründer

Danke an Herrn Franke und sein Team!

Ein Koch mit Bart und Tattoos steht selbstbewusst mit verschränkten Armen im Vordergrund. Hinter ihm stehen vier Köche in Schürzen in einer Küchenkulisse. Teamwork und Professionalität stehen im Vordergrund, da sie gemeinsam ihre UG in Berlin beim Notar gegründet haben.

Team Orange, Gründer

Schnelle und kompetente Gründung

Gründen Sie Ihre UG bei Ihrem Notar in Berlin oder online

Seit dem 1. August 2022 können Sie bei uns eine UG online gründen – ortsunabhängig und ohne lange Behördengänge. Ob von zu Hause, aus dem Büro oder unterwegs: Die digitale Gründung spart Zeit und ermöglicht es Ihnen, wichtige Formalitäten bequem per Videokonferenz zu erledigen.


Auch digital werden Sie von unserem Online-Notar begleitet. Wir prüfen Ihre Angaben, erstellen die elektronische Urkunde und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt vorbereitet sind. Die Unterzeichnung erfolgt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Damit erhalten Sie denselben Schutz und dieselbe Verbindlichkeit wie bei einem persönlichen Termin in der Kanzlei – nur deutlich flexibler.

Von der UG zur GmbH: Ihr Notar begleitet Sie bei jeder Gründung

Neben der UG ist die GmbH eine weitere beliebte Gesellschaftsform in Deutschland. Wer mindestens 12.500 Euro Stammkapital zur Verfügung hat, kann direkt eine GmbH mit einem Notar gründen. Alternativ lässt sich eine UG zunächst mit geringem Kapital aufbauen und später in eine GmbH umwandeln, sobald die erforderlichen 25.000 Euro vorhanden sind. Auf diese Weise können Sie Ihr Unternehmen flexibel an die wirtschaftliche Entwicklung anpassen und bei Bedarf eine gestärkte Rechtsform wählen.

 

Ob Sie eine UG starten oder eine GmbH gründen möchten – entscheidend ist eine verlässliche und rechtssichere Begleitung. Unser Notar in Berlin berät Sie, klärt offene Fragen und übernimmt die erforderlichen Schritte von der Vorbereitung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Auch im Rahmen einer Online-Gründung stehen wir Ihnen zur Seite und leiten sämtliche Formalitäten für Sie in die Wege. So haben Sie die Gewissheit, dass die Gründung Ihrer UG mit unserem Notar auf einer klaren rechtlichen Grundlage steht.

Ihr Weg ins Handelsregister: Mit dem Notar die UG professionell abschließen

Die Eintragung ins Handelsregister ist der letzte Schritt, damit Ihre UG rechtlich voll handlungsfähig wird. Mit unserem Notar in Berlin stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und rechtlich korrekt vorbereitet sind. Vertrauen Sie auf anwaltliche Erfahrung und Präzision – so gelingt die Gründung Ihrer UG ohne Verzögerungen und auf einer soliden rechtlichen Grundlage.

Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer UG

Die UG (haftungsbeschränkt), auch als Mini-GmbH bekannt, ist eine Kapitalgesellschaft und eine Unterform der GmbH. Sie eignet sich besonders für Gründer, die mit geringem Startkapital ein Unternehmen gründen möchten, da bereits 1 Euro Stammkapital ausreicht. Die UG bietet eine Haftungsbeschränkung, was bedeutet, dass Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Sie unterliegt dem GmbH-Gesetz und ist im Handelsregister einzutragen. Die UG kann später in eine GmbH umgewandelt werden, sobald das gesetzlich geforderte Stammkapital von 25.000 Euro angespart ist.
Die Bezeichnungen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beziehen sich auf Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Das bedeutet, dass Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur bis zur Höhe des eingebrachten Stammkapitals.

  • Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Unterform der GmbH, die mit wenig Stammkapital (ab 1 Euro) gegründet werden kann. Sie eignet sich besonders für kleinere Unternehmen oder Gründer mit begrenzten finanziellen Mitteln.
  • Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hingegen erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, bietet aber eine stärkere Kapitalausstattung und gilt oft als etablierter und vertrauenswürdiger.


In beiden Fällen ist die Haftung klar begrenzt, was diese Gesellschaftsformen besonders attraktiv für Unternehmer macht.
Die Gründungskosten einer UG (haftungsbeschränkt) setzen sich aus mehreren Posten zusammen und hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Notarkosten: Für die Beurkundung des Gründungsprotokolls und die Anmeldung beim Handelsregister.
  2. Handelsregistergebühren: Für die Eintragung der UG ins Handelsregister fallen Gebühren an, die bei ca. 200 Euro liegen.
  3. IHK/Handwerkskammer Gebühren: Je nach Gewerbe können Eintragungskosten bei der zuständigen Kammer entstehen.
  4. Sonstige Kosten: Dazu gehören Gebühren für die Gewerbeanmeldung (ca. 20–60 Euro), die Eröffnung eines Bankkontos sowie ggf. Beratungskosten für Steuerberater oder Anwälte.


Insgesamt betragen die Gründungskosten einer UG in der Regel ca. 1.000 Euro, abhängig davon, ob ein individueller Gesellschaftsvertrag erstellt oder das Musterprotokoll verwendet wird.
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) lohnt sich, wenn:

  1. Geringes Startkapital oder „Ein Person GmbH“: Bereits ab 1 Euro möglich.
  2. Haftungsbeschränkung: Schutz des Privatvermögens.
  3. Kapitalaufbau: Schrittweise Ansparung für eine spätere GmbH. (25.000 Euro)

Ideal für Existenzgründer und kleine Unternehmen, die eine seriöse Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung benötigen.