Adressänderung GmbH

Ihr Notar für eine reibungslose Adressänderung in Berlin

Sie sind Unternehmer und planen eine Adressänderung Ihres Unternehmens? Wir kümmern uns um die notarielle Beglaubigung und die erforderlichen Anmeldungen beim Handelsregister. Buchen Sie jetzt Ihren Notartermin und sichern Sie sich eine rechtssichere Änderung Ihrer Geschäftsadresse oder Sitzverlegung.

Eine Person mit schulterlangem dunklem Haar und einem grünen Blazer lächelt vor einem schlichten weißen Hintergrund in die Kamera, denkt über die Änderung der Geschäftsadresse ihrer Gesellschaft nach.

Andrea  ★ ★ ★ ★ ★
Meine Adressänderung war schnell und umkompliziert.

Erfolg wartet auf Sie

Gesellschaftsrecht mit Leichtigkeit! Unsere Notar-Services bieten Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei allen Angelegenheiten, die Ihre Firma betreffen. Wir sind Ihr Notar in Berlin, wenn es um die Adressänderung Ihres Unternehmens geht – für eine reibungslose Änderung und einen neuen Start in Ihre unternehmerische Zukunft! Kontaktieren Sie uns noch heute!

Der stilisierte, kursive Text „franke“ in Hellgrau auf dunklem Hintergrund erinnert an die elegante Unterschrift eines Notars. Die handschriftliche Schrift wirkt elegant und edel, ähnlich dem edlen Markenauftritt der Adressänderung GmbH.

Unterschied zwischen Sitzverlegung und Adressänderung

Sitzverlegung einer GmbH: Die Sitzverlegung umfasst die Änderung des rechtlichen Gesellschaftssitzes, wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Diese Änderung erfordert eine notarielle Beurkundung und kann, je nach Standort, die Zuständigkeit eines neuen Handelsregisters mit sich bringen.

Änderung der Geschäftsanschrift: Hierbei muss der Unternehmen die Firmenadresse ändern, während der Sitz der Gesellschaft bestehen bleibt. Auch diese Änderung muss beim Handelsregister angemeldet werden, allerdings bleibt das Unternehmen im gleichen Registerbezirk.

Anmeldung zum Handelsregister

Nach der Unterschrift des Geschäftsführers wird die Adressänderung beim zuständigen Handelsregister angemeldet. Sobald die Eintragung erfolgt ist, ist Ihre neue Geschäftsanschrift offiziell hinterlegt. Dies stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre Geschäftsbeziehungen reibungslos weiterlaufen können.

Schnellen Notar Termin für die Änderung der Geschäftsanschrift?

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Das sagen unsere Kunden über uns

Ein Mann in grauem Anzug und Krawatte lächelt in die Kamera, während er über die Adressänderung einer UG nachdenkt bei einem Notar in Berlin. Der Hintergrund ist ein weiches, verschwommenes Weiß, das das Gesicht des Motivs hervorhebt.

Ben, Anschriftswechsel

Blitzschneller Termin und zügige Abwicklung.

Eine Frau mit kurzen lockigen Haaren lächelt in die Kamera, weil die Änderung der Geschäftsanschrift ihrer Gesellschaft erfolgreich war bei einem Berliner Notar. Im Hintergrund sind zwei leicht unscharfe Personen zu sehen, ein Mann und eine Frau, die ebenfalls lächeln. Die Szene scheint in einem Innenbereich mit sanfter Beleuchtung zu sein.

Anja, Anschriftswechsel

Mit meiner Firma gehe ich immer zu Herrn Franke.

Ältere Frau mit warmem Lächeln, runder Brille, hellblauem Hemd und kurzen weißen Haaren. Der Hintergrund ist schlicht und sanft grau, wie vor einem Notar-Büro in Berlin nach einer Adressänderung einer GmbH.

Agnes, Anschriftswechsel

Großes Lob an Herrn Franke und sein freundliches Team!

Wie sind die Notarkosten für eine Adressänderung?

Die Kosten für eine Adressänderung sind gesetzlich geregelt und hängen vom Umfang der Änderung ab. Für eine einfache Adressänderung liegen die Notarkosten bei etwa 60 Euro netto. Buchen Sie gleich Ihren Notar Termin Berlin ohne lange Wartezeiten!

Häufig gestellte Fragen zur Verlegung des Firmensitzes und Adressänderung

Die Änderung der Firmenadresse muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden. Bei einer einfachen Adressänderung, bei der der Sitz der Gesellschaft gleich bleibt, reicht eine Anmeldung mit notariell beglaubigter Unterschrift des Geschäftsführers. Wenn es sich jedoch um eine Sitzverlegung der GmbH handelt, ist zusätzlich ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der ebenfalls notariell beurkundet werden muss. Notar Franke unterstützt Sie in Berlin bei der Beglaubigung und der Anmeldung Ihrer Adressänderung oder Sitzverlegung, damit alles rechtssicher und unkompliziert abläuft.

Ja, bei einer GmbH können der rechtliche Sitz und die Geschäftsanschrift unterschiedlich sein. Der Sitz der Gesellschaft ist meist im Gesellschaftsvertrag festgelegt und bezeichnet den rechtlichen Standort, der im Handelsregister eingetragen ist. Die Geschäftsanschrift ist der Ort, an dem die Geschäftsleitung tätig ist und die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Beide Adressen sollten klar definiert und rechtzeitig bei Behörden wie dem Gewerbeamt oder dem Finanzamt gemeldet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Adressänderung einer GmbH im Handelsregister dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Der Prozess beginnt mit der notariellen Beglaubigung der Anmeldung durch den Geschäftsführer und endet mit der Eintragung der neuen Geschäftsanschrift. Verzögerungen können auftreten, wenn Unterlagen fehlen oder Angaben unvollständig sind. Es ist wichtig, die Anmeldung rechtzeitig durchzuführen, um mögliche rechtliche Folgen oder Zwangsgelder zu vermeiden.

Ein Handelsregistereintrag muss geändert werden, sobald sich die Geschäftsanschrift oder der Sitz der GmbH ändert. Dazu gehören ein Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde oder die Verlegung des Verwaltungssitzes. Auch Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder bei der Geschäftsführung müssen im Handelsregister aktualisiert werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Geschäftsführer, der die Änderung notariell beglaubigen lassen muss. Eine rechtzeitige Anmeldung schützt vor rechtlichen Folgen und Problemen bei der Geschäftstätigkeit.

Im Handelsregister muss die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Geschäftsanschrift eingetragen sein. Dies ist in der Regel die Hauptniederlassung oder der Verwaltungssitz der GmbH, an dem die Geschäftsführung tätig ist. Wenn der Sitz der Gesellschaft von der tatsächlichen Geschäftsadresse abweicht, muss dies klar angegeben werden. Bei einer Änderung der Anschrift muss die neue Adresse durch den Geschäftsführer beim Handelsregister angemeldet und notariell beglaubigt werden. Eine korrekte Eintragung ist wichtig, da diese Adresse auch für behördliche und rechtliche Mitteilungen genutzt wird.