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Sie möchten, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge, Ihren Ehepartner versorgt wissen und Ihr Vermögen gerecht zwischen Kindern, Stiefkindern, Freunden, etc. verteilen? Dann bietet sich ein notarielles Testament an.
Grischa Sebastian Franke, Ihr Notar für Testamente in Berlin, hilft ihnen gerne weiter und erstellt mit Ihnen ein notarielles Testament.
Was ist ein notarielles Testament?
Ein notarielles Testament ist eine letztwillige Verfügung von Todes wegen, dass vom Notar verfasst wird. Es bietet eine rechtlich verbindliche Möglichkeit, den letzten Willen einer Person festzuhalten.
Der Notar sorgt dafür, dass das Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Wünsche des Erblassers klar und unmissverständlich formuliert sind. Sie können so Erbstreitigkeiten vermeiden und ihr Vermögen in ihrem Sinne aufteilen.
Im Gegensatz zu einem privat geschriebenen Testament werden notarielle Testamente immer im Testamentsregister eingetragen und beim Nachlassgericht in die amtliche Verwahrung gegeben. Es ist so sichergestellt, dass das Testament beim Tod des Erblassers gefunden wird.
Wer kann ein notarielles Testament errichten?
Jeder Erblasser, der testierfähig ist kann ein notarielles Testament errichten. Testierfähig ist gem. § 2229 BGB jeder der mindestens 16 Jahre alt ist und geistig gesund und reif genug ist, also in der Lage ist die Reichweite seiner Entscheidungen erkennen zu können.
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Welche Inhalt hat ein notarielles Testament?
Ein notarielles Testament enthält in der Regel folgende Inhalte:
1. Einleitung: Hier wird der Erblasser namentlich genannt und es wird erklärt, dass es sich um seinen letzten Willen handelt.
2. Erben: Die benannten Erben werden aufgeführt, einschließlich ihrer Namen und gegebenenfalls ihrer Verwandtschaftsverhältnisse zum Erblasser.
3. Vermächtnisse: Falls der Erblasser bestimmten Personen Vermögenswerte oder Gegenstände hinterlassen möchte, werden diese hier aufgeführt.
4. Auflagen: Der Erblasser kann auch Auflagen für die Erben festlegen, die diese erfüllen müssen.
5. Testamentsvollstrecker: Falls gewünscht, kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker benennen, der die Umsetzung des Testaments überwacht.
6. Schlussbestimmungen: Hier können zusätzliche Wünsche oder Anweisungen des Erblassers festgehalten werden.
7. Unterschrift des Notars: Das Testament wird durch den Notar beurkundet, der auch bestätigt, dass der Erblasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war und das Testament freiwillig erstellt hat.
Warum sollten Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden?
Zwar ist ein notarielles Testament im Gegensatz zum handschriftlichen Testament gebührenpflichtig, jedoch bietet ein notarielles Testament mehrere Vorteile:
1. Rechtssicherheit/ Erschwerung der Anfechtung
Da ein Notar das Testament beurkundet, wird sichergestellt, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies minimiert das Risiko von Anfechtungen.
2. Klare Formulierung
Der Notar hilft dabei, den letzten Willen klar und unmissverständlich zu formulieren, was Missverständnisse und Streitigkeiten unter den Erben verringert.
3. Individuelle und fachkundige Beratung
Ein Notar nimmt Ihre Bedürfnisse und Wünsche war, zeigt Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und weist Sie auf bestimmte Fallstricke hin, die bei der Erstellung eines Testaments zu beachten sind.
4. Zentrale Hinterlegung
Notarielle Testamente werden in der Regel im zentralen Testamentsregister hinterlegt, was die Auffindbarkeit nach dem Tod des Erblassers erleichtert.
5. Kein Erbschein erforderlich
Ein notarielles Testament gilt in der Regel auch als Erbnachweis. Das heißt ihre Erben müssen sich nicht um einen kostenpflichtigen Erbschein kümmern.
6. Vermeidung von Formfehlern
Bei handschriftlichen Testamenten können leicht Formfehler auftreten, die zur Ungültigkeit führen können. Ein notarielles Testament ist vor solchen Fehlern geschützt.
Fazit
Insgesamt bietet ein notarielles Testament eine hohe Sicherheit und Klarheit für den Erblasser und die Erben.
Wie ist der Prozess beim Notar?
Der Prozess für ein notarielles Testament umfasst mehrere Schritte. Hier ist eine allgemeine Übersicht:
- Vorbereitung: Überlegen Sie sich, was Sie in Ihrem Testament festlegen möchten. Dazu gehören die Erben, Vermächtnisse und besondere Wünsche.
- Notar auswählen: Suchen Sie einen Notar auf, der Ihnen bei der Erstellung des Testaments helfen kann. In Deutschland sind Notare öffentlich bestellte und vereidigte Personen, die rechtliche Dokumente erstellen und beglaubigen.
- Beratungsgespräch: Im ersten Gespräch mit dem Notar erläutern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen. Der Notar wird Ihnen rechtliche Informationen geben und sicherstellen, dass Ihre Wünsche umsetzbar sind.
- Entwurf des Testaments: Der Notar erstellt einen Entwurf des Testaments basierend auf Ihren Angaben. Dies kann auch mehrere Gespräche erfordern, um alle Details zu klären.
- Prüfung des Entwurfs: Sie haben die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen und Änderungen vorzunehmen, bevor das Testament endgültig erstellt wird.
- Beurkundung: Sobald Sie mit dem Entwurf zufrieden sind, wird das Testament in einer notariellen Beurkundung offiziell gemacht. Der Notar liest das Testament vor und erklärt den Inhalt.
- Unterzeichnung: Sie und der Notar unterzeichnen das Testament. In der Regel müssen auch zwei Zeugen anwesend sein, die ebenfalls unterschreiben.
- Aufbewahrung: Das notarielle Testament wird vom Notar sicher aufbewahrt. Sie erhalten eine Ausfertigung des Testaments für Ihre Unterlagen.
- Änderungen oder Widerruf: Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern (z.B. Heirat, Scheidung), können Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen lassen.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Notar in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille klar und rechtlich bindend festgehalten wird.
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Das sagen unsere Kunden über uns
Anne und Karsten, Testierende
Wir sind sehr zufrieden und bedanken uns herzlich.
Christian, Erbscheinsantrag
Herr Franke war schnell und kompetent für mich da.
Thomas, Testierender
Sehr professionelle und zuverlässige Arbeit.
Welche Kosten / Gebühren fallen an?
Die Kosten, die für ein notarielles Testament anfallen richten sich nach der Gebührenordnung für Notare. Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt vom Vermögen des Erblassers ab. Zur Übersicht folgende Tabelle:
Vermögen | Einzel-testament | Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag |
10.000€ | 75€ | 150€ |
25.000€ | 115€ | 230€ |
50.000€ | 165€ | 330€ |
250.000€ | 535€ | 1.070€ |
500.000€ | 935€ | 1.870€ |
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