Was kostet eine Gründung? Gebühren, Stammkapital und Nebenkosten
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick
- Pflichtkosten sind vor allem die Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), die Handelsregistergebühren und bei gewerblicher Tätigkeit die Gewerbeanmeldung.
- Das Stammkapital gehört zum Vermögen der Gesellschaft und ist keine Gründungsgebühr.
- Die Höhe der Pflichtkosten hängt unter anderem von der Rechtsform und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags ab.
- Weitere Kosten, etwa für Steuerberatung, Geschäftsadresse oder Software, entstehen je nach Geschäftsmodell.
- Nach der Gründung kommen laufende Ausgaben hinzu, zum Beispiel für Buchhaltung, Versicherungen und Kammerbeiträge.
Die vier Kostenblöcke einer Gründung
- Pflichtkosten: Notarkosten, Handelsregistergebühren und bei gewerblicher Tätigkeit die Gewerbeanmeldung.
- Kapital: das Stammkapital bei UG, GmbH oder das Grundkapital bei der AG. Es bleibt im Unternehmen und ist keine Ausgabe.
- Praktische Nebenkosten: Steuerberatung, Geschäftsadresse, Website, Software, Versicherungen und Geschäftskonto. Nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis regelmäßig nötig.
- Laufende Kosten: Kammerbeiträge, Berufsgenossenschaft, Buchhaltung, Kontoführung und Softwarelizenzen ab dem ersten Tag.
Gesetzliche Pflichtkosten
Notarkosten
Handelsregistergebühren
Gewerbeanmeldung
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung legt die jeweilige Kommune fest. Meist liegen sie im niedrigen zweistelligen Bereich, etwa zwischen 20 und 60 Euro. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, zum Beispiel im Handwerk oder in der Gastronomie, können zusätzliche Gebühren auslösen.
Eine wichtige Abgrenzung: Freiberufler:innen müssen in der Regel kein Gewerbe anmelden, sondern zeigen ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.
Stammkapital: Kapital, keine Ausgabe
GmbH
UG (haftungsbeschränkt)
Einzelunternehmen
Kostenunterschiede zwischen den Rechtsformen
| Rechtsform | Mindestkapital | Notar und Handelsregister | Typische Pflichtkosten | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | kein Mindestkapital | in der Regel nicht erforderlich | meist nur Gewerbeanmeldung, etwa 20 bis 60 Euro | Freiberufler:innen zeigen ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung. |
| UG (haftungsbeschränkt) | ab 1 Euro, praktisch deutlich höher sinnvoll | erforderlich | mit Musterprotokoll meist mehrere hundert Euro, mit individuellem Gesellschaftsvertrag entsprechend höher | gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG |
| GmbH | 25.000 Euro, bei Bargründung vor der Anmeldung mindestens 12.500 Euro | erforderlich | regelmäßig höher als bei einer UG, abhängig von Stammkapital und Gestaltung des Gesellschaftsvertrags | breite Anerkennung im Geschäftsverkehr |
Weitere einmalige Kosten der Gründung
- Gebühren für eine Geschäftsadresse oder ein digitales Office, häufig etwa 30 bis 90 Euro pro Monat.
- Kosten für die steuerliche Erstberatung. Kapitalgesellschaften benötigen zudem regelmäßig eine Eröffnungsbilanz, deren Erstellung in der Praxis meist zur steuerlichen Beratung gehört.
- Ausgaben für Domain, Hosting und eine grundlegende Website.
- Investitionen in Buchhaltungs- und Verwaltungssysteme.
Laufende Kosten ab dem ersten Tag
- Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Ob und in welcher Höhe Beiträge anfallen, hängt von Tätigkeit, Kammerzugehörigkeit und den jeweiligen Beitragsordnungen ab.
- Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ob und welche Beiträge anfallen, hängt von Branche, Beschäftigten und der Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
- Betriebliche Versicherungen, etwa Betriebshaftpflicht oder eine D&O-Versicherung für die Geschäftsführung.
- Laufende Steuerberatungskosten für Buchhaltung und Jahresabschluss.
- Gebühren für das Geschäftskonto und Buchhaltungssoftware.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist mit den höchsten Anforderungen verbunden:
- Stammkapital: mindestens 50.000 Euro, bei Bargründung mindestens ein Viertel (12.500 Euro) einzuzahlen
- Gesamtkosten deutlich höher als bei einer GmbH aufgrund komplexerer gesetzlicher Vorgaben Einzelunternehmen zählen zu den kostengünstigsten Gründungsformen, da keine notarielle Beurkundung erforderlich ist und geringere laufende Kosten entstehen.
Typische Kostenfallen nach der Gründung
- ein zu niedriges UG-Stammkapital, das schon durch die Gründungskosten weitgehend aufgebraucht wird
- nicht eingeplante Kosten für die steuerliche Erstberatung und die Eröffnungsbilanz
- laufende Gebühren für die Geschäftsadresse oder das digitale Office
- Kammerbeiträge und die Meldung bei der Berufsgenossenschaft
- Software-Abos, die sich über das Jahr summieren
- zusätzliche Gebühren bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- Nachträge oder weitere Beurkundungstermine durch unklare Satzungswünsche
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Häufige Fragen zu den Gründungskosten
Bei Kapitalgesellschaften sind das die Notarkosten und die Handelsregistergebühren, bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich die Gebühren für die Gewerbeanmeldung. Freiberufliche Tätigkeiten werden stattdessen beim Finanzamt angezeigt. Alle weiteren Posten hängen vom Geschäftsmodell ab.
Die Gebühren orientieren sich am Geschäftswert und damit in der Regel am Stammkapital. Eine UG mit geringem Kapital verursacht deshalb meist niedrigere Notargebühren als eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital.
Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Sinnvoll ist eine Reserve für Notar, Register, Gewerbeanmeldung, Steuerberatung, Geschäftskonto, Software und die ersten laufenden Kosten, gerade für die Monate, in denen noch keine Einnahmen fließen.
Gründungskosten können in vielen Fällen steuerlich berücksichtigt werden. Wie das im Einzelfall aussieht und welche Belege dafür nötig sind, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Farbod ★ ★ ★ ★ ★
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