Anmeldungen einer KG zum Handelsregister

Sie möchten eine Handelsregistereintragung vornehmen?

Dann benötigen Sie einen Notar. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wer die Anmeldung vornehmen kann. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nur der Orientierung dient und nicht abschließend ist. Grischa Sebastian Franke, Ihr Notar in Berlin, beantwortet gern Ihre Fragen zum Thema Handelsregisteranmeldung. Sprechen Sie uns an.

KG Gründung

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

Alle Gesellschafter gemeinsam

Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer KG

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

vertretungsberechtigte Anzahl persönlich haftender Gesellschafter

Beachten Sie

Die inländische Geschäftsanschrift muss mit dem Ort des Sitzes übereinstimmen!

Änderung des Firmensitzes einer KG

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

Alle Gesellschafter gemeinsam

Änderung der Firma einer KG

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

Alle Gesellschafter gemeinsam

Auflösung, Einrichtung oder Verlegung einer Zweigniederlassung einer KG

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

vertretungsberechtigte Anzahl persönlich haftender Gesellschafter

Erteilung oder Widerruf von Prokura, Änderung der Vertretungsbefugnis eines Prokuristen einer KG

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

vertretungsberechtigte Anzahl persönlich haftender Gesellschafter

Aufnahme eines neuen Gesellschafters einer KG

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

alle bisherigen und zusätzlich der neue Gesellschafter

Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer KG

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

Verkäufer, Käufer sowie alle anderen Gesellschafter

Ausscheiden eines Gesellschafters einer KG

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

alle Gesellschafter inklusive des ausscheidenden Gesellschafters

Tod eines Gesellschafters einer KG

Benötigte Unterlagen
  • Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament
  • oder Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
  • alle Erben des verstorbenen Gesellschafters
  • zusammen mit allen übrigen Gesellschaftern

Auflösung einer KG

Benötigte Unterlagen
  • Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament
  • oder Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
  • alle Erben des verstorbenen Gesellschafters
  • zusammen mit allen übrigen Gesellschaftern

Erlöschen einer KG

Benötigte Unterlagen

keine

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

alle Liquidatoren gemeinsam

beachten Sie!

Es ist strittig, ob bei der Auflösung einer GmbH & Co. KG ein Nachweis über den Gläubigeraufruf in den Gesellschaftsblättern erforderlich ist. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Auflösung Ihrer Gesellschaft haben.

Umwandlungen

Für die Anmeldung von Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz gelten besondere Vorschriften. Sprechen Sie uns an.