Anmeldungen einer KG zum Handelsregister
Sie möchten eine Handelsregistereintragung vornehmen?
Dann benötigen Sie einen Notar. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wer die Anmeldung vornehmen kann. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nur der Orientierung dient und nicht abschließend ist. Grischa Sebastian Franke, Ihr Notar in Berlin, beantwortet gern Ihre Fragen zum Thema Handelsregisteranmeldung. Sprechen Sie uns an.
KG Gründung
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Alle Gesellschafter gemeinsam
Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer KG
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
vertretungsberechtigte Anzahl persönlich haftender Gesellschafter
Beachten Sie
Die inländische Geschäftsanschrift muss mit dem Ort des Sitzes übereinstimmen!
Änderung des Firmensitzes einer KG
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Alle Gesellschafter gemeinsam
Änderung der Firma einer KG
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Alle Gesellschafter gemeinsam
Auflösung, Einrichtung oder Verlegung einer Zweigniederlassung einer KG
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
vertretungsberechtigte Anzahl persönlich haftender Gesellschafter
Erteilung oder Widerruf von Prokura, Änderung der Vertretungsbefugnis eines Prokuristen einer KG
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
vertretungsberechtigte Anzahl persönlich haftender Gesellschafter
Aufnahme eines neuen Gesellschafters einer KG
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
alle bisherigen und zusätzlich der neue Gesellschafter
Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer KG
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Verkäufer, Käufer sowie alle anderen Gesellschafter
Ausscheiden eines Gesellschafters einer KG
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
alle Gesellschafter inklusive des ausscheidenden Gesellschafters
Tod eines Gesellschafters einer KG
Benötigte Unterlagen
- Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament
- oder Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
- alle Erben des verstorbenen Gesellschafters
- zusammen mit allen übrigen Gesellschaftern
Auflösung einer KG
Benötigte Unterlagen
- Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament
- oder Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
- alle Erben des verstorbenen Gesellschafters
- zusammen mit allen übrigen Gesellschaftern
Erlöschen einer KG
Benötigte Unterlagen
keine
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
alle Liquidatoren gemeinsam
beachten Sie!
Es ist strittig, ob bei der Auflösung einer GmbH & Co. KG ein Nachweis über den Gläubigeraufruf in den Gesellschaftsblättern erforderlich ist. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Auflösung Ihrer Gesellschaft haben.
Umwandlungen
Für die Anmeldung von Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz gelten besondere Vorschriften. Sprechen Sie uns an.