Schritt 1 – Holding

Terminart: Holding Gründung und operative Gesellschaft – Präsenztermin, Bargründung mit Satzung, erstellt von Notar Franke. Kein Musterprotokoll, keine fremden Satzungen. Gründungen mit juristischen Personen finden Sie hier

 

Hinweis: Sie können in einem Termin so viele Gesellschaften gründen, wie Sie benötigen.


Angaben zur Gesellschaft

Angaben zum 1. Beteiligten
Bitte senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres deutschen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reispasses plus deutsche Meldebescheinigung

Angaben zum 2. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 3. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 4. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 5. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 6. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 7. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 8. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Weitere Angaben zur Gesellschaft

Schritt 2 – Operative Gesellschaft


Angaben zur Gesellschaft

Angaben zum 2. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 3. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 4. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 5. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 6. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 7. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 8. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Weitere Angaben zur Gesellschaft