Ehevertrag beim Notar in Berlin:
Familie absichern

Ein Ehevertrag beim Notar in Berlin schafft die Grundlage für rechtliche Klarheit in Ihrer Partnerschaft. Ob Vermögensaufteilung, Unterhalt oder Erbregelungen – gemeinsam mit unserem Notar und Team aus Rechtsanwälten in Berlin gestalten Sie Ihre Zukunft sicher und individuell. Wir stehen Ihnen mit allen Fragen rund um das Familienrecht zur Seite.
Ein lächelnder junger Mann und eine lächelnde junge Frau machen draußen ein Nahaufnahme-Selfie. Der Mann hat kurzes braunes Haar und trägt ein graues T-Shirt, während die Frau langes blondes Haar hat und ein gelbes Oberteil trägt. Sie lachen beide mit Bäumen im Hintergrund, nachdem sie bei einem Berliner Notar einen Ehevertrag geschlossen haben.

Charli & Will  ★ ★ ★ ★ ★
Unser Ehevertrag lief unkompliziert und schnell bei Herrn Franke.

Rechtliche Klarheit für Ihre Ehe –
Ihr Ehevertrag beim Notar in Berlin

Die Ehe ist ein bedeutender Schritt, der nicht nur Liebe und Partnerschaft, sondern auch Verantwortung und rechtliche Aspekte mit sich bringt. Ein gut durchdachter Ehevertrag kann Ihnen helfen, Klarheit und Sicherheit in Ihrer Beziehung zu schaffen.

 

Wir sind Ihr Ansprechpartner, um einen individuellen Ehevertrag zu erstellen, der auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Das Wort „franke“ ist in einer stilisierten Kursivschrift mit schattiertem Hintergrund geschrieben und erinnert an die professionelle Eleganz eines Ehevertragsdokuments eines Notars in Berlin.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ein notariell beurkundetes Dokument, das die rechtlichen und finanziellen Verhältnisse zwischen Ehepartnern verbindlich regelt. Die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung ergibt sich aus § 1410 BGB – ohne sie ist der Vertrag unwirksam. Oft wird er vor der Ehe geschlossen, er kann aber auch während der Ehe abgeschlossen werden. Zu den häufigen Inhalten eines Ehevertrags gehören:

 

1. Vermögensaufteilung

Der Vertrag legt fest, wie das Vermögen der Ehepartner im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird. Dies kann sowohl gemeinsames als auch individuelles Vermögen betreffen.

 

2. Unterhaltsregelungen

Der Ehevertrag kann Vereinbarungen über den Kinder- und Ehegattenunterhalt im Falle einer Trennung oder Scheidung enthalten, einschließlich der Höhe und Dauer des Unterhalts.

 

3. Zugewinngemeinschaft

In Deutschland leben Ehepaare standardmäßig in einer Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Vermögen im Falle einer Scheidung geteilt wird. Ein Ehevertrag kann diese Regelung abändern oder ausschließen.

 

4. Erbregelungen

Der Vertrag kann auch Bestimmungen über die Erbfolge enthalten, insbesondere wenn es um das Vermögen von einem oder beiden Partnern geht.

 

5. Schuldenregelungen

Es können Vereinbarungen getroffen werden, wie mit Schulden umgegangen wird, die während der Ehe entstehen.

Warum einen Ehevertrag abschließen?

Ein Ehevertrag schafft die Grundlage für eine rechtssichere und faire Partnerschaft. Besonders in folgenden Situationen ist er sinnvoll:

 

1. Schutz Ihrer Vermögenswerte

Ein Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen und Ihre finanziellen Angelegenheiten klar zu regeln. So können Sie im Falle einer Trennung oder Scheidung unangenehme Überraschungen vermeiden.

 

2. Individuelle Regelungen

Jeder Lebensweg ist einzigartig. Mit einem Ehevertrag können Sie spezifische Vereinbarungen treffen, die individuell an Ihre Lebenssituation angepasst sind – sei es hinsichtlich des Zugewinns, Unterhalts oder der Vermögensaufteilung.

 

3. Rechtliche Klarheit

Ein rechtssicherer Vertrag gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Wünsche im Ernstfall respektiert werden. Unsere erfahrenen Notare sorgen dafür, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

 

4. Stärkung des Vertrauens

Offene Gespräche über finanzielle und rechtliche Themen stärken das Vertrauen in Ihrer Beziehung und fördern eine ehrliche Kommunikation.

 

Unser Notar und Rechtsanwälte in Berlin unterstützen Sie bei der Gestaltung eines individuellen Ehevertrags, der Ihren Bedürfnissen gerecht wird.

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Das sagen unsere Kunden
über uns

Eine lächelnde Frau mit langen Haaren lehnt an der Schulter eines lächelnden Mannes. Beide blicken direkt in die Kamera. Der Mann trägt ein weißes Hemd und die Frau ein gelbes Oberteil. Der Hintergrund ist leicht verschwommen, was auf eine Innenumgebung schließen lässt bei einem Berliner Notar nach der Beurkundung eines Ehevertrags.

Anja und Markus, Ehevertrag

Wir sind sehr zufrieden und fühlen uns bestens beraten

Zwei Männer in Anzügen stehen lächelnd nebeneinander in der Berliner Kanzlei eines Ehevertragnotars. Der Mann links legt seinen Arm auf die Schulter des anderen. Beide tragen dunkle Anzüge, der Mann rechts trägt eine Fliege und eine kleine Blumenansteckblume. Der Hintergrund ist aus Holz.

Sandro und Phil, Ehevertrag

Herr Franke ist auf alle unsere Wünsch eingegangen

Ein lächelndes Paar posiert vor einer blauen Holzwand in einem Notarbüro in Berlin bei der Schließung ihres Ehevertrags. Die Frau hat blonde Haare und umarmt den Mann von hinten. Beide tragen legere, helle Kleidung. Der Mann hält mit fröhlichem Gesichtsausdruck ihre Arme und zeigt eine Armbanduhr an seinem linken Handgelenk.

Sarah und Max, Ehevertrag

Danke an Herrn Franke für seine großartige Hilfe!

Ehevertrag –
Richtig gestaltet mit Ihrem Notar für Familienrecht in Berlin

Eheverträge ermöglichen es, individuelle Bedürfnisse und Wünsche der Ehepartner juristisch zu regeln und dabei rechtliche Klarheit zu schaffen. Für eine wirksame Gestaltung ist es entscheidend, dass beide Partner den Vertrag freiwillig und mit vollem Bewusstsein ihrer Rechte und Pflichten unterzeichnen. Um die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten und mögliche Probleme zu vermeiden, sollte der Ehevertrag stets von einem Notar erstellt und beurkundet werden. So erhalten Sie einen Vertrag, der auf Ihre Lebenssituation abgestimmt ist, den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Rechtssicherheit gewährleistet.

Wann ist ein Ehevertrag notwendig?

Ein Ehevertrag ist vor allem in folgenden Fällen ratsam:

 

  • Unternehmerehen: Schutz von Unternehmensanteilen und Vermögenswerten.

 

  • Immobilieneigentum: Regelung der Eigentumsrechte und Vermögensaufteilung.

 

  • Unterschiedliche Vermögensverhältnisse: Klärung des Zugewinnausgleichs.

 

  • Patchwork-Familien: Sicherung der Erbansprüche von Kindern aus vorherigen Beziehungen.
 

Sie interessieren sich neben dem Ehevertrag auch für die Nachlassregelung? Mehr zu Ihrer rechtssicheren Testament-Gestaltung beim Notar in Berlin erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn wir keinen Ehevertrag haben?

Ein fehlender Vertrag kann im Streitfall zu Unsicherheiten bei der Immobilienverteilung oder beim Versorgungsausgleich bei Scheidung führen. Ohne einen Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes. In Deutschland tritt automatisch die modifizierte Zugewinngemeinschaft in Kraft. Das bedeutet, dass im Fall einer Scheidung das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird. Vermögenswerte, die vor der Eheschließung vorhanden waren, bleiben jedoch in der Regel unberührt.

 

In schwierigen Trennungssituationen kann neben vertraglichen Regelungen auch eine Mediation im Scheidungsverfahren sinnvoll sein, um einvernehmliche Lösungen außerhalb gerichtlicher Auseinandersetzungen zu finden.

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Geschäftswert beim Notar:
Wie viel kostet es, einen Ehevertrag notariell erstellen zu lassen?

Die Kosten eines Ehevertrags bemessen sich nach dem Geschäftswert, der sich aus dem Vermögen beider Ehepartner zusammensetzt. Der Geschäftswert beim Notar beeinflusst dabei direkt die Höhe der Gebühren. Der Ablauf umfasst:

 

  1. Beratung: Besprechung der individuellen Anforderungen und Wünsche.
  2. Gestaltung: Entwurf des Vertrags durch unseren Notar.
  3. Beurkundung: Rechtsgültige Unterzeichnung und Prüfung.
 

Ein frühzeitig gestalteter Ehevertrag kann zudem steuerliche Aspekte bei Trennung und Scheidung berücksichtigen – insbesondere im Hinblick auf Vermögensübertragungen oder Immobilien. In bestimmten Fällen kann auch eine Schenkung mit notarieller Absicherung sinnvoll sein, um Vermögenswerte frühzeitig zu übertragen und steuerlich optimal zu gestalten.

 

Sprechen Sie uns an, um eine unverbindliche Kosteneinschätzung zu erhalten.

Was beinhaltet ein Ehevertrag?​

Gerade bei umfangreichen Vermögenswerten oder bereits vorhandenen Kindern aus früheren Beziehungen lohnt sich die Kombination von Ehevertrag und individuell geregeltem Erbrecht.
Ein Ehevertrag regelt die rechtlichen und finanziellen Verhältnisse zwischen den Ehepartnern und kann individuell an die Bedürfnisse der Ehegatten angepasst werden. Die Inhalte eines Ehevertrags umfassen typischerweise folgende Bereiche:

 

  • Vermögensaufteilung: Festlegung, wie gemeinsames und individuelles Vermögen im Falle einer Trennung oder Scheidung aufgeteilt wird.
  • Güterstand: Regelungen zur Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierten Zugewinngemeinschaft.
  • Unterhaltsvereinbarungen: Festlegung von Unterhaltspflichten bei einer Trennung, einschließlich Dauer und Höhe der Zahlungen.
  • Versorgungsausgleich: Klärung, wie Ansprüche aus der Altersvorsorge aufgeteilt werden sollen.
  • Erbregelungen: Bestimmungen zur Vermögensnachfolge, insbesondere wenn Immobilien oder andere wertvolle Vermögenswerte Teil des Nachlasses sind.
  • Schuldenregelungen: Vereinbarungen über die Haftung für während der Ehe aufgenommene Schulden.
 

Der Vertrag bietet den Ehepartnern die Möglichkeit, klare Regelungen zu treffen und ihre Interessen rechtssicher zu schützen, z. B. im Umgang mit Immobilien im Falle einer Scheidung. Wird die Erbfolge bereits im Ehevertrag oder Testament geregelt, kann dies Einfluss darauf haben, ob ein Erbschein erforderlich ist.

 

Unsere Kanzlei in Berlin stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle relevanten Punkte berücksichtigt.

Ehevertrag? Nur mit Notar! Ihre Beratung für rechtliche Sicherheit und Vertrauen

Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist:

Ein Ehevertrag schafft rechtliche Klarheit, schützt Vermögenswerte und stärkt das Vertrauen zwischen den Partnern. Individuelle Regelungen zu Unterhalt, Vermögen und weiteren Aspekten helfen, Konflikte zu vermeiden – besonders in komplexen Lebenssituationen wie Patchwork-Familien oder Unternehmensehen – und ermöglichen eine vorausschauende, faire Zukunftsplanung.

 

Neben dem Familienrecht und Erbrecht beraten wir Sie umfassend in weiteren Rechtsgebieten:

 

 

Unser Notar in Berlin bietet Ihnen umfassende Notardienstleistungen bei der rechtlichen Gestaltung Ihres Ehevertrags – individuell, verbindlich und über das Familienrecht hinaus.

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Häufig gestellte Fragen zu Eheverträgen

Ein Ehevertrag kann nicht ohne einen Notar abgeschlossen werden, da das Gesetz die notarielle Beurkundung zwingend vorschreibt. Diese Vorgabe dient dazu, beide Partner über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags umfassend zu informieren und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Ohne notarielle Beglaubigung wäre der Vertrag rechtlich unwirksam. Dies gilt auch für Regelungen wie die Gütertrennung, den Zugewinnausgleich oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die im Ehevertrag getroffen werden können. In Berlin unterstützen wir von Notar Franke Sie bei der Erstellung eines individuell angepassten und rechtssicheren Ehevertrags, basierend auf den geltenden Vorschriften der Rechtsprechung.

Für die Erstellung eines Ehevertrags sollten beide Partner persönliche und finanzielle Unterlagen bereithalten, um eine klare Basis für die Vertragsgestaltung zu schaffen. Dazu gehören:

 

  • Personalausweise oder Reisepässe.
  • Nachweise über bestehendes Vermögen, wie Immobilien, Kontostände und Unternehmensanteile.
  • Informationen zu Schulden oder bestehenden finanziellen Verpflichtungen.
  • Angaben zu Kindern aus vorherigen Beziehungen, falls relevante Regelungen getroffen werden sollen.
 

Die exakte Dokumentation hilft dem Notar, eine maßgeschneiderte und rechtssichere Lösung für den Vertrag zu finden, sei es im Hinblick auf den Zugewinnausgleich oder die Gütertrennung.

Ein Ehevertrag kann von einem Notar erstellt und beurkundet werden, wobei viele Notare in ihrer Kanzlei auch als Rechtsanwälte tätig sind. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist ebenfalls eine gute Wahl, insbesondere wenn der Vertrag komplexe Themen wie die Gütertrennung, den Versorgungsausgleich oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung umfasst. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen Anwalt oder Notar zu wählen, der sich mit der aktuellen Rechtsprechung und den individuellen Bedürfnissen beider Partner auskennt. Notar Franke ist Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin und Umgebung. Wir kombinieren rechtliches Fachwissen und die Befugnis zur Beurkundung, um einen Vertrag zu erstellen, der rechtssicher und individuell auf Ihre Situation abgestimmt ist.
Ein Notar ist gesetzlich verpflichtet, das Original eines Ehevertrags dauerhaft aufzubewahren. Dies gewährleistet, dass der Vertrag jederzeit einsehbar ist und auch nach Jahren rechtsgültig bleibt. Kopien erhalten die Vertragspartner, während das Original sicher archiviert wird. Notar Franke in Berlin sorgt dafür, dass Ihr Vertrag professionell verwahrt wird, sodass wichtige Regelungen wie Gütertrennung, Zugewinnausgleich oder Scheidungsfolgenvereinbarungen langfristig geschützt sind.
Ein Ehevertrag kann als unromantisch empfunden werden, das Vertrauen belasten, Kosten verursachen und bei fehlender Anpassung im Laufe der Zeit zu einseitigen Regelungen führen. Diese Aspekte lassen sich jedoch durch offene Kommunikation, rechtliche Beratung und regelmäßige Überprüfung gut auffangen. Richtig gestaltet, bietet ein Ehevertrag beiden Partnern Sicherheit, Klarheit und die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden, die auch langfristig Bestand haben.