Notar Erbrecht Berlin

Ihr Notar für Erbrecht in Berlin – Professionelle Unterstützung für Ihre Erbangelegenheiten

Der Bereich Erbrecht wirft oft komplexe rechtliche und organisatorische Fragen auf, besonders in emotional belastenden Situationen nach einem Todesfall. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche und Ansprüche im Erbrecht rechtlich abgesichert sind. Als Notar und Rechtanwälte in Berlin unterstützen Sie bei der Beanragung Ihres Erbscheins, der Gestaltung Ihres Testaments und der Regelung Ihrer Vermögensnachfolge.

Vor einem unscharfen Hintergrund sitzt ein lächelnder Mann mittleren Alters mit kurzen grauen Haaren und einem roten Poloshirt, der Selbstvertrauen ausstrahlt, während er sich durch die Komplexität von Erbrecht navigiert mit Hilfe seines Notars in Berlin.

Christoph  ★ ★ ★ ★ ★
Herr Franke hat den Entwurf meines Testaments bestens betreut

Ihr Rechtsanwalt und Notar für Erbrecht & Familienrecht in Berlin

Sichern Sie Ihre Ansprüche und klären Sie Ihre Erbfolge. Ob es um die Gestaltung eines Erbvertrags, die Beratung zur Erbschaftssteuer oder die Beurkundung rechtlicher Verfügungen geht – wir sind für Sie da. Unsere erfahrenen Anwälte und unser Notar unterstützen Sie in allen Fragen des Erbrechts.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Anliegen klären.
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Unsere Leistungen im Erbrecht

  • Beratung und Gestaltung von Testamenten
  • Beurkundung von Erbverträgen
  • Klärung der Erbfolge und Vermögensnachfolge
  • Unterstützung bei der Beantragung von Erbscheinen
  • Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
  • Regelung von Erbschaftssteuerfragen
  • Beratung zur Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung

Wie werde ich Erbe?

Um Erbe zu werden, muss eine rechtliche Erbfolge eintreten. Diese kann durch ein Testament, einen Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge geregelt sein. Entscheidend ist, ob der Erblasser zu Lebzeiten klare Verfügungen getroffen hat oder nicht. In jedem Fall gelten die Regelungen des Erbrechts nach deutschem Gesetz.

Mögliche Wege zur Erbschaft:

  • Testament: Der Erblasser legt individuell fest, wer erben soll.
  • Erbvertrag: Eine bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen.
  • Gesetzliche Erbfolge: Greift, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt.

Als Notar und Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin beraten wir Sie zur Erbfolge und klären Ihre Ansprüche. In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie bei allen notwendigen rechtlichen Schritten, von der Beurkundung bis zur Beantragung eines Erbscheins.

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Erbe ohne Testament - Die gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens. Das Erbrecht ist klar in Ordnungen geregelt:

Die Reihenfolge der Erben:

  1. Erste Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel.
  2. Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten.
  3. Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen.
  4. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben gesonderte Ansprüche.

Wichtige Aspekte:

  • Ehegatten-Erbrecht: Der Anteil des Ehepartners hängt vom Güterstand ab.
  • Pflichtteil: Bestimmte nahe Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch, auch wenn sie nicht im Testament berücksichtigt sind.

 

Als Rechtsanwalt und Notar in Berlin prüfen wir Ihre individuelle Erbsituation, berechnen Pflichtteile und unterstützen Sie bei der Vermögensübertragung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Anruf für eine individuelle Beratung.

Arten von Erben

Die verschiedenen Arten von Erben im Erbrecht unterscheiden sich nach ihrer Rechtsstellung und den Regelungen im Testament oder der gesetzlichen Erbfolge. Je nach Konstellation können die Rechte und Pflichten der Erben variieren.

Erben im Überblick:

  1. Alleinerbe:
    • Eine Person erbt den gesamten Nachlass.
    • Rechte und Pflichten liegen ausschließlich beim Alleinerben.
  2. Miterben in einer Erbengemeinschaft:
    • Mehrere Personen teilen sich den Nachlass.
    • Entscheidungen müssen gemeinschaftlich getroffen werden.
  3. Enterbte mit Pflichtteilsanspruch:
    • Nahestehende Personen (z. B. Kinder oder Ehepartner) haben trotz Enterbung Anspruch auf den Pflichtteil.
  4. Testamentarische Erben:
    • Personen, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag eingesetzt werden.
  5. Gesetzliche Erben:
    • Angehörige, die in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden.

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Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam den Nachlass erben. Sie wird automatisch durch die gesetzliche Erbfolge oder durch ein Testament bzw. einen Erbvertrag begründet.

Merkmale einer Erbengemeinschaft:

  • Unteilbarkeit des Nachlasses: Der Nachlass wird zunächst gemeinschaftlich verwaltet und gehört allen Erben zusammen.
  • Einstimmigkeit: Entscheidungen über den Nachlass müssen einstimmig getroffen werden.
  • Auflösung: Die Erbengemeinschaft kann durch eine Teilung des Nachlasses aufgelöst werden.

Aufgaben und Herausforderungen:

  • Verwaltung des Nachlasses, z. B. von Immobilien oder Konten.
  • Klärung von Ansprüchen innerhalb der Gemeinschaft.
  • Erstellung von Teilungsvereinbarungen und rechtssichere Verteilung des Nachlasses.

Unsere Notarkanzlei in Berlin unterstützt Erbengemeinschaften bei der rechtlichen Verwaltung, der Teilung des Nachlasses und der Erstellung der erforderlichen Formulare. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht an Ihrer Seite lösen wir auch komplexe Erbsituationen vertrauensvoll und rechtssicher.

Definition des zu vererbenden Vermögens

Das zu vererbende Vermögen umfasst alle Vermögenswerte, die der Erblasser hinterlässt, sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Der Nachlass setzt sich aus positiven und negativen Bestandteilen zusammen.

Was gehört zum Nachlass?

  • Immobilien: Häuser, Wohnungen oder Grundstücke.
  • Finanzwerte: Bankkonten, Wertpapiere, Lebensversicherungen.
  • Sachwerte: Fahrzeuge, Kunstwerke, Schmuck oder persönliche Gegenstände.
  • Unternehmensanteile: Beteiligungen an Firmen oder Gesellschaften (z. B. GmbH, GbR).
  • Schulden: Kredite, Verbindlichkeiten oder Forderungen Dritter.

Die genaue Definition des Nachlasses ist entscheidend für die Erbfolge und die Vermögensübertragung. Als Notar in Berlin klären wir, welche Vermögenswerte und Pflichten zum Nachlass gehören, und beraten Sie zu allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten.

Wie kann ein Erbe ausgeschlagen werden?

Ein Erbe kann ausgeschlagen werden, wenn der Nachlass unerwünschte Verpflichtungen wie Schulden enthält. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft erfolgen. Dazu ist eine schriftliche Erklärung erforderlich, die vor einem Notar oder beim zuständigen Amtsgericht abgegeben wird.

Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe automatisch als angenommen. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Unsere Kanzlei in Berlin unterstützt Sie bei der rechtssicheren Ausschlagung und klärt Sie über die rechtlichen Konsequenzen auf.

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Häufig gestellte Fragen zu Erbrecht & Familienrecht

Ein Erbschein ist ein rechtliches Dokument, das Erben berechtigt, über das geerbte Vermögen zu verfügen. Er dient als Nachweis gegenüber Dritten, wie Banken, Versicherungen oder Grundbuchämtern, und ist notwendig, um finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten des Erblassers zu regeln. Ohne einen gültigen Erbschein können die im Nachlass enthaltenen Vermögenswerte nicht verwaltet oder übertragen werden.

Gemäß § 2353 BGB stellt das Nachlassgericht auf Antrag des Erben ein Zeugnis aus, das sowohl die erbberechtigten Personen als auch deren Erbanteile benennt. Dies ist besonders relevant, wenn ein Erbe nur anteilig zur Erbschaft berufen ist.

Ein Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist. Für ein europäisch gültiges Nachlasszeugnis, das bei grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten erforderlich ist, gilt dasselbe Verfahren. Alternativ kann ein erfahrener Notar oder Fachanwalt für Erbrecht/Familienrecht den Antrag vorbereiten, beurkunden und einreichen, um den Prozess zu erleichtern.

Bei komplexen Nachlässen, wie solchen mit Immobilien, ist professionelle Unterstützung wichtig, um Probleme bei der Nachlassregelung zu vermeiden. Unsere Kanzlei in Berlin bietet Mandanten vertrauensvolle Beratung und rechtssichere Vertretung bei der Beantragung von Erscheinen oder Nachlasszeugnissen.

Ein Erbvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, die über den Nachlass verfügt. Im Unterschied zum Testament kann der Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden.

Besonders bei Immobilien oder großen Vermögenswerten schafft der Erbvertrag Klarheit und vermeidet Streitigkeiten unter Erben. Er eignet sich auch zur Regelung komplexer Familienkonstellationen, etwa bei Scheidungen oder Patchwork-Familien.


Unsere Anwält für Erbrecht und unser Notar unterstützen Sie bei der Erstellung eines Erbvertrags, der Ihre individuellen Wünsche und die rechtlichen Anforderungen berücksichtigt.

Um das Grundbuch bei einer geerbten Immobilie zu berichtigen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

 

  1. Erbschein beantragen: Zunächst benötigen Sie einen Erbschein, der Ihnen das Erbe offiziell bescheinigt.
  2. Notar kontaktieren: Wenden Sie sich an einen Notar, um die notwendigen Unterlagen für die Grundbuchberichtigung vorzubereiten. Der Notar kann Ihnen auch bei der Erstellung einer entsprechenden Erklärung helfen.
  3. Antrag auf Grundbuchberichtigung: Reichen Sie den Antrag auf Grundbuchberichtigung beim zuständigen Grundbuchamt ein. Fügen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie den Erbschein und die notariellen Urkunden, bei.
  4. Warten auf die Bearbeitung: Das Grundbuchamt wird Ihren Antrag prüfen und die Änderungen im Grundbuch vornehmen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  5. Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung über die Änderungen im Grundbuch.


Es ist ratsam, sich während des gesamten Prozesses rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

  1. Wenn ein notarielles Testament vorliegt, benötigen Sie keinen Erbschein.
  2. Wenn der Verstorbene eine über den Tod geltende Kontovollmacht erteilt hat, die den Zugriff auf Konten ermöglicht, und sich das Vermögen primär auf Geldmittel auf einem Bankkonto erstreckt, ist kein Erbschein erforderlich.
  3. Bei kleinen Vermögen ist oft kein Erbschein notwendig.

Das sagen unsere Kunden über uns

Ein Mann mittleren Alters mit Glatze und grauem Bart, Brille und schwarzem Hemd blickt vor einem schlichten grauen Hintergrund direkt in die Kamera und strahlt eine Weisheit aus, die an einen Notar in Berlin erinnert, der sich gut mit Erbrecht auskennt.

Klaus, Testierender

Danke für die gute Betreuung meines Testaments

Ein lächelndes Paar posiert für ein Foto in einem Berliner Notarbüro und strahlt vor Glück. Die Frau mit dem hellen Haar umarmt den bärtigen Mann von hinten, sein schwarzes Hemd verleiht der Szene einen Kontrast. Sie freuen sich über einen erfolgreichen Termin im Erbrecht.

Christian, Beratung Erbrecht

Herr Franke hat uns sehr gut beraten

Ein lächelndes Paar posiert zusammen im Innenbereich und verkörpert die Freude gemeinsamer Termine beim Notar in Berlin. Die Frau mit den kurzen grauen Haaren umarmt den Mann von hinten. Sein Gesichtsausdruck bleibt neutral. Beide tragen helle Kleidung vor einem hellen Hintergrund, was ihre harmonische Herangehensweise an die Erbrecht-Planung symbolisiert.

Ulrike und Jannes, Testierende

Sehr professionelle und zuverlässige Arbeit

Ihre Erbrecht Notar in Berlin

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