Erbschein beantragen Berlin

Ihr Notar für die Beantragung und Abwicklung Ihres Erbscheins

Der Verlust eines Angehörigen bringt oft nicht nur tiefe Trauer mit sich, sondern auch rechtliche Fragen. Wer einens Erbschein in Berlin beantragen möchtes, benötigt ein rechtssicheres Verfahren, um den Nachlass korrekt zu verwalten und die Erbfolge eindeutig festzustellen. Als Notar und erfahrene Rechtsanwälte begleiten wir Sie bei der Beantragung des Erbscheins und stehen Ihnen in allen Fragen des Erbrechts zur Seite.

Ein kahlköpfiger Mann mit Bart, hellblauem Hemd und dunkler Krawatte steht vor einem verschwommenen hellen Hintergrund in Berlin. Sein Gesichtsausdruck ist neutral, während er einen Erbscheinsantrag seines Notars in der Hand hält.

Ludwig  ★ ★ ★ ★ ★
Hervorragende Arbeit bei der Beantragung unseres Erbscheins

Notarielle Unterstützung beim Antrag Ihres Erbscheinsantrag in Berlin

Mit langjähriger rechtsanwaltlicher Erfahrung im Erbrecht und in der Nachlassabwicklung bieten wir Ihnen ein rechtssicheres und transparentes Verfahren zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Als Notar für Erbrecht beraten wir Sie persönlich und begleiten alle notwendigen Schritte.

 

Wenn Sie einen Erbschein in Berlin beim Notar beantragen, erhalten Sie bei uns fachliche Hilfe, die Ihnen in dieser anspruchsvollen Situation Sicherheit gibt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung.

Weißer Schreibschrifttext mit der Schreibschrift „franke“ auf transparentem Hintergrund, mit einer leicht stilisierten und künstlerischen Schriftart, ideal für Anwaltskanzleien in Berlin, die Mandanten bei der Beantragung eines Erbscheins unterstützen.

In 4 Schritten mit Ihrem Notar zum Erbschein

1.

Unterlagen zusammenstellen

 

Zunächst sammeln Sie mit allen Erben die erforderliche Dokumente, damit Ihr Antrag auf den Erbschein vollständig eingereicht werden kann.

2.

Notarielle Beurkundung

 

Im zweiten Schritt wird Ihr Antrag vom Notar beurkundet, sodass der Erbschein rechtssicher beantragt und ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

3.

Einreichung beim Nachlassgericht


Anschließend übermitteln wir den Antrag an das zuständige Nachlassgericht, das die Unterlagen prüft und über die Erteilung des Erbscheins entscheidet.

4.

Erhalt des Erbscheins

 

Nach erfolgreicher Bearbeitung durch das Gericht erhalten Sie den Erbschein per Post und können den Nachlass rechtlich einwandfrei verwalten.

Jetzt Ihren Erbschein in Berlin beantragen

Vereinbaren Sie Ihren Termin in Berlin und stellen Sie den Antrag auf Ihren Erbschein schnell und unkompliziert. Dank flexibler Terminvergabe und kurzer Wartezeiten erhalten Sie zeitnah die notarielle Unterstützung, die Sie benötigen!

Vor dem Antrag Ihres Erbscheins: Grundlagen im Überblick

Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das die Erbenstellung einer Person bestätigt und die jeweiligen Erbquoten ausweist (§ 2353 BGB). Er dient gegenüber Gerichten, Banken, Versicherungen und Grundbuchämtern als verbindlicher Nachweis, um über Nachlassvermögen rechtssicher zu verfügen. Ohne einen gültigen Erbschein ist der Zugriff auf die Vermögenswerte meist nicht möglich.

 

Als Ihr Notar für Familien- und Erbrecht erklären wir Ihnen die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und den Ablauf des Verfahrens. Wenn Sie den Erbschein über unseren Notar in Berlin beantragen möchten, unterstützen wir Sie bei der formgerechten Antragstellung und übernehmen die Kommunikation mit dem Gericht.

Was ist es notwendig, einen Erbschein zu beantragen?

Ein Erbschein ist zwar nicht in jedem Fall verpflichtend, jedoch in vielen Situationen notwendig. Besonders wenn Nachlassvermögen verwaltet oder rechtlich übertragen werden soll, kann es erforderlich sein, den Erbschein über einen Notar für Erbrecht zu beantragen. Banken, Versicherungen und andere Behörden verlangen aus Gründen der Rechtssicherheit häufig die Vorlage dieses Dokuments.

 

Ein Erbschein wird oft benötigt für:

  • Auflösung von Konten des Verstorbenen
  • Begleichung offener Rechnungen
  • Verwaltung und Umschreibung von Nachlasswerten, etwa von Immobilien
  • Wechsel von Gesellschaftern in Personengesellschaften (oHG, KG)
  • Verfügung über Guthaben oder sonstige Nachlasswerte
  • Änderungen im Grundbuch, wenn nicht bereits durch Testament oder Erbvertrag geregelt

Wann ist ein Erbschein nicht erforderlich?

Nicht in jeder Nachlasssituation ist ein Erbschein notwendig. In bestimmten Fällen reichen andere Nachweise aus, um über das Vermögen des Verstorbenen zu verfügen und rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Ein Erbschein ist nicht erforderlich, wenn folgende Dokumente vorliegen:

 

  • Kontovollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Erbvertrag einschließlich gerichtlichem Eröffnungsprotokol
  • Beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments

 

Diese Unterlagen können den Erbschein ersetzen und ermöglichen oft den direkten Zugriff auf den Nachlass, ohne ein gerichtliches Verfahren durchlaufen zu müssen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Nachweise in Ihrem Fall anerkannt werden und zeigen Ihnen auf, wann es sinnvoll ist, den Erbschein in Berlin zu beantragen.

Welche unterschiedlichen Erbscheine kann ich beantragen?

Je nach Situation der Erbschaft stellt das Nachlassgericht verschiedene Arten von Erbscheinen aus. Diese Dokumente unterscheiden sich danach, wie viele Personen erben und welche rechtlichen Besonderheiten vorliegen.

 

Häufige Erbscheinarten sind:

 

  • Alleinerbschein: Wird ausgestellt, wenn eine Person allein den gesamten Nachlass erhält.
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Dokumentiert die Rechte aller Erben einer Erbengemeinschaft.
  • Teilerbschein: Belegt die Ansprüche einzelner Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft.
  • Gegenständlich beschränkter Erbschein: Beschränkt sich auf bestimmte Nachlasswerte, zum Beispiel Immobilien.
  • Fremdrechtserbschein: Kommt zur Anwendung, wenn sich die Erbfolge nach ausländischem Recht richtet.

Der europäische Erbschein

Für grenzüberschreitende Erbfälle gibt es das europäische Nachlasszeugnis. Es wird von einem Amts- oder Nachlassgericht ausgestellt und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Damit können Erben den Nachlass des Verstorbenen auch über Ländergrenzen hinweg verwalten, ohne dass für jedes Land ein eigener Erbschein beantragt werden muss.

 

Die Wahl der richtigen Art hängt stark von den individuellen Umständen ab. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, den passenden Erbschein zu beantragen und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren. Mit einem Notar und erfahrenem Rechtsanwalt in Berlin erhalten Sie rechtssichere Beratung und verlässliche Begleitung bei allen Schritten rund um den Nachlass.

Das sagen unsere Kunden über uns

Ein älteres Paar lächelt im Freien mit Bäumen im Hintergrund und verkörpert Glück und Ruhe. Der Mann, der eine Brille und ein orangefarbenes Hemd trägt, und die Frau mit kurzen grauen Haaren und einer weißen Bluse scheinen diese friedlichen Momente gemeinsam zu genießen, während sie über Dinge wie Erbrecht und die Beantragung ihres Erbscheins bei einem Berliner Notar diskutieren.

Anne und Karsten, Erbscheinsantrag

Wir sind sehr zufrieden und bedanken uns herzlich.

Ein Mann mittleren Alters mit kurzen, hellbraunen Haaren lächelt in die Kamera und strahlt das Selbstvertrauen eines erfahrenen Erbschein-Notars in Berlin aus. Er trägt ein blaues Hemd über einem weißen T-Shirt. Der Hintergrund ist leicht unscharf.

Christian, Erbscheinsantrag

Herr Franke war schnell und kompetent für mich da.

Ein älteres Paar steht eng beieinander und lächelt in einem gemütlichen Raum warm in die Kamera. Der Mann mit grauem Haar und Bart trägt ein blaues Hemd; die Frau hat blondes Haar und trägt eine gemusterte Bluse. Sie freuen sich darüber, einen Erbschein in Berlin beim Notar beantragt zu haben.

Beate und Lucas, Erbscheinsantrag

Sehr professionelle und zuverlässige Arbeit.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Einen Erbschein können grundsätzlich alle Personen beantragen, die rechtlich als Erben gelten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Anspruch aus der gesetzlichen Erbfolge, einem Testament oder einem Erbvertrag ergibt. Auch Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind berechtigt, einen Erbschein zu beantragen. Für einzelne Erben kommt dabei ein Teilerbschein infrage, während für die gesamte Gemeinschaft ein gemeinschaftlicher Erbschein sinnvoll ist – insbesondere dann, wenn die Nachlassanteile bereits eindeutig geregelt sind.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Neben den Regelfällen gibt es spezielle Situationen, in denen der Antrag auf den Erbschein besonderen Vorgaben unterliegt.

 

Häufige Sonderregelungen betreffen:

  • Minderjährige Erben: Sie können keinen Erbschein selbst beantragen. Der Antrag erfolgt stets über gesetzliche Vertreter wie Eltern, einen Testamentsvollstrecker oder einen Nachlassverwalter.
  • Enterbte Familienmitglieder: Wer durch Testament oder Erbvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde, hat keinen Anspruch auf einen Erbschein. Ihnen steht jedoch ein Pflichtteil zu, sofern dieser geltend gemacht wird.

 

Das Verfahren zur Beantragung kann je nach Erbfall komplex sein. Ein erfahrener Notar für Erbscheine unterstützt Sie bei der Prüfung der Unterlagen und der Vorbereitung des Antrags. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend, wenn Sie ein Testament beim Notar errichten oder bestehende Regelungen überprüfen möchten. Auf diese Weise erhalten Sie Rechtssicherheit und Klarheit in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Wo kann ich einen Erbschein in Berlin beantragen?

Ein Erbschein wird in Berlin beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Dort können Sie den Antrag entweder schriftlich oder mündlich stellen. Da mit der Antragstellung rechtlich verbindliche Erklärungen verbunden sind, ist es wichtig, die Entscheidung zur Annahme des Nachlasses sorgfältig zu prüfen. Ein Erbschein ist nicht nur Voraussetzung für den Zugriff auf Vermögenswerte, sondern kann auch dazu führen, dass geerbte Schulden übernommen werden.

 

Um Risiken zu vermeiden und alle Anforderungen des Gerichts zu erfüllen, empfiehlt es sich, den Antrag von einem erfahrenen Notar vorbereiten zu lassen. Wenn Sie einen Erbschein in Berlin beantragen, übernimmt das Notariat die vollständige Erstellung des Antrags, fertigt die erforderliche eidesstattliche Versicherung an und reicht alle Unterlagen rechtssicher ein. Mit Expertise im Erbrecht sorgt Ihr Notar dafür, dass Ihr Anliegen zuverlässig, schnell und transparent bearbeitet wird.

Ihr Notar für den Antrag auf Erbschein in Berlin

Sie möchten einen Erbschein in Berlin beantragen? Fragen Sie nach schneller Abwicklung, klarer Beratung und flexibler Terminvergabe.

Diese Unterlagen benötigen Sie, um einen Erbschein in Berlin zu beantragen

Damit Sie Ihren Erbschein rechtssicher erhalten, sind verschiedene Dokumente erforderlich. Sie dienen dazu, die Erbfolge sowie die Verbindung zwischen dem Erblasser und den Erben eindeutig nachzuweisen. Wenn Sie einen Erbschein in Berlin beantragen, sollten die folgenden Unterlagen bereitgestellt werden:

 

• Personalausweis oder Reisepass

• Sterbeurkunde des Verstorbenen
• Familienstammbuch mit beglaubigten Abschriften, etwa:

  • Heiratsurkunden
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Sterbeurkunden vorverstorbener Erben
  • Angaben zum Güterstand bei Eheleuten
  • Informationen zum Vermögensstand bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

• Testament oder Erbvertrag (sofern vorhanden)
• Namen, Anschriften und Wohnsitz aller Erben

Nachweise für die gesetzliche Erbfolge

Falls kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, muss die gesetzliche Erbfolge anhand von Personenstandsurkunden lückenlos belegt werden. Hierzu gehören insbesondere:

 

  • Heiratsurkunden (bei Eheleuten)
  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden von vorverstorbenen Erben
  • Urkunden über Namensänderungen

 

Im Einzelfall können auch Erbausschlagungserklärungen erforderlich sein, die durch Bezugnahme auf die Nachlassakten erbracht werden. Damit das Nachlassgericht den Erbschein erteilen kann, müssen die Antragsteller zusätzlich an Eides statt versichern, dass ihre Angaben vollständig und korrekt sind.

Welche Fristen gelten, wenn ich einen Antrag auf Erbschein in Berlin stelle?

Für die Beantragung eines Erbscheins in Berlin gibt es keine feste gesetzliche Frist. Sie können den Antrag grundsätzlich jederzeit stellen. Aus praktischer Sicht ist es jedoch sinnvoll, nicht zu lange zu warten, da Banken, Grundbuchämter und andere Stellen einen Erbschein oft verlangen, bevor über Nachlasswerte verfügt werden kann.

 

Wichtig: Die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft beträgt lediglich sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Befindet sich der letzte Wohnsitz des Erblassers im Ausland oder lebt der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Enthält der Nachlass Schulden, ist eine rechtzeitige Entscheidung besonders wichtig, da andernfalls eine Haftung mit dem Privatvermögen droht.

Das sagen unsere Kunden über uns

Eine Person mit grauem Haar und Bart lächelt, trägt ein graues Hemd und eine Brille auf dem Kopf. Sie steht in einem Innenbereich neben einer weißen Backsteinmauer und strahlt das ruhige Selbstvertrauen einer Person aus, die sich in Berlin mit Erbscheinangelegenheiten auskennt.

Hans, Erbscheinsantrag

Ganz herzlichen Dank an Herrn Franke und sein Team.

Ein Porträt einer lächelnden Frau mit langen, welligen blonden Haaren, die ein gestreiftes Hemd und einen schwarzen Blazer trägt. Sie blickt direkt in die Kamera vor einem hellen, verschwommenen Hintergrund, der an die Beantragung eines Erbscheins in einem Berliner Notariat erinnert.

Heike, Erbscheinsantrag

Schnelle und zuverlässige Hilfe beim Erbscheinsantrag

Ein älteres Paar steht zusammen vor einem atemberaubenden Sonnenuntergang und lächelt zufrieden. Die Frau mit den kurzen blonden Haaren trägt ein hellblaues Hemd, während der Mann über seinen kurzen grauen Haaren ein dunkel gestreiftes Poloshirt trägt – ein heiterer Moment, der dem Erhalt eines Erbscheins im geschäftigen Berlin von einem Notar gleicht.

Moni und Pavel, Erbscheinsantrag

Wir sind sehr zufrieden und empfehlen Herrn Franke weiter.

Was kostet die Beantragung eines Erbscheins beim Notar in Berlin?

Für die Beantragung eines Erbscheins fallen Gebühren für die eidesstattliche Versicherung sowie für die Ausstellung des Erbscheins selbst an. Beide Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Wenn Sie beim Notar einen Erbschein beantragen, werden die Gebühren transparent nach der jeweiligen Nachlasshöhe berechnet.

 

Stellt ein einzelner Erbe den Antrag, trägt er die anfallenden Kosten allein. Reicht eine Erbengemeinschaft den Antrag gemeinsam ein, haften alle Mitglieder entsprechend zusammen für die Gebühren.

 

Tipp: Mit dem Gebührenrechner der Bundesnotarkammer können Sie die voraussichtlichen Kosten in Ihrem konkreten Fall einfach ermitteln.

Antrag auf Erbschein: Wichtige Hinweise

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Erbscheinsantrag können erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Achten Sie daher besonders auf die Richtigkeit aller Unterlagen und prüfen Sie den Nachlass sorgfältig, bevor Sie den Antrag auf Ihren Erbschein stellen.

 

Mögliche Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben oder Versäumnissen:

  • Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durch andere Erben
  • Mögliche Feststellung der Erbunwürdigkeit
  • Anfechtung oder Ungültigkeit eines bereits erteilten Erbscheins, wenn neue Dokumente auftauchen
  • Zurückweisung des Erbscheins durch Miterben bei Zweifeln an Anteilen oder Verfügungen
  • Lange und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten, bevor über den Nachlass verfügt werden kann
  • Haftung mit Privatvermögen bei überschuldetem Nachlass, wenn Forderungen nicht innerhalb von drei Monaten aus dem Nachlass beglichen werden können

 

Prüfen Sie sorgfältig, ob ein Nachlass überschuldet ist, und stellen Sie sicher, dass alle Angaben im Antrag auf Ihren Erbschein korrekt sind. Fachliche Unterstützung durch einen Notar hilft, Fehler zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewinnen.

Mit Ihrem Notar sicher zum Erbschein

Sie möchten Klarheit und Rechtssicherheit bei der Nachlassregelung? Vereinbaren Sie Ihren Termin flexibel und ohne lange Wartezeiten, um den Erbschein individuell vorzubereiten. Wir begleiten Sie durch alle Schritte des Antrags auf Erbschein.

Warum ist es sinnvoll, einen Notar für den Erbschein zu beauftragen?

Die Beantragung eines Erbscheins ist mit zahlreichen rechtlichen Anforderungen verbunden. Ein erfahrener Notar sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, die Erbfolge eindeutig nachgewiesen wird und mögliche Risiken wie verschuldete Nachlässe rechtzeitig erkannt werden. Darüber hinaus unterstützt er bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen, klärt offene Fragen und fungiert in Konfliktsituationen als neutrale Instanz, um langwierige Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.

Erbschein beantragen – rechtssicher und kompetent in Berlin

In Berlin steht Ihnen Notar Grischa Sebastian Franke mit umfassender anwaltlicher Expertise im Erbrecht zur Seite. Er prüft Ihre Unterlagen, begleitet Sie bei der Antragstellung und achtet auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Er hilft Ihnen, Klarheit über mögliche Ansprüche oder Schulden zu erhalten. So gewinnen Sie Sicherheit in einer sensiblen Situation und haben einen Notar in Berlin an Ihrer Seite, der Sie durch den gesamten Prozess führt.

Fragen und Antworten zur Beantragung eines Erbscheins beim Notar

Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall erforderlich. Oft reicht ein notarielles Testament, ein Erbvertrag oder eine Kontovollmacht, um über den Nachlass zu verfügen. Banken, Grundbuchämter oder Versicherungen verlangen jedoch häufig einen Erbschein als eindeutigen Nachweis der Erbenstellung. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Antrag auf Erbschein stellen müssen, prüfen wir Ihre Unterlagen. So vermeiden Sie unnötige Kosten und stellen sicher, dass Sie im Erbfall schnell handlungsfähig sind.

  • Einen Erbschein können alle Erben über einen Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Der Ablauf umfasst:
  • Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen (z. B. Sterbeurkunde, Familienstammbuch, Personalausweis).
    Erstellung einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der Angaben.
  • Der Antrag wird von Ihnen selbst oder über den Notar eingereicht.

Für die Beantragung eines Erbscheins gibt es keine feste Frist. Sie können den Antrag grundsätzlich jederzeit beim Nachlassgericht einreichen. Allerdings verlangen viele Stellen wie Banken oder Grundbuchämter zeitnah einen Erbschein.

Wichtig ist die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft: Diese beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (bei Auslandsbezug sechs Monate). Enthält der Nachlass Schulden, ist eine frühzeitige Prüfung entscheidend, um keine Haftung mit Ihrem Privatvermögen einzugehen.

Wenn Sie einen Erbschein über den Notar beantragen, begleitet er Sie durch den gesamten Ablauf:

  • Prüfung der Unterlagen und Ermittlung der Erbfolge.
  • Aufnahme und Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung.
  • Erstellung und Einreichung des Erbscheinsantrags beim Nachlassgericht.

Der Notar sorgt dafür, dass das Verfahren rechtssicher verläuft und keine formalen Fehler entstehen. Dies spart Zeit, verhindert Verzögerungen und gibt Ihnen Sicherheit im Umgang mit Nachlasswerten.

Um den Erbschein in Berlin zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Familienstammbuch mit Heirats- und Geburtsurkunden
  • ggf. Testament oder Erbvertrag
  • Namen und Anschriften aller Erben

Wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt, müssen zusätzlich Personenstandsurkunden die gesetzliche Erbfolge belegen. Der Notar prüft Ihre Dokumente sorgfältig und stellt sicher, dass der Antrag vollständig eingereicht wird.

Die Dauer hängt vom zuständigen Nachlassgericht in Berlin und der Komplexität des Falls ab. In der Regel dauert es wenige Wochen, bis der Erbschein nach vollständigem Antrag ausgestellt wird. Verzögerungen entstehen vor allem, wenn Unterlagen fehlen oder Erbstreitigkeiten vorliegen. Mit Unterstützung eines erfahrenen Notars für Erbscheine stellen Sie sicher, dass der Antrag vollständig und korrekt ist. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten und können zeitnah über den Nachlass verfügen.

Die Kosten entstehen aus zwei Komponenten: zum einen für die eidesstattliche Versicherung, zum anderen für die Ausstellung des Erbscheins selbst. Beide Posten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und orientieren sich am Wert des Nachlasses. Wer den Erbschein beim Notar in Berlin beantragen möchte, sollte daher wissen, dass die Gebühren mit steigendem Nachlasswert höher ausfallen.