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Grundschuldlöschung - Ihr Notar Berlin
Sichern Sie sich Ihre finanzielle Freiheit! Lassen Sie jetzt die Grundschuld von Ihrem Grundschuld Notar löschen. Wir sorgen für eine reibungslose Abwicklung und geben Ihnen die Gewissheit, dass alles schnell und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erledigt wird. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf – für einen sorgenfreien Neuanfang!
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Anwalt Franke ist für mich stets die erste und beste Wahl.
Finanzielle Freiheit
Eine Löschungsbewilligung ermöglicht es Ihnen, die eingetragene Grundschuld im Grundbuch entfernen zu lassen. Dies geschieht, wenn der Kredit, der durch die Grundschuld gesichert war, vollständig zurückgezahlt wurde. In diesem Fall erteilt der Kreditgeber, wie beispielsweise die Bank, die Genehmigung zur Löschung der Grundschuld – daher der Begriff „Löschungsbewilligung“.
Die Vorteile umfassen die Befreiung des Eigentümers von dem Grundpfandrecht durch die Bank sowie eine gesteigerte Attraktivität von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Immobilien auf dem Markt.
Sprechen Sie uns an für Ihren schnellen Notar Termin zur Grundschuldlöschung!
Notarkosten Löschungsbewilligung: Grundschuld löschen lassen?
Es fallen Gebühren für das Grundbuchamt und den Notar an. Der genaue Betrag hängt von der Höhe der Grundschuld ab. Sprechen Sie uns gerne an für eine kostenlose Einschätzung Ihres individuellen Falls.
Das sagen unsere Kunden über uns
Franz, Beschenkter
Herr Franke hat unsere Hausschenkung bestens betreut.
Tanja & Florian, Hauskäufer
Hervorragende Betreuung von Anfang bis Ende.
Oliver, Grunschuldbesteller
Blitzschnell einen Termin bekommen, danke!
Ablauf Grundschuldlöschung
Nachdem das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde, stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Handelt es sich um eine sogenannte Briefgrundschuld, erhält der Grundstückseigentümer auch den Grundschuldbrief von der Bank. Anschließend muss der Eigentümer beim Notar einen notariell beglaubigten Antrag auf Löschung der Grundschuld unterzeichnen. Der Notar leitet dann den Antrag zusammen mit der Löschungsbewilligung und gegebenenfalls dem Grundschuldbrief an das Grundbuchamt weiter. Schließlich wird die Grundschuld im Grundbuch gelöscht.
Grundschuldlöschung - ja oder nein?
Die Grundschuld bleibt auch nach der vollständigen Tilgung des durch sie gesicherten Kredits bei Ihrer Bank wirksam und fungiert als sogenannte Eigentümergrundschuld im Grundbuch. Das bedeutet, dass die Bank sie schnell wieder als Sicherungsmittel für einen neuen Kredit nutzen kann, sofern keine Löschungsbewilligung beantragt wird und die Grundschuld im Grundbuch eingetragen bleibt. In diesem Fall müssten die Grundstückseigentümer lediglich eine neue Zweckerklärung der Bank unterzeichnen, um die Grundschuld als Sicherheit für einen neuen Kredit zu reaktivieren. Dadurch könnten sie sich die Kosten für die Löschung und die erneute Bestellung einer Grundschuld sparen.
Ob eine Löschungsbewilligung sinnvoll ist oder nicht, hängt daher von der individuellen Situation der Grundstückseigentümer beziehungsweise Kreditnehmer ab. Wir sind Ihr Grundschuld Notar in Berlin und helfen Ihnen gern!
Ihr Notar für Grundschuldlöschung
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