Holding online gründen

Online-Gründung einer Holding – Verfahren mit Notar

Das Gründen einer Holding ist auch online beim Notar möglich. Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur, bei der eine Muttergesellschaft Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält und diese strategisch steuert.

Über das notarielle Online-Verfahren können Holding-Strukturen digital beurkundet werden. Starten Sie noch heute Ihr eigenes Unternehmen und verwirklichen Sie Ihren Traum, ohne einen Vor-Ort-Termin wahrnehmen zu müssen.

Wir als Notar in Berlin unterstützen Sie von Anfang bis Ende bei Online-Gründungen. Jetzt online Holding gründen beim Notar und Termin sichern.

Eine Person mit kurzen braunen Haaren und einem hellblauen Hemd lächelt vor einer grünen Tafel, die mit mathematischen Gleichungen bedeckt ist, die die Online-Gründung einer Holding GmbH bei einem Berliner Notar beschreiben.

Carl  ★ ★ ★ ★ ★
Online gründen bei Herrn Franke geht einfach und schnell!

Holding online gründen – mit Notar Franke an Ihrer Seite

Die Online-Gründung einer Holding erfordert eine klare rechtliche Struktur und eine präzise Abstimmung der beteiligten Gesellschaften.

Gut zu wissen: Holdings sind durch Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit notarieller Begleitung realisierbar.

Der Online-Notar und erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie dabei von Anfang an und unterstützen Sie bei der digitalen Umsetzung der Holding-Gründung. Ohne physische Anwesenheit lassen sich Holding-Strukturen online vorbereiten, beurkunden und rechtlich korrekt aufsetzen.

Stilisiertes Schriftlogo mit der Aufschrift „Franke“ in weißer Schreibschrift auf transparentem Hintergrund – ideal für alle Berliner Notare, die ihre Online-Holding-Gründerzeit mit einer unverwechselbaren und professionellen Markenidentität unterstützen möchten.

Dank Online-Notar in 4 Schritten zur Gründung einer Holding

Die Online-Gründung einer Holding folgt einem klar strukturierten Ablauf. Mit Notar Franke in Berlin lassen sich alle erforderlichen Schritte schnell, digital und übersichtlich umsetzen:

1.

Gründungsdaten übermitteln & Notartermin im Online-Verfahren vereinbaren

2.

Notarielle Online-Beurkundung der Holding per Echtzeit-Videokonferenz

3.

Geschäftskonto eröffnen & Stammkapital für die Holding einzahlen

4.

Anmeldung im Handelsregister abschließen – Ihre Holding ist gegründet!

Danach ist Ihre Holding rechtlich errichtet und kann als strukturierte Unternehmensgruppe am Markt tätig werden.

Holding online gründen in Berlin – das benötigen Sie für das notarielle Online-Verfahren

Wenn Ihre Holding in Berlin gegründet wird oder einen Berlinbezug hat, kann die Gründung über das notarielle Online-Verfahren erfolgen.

Für das Online-Gründungsverfahren benötigen Sie:

  1. Computer mit Internetzugang
  2. Webcam und ein Mikrofon
  3. Smartphone
  4. Personalausweis mit eID

Tipp: Für die Legitimation benötigen Sie Ihre sechsstellige Ausweis PIN

Ohne persönliches Erscheinen: Holding online beurkunden lassen vom Notar

Seit dem 1. August 2022 lassen sich Holding-Strukturen digital beurkunden, ohne vor Ort zu erscheinen.

Die Bundesnotarkammer stellt hierfür ein Online-Portal bereit. Notar Franke begleitet Sie bei der Online-Beurkundung und stellt sicher, dass die gewählte Holding-Struktur rechtlich sauber umgesetzt wird.

Die Beurkundung erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Online-Beurkundung (§ 16a BeurkG) per Videokonferenz, die Registrierung läuft über Desktop oder die Notar-App.

Gründen Sie schon morgen Ihre Holding: Online-Verfahren mit Notar

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und starten Sie die Online-Gründung einer Holding in Berlin!

Notar Franke begleitet Sie bei der Online-Gründung Ihrer Holding in Berlin

Trotz des digitalen Verfahrens bleibt der Notar unverzichtbar, da die Gründung einer Holding, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland gesetzlich eine notarielle Mitwirkung erfordert.

Notar Franke begleitet Sie bei der Holding-Gründung in Berlin und übernimmt die rechtliche Ausgestaltung, notarielle Beurkundung und Anmeldung der Holding im Online-Verfahren.

Buchen Sie einen Termin zur Online-Gründung Ihrer Holding direkt beim Notar.

Der Ablauf Schritt für Schritt:

  • Vorbereitung: Der Notar prüft die geplante Holding-Struktur, berät zur passenden Gesellschaftsform, zur Haftung und zu den gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Checkliste: Sie erhalten eine Übersicht aller Angaben, die für die Holding-Gründung erforderlich sind.
  • Registrierung: Nach vollständiger Dateneingabe senden wir Ihnen den Einladungslink für das notarielle Online-Verfahren.
  • Vertragsgestaltung: Der Gesellschaftsvertrag wird erstellt und an die Holding-Struktur angepasst.
  • Beurkundung & Anmeldung: Die erforderlichen Dokumente werden digital beglaubigt und die Holding beim Handelsregister angemeldet.

Die Identitätsprüfung erfolgt digital über die Notar-App. Der Notar übernimmt die notarielle Beglaubigung der Gründungsunterlagen, klärt offene Fragen und führt die Beurkundung im Rahmen eines Videotermins durch.

Weitere Informationen unter https://online.notar.de/.

So wird die Online-Holding-Gründung strukturiert vorbereitet und vollständig digital umgesetzt.

Das passiert nach der notariellen Beglaubigung der Online-Gründung einer Holding

Nach der digitalen Beurkundung wird die Urkunde elektronisch unterzeichnet. Anschließend eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen das Stammkapital ein.

Der Notar übernimmt danach die digitale Anmeldung beim Handelsregister. Sobald die Holding eingetragen ist, erhalten Sie eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der Online-Gründung und können Ihre Holding operativ nutzen.

Ihr Start-up rechtssicher gründen – schnell und unkompliziert!

Wir begleiten Sie bei der Holding-Gründung und sorgen für eine rechtlich einwandfreie Ausführung – von der Vertragsgestaltung bis zur Eintragung ins Handelsregister.

Das sagen unsere Kunden über uns

Lächelnder Mann mit kurzen dunklen Haaren, Anzug und Krawatte vor einem hellpfirsichfarbenen Hintergrund, der gerade online eine Holding beim Notar gegründet hat.

Thomas, Online Gründer

Habe einen Online Termin bekommen innerhalb eines Tages

Eine Person mit Brille, weißem Kittel und Stethoskop lächelt in die Kamera und hält dabei einen Stift. Der Hintergrund ist weich fokussiert und lässt an ein Büro oder eine Arztpraxis denken nach der Online-Gründung bei einem Berliner Notar.

Kate, Online Gründer

Meine Online Gründung ging schnell und einfach!

Eine Person mit kurzen, dunklen Haaren, Bart und einem freundlichen Lächeln trägt ein dunkles Jackett über einem hellblauen Hemd. Der Hintergrund ist leicht verschwommen und suggeriert eine Szene während einer Online-Gründung einer Holding in Berlin bei einem Notar.

Matthias, Online Gründer

Online Gründen ist ganz unkompliziert

Wie sind die Notarkosten für Holding Gründung online?

Eine Online Holding Gründung kostet etwa 670 Euro netto. Die Gebühren für den Notar sind gesetzlich festgelegt und bundesweit identisch. Wir stellen sicher, dass Ihre Gründung rechtssicher erfolgt und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und lassen Sie sich direkt online beraten.

Darum lohnt es sich, eine Holding beim Online-Notar zu gründen

Die Online-Gründung einer Holding verbindet moderne Abläufe mit notarieller Beratung. Das Verfahren eignet sich gerade für Unternehmer, die Beteiligungen strukturiert aufbauen oder mehrere Gesellschaften bündeln möchten.

Vorteile der Online-Holding-Gründung auf einen Blick:

  • Keine Anfahrt zum Notartermin erforderlich
  • Beurkundung per Videokonferenz
  • Flexible Terminvereinbarung unabhängig vom Standort
  • Digitale Identitätsprüfung über die Notar-App
  • Strukturierte Umsetzung der Holding-Gründung
  • Begleitung bis zur Eintragung im Handelsregister

Neben der Holding-Gründung berät der Notar für Gesellschaftsrecht auch in weiteren rechtlichen Bereichen:

Nutzen Sie das digitale Verfahren und gründen Sie Ihre Holding online beim Notar – mit persönlicher Begleitung von der Planung bis zur Eintragung.

Holding online gründen beim Notar – häufig gestellte Fragen

Die Kosten für die Gründung einer Holding hängen von der gewählten Unternehmensstruktur ab. Wenn Sie eine Holding als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen, benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro für eine GmbH oder 1 Euro für eine UG. Die Holding-Gründung online erfordert zudem Notarkosten, ab ca. 670 Euro netto,, Handelsregistergebühren, ca. 300 Euro netto, und gegebenenfalls Beratungskosten für einen Notar oder Anwalt. Eine Vermögens-Holding kann je nach Geschäftsmodell und Holding-Struktur weitere finanzielle Mittel erfordern.

Ein Unternehmen, das eine Holding online gründen möchte, kann mit einer effizienten Verwaltung und Steuervorteilen langfristig Gewinne optimieren.

Das benötigen Sie, um online eine Holding beim Notar zu gründen:

1. Unternehmen gründen: Die Holding kann als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden.

2. Holding-Struktur definieren: Festlegen, ob es sich um eine Management-Holding, Vermögens-Holding oder Finanz-Holding handelt.

3. Gesellschafter bestimmen: Einzelpersonen oder Unternehmen können als Gesellschafter der Muttergesellschaft fungieren.

4. Notartermin wahrnehmen: Die Holding-Gründung erfordert eine notarielle Beurkundung, die im Online-Verfahren per Videokonferenz erfolgen kann.

5. Handelsverzeichnis-Eintragung: Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Anmeldung im Handelsverzeichnis.

6. Geschäftskonto eröffnen: Die Holding benötigt ein Geschäftskonto, auf das das Stammkapital eingezahlt wird.

7. Gesellschaftsvertrag erstellen: Die juristische Gestaltung der Holding-Struktur erfolgt durch den Gesellschaftsvertrag.

8. Steuerliche Anmeldung: Die Holding muss beim Finanzamt angemeldet werden, um von Steuervorteilen zu profitieren.

Mit der richtigen Unternehmensstrategie lässt sich eine Holding-Gesellschaft effizient und ortsunabhängig online gründen, ohne dass eine Anwesenheit beim Notar erforderlich ist.

Obwohl eine Holding-Struktur viele Vorteile für Unternehmen bietet, gibt es einige Nachteile, die beachtet werden sollten:

  • Komplexität der Unternehmensstruktur: Eine Holding gründen bedeutet, eine Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften zu verwalten, was einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert.

  • Gründungskosten: Holding-Gründung ist zwar effizient, jedoch entstehen Kosten für Notar, Handelsverzeichnis, Steuerberater und Verwaltung.

  • Steuerliche Regelungen: Während eine Holding-Gesellschaft Steuervorteile bietet, gibt es steuerrechtliche Vorgaben, die je nach Geschäftsmodell und Unternehmensstruktur beachtet werden müssen.

Trotz dieser Herausforderungen ermöglicht eine Holding-Gründung Unternehmen langfristige Steuervorteile, mehr Flexibilität in der Unternehmensführung und eine optimierte Verwaltung der Unternehmensanteile.

Die Steuerlast einer Holding-Gesellschaft hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Unternehmensstruktur, Holding-Form, Gewinne und Rechtsform. Grundsätzlich profitiert eine Holding von Steuervorteilen, da Gewinne zwischen Muttergesellschaft und Tochterunternehmen überwiegend nur zu einem günstigen Steuersatz versteuert werden müssen.

  • Körperschaftsteuer: Eine Holding als GmbH oder UG zahlt in Deutschland 15 % Körperschaftsteuer auf Gewinne.
  • Gewerbesteuer: Je nach Sitz der Holding-Gesellschaft kann die Gewerbesteuer zwischen 7 % und 17 % liegen.
  • Steuer auf Dividenden: Eine Holding kann Dividenden von Tochtergesellschaften mit einer Steuerbefreiung von bis zu 95 % erhalten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Kapitalertragsteuer: Entnahmen von Gesellschaftern oder Muttergesellschaften unterliegen oftmals einer Kapitalertragsteuer von 25 %.

Mit einer strategisch durchdachten Holding-Struktur können Unternehmen ihre Steuerlast optimieren und Gewinne steuerlich effizient reinvestieren. Gerade Start-ups, Finanz-Holdings oder Vermögens-Holdings nutzen die Steuervorteile einer Holding-Gesellschaft, um langfristig Kapital aufzubauen und Unternehmenswachstum zu fördern.

Bei der Online-Gründung einer Holding ist eine fundierte notarielle Beratung wichtig, da mehrere Gesellschaften, Beteiligungsverhältnisse und rechtliche Abhängigkeiten korrekt aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Notar prüft die geplante Holding-Struktur, erläutert die rechtlichen Möglichkeiten und begleitet die Beurkundung der Mutter- und Tochtergesellschaften im Online-Verfahren.

Eine ausführliche Sammlung aller Fragen und Antworten zum notariellen Online-Verfahren finden Sie auch auf der Seite der Bundesnotarkammer unter diesem Link:

https://online.notar.de/