Holding online gründen
Online Holding Gründung
Notarielles Online Verfahren
Dank des notariellen Onlineverfahrens ist das Gründen einer Holding in Berlin nun auch online möglich! Starten Sie noch heute Ihr eigenes Unternehmen und verwirklichen Sie Ihre Geschäftsidee! Wir sind Ihr online Gründung Notar in Berlin – für einen reibungslosen Start in Ihre unternehmerische Zukunft! Kontaktieren Sie uns noch heute!
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Online gründen bei Herrn Franke geht einfach und schnell!
Erfolg wartet auf Sie!
Gründen Sie Ihre Holding online mit Leichtigkeit! Unsere Notar-Services bieten Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei der online Gründung Ihrer Holding. Wir sind Ihr Notar in Berlin, wenn es um Ihre online Holding Gründung geht – für einen reibungslosen Start in Ihre unternehmerische Zukunft! Kontaktieren Sie uns noch heute!
In 4 Schritten zur Online-Gründung einer Holding
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Holding online gründen in Berlin – das notarielle Online-Verfahren
Moderne Unternehmensgründung – Holding online beurkunden
Wenn Sie eine Holding online gründen möchten, einen Geschäftsführer bestellen oder eine Holding-Struktur aufbauen, müssen Sie nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen. Die Beurkundung der Gründung einer Holding sowie die Anmeldung im Handelsregister können nun digital erfolgen. Eine Holding-Struktur bietet zahlreiche Steueroptimierungen, eine verbesserte Unternehmensführung und die optimale Verwaltung von Tochtergesellschaften sowie Vermögen. Ob als Finanz-Holding, Vermögens-Holding oder Management-Holding – mit einer passenden Holding-Struktur optimieren Sie Ihre Unternehmensform und sichern Gewinne.
Die Bundesnotarkammer stellt hierfür ein Online-Portal bereit. Notar Franke in Berlin nutzt dieses System und bietet Ihnen eine Möglichkeit, die Gründungsschritte vollständig online durchzuführen. Über Desktop oder die Notar-App registrieren Sie sich in wenigen Schritten und starten die Online-Beurkundung direkt per Echtzeit-Videokonferenz.
Schon morgen Ihre Holding im Online-Verfahren gründen?
Notarielle Begleitung durch Notar Franke bei der digitalen Gründung einer Holding in Berlin
Durch das Online-Verfahren der Beglaubigung kann dieser Prozess nun ortsunabhängig erfolgen. Dennoch bleibt der Notar unverzichtbar, da die Gründung einer Holding oder UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland gesetzlich eine notarielle Mitwirkung erfordert.
Für die Online-Gründung benötigen Sie einen Computer mit Kamera und Mikrofon, ein Smartphone sowie einen Personalausweis mit eID-Funktion. Falls Ihr Ausweisdokument vor August 2021 ausgestellt wurde, kann zusätzlich ein Reisepass erforderlich sein.
Sie können jetzt ganz einfach einen Termin buchen, um die notarielle Beglaubigung Ihrer Holding-Gründung durchzuführen. Im Vorfeld prüfen wir als Notar die Gesellschaftsform, beraten zur Haftung, zur Rechtsformwahl und zu den gesetzlichen Voraussetzungen. Anschließend erhalten Sie eine Checkliste, die alle notwendigen Informationen zur Gründung der Holding enthält. Sobald Ihre Angaben vollständig vorliegen, senden wir Ihnen einen Einladungslink zur Registrierung für das digitale Notarverfahren.
Während des Prozesses sorgen wir für die rechtssichere Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, die Beglaubigung aller erforderlichen Dokumente und die ordnungsgemäße Anmeldung beim Handelsregister.
Weitere Informationen zur elektronischen Beglaubigung finden Sie auf dem Portal der Bundesnotarkammer unter https://online.notar.de/. Die Identitätsprüfung erfolgt durch das elektronische Auslesen Ihres Personalausweises mithilfe eines QR-Codes, den Sie mit der Notar-App scannen. Nach erfolgreicher Identifikation erstellen wir die Gründungsunterlagen, klären offene Fragen zur Holding-Gründung und übersenden Ihnen den Entwurf der Urkunde. Der abschließende Beglaubigungstermin findet in einer Videokonferenz statt, in der eine erneute Identitätsprüfung durchgeführt wird.
Nach der Beglaubigung: Was passiert als Nächstes?
Nach der notariellen Beurkundung und der erfolgten Kapitalhinterlegung übernehmen wir als Notar die elektronische Übermittlung der Urkunde an das Registergericht zur Eintragung ins Handelsregister. Sobald der Eintrag im Handelsverzeichnis abgeschlossen ist, führen wir eine abschließende notarielle Prüfung durch. Danach erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über den erfolgreichen Abschluss des Gründungsverfahrens.
Flexibel und ortsunabhängig Holding gründen – ohne Anfahrt zum Notartermin
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Wie sind die Notarkosten für Holding Gründung online?
Die Gebühren für den Notar sind gesetzlich festgelegt und bundesweit identisch. Wir stellen sicher, dass Ihre Gründung rechtssicher erfolgt und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und lassen Sie sich rechtssicher online beraten.
Holding online gründen – Häufig gestellte Fragen
>Die Kosten für die Gründung einer Holding hängen von der gewählten Unternehmensstruktur ab. Wenn Sie eine Holding als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen, benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens 25.000 € für eine GmbH oder 1 € für eine UG. Die Holding-Gründung online erfordert zudem Notarkosten, Handelsregistergebühren und gegebenenfalls Beratungskosten für einen Notar oder Anwalt. Eine Vermögens-Holding kann je nach Geschäftsmodell und Holding-Struktur weitere finanzielle Mittel erfordern.
Ein Unternehmen, das eine Holding online gründen möchte, kann mit einer effizienten Verwaltung und Steuervorteilen langfristig Gewinne optimieren. Eine gut durchdachte Holding-Gesellschaft bietet viele Vorteile für Unternehmen, insbesondere durch eine kluge Leitung und strategische Steuerplanung.
Eine Schritt für Schritt Anleitung:
- Unternehmen gründen: Die Holding kann als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden.
- Holding-Struktur definieren: Festlegen, ob es sich um eine Management-Holding, Vermögens-Holding oder Finanz-Holding handelt.
- Gesellschafter bestimmen: Einzelpersonen oder Unternehmen können als Gesellschafter oder Muttergesellschaft fungieren.
- Notartermin wahrnehmen: Die Holding-Gründung erfordert eine notarielle Beurkundung, die im Online-Verfahren per Videokonferenz erfolgen kann.
- Handelsverzeichnis-Eintragung: Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Anmeldung im Handelsverzeichnis.
- Geschäftskonto eröffnen: Die Holding benötigt ein Geschäftskonto, auf das das Stammkapital eingezahlt wird.
- Gesellschaftsvertrag erstellen: Die rechtssichere Gestaltung der Holding-Struktur erfolgt durch den Gesellschaftsvertrag.
- Steuerliche Anmeldung: Die Holding muss beim Finanzamt angemeldet werden, um von Steuervorteilen zu profitieren.
Mit der richtigen Unternehmensstrategie lässt sich eine Holding-Gesellschaft effizient und ortsunabhängig online gründen, ohne dass eine persönliche Anwesenheit beim Notar erforderlich ist.
Obwohl eine Holding-Struktur viele Vorteile für Unternehmen bietet, gibt es einige Nachteile, die beachtet werden sollten:
- Komplexität der Unternehmensstruktur: Eine Holding gründen bedeutet, eine Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften zu verwalten, was einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert.
- Gründungskosten: Holding-Gründung ist zwar effizient, jedoch entstehen Kosten für Notar, Handelsverzeichnis, Steuerberater und Verwaltung.
- Steuerliche Regelungen: Während eine Holding-Gesellschaft Steuervorteile bietet, gibt es steuerrechtliche Vorgaben, die je nach Geschäftsmodell und Unternehmensstruktur beachtet werden müssen.
Trotz dieser Herausforderungen ermöglicht eine Holding-Gründung Unternehmen langfristige Steuervorteile, mehr Flexibilität in der Unternehmensführung und eine optimierte Verwaltung der Unternehmensanteile.
>Die Steuerlast einer Holding-Gesellschaft hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Unternehmensstruktur, Holding-Form, Gewinne und Rechtsform. Grundsätzlich profitiert eine Holding von Steuervorteilen, da Gewinne zwischen Muttergesellschaft und Tochterunternehmen meist nur zu einem günstigen Steuersatz versteuert werden müssen.
- Körperschaftsteuer: Eine Holding als GmbH oder UG zahlt in Deutschland 15 % Körperschaftsteuer auf Gewinne.
- Gewerbesteuer: Je nach Sitz der Holding-Gesellschaft kann die Gewerbesteuer zwischen 7 % und 17 % liegen.
- Steuer auf Dividenden: Eine Holding kann Dividenden von Tochtergesellschaften mit einer Steuerbefreiung von bis zu 95 % erhalten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Kapitalertragsteuer: Entnahmen von Gesellschaftern oder Muttergesellschaften unterliegen meist einer Kapitalertragsteuer von 25 %.
Mit einer strategisch durchdachten Holding-Struktur können Unternehmen ihre Steuerlast optimieren und Gewinne steuerlich effizient reinvestieren. Besonders Start-ups, Finanz-Holdings oder Vermögens-Holdings nutzen die Steuervorteile einer Holding-Gesellschaft, um langfristig Kapital aufzubauen und Unternehmenswachstum zu fördern.
Eine ausführliche Sammlung aller Fragen und Antworten zum notariellen Online-Verfahren finden Sie auch auf der Seite der Bundesnotarkammer unter diesem Link: https://online.notar.de/