Schritt 1 – Termin buchen

Terminart: Präsenztermin Holding gründen und operative Gesellschaft. Bargründung mit Gesellschaftsvertrag und Satzung, erstellt von Notar Franke (kein Musterprotokoll, keine fremden Satzungen)

 

Sie können in einem Termin so viele Gesellschaften gründen wie Sie benötigen.

 

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld, bis der Live-Kalender geladen ist:

Schritt 2 – Angaben zur Holding

Bitte füllen Sie beide Checklisten (Schritt 2 und Schritt 3) direkt nach der Terminbuchung vollständig aus, damit wir Ihre Entwürfe rechtzeitig vorbereiten können:


Angaben zur Gesellschaft

Angaben zum 1. Beteiligten
Bitte senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres deutschen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reispasses plus deutsche Meldebescheinigung

Angaben zum 2. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 3. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 4. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 5. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 6. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 7. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 8. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Weitere Angaben zur Gesellschaft

Schritt 3 – Angaben zur Operativen


Angaben zur Gesellschaft

Angaben zum 2. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 3. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 4. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 5. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 6. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 7. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 8. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Weitere Angaben zur Gesellschaft