01.Notartermin
02.Neue Gesellschaft(en)
Termin buchen
Wählen Sie bitte aus dem Kalender Ihren Wunschtermin aus. Dann geben Sie Ihre Daten ein und klicken auf „Termin buchen“. Sie erhalten direkt im Anschluss eine Terminbestätigung.
Wichtig! Die Terminbuchung ist nur der erste Schritt. Wir benötigen weiterhin Ihre vollständigen Daten zur Gesellschaft, Gesellschafter(n) und Geschäftsführer(n). Ohne diese können wir Ihre Entwürfe nicht vorbereiten. Scrollen Sie bitte deshalb direkt nach Ihrer Terminbuchung weiter nach unten zu Schritt 2 und übermitteln Sie uns Ihre Angaben.
Bis wann muss ich meine Daten übermitteln?
Sie möchten morgen Ihre Gesellschaft gründen? Kein Problem! Diese kurzfristigen Termine können wir jedoch nur einhalten, wenn wir bis spätestens 24h vor dem Beurkundungstermin Ihre Unterlagen vollständig erhalten haben. Sollten Ihre Unterlagen nicht vollständig sein, müssen wir Ihren Termin leider verschieben.
Gründungs FAQ
Informieren Sie sich auf der online Präsenz des Handelsregisters oder durch einen Anruf bei der IHK, ob der von Ihnen gewünschte Firmenname noch verfügbar ist.
Wir benötigen Ihre Angaben zu allen Beteiligten, also der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den Geschäftsführern. Bitte füllen Sie dafür unsere praktische Checkliste aus.
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit die Ausweise aller Beteiligten hochzuladen. Wir benötigen entweder den Personalausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung.
Sobald wir alle Informationen von Ihnen erhalten, fertigen wir Ihr Gründungsprotokoll sowie den Gesellschaftsvertrag. Bitte beachten Sie, dass, sollten Sie einen eigenen Gesellschaftsvertrag verwenden möchten, dieser erst von uns geprüft werden muss, wodurch ggf. weitere Kosten entstehen. Sollten Sie Ihren eigenen Gesellschaftsvertrag verwenden wollen, nehmen Sie bitte erst Kontakt zu uns auf, bevor Sie einen Termin buchen.
Zum Termin müssen alle Gesellschafter und Geschäftsführer erscheinen. Bitte bringen Sie und alle Beteiligten Ihr Ausweisdokument im Original mit (Personalausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung).
1-2 Tage nach der Beurkundung erhalten Sie digitale Kopien Ihres Gründungsprotokolls zur Eröffnung zur Eröffnung eines Bankkontos. Sollten Sie eine Papierversion benötigen, teilen Sie uns dies bitte im Termin mit.
Mithilfe des Gründungsprotokolls können Sie ein Geschäftskonto eröffnen. Nach Eröffnung des Kontos zahlen Sie das Stammkapital ein und senden Sie uns einen Kontoauszug zusammen mit der vom Geschäftsführer unterschriebenen Einzahlungsbestätigung per E-Mail an info@notar-franke.de
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung durch den Geschäftsführer beim Transparenzregister zu erfolgen hat.
Sobald wir den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals von Ihnen erhalten haben, nehmen wir umgehend die Anmeldung im Handelsregister vor.
Denken Sie daran Sie ein Firmenschild zu montieren, damit das Handelsregister Sie und Ihre neue Firma postalisch erreichen kann
Das Registergericht sendet Ihnen eine Rechnung über 200 Euro als Kostenvorschuss, welcher binnen eines Monats von Ihnen bezahlt werden muss. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur Überweisungen an die offizielle Bankverbindung der KEJ (Kosteneinziehungsstelle der Justiz) tätigen, da vermehrt Fälle von gefälschten Rechnungen verzeichnet wurden.
Sind alle Vorgaben korrekt erfüllt, steht der Eintragung nichts mehr im Wege. Sollten allerdings Probleme mit z.B. dem Namen oder der Adresse vorliegen, erhalten wir vom Handelsgericht eine Zwischenverfügung. Dies bedeutet, dass das Hindernis beseitigt werden muss, bevor Ihre Gesellschaft eingetragen werden kann. Sollte dies der Fall sein, kontaktieren wir Sie umgehend zur Klärung des Sachverhalts.
Die Eintragung im Handelsregister dauert etwa 3 Wochen. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung durch das zuständige Registergericht. Bitte geben Sie dem Gericht Zeit Ihre Firma einzutragen und sehen in dieser Zeit von Rückfragen bei uns oder dem Handelsgericht ab. Sobald Ihre Firma eingetragen ist, erhalten Sie von uns umgehend eine Benachrichtigung.
Kosten FAQ
Die gesetzlichen Kosten für eine ein Personen Gründung liegen bei ca. 810 Euro, die für eine Mehr Personen Gründung zwischen 830 und 880 Euro (je nach Anzahl der Gesellschafter und Geschäftsführer).
Nein. Die gesetzlichen Gebühren sind überall gleich, das heißt Sie zahlen überall das Gleiche.
Anforderungen an den Zweck
Bitte beschreiben Sie den von Ihrer Firma verfolgten Zweck so genau wie möglich. Diese Beschreibung wird nach der Eintragung auch im Handelsregister stehen.
Zwecke wie „Handel mit Waren aller Art“ oder „allgemeine Dienstleistungen“ sind nicht spezifisch genug und deshalb nicht erlaubt. „Handel mit PKWs“ oder „Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung“ sind als Beispiel hingegen erlaubt.
Natürlich machen wir Sie darauf aufmerksam, sollten wir der Meinung sein, dass es mit dem von Ihnen angestrebten Zweck Probleme geben sollte. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der IHK aufzunehmen und den von Ihnen gewünschten Firmennamen und -zweck vorab verbindlich prüfen zu lassen.
Anforderungen an das Stammkapital
Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro.
Sie können sich dafür entscheiden, das Stammkapital am Anfang nur hälftig einzuzahlen (12.500 Euro). Den Rest können Sie später auf Anforderung der Gesellschaft einzahlen.
Natürlich können Sie auch GmbHs mit mehr als 25.000 Euro Stammkapital gründen.
Sollten Sie weniger als 12.500 Euro zur Verfügung haben, können Sie zwar keine GmbH gründen, aber eine UG (haftungsbeschränkt). Eine solche ist bereits ab 1 Euro Stammkapital möglich. Das Stammkapital einer UG muss stets voll eingezahlt werden.
Anforderungen an den Namen
Bitte informieren Sie sich durch eine Recherche im Handelsregister oder bei der IHK, ob der von Ihnen gewünschte Firmenname noch verfügbar ist.
Firmennamen müssen sich deutlich von bereits bestehenden Firmen unterscheiden, damit keine Verwechslungsgefahr besteht.
Weiterhin dürfen Sie keinen Firmennamen wählen, der irreführend ist, z.B. dürfen Sie sich nicht Bäckerei Meier nennen, wenn Sie a) keine Bäckerei betreiben und b) nicht Meier heißen.
Der Firmenname muss spezifisch sein, dh Sie dürfen sich z.B. nicht Lederschuhe GmbH nennen, sondern müssten statt dessen Ihren Namen oder Initialen hinzufügen. AB Lederschuhe GmbH wäre zum Beispiel erlaubt.
Sie dürfen sich nicht „Invest“ nennen, wenn es sich nicht um eine Holding handelt oder der Unternehmenszweck dieses Ziel nicht verfolgt.
Anforderungen an die Adresse
Als Firmenanschrift verwenden Sie bitte die tatsächliche Anschrift Ihrer Firmenräume, sofern Sie über solche verfügen.
Sie dürfen natürlich auch Ihre Privatanschrift verwenden zusammen mit c/o Vorname Nachname. Bitte beachten Sie, dass diese Adresse öffentlich im Handelsregister einsehbar ist und Ihre Wohnanschrift somit offengelegt wird.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie an der angegebenen Adresse postalisch erreichbar sind. Ein klar erkennbarer Briefkasten mit Namensschild ist wichtig, damit das Handelsregister Sie und Ihre neue Firma per Post erreichen kann.
Infos zu Gesellschaftern
Gesellschafter sind die „Inhaber“ einer Firma. Es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben. Die Anteile an einer Firma können individuell zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt werden. Es können aber nicht nur natürliche Personen Gesellschafter werden, sondern auch Firmen.
Bei der Gründung Ihrer neuen Gesellschaft wird eine Firma Gesellschafter? Dann füllen Sie bitte alle Felder aus in „Gesellschafter = Firma“.
Es gibt mehrere Gesellschafter und /oder Gesellschafterfirmen? Dann füllen Sie bitte für jeden Gesellschafterfirma einen eigenen Fragebogen aus.
Holding gründen und operative Gesellschaft
Natürlich können Sie auch in einem Termin bei uns eine oder mehrere Holdinggesellschaft(en) zusammen mit einer oder mehreren operativen Gesellschaft(en) gründen. Füllen Sie dafür bitte für jede Gesellschaft einen eigenen Fragebogen aus.
Sollten Sie für Gesellschafter bzw. Geschäftsführer bereits Ihre Daten übermittelt haben oder Ihre Informationen bereits aus einer früheren Beurkundung bei uns im System hinterlegt sein, brauchen Sie die Daten nicht noch einmal hochladen. Bitte nennen Sie den Namen der Person, damit wir denjenigen zuordnen können.
Ausweis – was benötigen wir?
Wir benötigen Ihre vollständigen Adressdaten sowie Ihr Ausweisdokument in Form eines Scans oder Fotos von entweder:
- Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
- Vorder- und Rückseite Ihrer deutschen Aufenthaltskarte
- deutscher oder ausländischer Reisepass plus deutsche Meldebescheinigung
Erlaubte Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
Sollten Sie auch Geschäftsführer werden, brauchen Sie nur ein Kreuzchen zu setzen bei „Gesellschafter = Geschäftsführer“. Sie müssen dann Ihre Daten nicht noch einmal hochladen.
Gesellschafter = Geschäftsführer
Sie
a) werden auch Gesellschafter und haben Ihre Daten bereits oben übermittelt?
b) Sie waren bereits bei uns zur Beurkundung und wir haben alle Ihre persönlichen Daten inkl. Ausweis?
Dann haben wir bereits alle Ihre Daten. Sie brauchen die Checkliste zum Geschäftsführer nicht auszufüllen.
Mehrere Geschäftfsführer?
Dann füllen Sie bitte für jeden Geschäftsführer eine eigene Checkliste aus.
Was machen Geschäftsführer?
Geschäftsführer übernehmen die Leitung und Führung eines Unternehmens. Es kann einen oder mehrere Geschäftsführer geben. Im Gegenzug zu den Gesellschafter können Geschäftsführer nur natürliche Personen sein.
03.Gesellschafter
Natürliche Person? → Mensch
Mehrere Gesellschafter? → eine Checkliste pro Gesellschafter
Für Holding: Bitte Gesellschafterdaten angeben
Für Operative: Nur ausfüllen, wenn Gesellschaft nicht gleich der Holding ist oder eine zweite Person/Gesellschaft Gesellschafter wird
Gesellschafter = Mensch
Juristische Person? → Firma
Mehrere Gesellschafterfirmen? → eine Checkliste pro Gesellschafterfirma
Für Holding: Bitte Gesellschafterdaten angeben
Für Operative: Nur ausfüllen, wenn Gesellschaft nicht gleich der Holding ist oder eine zweite Person/Gesellschaft Gesellschafter wird
Gesellschafter = Firma