Handelsregister eintragen online

Ihr Notar in Berlin – Online Handelsregister-Anmeldungen leicht gemacht

Schnell, sicher und unkompliziert online ins Handelsregister eintragen lassen.

Eine Person mit kurzen, welligen rosa Haaren und einer großen schwarzen Brille lächelt breit. Sie trägt eine Jeansjacke, was an einen schicken Look erinnert, den man für ein Online-Handelsregister-Anmeldung-Profilbild verwenden würde. Der Hintergrund ist leicht verschwommen und zeigt eine Straßenszene mit Gebäuden.

Grit  ★ ★ ★ ★ ★
Handelsregisteranmeldungen kann man jetzt von überall online erledigen.

Handelsregister-Eintragung online – Effizient und rechtskonform

Seit dem 01. August 2022 ist es möglich, notarielle Beglaubigungen für Anmeldungen beim Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister und dem Gesellschaftsregister online durchzuführen. Ein Besuch beim Notar oder bei der Notarin vor Ort ist nicht mehr erforderlich. Alles, was Sie benötigen, sind ein Smartphone oder Computer mit Webcam, eine stabile Internetverbindung und die entsprechenden Unterlagen für die Anmeldung.

Das Verfahren entspricht der Online-Gründung einer Gesellschaft und ermöglicht eine schnelle, rechtskonforme Eintragung ins Handelsverzeichnis.

Das Bild zeigt das Wort „Franke“ in weißer Kursivschrift auf schwarzem Hintergrund und erinnert an die Beschilderung, die man vor einem renommierten Berliner Notariat finden könnte.

Handelsregister eintragen online – Notarielle Unterstützung für Unternehmen​

Ein Notar oder eine Notarin spielt eine zentrale Rolle bei der Eintragung ins Handelsverzeichnis und sorgt für eine rechtskonforme Abwicklung. Durch die digitale Einreichung beim Registergericht entfällt der persönliche Termin, wodurch das Verfahren effizient gestaltet wird. Die notarielle Beglaubigung gewährleistet, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um rechtliche Sicherheit zu bieten. Das Online-Verfahren ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung, wodurch der Zugang zu notariellen Dienstleistungen erleichtert wird. Notare und Notarinnen beraten umfassend zu den erforderlichen Unterlagen und begleiten Gründer, Unternehmer sowie Kapitalgesellschaften durch den gesamten Prozess. Vereinbaren Sie bei Bedarf einen Notar-Termin in Berlin, um Ihre Handelsregister-Eintragungoder Adressänderung fachgerecht durchführen zu lassen.

Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister – Für welche Unternehmen ist sie erforderlich?

Die Eintragung in das Handelsregister ist für verschiedene Unternehmensformen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie die GmbH und UG, aber auch Personenhandelsgesellschaften wie die OHG und KG. Auch Genossenschaften und bestimmte kaufmännisch geführte Einzelunternehmen unterliegen der Pflicht zur Eintragung. Ein Eintrag im Handelsregister dient der Rechtssicherheit und sorgt für Transparenz im Geschäftsverkehr.

Schnellen Notar Termin für Ihren Handelsregistereintrag?

Buchen Sie gleich Ihren Notartermin Berlin ohne lange Wartezeiten!

Eintragung in das Handelsregister – Notar Franke leitet Sie per Videokonferenz zur Eintragungsfähigkeit

Die Eintragung in das Handelsregister ist ein wichtiger Meilenstein für jedes Unternehmen. Damit dieser Prozess reibungslos und rechtssicher verläuft, begleitet ein Notar Sie durch alle notwendigen Schritte. Der gesamte Ablauf kann inzwischen online erfolgen – einfach und effizient per Videokonferenz.

  • Erstgespräch per Videokonferenz: Der Notar oder die Notarin klärt über den Ablauf der Eintragung in das Handelsregister auf, prüft die Eintragungsfähigkeit und stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen.

  • Dokumentenerstellung und Prüfung: Alle notwendigen Unterlagen werden erstellt, rechtlich geprüft und an die Anforderungen des Amtsgerichts bzw. Registergerichts sowie der Industrie- und Handelskammer angepasst.

  • Notarielle Beglaubigung per Videokonferenz: Der Notar oder die Notarin überprüft die Identität der Beteiligten und bestätigt die Rechtmäßigkeit der Eintragung.

  • Einreichung beim Amtsgericht/Registergericht: Der Notar oder die Notarin übermittelt die beglaubigten Unterlagen fristgerecht an die zuständige Behörde.

  • Bestätigung der Eintragung: Nach erfolgreicher Prüfung durch das Handelsregister erhalten Sie die offizielle Bestätigung der Eintragung.

  • Abschluss: Der Notar oder die Notarin informiert über den Status, archiviert die Dokumente und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Mit diesem strukturierten und digital unterstützten Verfahren wird die Eintragung in das Handelsregister effizient und unkompliziert. Der Notar oder die Notarin begleitet Sie in jedem Schritt und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – egal ob es sich um eine GmbH oder eine andere Unternehmensform handelt. So können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während der Notar für eine sichere und professionelle Handelsregistereintragung sorgt.

Betrugsmaschen nach der Online-Handelsregister- eintragung

Nach der Eintragung in das Handelsregister erhalten viele Unternehmen, insbesondere GmbHs, aber auch Personenhandelsgesellschaften, Genossenschaften und Partnerschaften, vermeintliche Zahlungsaufforderungen für angebliche Gebühren im Zusammenhang mit der Handelsregisteranmeldung. Diese Schreiben erwecken den Eindruck, offiziell vom Registergericht oder Amtsgericht zu stammen, haben jedoch keinen rechtlichen Zusammenhang mit der tatsächlichen Handelsregistereintragung.

Fazit: Mehr Sicherheit durch korrekte Anmeldung

Die Eintragung in das Handelsregister ist ein entscheidender Schritt bei der Unternehmensgründung und sollte stets mit einem Notar durchgeführt werden. Offizielle Gebühren werden ausschließlich von staatlichen Behörden wie dem Amtsgericht/Registergericht erhoben. Gründer, die eine GmbH, ein Genossenschaftsregister, ein Partnerschaftsregister oder ein Vereinsregister beantragen, sollten daher stets auf die Echtheit von Zahlungsaufforderungen achten und sich bei Unsicherheiten an eine Notarin oder einen Notar wenden.

Mit diesen Informationen und einer vorausschauenden Nutzung von rechtssicheren Verfahren vermeiden Unternehmer unnötige Kosten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Handelsregistereintragung.

Das sagen unsere Kunden über uns

Eine Frau mit langen braunen Haaren und Brille lächelt in die Kamera und strahlt in ihrem hellen Oberteil Selbstvertrauen aus. Der sanft verschwommene Hintergrund mit seinem hellen und luftigen Gefühl spiegelt die nahtlose Leichtigkeit einer Online-Handelsregister-Anmeldung wider.

Carolin, Online Anmeldung

Schnellen Online Termin bekommen ohne Probleme

Drei Menschen, zwei Männer und eine Frau, stehen lächelnd nebeneinander. Die Frau im schwarzen Blazer und die bärtigen Männer – einer im weißen Hemd, der andere im schwarzen Anzug – strahlen Selbstvertrauen und Professionalität aus, als wären sie bereit für eine Online-Handelsregisteranmeldung vor einem schlichten Hintergrund.

Team WS, Online Anmeldung

Vielen Dank an Herrn Franke und sein Team

Eine Person mit kurzen Haaren und Brille lächelt und schaut zur Seite. Vielleicht denkt sie an ihre kürzlich erfolgte Anmeldung im Online-Handelsregister. Sie trägt einen hellen Blazer und ein weißes Hemd vor einem schlichten hellgrauen Hintergrund.

Sandra, Online Anmeldung

Online Termine sind praktisch und einfach

Wie sind die Notarkosten für eine Online Handelsregisteranmeldung?

Die Kosten für die notarielle Beglaubigung einer Online-Handelsregisteranmeldung sind gesetzlich geregelt und bei allen Notaren identisch. Es gibt keine versteckten Gebühren, sodass Transparenz stets gewährleistet ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Online-Eintragung ins Handelsregister für Unternehmen

Um Ihren Handelsregistereintrag online vornehmen zu lassen, benötigen Sie die Unterstützung eines Notars. Beim Handelsregister eintragen erstellt der Notar die erforderlichen Dokumente und prüft alle notwendigen Unterlagen für die Eintragung ins Handelsverzeichnis. Das Online-Verfahren zur Eintragung in das Handelsregisterermöglicht eine digitale Einreichung beim zuständigen Registergericht, sodass der Handelsregistereintrag ohne persönliche Termine erfolgt.

Dieses Verfahren ist ideal für Unternehmen, die eine schnelle, rechtskonforme und digitale Handelsregistereintragung wünschen – sei es für eine Unternehmensgründung, den Start eines neuen Geschäftsbetriebs oder die Umfirmierung einer Kapitalgesellschaft wie GmbH, UG oder AG. Der Handelsregistereintrag sichert nicht nur die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens, sondern ist auch essenziell für Gründer, Unternehmer und Personenhandelsgesellschaften, die im Handelsgewerbe tätig sind.

Die Notarkosten für einen Handelsregistereintrag sind gesetzlich festgelegt und gelten einheitlich, sodass alle Unternehmen mit denselben Standards rechnen müssen. Bei der Eintragung ins Handelsverzeichnis fallen sowohl Gebühren für den Notar-Service als auch Kosten für das Registergericht an. Die genaue Summe hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab, sei es eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, UG oder AG, oder auch eine Personenhandelsgesellschaft.

Insbesondere bei einer Handelsregistereintragung Online-Eintragung profitieren Sie von transparenter Kostenaufstellung, da der Notar sämtliche Unterlagen und erforderlichen Dokumente prüft und die Einreichung digital vornimmt. Für detaillierte Informationen zu den Notarkosten und dem Handelsregistereintrag empfiehlt sich ein direkter Kontakt mit einem Notar in Berlin.

In der Regel erfolgt zuerst die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt, bevor der Handelsregistereintragvorgenommen wird. Bei Unternehmen wie Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG oder AG) ist jedoch der Handelsregistereintrag online obligatorisch und muss erfolgen, bevor der Geschäftsbetrieb startet. Das Online-Verfahren für den Handelsregistereintrag stellt sicher, dass alle Unterlagen, Dokumente und erforderlichen Formulare durch einen Notar geprüft und rechtskonform beim Registergericht eingereicht werden. Der Notar-Service unterstützt Sie dabei, den optimalen Ablauf zu gewährleisten – von der Unternehmensgründung über die Gewerbeanmeldung bis hin zum finalen Handelsregistereintrag und möglichen Adressänderungen.

Nein, eine automatische Eintragung ins Handelsregister erfolgt nicht. Nur Unternehmen, die der Eintragungspflichtunterliegen, müssen einen Handelsregistereintrag vornehmen lassen. Dies betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und größere Gewerbebetriebe.

Die Eintragung ins Handelsverzeichnis wird durch einen Notar eingeleitet, der alle erforderlichen Unterlagen digital prüft und die notarielle Beglaubigung vornimmt. Selbst wenn Sie als Unternehmer oder Gründer tätig sind, müssen Sie den Handelsregistereintrag beantragen, um rechtliche Sicherheit und eine transparente Darstellung Ihrer Unternehmensverhältnisse zu gewährleisten. Einige Unternehmen entscheiden sich freiwillig für einen Handelsregistereintrag online, um von den Vorteilen einer dokumentierten Unternehmensstruktur und einer verbesserten Außenwirkung zu profitieren.

Die Eintragung in das Handelsregister ist für verschiedene Unternehmen verpflichtend, insbesondere für Kapitalgesellschaften wie die GmbH sowie für Personenhandelsgesellschaften wie die OHG und KG. Während Kapitalgesellschaften immer zur Handelsregisteranmeldung verpflichtet sind, hängt die Eintragungspflicht bei Einzelunternehmen von der Größe und dem Geschäftsbetrieb ab. Eintragungen erfolgen entweder in der Abteilung A(für Personengesellschaften) oder in der Abteilung B (für Kapitalgesellschaften) des Gesellschaftsregisters.

Für die Handelsregistereintragung sind je nach Rechtsform unterschiedliche Unterlagen notwendig. Eine GmbHbenötigt unter anderem:

  • Gesellschaftsvertrag

  • Liste der Gesellschafter

  • Bestellung des Geschäftsführers

  • Beglaubigte Anmeldung beim Notar

Bei einer Partnerschaft oder Genossenschaft müssen weitere Dokumente eingereicht werden, darunter Eintragungen ins Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister. Der Notar prüft alle Dokumente auf Eintragungsfähigkeitund reicht sie beim Registergericht ein.

Eine ausführliche Sammlung aller Fragen und Antworten zum notariellen Online-Verfahren finden Sie auch auf der Seite der Bundesnotarkammer unter folgendem Link. https://online-verfahren.notar.de/ov/faq

Starten Sie Ihre digitale Unternehmensgründung – flexibel und ortsunabhängig!

Notar Franke in Berlin steht Ihnen mit rechtlicher Begleitung zur Seite.