Schritt 1 – Termin buchen

Terminart: Online-Gründung (Videocall), Bargründung mit Satzung, erstellt von Notar Franke. Kein Musterprotokoll, keine fremden Satzungen. Gründungen mit juristischen Personen finden Sie hier. Gründungen einer Holding hier.

 

Wichtig: Nur möglich mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und der dazugehörigen sechsstelligen Ausweis-PIN!

 

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld, bis der Live-Kalender geladen ist:

Schritt 2 – Infos übermitteln


Angaben zur Gesellschaft

Angaben zum 1. Beteiligten
Bitte senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres deutschen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reispasses plus deutsche Meldebescheinigung

Angaben zum 2. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 3. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 4. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 5. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 6. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 7. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 8. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Weitere Angaben zur Gesellschaft

Schritt 3 – Angaben zur Operativen


Angaben zur Gesellschaft

Angaben zum 2. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 3. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 4. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 5. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 6. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 7. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Angaben zum 8. Beteiligten
Ein Dolmetscher muss nicht vereidigt sein. Ein Dolmetscher darf nicht Urkundsbeteiligter sein. Ein Dolmetscher darf kein Verwandter eines Urkundsbeteiligten sein. Ein Dolmetscher darf nur für eine Person übersetzen.

Weitere Angaben zur Gesellschaft