Immobilien Schenkung Notar Berlin
Ihr Notar für eine reibungslose Schenkung von Immobilen
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Max ★ ★ ★ ★ ★
Unsere Schenkung lief schnell und unkompliziert. Herrn Franke ich nur empfehlen!
Ihr Rechtsanwalt
und Notar in Berlin
In unser Kanzlei in Berlin Charlottenburg bieten wir von Notar Franke Ihnen das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen und betreuen als Rechtsanwälte in Berlin und deutschlandweit deutsche und internationale Unternehmen und Privatpersonen.
Sie suchen anwaltlichen Rat oder sind auf der Suche nach einem Notar in Berlin? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.Notar für Schenkungsvertrag gesucht?
Als Notar in Berlin bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Schenkung von Immobilien, der Erstellung eines rechtssicheren Schenkungsvertrags und der Abwicklung aller Formalitäten. Ob Sie Steuern sparen, Vermögen über mehrere Generationen sichern oder Ihre Erbfolge frühzeitig regeln möchten – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Buchen Sie gleich Ihren Notar Termin ohne lange Wartezeiten.
Warum eine Schenkung notariell beurkunden?
Eine Schenkung von Grundstücken oder Immobilien erfordert gemäß § 516 Bürgerliches Gesetzbuch zwingend eine notarielle Beurkundung, um rechtlich wirksam zu sein. Diese Formvorgabe schützt sowohl den Schenker als auch den Beschenkten, da sie die genauen Bedingungen der Vermögensübertragung festlegt. Besonders bei hohen Werten wie Häusern, Wohnungen oder anderen Vermögensgegenständen ist eine korrekte Abwicklung entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Steuern sparen durch Schenkung
Eine Schenkung kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten, wenn die Freibeträge sinnvoll genutzt werden. Die aktuellen Freibeträge lauten:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Dritte Personen: 20.000 Euro
Das sagen unsere Kunden über uns
Daniel, Schenkender
Unsere Hausschenkung lief schnell und problemlos ab. Danke!
Sandra, Beschenkte
Ausgezeichnete Betreuung von Anfang bis Ende.
Susi und Franz, Schenkende
Wir fühlen uns bestens aufgehoben bei Herrn Franke
Wie viel kostet mein Notar Termin?
Die Kosten für den Notar sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Geschenks bzw. der Immobilie. Sprechen Sie uns gerne an für eine kostenlose Einschätzung Ihres individuellen Falls.
Häufig gestellte Fragen zu Schenkung Notar
Eine Schenkung ohne notarielle Beurkundung ist nur in bestimmten Fällen gültig, z. B. bei der Geldschenkung oder anderen formlosen Übertragungen. Für Immobilien, Grundstücke und hohe Vermögenswerte ist die notarielle Beurkundung jedoch gesetzlich verpflichtend. Ohne Einhaltung dieser Formvorschrift besteht das Risiko, dass die Schenkung nicht wirksam ist oder rechtlich angefochten werden kann.
Steuerliche Entlastung durch Nutzung der Freibeträge.
Sichere Regelung der Vermögensübertragung mit klaren Rechten und Pflichten.
Erhalt von Vermögenswerten innerhalb der Familie oder über mehrere Generationen hinweg.
Möglichkeit, Bedingungen oder Auflagen an die Schenkung zu knüpfen, z. B. Wohnrecht für den Schenkenden.
Die Wahl zwischen Schenkung und Überschreibung hängt von den Gründen und Zielen der Vermögensübertragung ab. Eine Schenkung bietet steuerliche Vorteile, da Freibeträge genutzt werden können, und ist sinnvoll, um Werte bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Die Überschreibung hingegen ermöglicht es, bestimmte Rechte wie ein Wohnrecht oder Rückforderungsmöglichkeiten vertraglich festzulegen. Beide Optionen erfordern eine klare Rechtslage und die Einhaltung der gesetzlichen Form, insbesondere bei Immobilien. Ein Notar sorgt dafür, dass die Übergabe rechtssicher erfolgt und alle Beteiligten abgesichert sind.
Ein Nachteil einer Schenkung kann sein, dass der Schenkende nach der Vermögensübertragung nur noch eingeschränkten Einfluss auf das geschenkte Vermögen hat. Anders als bei einem Erbvertrag können Schenkungen in der Regel nicht widerrufen werden, es sei denn, besondere Umstände wie grober Undank treten ein. Zudem können hohe Werte wie Immobilien oder Grundstücke zur Schenkungssteuer führen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Auch ist eine Schenkung an Pflichten wie die notarielle Beurkundung gebunden, insbesondere bei Immobilien oder erheblichen Vermögenswerten. Eine strategische Planung mit einem Notar hilft, diese Nachteile zu minimieren.
Die Höhe der steuerfreien Schenkung richtet sich nach dem Wert der Schenkung und dem Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. Die aktuellen Freibeträge sind:
Ehepartner: 500.000 Euro
Kinder: 400.000 Euro
Enkel: 200.000 Euro
Dritte Personen: 20.000 Euro
Diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut und können durch frühzeitige Übergaben sinnvoll genutzt werden. Die genaue Bedeutung dieser Freibeträge und deren Anwendung sollten mit einem Notar besprochen werden, um steuerliche Belastungen zu minimieren.
Bei einer Schenkung zu Lebzeiten ist es wichtig, die Steuerfreibeträge zu berücksichtigen, um die Belastung durch die Schenkungsteuer zu minimieren. Zudem sollte geklärt werden, ob der Schenkende bestimmte Rechte wie ein Wohnrecht oder eine Rückforderungsklausel in den Schenkungsvertrag aufnehmen möchte. Die notarielle Beurkundung ist bei Immobilien oder bedeutenden Vermögenswerten gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Auch muss geprüft werden, ob die Schenkung Auswirkungen auf die Pflichtteilsansprüche anderer Erben hat. Eine sorgfältige Planung mit einem Notar stellt sicher, dass die Schenkung den Wünschen des Schenkenden entspricht und rechtlich abgesichert ist.