Sitzverlegung GmbH

Ihr Notar für eine reibungslose Sitzverlegung in Berlin

Sie sind Unternehmer und planen eine Sitzverlegung Ihrer GmbH oder UG? Wir kümmern uns um die notarielle Beglaubigung und die erforderlichen Anmeldungen beim Handelsregister. Buchen Sie jetzt Ihren Notartermin und sichern Sie sich eine rechtssichere Änderung Ihrer Geschäftsadresse oder Sitzverlegung.

Eine lächelnde Person mit orangefarbenem Schutzhelm und blauem Hemd. Der Hintergrund ist neutrales Grau.

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Meine Sitzverlegung bei Herrn Franke lief problemlos und schnell!

Erfolg wartet auf Sie

Gesellschaftsrecht mit Leichtigkeit! Unsere Notar-Services bieten Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei allen Angelegenheiten, die Ihre Gesellschaft betreffen. Wir sind Ihr Notar in Berlin, wenn es um die Sitzverlegung Ihres Unternehmens geht – für eine reibungslose Änderung und einen neuen Start in Ihre unternehmerische Zukunft! Kontaktieren Sie uns noch heute!

Das Bild zeigt das Wort „Franke“ in eleganter weißer Schreibschrift vor einem auffälligen schwarzen Hintergrund und erinnert so an das kultivierte Ambiente von Notar Berlin.

Unterschied Adressänderung und Sitzverlegung

Sitzverlegung einer GmbH: Die Sitzverlegung umfasst die Änderung des rechtlichen Gesellschaftssitzes, wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Diese Änderung erfordert eine notarielle Beurkundung und kann, je nach Standort, die Zuständigkeit eines neuen Handelsregisters mit sich bringen.

Änderung der Geschäftsanschrift: Hierbei muss der Unternehmen die Firmenadresse ändern, während der Sitz der Gesellschaft bestehen bleibt. Auch diese Änderung muss beim Handelsregister angemeldet werden, allerdings bleibt das Unternehmen im gleichen Registerbezirk.

Anmeldung zum Handelsregister

Nach der Unterschrift des Gesellschafters wird die Sitzverlegung oder Adressänderung beim zuständigen Handelsregister angemeldet. Sobald die Eintragung erfolgt ist, ist Ihre neue Geschäftsanschrift offiziell hinterlegt. Dies stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre Geschäftsbeziehungen reibungslos weiterlaufen können.

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Das sagen unsere Kunden über uns

Eine Person mit langen braunen Haaren und Brille lächelt in die Kamera. Sie trägt ein weißes Hemd mit Kragen. Der Hintergrund ist leicht unscharf.

Larissa, Sitzverlegung

Meine Sitzverlegung wurde sehr gut betreut.

Lächelnde Person mit dunklem Haar, hellblauem Hemd und brauner Schürze, steht in einem warm beleuchteten Raum mit Regalen und verschiedenen unscharfen Gegenständen im Hintergrund.

Fabio, Sitzverlegung

Ich bin sehr zufrieden und komme gerne wieder.

Drei Personen stehen zusammen in einem Büro. Die Frau vorne trägt eine weiße Bluse, die Frau dahinter ein graues Oberteil und der Mann hinten ein blaues Hemd und Jackett. Sie alle lächeln in die Kamera.

Team S23, Sitzverlegung

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Wie sind die Notarkosten für eine Sitzverlegung?

Die Kosten für eine Adressänderung oder Sitzverlegung sind gesetzlich geregelt und hängen vom Umfang der Änderung ab. Für eine einfache Adressänderung liegen die Notarkosten bei etwa 75 Euro brutto. Bei einer Sitzverlegung, die eine Beurkundung und zusätzliche Dokumente erfordert, liegen die Kosten bei ca. 450 Euro brutto. Buchen Sie gleich Ihren Notar Termin Berlin ohne lange Wartezeiten!

Häufig gestellte Fragen zur Verlegung des Firmensitzes und Adressänderung

Die Änderung der Firmenadresse muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden. Bei einer einfachen Adressänderung, bei der der Sitz der Gesellschaft gleich bleibt, reicht eine Anmeldung mit notariell beglaubigter Unterschrift des Geschäftsführers. Wenn es sich jedoch um eine Sitzverlegung der GmbH handelt, ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der notariell beurkundet werden muss. Notar Franke unterstützt Sie in Berlin bei der Beglaubigung und der Anmeldung Ihrer Adressänderung oder Sitzverlegung, damit Ihre Verlegung unkompliziert abläuft.

Die Sitzverlegung bei Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, wird rechtlich wirksam, sobald die Änderung im Handelsregister eingetragen ist. Vor der Eintragung muss ein Gesellschafterbeschluss vorliegen, der die Verlegung des Sitzes festlegt. Nach der notariellen Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregister wird die neue Adresse rechtlich bindend. Bis zur Eintragung bleibt der bisherige Sitz der Gesellschaft gültig. Erst mit der offiziellen Eintragung können die neue Anschrift und Zuständigkeit rechtskräftig genutzt werden.

Die Dauer, wie lange jemand Geschäftsführer bleibt, hängt von den Regelungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag oder im Gesellschaftsvertrag ab. Der Vertrag kann auf eine befristete oder unbefristete Dauer abgeschlossen werden. In der Regel bleibt der Geschäftsführer so lange im Amt, bis er entweder kündigt, durch einen Gesellschafterbeschluss abberufen wird oder in den Ruhestand geht. Manche Gesellschaften vereinbaren auch eine automatische Verlängerung der Amtszeit, sofern keine Änderungen beschlossen werden.

Eine Sitzverlegung kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, z. B. bei einem Umzug des Unternehmens in eine andere Stadt oder Gemeinde. Auch strategische Gründe wie steuerliche Vorteile, eine bessere Erreichbarkeit für Kunden oder die Nähe zu Geschäftspartnern können eine Rolle spielen. In manchen Fällen ist eine Verlegung erforderlich, um den Verwaltungssitz oder die Hauptniederlassung an die tatsächliche Geschäftstätigkeit anzupassen. Die Sitzverlegung schafft Klarheit und sorgt dafür, dass die Gesellschaft rechtlich korrekt am neuen Standort agiert.

Bei einer Sitzverlegung muss ein Gesellschafterbeschluss gefasst und notariell beurkundet werden. Anschließend ist die Änderung beim Handelsregister anzumelden. Zudem müssen die Gewerbeummeldung, die Mitteilung an das Finanzamt und gegebenenfalls Anpassungen im Gesellschaftsvertrag erfolgen. Wichtig ist auch, Geschäftspartner und Kunden über die neue Adresse zu informieren. Bei einer Sitzverlegung ins Ausland müssen zusätzlich die rechtlichen Vorschriften des Zielstaates berücksichtigt werden. Eine professionelle Planung und die Zusammenarbeit mit einem Notar erleichtern den Prozess erheblich.

Bei einer Sitzverlegung können leicht Fehler auftreten, die rechtliche oder organisatorische Folgen haben. Zu den häufigsten gehören:

  1. Unvollständige Handelsregisteranmeldung: Fehlende Dokumente wie Gesellschafterbeschluss oder ungenaue Angaben.

  2. Versäumte Gewerbeummeldung: Nicht rechtzeitig beim Gewerbeamt gemeldet.

  3. Falsche Angaben im Gesellschaftsvertrag: Sitzänderung nicht korrekt angepasst.

  4. Nichtinformierte Behörden: Finanzamt oder IHK nicht über die Änderung informiert.

  5. Fehlende Kommunikation: Geschäftspartner oder Kunden nicht über die neue Adresse informiert.