Testament Notar Berlin

Rechtssicherheit für Ihren letzten Willen – Ihr Testament beim Notar in Berlin

Gestalten Sie Ihre Vermögensnachfolge sicher und klar! Ein notarielles Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen verbindlich festzulegen und Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen. Unser Notar und unsere Rechtsanwälte in Berlin unterstützen Sie bei der rechtssicheren und individuellen Gestaltung Ihres Testaments, damit Ihre Wünsche und Vermögenswerte genau so umgesetzt werden, wie Sie es wünschen.

Eine ältere Frau mit kurzen grauen Haaren lächelt warm in die Kamera. Sie trägt eine helle Strickjacke und Perlenohrringe, die Hände sind vor der Brust verschränkt. Der Hintergrund ist leicht unscharf, wie vor einem Notar Büro in Berlin nach der Beurkundung eines Testaments.

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Mein Testament ist in den besten Händen bei Herrn Franke

Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht

Sie möchten, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge, Ihren Ehepartner versorgt wissen und Ihr Vermögen gerecht zwischen Kindern, Stiefkindern, Freunden, etc. verteilen? Dann bietet sich ein notarielles Testament an.

Grischa Sebastian Franke, Ihr Notar für Testamente in Berlin, hilft ihnen gerne weiter und erstellt mit Ihnen ein notarielles Testament.
Weißer, kursiver Text mit der Schreibschrift „Franke“ auf transparentem Hintergrund, mit einem stilisierten, überlappenden Großbuchstaben „F“ – perfekt für einen Testamentsnotar in Berlin, der ein elegantes und professionelles Logo sucht.

Was ist ein notarielles Testament?

Ein notarielles Testament ist eine letztwillige Verfügung von Todes wegen, dass vom Notar verfasst wird. Es bietet eine rechtlich verbindliche Möglichkeit, den letzten Willen einer Person festzuhalten.

Der Notar sorgt dafür, dass das Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Wünsche des Erblassers klar und unmissverständlich formuliert sind. Sie können so Erbstreitigkeiten vermeiden und ihr Vermögen in ihrem Sinne aufteilen. Im Gegensatz zu einem privat geschriebenen Testament werden notarielle Testamente immer im Testamentsregister eingetragen und beim Nachlassgericht in die amtliche Verwahrung gegeben. Es ist so sichergestellt, dass das Testament beim Tod des Erblassers gefunden wird.

Wer kann ein notarielles Testament errichten?

Grundsätzlich kann jede testierfähige Person ein notarielles Testament erstellen. Gemäß § 2229 BGB ist testierfähig, wer:

  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • geistig in der Lage ist, die Bedeutung seiner Entscheidungen zu verstehen.

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Warum ein notarielles Testament?

Ein notarielles Testament bietet im Vergleich zu einem eigenhändigen Testament zahlreiche Vorteile. Es wird von einem Notar beurkundet und erfüllt höchste rechtliche Anforderungen. So vermeiden Sie Probleme wie Formfehler oder Unklarheiten, die bei einem privat verfassten Testament auftreten können. Außerdem wird das Dokument sicher im Testamentsregister und beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt.

Vorteile auf einen Blick:

  • Rechtssicherheit: Ein notarielles Testament erfüllt die Vorgaben des Gesetzes und ist schwer anfechtbar.
  • Eindeutige Vermögensaufteilung: Vermeiden Sie Streitigkeiten in der Familie durch klare Regelungen.
  • Kein zusätzlicher Erbschein: Notarielle Testamente gelten in der Regel als Erbnachweis.

Welche Inhalt hat ein notarielles Testament?

Ein notarielles Testament dient als rechtlich verbindliche Grundlage zur Nachlassplanung und enthält klare Regelungen, die den letzten Willen des Erblassers dokumentieren. Die folgenden Inhalte sind typischerweise in einem notariellen Testament enthalten:

  1. Einleitung: Der Erblasser wird namentlich genannt, und es wird erklärt, dass es sich um seinen letzten Willen handelt. Dies schafft Rechtssicherheit und gibt dem Testament eine eindeutige Identität.
  2. Erben: Die benannten Erben werden detailliert aufgeführt, einschließlich ihrer Namen und gegebenenfalls ihrer Verwandtschaftsverhältnisse zum Erblasser. So wird die Erbfolge klar definiert und Streitigkeiten vorgebeugt.
  3. Vermächtnisse: Falls der Erblasser bestimmte Vermögenswerte oder Gegenstände bestimmten Personen hinterlassen möchte, werden diese im Testament ausdrücklich genannt. Dies betrifft z. B. Immobilien, Sachwerte oder Geldbeträge.
  4. Auflagen: Der Erblasser kann Auflagen für die Erben festlegen, die diese erfüllen müssen, beispielsweise bestimmte Bedingungen oder Verpflichtungen zur Verwendung des Nachlasses.
  5. Testamentsvollstrecker: Falls gewünscht, kann ein Testamentsvollstrecker benannt werden. Diese Person überwacht die korrekte Umsetzung des Testaments und kann z. B. bei der Verwaltung von Vermögenswerten oder der Erfüllung von Vermächtnissen unterstützen.
  6. Schlussbestimmungen: Hier werden weitere Anweisungen oder Wünsche des Erblassers festgehalten, wie etwa besondere Regelungen für den Nachlass oder persönliche Botschaften an die Erben.
  7. Beurkundung durch den Notar: Der Notar bestätigt durch seine Unterschrift, dass der Erblasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war und das Testament freiwillig erstellt hat. Dies garantiert die rechtliche Gültigkeit des Dokuments.

Ein notarielles Testament sorgt für klare Regelungen und eine rechtssichere Vermögensnachfolge. Es wird zentral im Testamentsregister hinterlegt, wodurch gewährleistet ist, dass es im Erbfall zuverlässig gefunden und umgesetzt wird.

Warum sollten Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden?

Zwar ist ein notarielles Testament im Gegensatz zum handschriftlichen Testament gebührenpflichtig, jedoch bietet ein notarielles Testament mehrere Vorteile:

1. Rechtssicherheit/ Erschwerung der Anfechtung
Da ein Notar das Testament beurkundet, wird sichergestellt, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies minimiert das Risiko von Anfechtungen.

2. Klare Formulierung
Der Notar hilft dabei, den letzten Willen klar und unmissverständlich zu formulieren, was Missverständnisse und Streitigkeiten unter den Erben verringert.

3. Individuelle und fachkundige Beratung
Ein Notar nimmt Ihre Bedürfnisse und Wünsche war, zeigt Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und weist Sie auf bestimmte Fallstricke hin, die bei der Erstellung eines Testaments zu beachten sind.

4. Zentrale Hinterlegung
Notarielle Testamente werden in der Regel im zentralen Testamentsregister hinterlegt, was die Auffindbarkeit nach dem Tod des Erblassers erleichtert.

5. Kein Erbschein erforderlich
Ein notarielles Testament gilt in der Regel auch als Erbnachweis. Das heißt ihre Erben müssen sich nicht um einen kostenpflichtigen Erbschein kümmern.

6. Vermeidung von Formfehlern
Bei handschriftlichen Testamenten können leicht Formfehler auftreten, die zur Ungültigkeit führen können. Ein notarielles Testament ist vor solchen Fehlern geschützt.

Fazit
Insgesamt bietet ein notarielles Testament eine hohe Sicherheit und Klarheit für den Erblasser und die Erben.

Wie ist der Prozess beim Notar?

Der Prozess für ein notarielles Testament umfasst mehrere Schritte. Hier ist eine allgemeine Übersicht:

  1. Vorbereitung: Überlegen Sie sich, was Sie in Ihrem Testament festlegen möchten. Dazu gehören die Erben, Vermächtnisse und besondere Wünsche.
  2. Notar auswählen: Suchen Sie einen Notar auf, der Ihnen bei der Erstellung des Testaments helfen kann. In Deutschland sind Notare öffentlich bestellte und vereidigte Personen, die rechtliche Dokumente erstellen und beglaubigen.
  3. Beratungsgespräch: Im ersten Gespräch mit dem Notar erläutern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen. Der Notar wird Ihnen rechtliche Informationen geben und sicherstellen, dass Ihre Wünsche umsetzbar sind.
  4. Entwurf des Testaments: Der Notar erstellt einen Entwurf des Testaments basierend auf Ihren Angaben. Dies kann auch mehrere Gespräche erfordern, um alle Details zu klären.
  5. Prüfung des Entwurfs: Sie haben die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen und Änderungen vorzunehmen, bevor das Testament endgültig erstellt wird.
  6. Beurkundung: Sobald Sie mit dem Entwurf zufrieden sind, wird das Testament in einer notariellen Beurkundung offiziell gemacht. Der Notar liest das Testament vor und erklärt den Inhalt.
  7. Unterzeichnung: Sie und der Notar unterzeichnen das Testament. In der Regel müssen auch zwei Zeugen anwesend sein, die ebenfalls unterschreiben.
  8. Aufbewahrung: Das notarielle Testament wird vom Notar sicher aufbewahrt. Sie erhalten eine Ausfertigung des Testaments für Ihre Unterlagen.
  9. Änderungen oder Widerruf: Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern (z.B. Heirat, Scheidung), können Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen lassen.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Notar in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille klar und rechtlich bindend festgehalten wird.

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Das sagen unsere Kunden über uns

Ein Mann mit kurzen grauen Haaren und Bart, vielleicht ein Testamentnotar in Berlin, trägt ein kastanienbraunes Hemd mit Kragen. Er steht vor einem schlichten dunkelgrauen Hintergrund und blickt mit neutralem Gesichtsausdruck direkt in die Kamera.

Jonas, Testierender

Ich bin sehr zufrieden mit meinem Testament

Eine lächelnde Frau mit grauem Haar und ein Mann mit kurzem Haar und Bart sitzen eng beieinander. Beide wirken zufrieden und entspannt. Der Hintergrund ist leicht verschwommen, was eine Innenaufnahme suggeriert, wie in einem Büro eines Berliner Testmentnotars.

Gabi und Luis, Testierende

Kompetente und schnelle Beratung, vielen Dank

Lächelnde Frau mit welligem blondem Haar, die einen beigen Blazer über einem blau-weiß gestreiften Hemd trägt und vor einem unscharfen hellen Hintergrund steht, der zu einem Büro eines Berliner Notars gehört nach der Erstellung eines Testaments.

Andrea, Testierende

Herr Franke war sehr zuverlässig und professionell

Welche Kosten / Gebühren fallen an?

Die Kosten, die für ein notarielles Testament anfallen richten sich nach der Gebührenordnung für Notare. Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt vom Vermögen des Erblassers ab. Zur Übersicht folgende Tabelle:

VermögenEinzel-testamentGemeinschaftliches Testament/Erbvertrag
10.000€           75€     150€
25.000€          115€     230€
50.000€          165€     330€
250.000€          535€     1.070€
500.000€          935€     1.870€

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Häufige Fragen zum Testament

Ja, ein handschriftliches Testament kann auch ohne Notar beim Amtsgericht hinterlegt werden. Dies geschieht durch Abgabe des Testaments zur amtlichen Verwahrung, wodurch es vor Verlust oder Fälschung geschützt wird. Allerdings birgt ein handschriftliches Testament Risiken, wie Formfehler oder unklare Formulierungen, die zu Streitigkeiten unter den Erben führen können. Ein notarielles Testament, das beim Nachlassgericht hinterlegt wird, bietet hingegen Rechtssicherheit und wird vom Notar sorgfältig geprüft. Die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht ist mit einer geringen Gebühr verbunden und eine sinnvolle Ergänzung.
Das Hinterlegen eines Testaments beim Notar bietet zahlreiche Vorteile. Es garantiert, dass das Testament rechtlich korrekt ist, da der Notar alle gesetzlichen Vorgaben prüft und eventuelle Fehlerquellen vermeidet. Zudem wird das notarielle Testament im Testamentsregister vermerkt und automatisch an das zuständige Nachlassgericht übermittelt, sobald der Erbfall eintritt. Dies verhindert, dass das Dokument verloren geht oder unauffindbar bleibt. Darüber hinaus können individuelle Wünsche des Erblassers präzise umgesetzt werden, was Streitigkeiten zwischen den Erben vorbeugt.

Das zuständige Nachlassgericht richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. In Berlin gibt es mehrere Amtsgerichte, darunter Charlottenburg, Mitte und Neukölln, die jeweils für bestimmte Bezirke zuständig sind. Die Zuständigkeit kann durch eine Anfrage beim Testamentsregister oder beim Amtsgericht geklärt werden. Falls das Testament notariell hinterlegt wurde, leitet der Notar den Erbscheinsantrag direkt an das zuständige Nachlassgericht weiter. Dies erleichtert den Prozess für die Erben erheblich.

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, die von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als alleinige Erben ein, während die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben. Der Vorteil liegt darin, dass der überlebende Partner wirtschaftlich abgesichert bleibt. Ein Berliner Testament muss handschriftlich oder notariell erstellt werden, wobei die Notariatsurkunde zusätzliche Rechtssicherheit bietet und mögliche Streitigkeiten vermeidet. Eine wichtige Regelung ist, dass beide Partner Änderungen nur gemeinsam vornehmen können.
Ein Berliner Testament sollte die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehepartner klar regeln und die Schlusserben benennen, häufig die gemeinsamen Kinder. Es kann zusätzliche Bestimmungen enthalten, wie Pflichtteilsklauseln, um Streitigkeiten mit Pflichtteilberechtigten zu minimieren. Ebenfalls wichtig sind Auflagen oder Vermächtnisse, die bestimmte Vermögenswerte an einzelne Erben zuweisen. Es ist ratsam, auch Ersatz-Erben festzulegen, falls ein vorgesehener Erbe vorverstorben ist. Eine rechtliche Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht hilft dabei, das Berliner Testament individuell und rechtssicher zu gestalten.