UG gründen in Berlin
Ihr Notar für die Gründung einer UG
Wenn Sie eine UG gründen, ist der Notar unverzichtbarer Partner für einen rechtssicheren Start. Er sorgt dafür, dass der Gesellschaftsvertrag präzise ausgearbeitet und ordnungsgemäß beurkundet wird. Ob persönlich in Berlin oder online – mit professioneller Unterstützung gelingt die Gründung Ihrer UG schnell, klar strukturiert und ohne vermeidbare Risiken.
Sören ★ ★ ★ ★ ★
Kompetente Hilfe für mein Business und hervorragende Betreuung.
UG gründen in Berlin – Ihr Notar sorgt für Ihre Gründung
Die UG ist eine attraktive Rechtsform für Gründer, die mit geringem Stammkapital ein Unternehmen aufbauen möchten. Besonders junge Unternehmen und Start-ups nutzen die Vorteile dieser Gesellschaftsform, da sie einerseits eine klare Haftungsbeschränkung bietet und andererseits einen strukturierten Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit ermöglicht. Auch bestehende Betriebe können von einer Umwandlung in eine UG profitieren, wenn Flexibilität und Rechtssicherheit gefragt sind.
Mit unserem Notar für Gesellschaftsrecht in Berlin begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags über die notarielle Beurkundung bis hin zur Anmeldung beim Handelsregister. Entscheiden Sie sich für unseren Notar für die Gründung einer UG, profitieren Sie von fachlicher Unterstützung. Von Ihrem Notar werden alle rechtlichen Anforderungen präzise umgesetzt, sodass Ihre Gesellschaft auf einer soliden Grundlage steht.
Mit Ihrem Notar in 4 Schritten die eigene UG gründen
1.
2.
Vertrag beurkunden
Der Gesellschaftsvertrag Ihrer UG wird notariell beurkundet – wahlweise in unserer Kanzlei in Berlin oder per Online-Verfahren.
3.
Konto eröffnen
Im Anschluss eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen das Stammkapital der UG ein.
4.
Eintrag im Handelsregister
Nach Vorlage aller Unterlagen übernimmt der Notar die Anmeldung Ihrer UG beim Handelsregister. Mit der Eintragung ist Ihre Gesellschaft offiziell gegründet.
Ihr Notar in Berlin für eine reibungslose UG-Gründung
Planen Sie Ihre UG-Gründung ohne Verzögerung – mit flexiblen Terminen, die sich Ihrem Zeitplan anpassen. Ohne lange Wartezeiten sorgen wir dafür, dass alle notwendigen Schritte zur Gründung Ihrer UG rechtssicher umgesetzt werden.
UG gründen mit Notar: Rechtliche Grundlagen im Überblick
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Kapitalgesellschaft und zählt zu den beliebtesten Rechtsformen für Gründer in Deutschland. Ihr wesentliches Merkmal ist die beschränkte Haftung: Verbindlichkeiten betreffen ausschließlich das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Dadurch reduziert sich das finanzielle Risiko erheblich und bleibt zugleich gut kalkulierbar.
Bereits mit einem Stammkapital ab einem Euro ist die Gründung einer UG möglich. Ein Notar stellt sicher, dass der Gesellschaftsvertrag rechtssicher formuliert wird und alle Unterlagen vollständig beim zuständigen Registergericht vorliegen. Auch spätere Schritte im Lebenszyklus der Gesellschaft, wie etwa eine Liquidation beim Notar, erfolgen nach festgelegten rechtlichen Vorgaben.
Rechtliche Organe der UG und ihre Aufgaben
Eine UG verfügt über zwei zentrale Organe: die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung wird im Gesellschaftsvertrag bestimmt und kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung neu berufen oder abberufen werden. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gesellschaft, etwa Satzungsänderungen oder wenn Gesellschafter den Unternehmenszweck ändern möchten. Beide Organe sichern eine klare rechtliche Struktur und verantwortungsvolle Führung der Gesellschaft.
Ein-Personen-UG gründen – mit Unterstützung durch Ihren Notar
Eine bestehende UG erwerben
Neben der Neugründung besteht die Möglichkeit, eine bereits eingetragene UG zu erwerben. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Vorratsgesellschaft. Der Vorteil liegt darin, dass sämtliche Gründungsschritte bereits erledigt sind, sodass die Gesellschaft sofort handlungsfähig ist.
Beim Erwerb einer bestehenden UG ist jedoch notarielle Expertise unverzichtbar. Unser Notar prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen, begleitet notwendige Änderungen im Gesellschaftsvertrag und übernimmt auch Vorgänge wie einen Geschäftsführerwechsel.
Das sagen unsere Kunden über uns
Mohammad, UG Gründer
Die Gründung meiner Security Firma war schnell und einfachn
Milos, GmbH Gründer
Mein Business ist sehr gut aufgehoben bei Notar Franke
Andy, Online Gründer
Gestern Termin gebucht, heute gegründet!
UG gründen beim Notar – was spricht dafür, was dagegen?
Die UG bietet eine flexible Struktur, rechtliche Sicherheit und ist besonders für Gründer interessant, die mit überschaubarem Einsatz eine juristische Person etablieren möchten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile im Überblick.
Vorteile:
- Gründung bereits ab einem Euro Stammkapital möglich
- Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, das Privatvermögen bleibt geschützt
- Keine Mindest- oder Maximalanzahl an Gesellschaftern erforderlich
- Leichte Gewinnung und Beteiligung von Investoren
- Wechsel oder Aufnahme von Gesellschaftern ist unkompliziert möglich
- Gesellschafter können auch im eigenen Unternehmen angestellt werden
- Körperschaftssteuer kann günstiger sein als die Einkommensteuer einer Personengesellschaft
Eine UG bringt jedoch nicht nur Vorteile mit sich. Bestimmte Rahmenbedingungen und Pflichten sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Nachteile:
- Höherer bürokratischer Aufwand in der Gründungsphase und bei der laufenden Buchhaltung
- Strikte Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen, Entnahmen sind nicht erlaubt
- Banken verlangen bei Krediten häufig eine persönliche Bürgschaft trotz Haftungsbeschränkung
Notarielle Begleitung – für eine klare Entscheidung
Ob die UG die passende Rechtsform für Ihr Vorhaben ist, hängt von Ihren individuellen Plänen ab. Unser Notar für die UG-Gründung erklärt Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen, zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf und sorgt dafür, dass alle Formalitäten korrekt umgesetzt werden. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten Grundlage und legen den Grundstein für eine rechtssichere unternehmerische Zukunft.
Was benötige ich, um eine UG in Berlin zu gründen?
Eine erfolgreiche UG-Gründung in Berlin beginnt mit einer gründlichen Vorbereitung. Bevor Sie den Gesellschaftsvertrag erstellen und die Gesellschaft im Handelsregister in Berlin eintragen, sollten Sie sich einige grundlegende Fragen stellen. Diese Entscheidungen legen die Basis für die rechtliche und organisatorische Struktur Ihrer Gesellschaft.
Fragen zur Vorbereitung:
- Wie soll Ihre UG heißen
- Wo befindet sich die Firmenanschrift
- Welchen Unternehmenszweck verfolgt die Gesellschaft
- Wer übernimmt die Rolle der Gesellschafter, wer die Geschäftsführung?
Sind diese Punkte geklärt, gilt es, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, die Sie für den Gründungstermin beim Notar benötigen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter und Geschäftsführer
- Angaben zum Unternehmenszweck und zur Firmenanschrift
- Informationen über die Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsanteile
- Entwurf oder Vorgaben für den Gesellschaftsvertrag
- Nachweis über das Stammkapital (mindestens einen Euro)
Von der Idee bis zur Eintragung: Ihr Notar für eine UG-Gründung in Berlin
Ob als Gründerin, Freiberufler oder größeres Unternehmen – die UG bietet Ihnen eine flexible und rechtssichere Möglichkeit, Ihre Geschäftsidee umzusetzen. Unser Notar begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess.
Gründen Sie Schritt für Schritt Ihre UG mit unserem Notar in Berlin:
Der Gesellschaftsvertrag bildet die Grundlage Ihrer UG. Darin werden Gesellschaftszweck, Sitz, Stammkapital sowie Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt. Ein Notar für Ihre UG-Gründung stellt sicher, dass der Vertrag rechtssicher formuliert und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Vorname und Nachname der Gesellschafter, die Person der Geschäftsführung sowie die Höhe des Stammkapitals werden dabei verbindlich festgehalten.
Wenn mehrere Personen die UG gründen, muss die Aufteilung der Geschäftsanteile geklärt werden. Sie orientiert sich häufig an eingebrachtem Kapital, übernommenen Aufgaben oder spezieller Fachkenntnis. Auch eine gleichmäßige Verteilung ist möglich. Damit es nach der UG-Gründung keine Unklarheiten gibt, unterstützt Sie unser Notar, eine transparente und faire Regelung in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen.
Nicht jede UG benötigt eine zusätzliche Genehmigung – dennoch sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmenszweck besondere Anforderungen stellt. In Branchen wie Gastronomie, Gesundheitswesen oder Rechtsberatung kann eine behördliche Erlaubnis erforderlich sein. Ihr Notar informiert Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen und weist auf mögliche Genehmigungspflichten hin, damit die Gründung reibungslos verläuft.
Für die Gründung reicht bereits ein Stammkapital ab einem Euro, das vollständig eingezahlt werden muss. Auch Sacheinlagen können berücksichtigt werden, wenn ihr Wert nachweisbar ist. Sobald alle Angaben vollständig vorliegen, beurkundet der Notar die Gründung Ihrer UG. In dieser Phase haften die Gesellschafter noch mit ihrem Privatvermögen, bis die Gesellschaft offiziell ins Handelsregister eingetragen ist.
Der Firmenname ist ein zentraler Bestandteil Ihrer UG. Er muss eindeutig sein und darf nicht mit bestehenden Eintragungen im Unternehmensregister oder markenrechtlich geschützten Bezeichnungen kollidieren. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihr Wunschname verfügbar ist und achten Sie auch auf eine passende Internetdomain. Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt es sich, den Namen von der IHK oder Handwerkskammer überprüfen zu lassen – so vermeiden Sie spätere Änderungen und unnötige Verzögerungen.
Nach Eingang des Einzahlungsnachweises reicht der Notar alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein. Wenn Sie Ihre UG mit einem Notar gründen, wird die Anmeldung zum Handelsregister rechtssicher vorbereitet und ohne Verzögerungen durchgeführt – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur vollständigen Eintragung.
Für die Eintragung Ihrer UG ist es wichtig, dass Sie ein gut lesbares Firmenschild an Ihrem Geschäftssitz anbringen. So stellen Sie sicher, dass das Handelsregister Sie zuverlässig postalisch erreichen kann und es nicht zu Verzögerungen kommt.
Nach der Anmeldung erhalten Sie zudem eine Kostenrechnung des Handelsregisters, die in der Regel etwa 300 Euro beträgt. Achten Sie darauf, den Betrag fristgerecht an die offizielle Kontoverbindung der Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ) zu überweisen.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung durch das Handelsregister in der Regel etwa vier Wochen. Danach erhalten Sie die offizielle Eintragungsmitteilung. Mit diesem Dokument ist Ihre UG als juristische Person handlungsfähig und kann am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Das sagen unsere Kunden über uns
Jan, Online UG Gründer
Meine Gründung war einfach und unkompliziert
Layla, GmbH Gründer
Danke an Herrn Franke und sein Team!
Team Orange, Gründer
Schnelle und kompetente Gründung
Gründen Sie Ihre UG bei Ihrem Notar in Berlin oder online
Seit dem 1. August 2022 können Sie bei uns eine UG online gründen – ortsunabhängig und ohne lange Behördengänge. Ob von zu Hause, aus dem Büro oder unterwegs: Die digitale Gründung spart Zeit und ermöglicht es Ihnen, wichtige Formalitäten bequem per Videokonferenz zu erledigen.
Auch digital werden Sie von unserem Online-Notar begleitet. Wir prüfen Ihre Angaben, erstellen die elektronische Urkunde und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt vorbereitet sind. Die Unterzeichnung erfolgt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Damit erhalten Sie denselben Schutz und dieselbe Verbindlichkeit wie bei einem persönlichen Termin in der Kanzlei – nur deutlich flexibler.
Von der UG zur GmbH: Ihr Notar begleitet Sie bei jeder Gründung
Neben der UG ist die GmbH eine weitere beliebte Gesellschaftsform in Deutschland. Wer mindestens 12.500 Euro Stammkapital zur Verfügung hat, kann direkt eine GmbH mit einem Notar gründen. Alternativ lässt sich eine UG zunächst mit geringem Kapital aufbauen und später in eine GmbH umwandeln, sobald die erforderlichen 25.000 Euro vorhanden sind. Auf diese Weise können Sie Ihr Unternehmen flexibel an die wirtschaftliche Entwicklung anpassen und bei Bedarf eine gestärkte Rechtsform wählen.
Ob Sie eine UG starten oder eine GmbH gründen möchten – entscheidend ist eine verlässliche und rechtssichere Begleitung. Unser Notar in Berlin berät Sie, klärt offene Fragen und übernimmt die erforderlichen Schritte von der Vorbereitung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Auch im Rahmen einer Online-Gründung stehen wir Ihnen zur Seite und leiten sämtliche Formalitäten für Sie in die Wege. So haben Sie die Gewissheit, dass die Gründung Ihrer UG mit unserem Notar auf einer klaren rechtlichen Grundlage steht.
Ihr Weg ins Handelsregister: Mit dem Notar die UG professionell abschließen
Die Eintragung ins Handelsregister ist der letzte Schritt, damit Ihre UG rechtlich voll handlungsfähig wird. Mit unserem Notar in Berlin stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und rechtlich korrekt vorbereitet sind. Vertrauen Sie auf anwaltliche Erfahrung und Präzision – so gelingt die Gründung Ihrer UG ohne Verzögerungen und auf einer soliden rechtlichen Grundlage.
Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer UG über unseren Notar
Was für eine Gesellschaftsform ist die UG?
Die UG (haftungsbeschränkt) – auch Mini-GmbH genannt – ist eine Kapitalgesellschaft nach dem GmbH-Gesetz. Sie kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden und schützt Gesellschafter durch die Haftungsbeschränkung: Verbindlichkeiten betreffen ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Die UG wird ins Handelsregister eingetragen und lässt sich später in eine GmbH umwandeln, sobald das Mindestkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Wann sollte ich eine UG und wann eine GmbH gründen?
Die Entscheidung zwischen UG und GmbH hängt von Kapitalausstattung, Außenwirkung und Ihren Zielen ab. Beide Gesellschaftsformen bieten eine Haftungsbeschränkung, unterscheiden sich jedoch in den Voraussetzungen:
- UG (haftungsbeschränkt): Geeignet für Gründer mit wenig Startkapital. Gründung bereits ab einem Euro möglich, Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Flexibel, wenn Kapital erst nach und nach aufgebaut werden soll.
- GmbH: Erfordert 25.000 Euro Stammkapital (mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen). Wirkt am Markt stabiler und wird von Banken sowie Geschäftspartnern oft als vertrauenswürdiger angesehen.
So wählen Gründer die UG für einen günstigen Einstieg und die GmbH, wenn von Beginn an eine solide Kapitalbasis und ein starkes Marktbild wichtig sind.
Was kostet es, eine UG über einen Notar zu gründen?
Die Gründungskosten einer UG setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
- Notarkosten für die Beurkundung und Handelsregisteranmeldung
- Handelsregistergebühr ca. 200 Euro
- Gewerbeanmeldung ca. 20–60 Euro (je nach Kommune)
- Kammerbeiträge (IHK/Handwerkskammer, je nach Branche)
Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Gründung einer UG meist auf rund 1.000 Euro zuzüglich Stammkapital. Die Höhe variiert je nachdem, ob ein individuelles Gesellschaftsmodell oder das Musterprotokoll genutzt wird.
Wann lohnt sich die Gründung einer UG mit einem Notar?
Eine UG-Gründung über einen Notar lohnt sich insbesondere für:
- Einzelpersonen oder Gründerteams mit geringem Startkapital
- Unternehmer, die von Anfang an eine klare Haftungsbegrenzung wünschen
- Gründer, die langfristig Kapital ansparen und später in eine GmbH umwandeln möchten
Der Notar sorgt dafür, dass alle Schritte rechtssicher umgesetzt werden – vom Gesellschaftsvertrag über die Anmeldung bis zur Eintragung ins Handelsregister.
Welche Unterlagen benötigt der Notar für die UG-Gründung?
Für die notarielle Gründung sind in der Regel erforderlich:
- Personalausweise oder Reisepässe aller Gründer
- Angaben zum Gesellschaftssitz
- Höhe des Stammkapitals und Nachweis über Einzahlung
- Entwurf oder Vorlage des Gesellschaftsvertrags (bzw. Musterprotokoll)
- Daten zur Geschäftsführung und Gesellschafterstruktur
Der Notar prüft die Vollständigkeit und sorgt dafür, dass die Unterlagen formgerecht beim Handelsregister eingereicht werden.
Wie lange dauert die Gründung einer UG über einen Notar?
Nach der Beurkundung durch den Notar wird die UG beim Handelsregister angemeldet. Mit vollständigen Unterlagen dauert es in der Regel zwei bis vier Wochen, bis die Gesellschaft eingetragen ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Haftungsbeschränkung wirksam und die UG als juristische Person handlungsfähig.