Kettengründung: Mehrere Gesellschaften in einem Notartermin
Wer eine Holding-Struktur aufbauen möchte, kann beide Gesellschaften in einem Notartermin gründen. Wir zeigen, wie der Ablauf funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen – und was danach für jede Gesellschaft einzeln zu erledigen ist.
Kurzübersicht:
Wer eine Holding mit operativer Tochter oder mehrere Schwestergesellschaften gründen möchte, kann das in einem einzigen Notartermin erledigen. Das spart Zeit und Koordinationsaufwand – die Gesellschaften werden nacheinander beurkundet, bleiben aber rechtlich eigenständig.
Wichtig zu wissen:
- Jede Gesellschaft erhält einen eigenen Gesellschaftsvertrag und eine eigene Handelsregisteranmeldung
- Geschäftsführer müssen persönlich erscheinen, Gesellschafter können sich mit notarieller Vollmacht vertreten lassen
- Nach dem Termin braucht jede Gesellschaft ein eigenes Konto, eigene Stammkapitaleinzahlung und eigene Meldungen
Was ist eine Kettengründung?
Bei einer Kettengründung werden mehrere Gesellschaften in einem Notartermin gegründet, die aufeinander aufbauen oder miteinander verbunden sind.
Das typische Beispiel: Sie gründen zuerst eine Holding-UG oder Holding-GmbH. Diese Holding wird dann sofort Gesellschafterin einer zweiten, operativen Gesellschaft. Beide Gründungen werden in einem Beurkundungsvorgang zusammengefasst.
Auch möglich: Zwei oder mehr Schwestergesellschaften parallel gründen, etwa wenn verschiedene Geschäftsbereiche von Anfang an getrennt werden sollen.
Ein Termin oder zwei Termine?
Es gibt zwei Wege, eine Holding-Struktur zu gründen:
Variante A: Ein Notartermin (Kettengründung)
Holding und operative Gesellschaft werden im selben Termin beurkundet. Die Holding existiert dann zunächst als „GmbH in Gründung (i.G.)“ – ist aber bereits voll geschäftsfähig und kann als Gesellschafterin der Tochter auftreten.
Vorteil: Schneller, weniger Termine, alles in einem Aufwasch.
Variante B: Zwei separate Notartermine
Erst wird die Holding gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Dann folgt ein zweiter Notartermin für die operative Gesellschaft.
Vorteil: Die Holding ist bei Gründung der Tochter bereits vollständig eingetragen. Nachteil: Dauert insgesamt 6–8 Wochen.
Für die meisten Gründer ist Variante A die praktischere Lösung – sprechen Sie aber vorab mit Ihrem Notar, welche Variante für Ihre Situation passt.
Was in einem Termin möglich ist
| Geht in einem Termin | Geht nicht |
|---|---|
| Holding + operative GmbH/UG gründen | Geschäftsführer vertreten lassen (persönliches Erscheinen Pflicht) |
| Mehrere Schwestergesellschaften gründen | Stammkapital „gebündelt“ für alle Gesellschaften einzahlen |
| Aufeinander abgestimmte Gesellschaftsverträge beurkunden | Eine Handelsregisteranmeldung für mehrere Gesellschaften |
| Gesellschafter per notarieller Vollmacht vertreten lassen | Meldungen und Konten zusammenlegen |
So läuft eine Kettengründung ab
1) Struktur vorab klären
Bevor Sie den Notartermin vereinbaren, sollten folgende Fragen beantwortet sein:
- Welche Gesellschaften sollen gegründet werden?
- Wie hängen sie zusammen (Holding/Tochter oder Schwestergesellschaften)?
- Wer wird Gesellschafter und Geschäftsführer – bei jeder Gesellschaft?
- Wie hoch ist das Stammkapital je Gesellschaft?
Tipp: Sprechen Sie die Struktur vorab mit Ihrem Steuerberater durch. Eine Holding kann steuerliche Vorteile haben, aber die Struktur muss wirtschaftlich nachvollziehbar sein.
2) Notartermin vorbereiten
Teilen Sie dem Notar frühzeitig mit, dass Sie mehrere Gesellschaften in einem Termin gründen möchten. So können die Verträge aufeinander abgestimmt vorbereitet werden.
Unterlagen, die Sie für jede Gesellschaft benötigen:
- Firma und Sitz
- Unternehmensgegenstand
- Stammkapital und Beteiligungsquoten
- Angaben zu Geschäftsführern
- Ausweisdokumente aller Beteiligten
- Ggf. notarielle Vollmachten für Gesellschafter, die nicht persönlich erscheinen
3) Beurkundung beim Notar
Im Termin werden die Gesellschaftsverträge nacheinander verlesen und unterschrieben. Für jede Gesellschaft wird eine eigene Handelsregisteranmeldung erstellt.
Bei einer Holding-Struktur: Die Holding wird zuerst gegründet und tritt dann als Gesellschafterin der operativen Gesellschaft auf – alles im selben Termin.
4) Nach dem Termin: Jede Gesellschaft einzeln abwickeln
Nach der Beurkundung läuft für jede Gesellschaft ein eigener Prozess:
- Geschäftskonto eröffnen
- Stammkapital einzahlen und Nachweis an den Notar
- Handelsregistereintragung abwarten
- Gewerbeanmeldung
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
- Transparenzregister-Meldung
Das gilt für jede Gesellschaft separat – auch wenn sie am selben Tag gegründet wurden.
Stammkapital: Der 12.500 €-Trick bei GmbH-Holdings
Ein verbreiteter Irrtum: Für eine Holding-Struktur mit zwei GmbHs brauchen Sie 2 × 25.000 € = 50.000 € Stammkapital.
Das stimmt nicht. Tatsächlich reichen etwa 12.500 € für beide Gesellschaften:
So funktioniert es:
- Sie gründen die Holding-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €, zahlen aber nur die Mindesteinlage von 12.500 € ein (das ist bei der GmbH erlaubt, § 7 Abs. 2 GmbHG).
- Die Holding-GmbH gründet dann die operative Tochter-GmbH – und „reicht“ das eingezahlte Kapital als Stammeinlage weiter.
- Auch bei der Tochter genügt die hälftige Einzahlung von 12.500 €.
Das Ergebnis: Mit rund 12.500 € (plus Gründungskosten) können Sie beide Gesellschaften gründen.
Wichtig: Bei UGs funktioniert dieser Trick nicht – hier muss das Stammkapital immer vollständig eingezahlt werden.
Kosten bei einer Kettengründung
Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert jeder einzelnen Gesellschaft. Mehrere Gründungen in einem Termin sparen Koordinationsaufwand, aber nicht die Gebühren – diese fallen pro Gesellschaft an.
| Gesellschaft | Typische Notarkosten (Richtwert) |
|---|---|
| UG mit Musterprotokoll | ca. 300–500 € |
| GmbH mit Musterprotokoll | ca. 400–600 € |
| GmbH mit individuellem Vertrag | ca. 600–1.000 € |
Hinzu kommen für jede Gesellschaft: Handelsregistergebühren (ca. 150 €), Gewerbeanmeldung (ca. 20–60 €), Transparenzregister und ggf. Steuerberatung.
Realistische Gesamtkosten für eine Holding + operative GmbH:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Stammkapital (mit 12.500 €-Trick) | ca. 12.500 € |
| Notarkosten (beide Gesellschaften) | ca. 1.000–1.500 € |
| Handelsregister (2×) | ca. 300 € |
| Gewerbeanmeldung, Transparenzregister etc. | ca. 200–400 € |
| Gesamt | ca. 14.000–15.000 € |
Planen Sie das Stammkapital also nicht zu knapp – die Gründungskosten müssen zusätzlich gedeckt sein.
Zeitrahmen: Wie lange dauert es?
Die Zeit nach dem Notartermin hängt vor allem davon ab, wie schnell Sie die Geschäftskonten eröffnen und das Stammkapital einzahlen können. In Berlin kann die Kontoeröffnung bei klassischen Banken mehrere Wochen dauern – Online-Banken wie Qonto* sind oft schneller.
| Variante | Dauer |
|---|---|
| Ein Notartermin (Kettengründung) | ca. 3–5 Wochen bis beide Gesellschaften eingetragen sind |
| Zwei separate Notartermine | ca. 6–8 Wochen |
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Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Struktur nicht durchdacht: Eine Holding klingt gut, aber ohne wirtschaftlichen Grund kann das Finanzamt die Struktur als Gestaltungsmissbrauch werten. Vorher mit dem Steuerberater sprechen.
- Unterlagen unvollständig: Bei mehreren Gesellschaften multipliziert sich der Papierkram. Checkliste pro Gesellschaft erstellen.
- Konten und Einzahlungen vermischt: Jede Gesellschaft braucht ein eigenes Konto und eine eigene, klar zuordenbare Stammkapitaleinzahlung.
- Stammkapital zu knapp kalkuliert: Die Gründungskosten (Notar, Register, Steuerberater) kommen zum Stammkapital hinzu. Planen Sie einen Puffer ein.
- Meldungen vergessen: Transparenzregister, Finanzamt, Gewerbeamt – alles muss für jede Gesellschaft separat erledigt werden.
- Zeitplan zu optimistisch: Selbst bei einem gemeinsamen Notartermin dauert es mehrere Wochen, bis beide Gesellschaften vollständig eingetragen sind.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich Holding und operative GmbH wirklich in einem Termin gründen?
Ja. Das ist ein üblicher Weg, um eine Holding-Struktur aufzubauen. Die Holding wird zuerst gegründet und tritt dann im selben Termin als Gesellschafterin der operativen Gesellschaft auf – auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch als „GmbH in Gründung“ firmiert.
Brauche ich wirklich 50.000 € für zwei GmbHs?
Nein. Mit dem sogenannten 12.500 €-Trick können Sie beide GmbHs mit einer Einzahlung von ca. 12.500 € gründen. Die Holding „reicht“ das Kapital an die Tochter weiter. Zusätzlich sollten Sie ca. 2.000–3.000 € für Gründungskosten einplanen.
Spare ich bei einer Kettengründung Notarkosten?
Nur bedingt. Die Gebühren fallen pro Gesellschaft an. Sie sparen aber Zeit und Koordinationsaufwand, weil alles in einem Termin passiert.
Müssen alle Geschäftsführer persönlich erscheinen?
Ja. Geschäftsführer können sich beim Notartermin nicht vertreten lassen. Gesellschafter hingegen können mit einer notariellen Vollmacht vertreten werden.
Braucht jede Gesellschaft ein eigenes Bankkonto?
Ja. Stammkapital muss für jede Gesellschaft separat und nachvollziehbar eingezahlt werden. Vermischen Sie niemals die Konten oder Einzahlungen.
Wie lange dauert eine Kettengründung insgesamt?
Mit einem gemeinsamen Notartermin rechnen Sie mit ca. 3–5 Wochen bis zur Eintragung beider Gesellschaften. Bei zwei separaten Terminen sind es eher 6–8 Wochen.
Wann macht eine Kettengründung Sinn?
Wenn Sie von Anfang an eine Holding-Struktur aufbauen möchten oder mehrere Geschäftsbereiche rechtlich trennen wollen. Die Struktur sollte wirtschaftlich nachvollziehbar sein – nicht nur aus steuerlichen Gründen.
Zenia ★ ★ ★ ★ ★
Die Terminvereinbarung und das Verfahren waren sehr unkompliziert und schnell. Vielen Dank
Ihr Notar in Berlin Charlottenburg für Kettengründungen und Holding-Strukturen
Eine Kettengründung spart Zeit und bündelt den Notartermin – aber nicht den Aufwand danach. Jede Gesellschaft bleibt eigenständig: eigenes Konto, eigene Einzahlung, eigene Meldungen.
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