Was kostet eine Gründung? Gebühren, Stammkapital und Nebenkosten

Wer gründet, rechnet meist mit dem Stammkapital, aber selten mit allem, was sonst noch dazukommt: Notar, Handelsregister, Gewerbeamt, Versicherungen, Software. Viele dieser Posten werden erst sichtbar, wenn die Gründung schon läuft. Gerade dann können ungeplante Kosten unangenehm werden. Dieser Überblick zeigt, welche Kosten anfallen, welche davon Pflicht sind und wo Sie Spielraum haben.

Inhaltsverzeichnis

Kurzüberblick

Die Kosten einer Gründung bestehen nicht nur aus dem Stammkapital. Je nach Rechtsform fallen gesetzlich vorgeschriebene Gebühren an, hinzu kommen oft weitere Ausgaben, die viele Gründende anfangs unterschätzen.
  • Pflichtkosten sind vor allem die Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), die Handelsregistergebühren und bei gewerblicher Tätigkeit die Gewerbeanmeldung.
  • Das Stammkapital gehört zum Vermögen der Gesellschaft und ist keine Gründungsgebühr.
  • Die Höhe der Pflichtkosten hängt unter anderem von der Rechtsform und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags ab.
  • Weitere Kosten, etwa für Steuerberatung, Geschäftsadresse oder Software, entstehen je nach Geschäftsmodell.
  • Nach der Gründung kommen laufende Ausgaben hinzu, zum Beispiel für Buchhaltung, Versicherungen und Kammerbeiträge.

Die vier Kostenblöcke einer Gründung

Gründungskosten lassen sich gut sortieren, wenn man sie in vier Blöcke aufteilt:
  • Pflichtkosten: Notarkosten, Handelsregistergebühren und bei gewerblicher Tätigkeit die Gewerbeanmeldung.
  • Kapital: das Stammkapital bei UG, GmbH oder AG. Es bleibt im Unternehmen und ist keine Ausgabe.
  • Praktische Nebenkosten: Steuerberatung, Geschäftsadresse, Website, Software, Versicherungen und Geschäftskonto. Nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis regelmäßig nötig.
  • Laufende Kosten: Kammerbeiträge, Berufsgenossenschaft, Buchhaltung, Kontoführung und Softwarelizenzen ab dem ersten Tag.
Wer diese vier Blöcke früh durchgeht, vermeidet die typische Situation, dass kurz nach der Gründung Rechnungen eintreffen, mit denen niemand gerechnet hat.

Gesetzliche Pflichtkosten

Notarkosten

Die Kosten für notarielle Beurkundungen ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren werden nach gesetzlichen Vorgaben berechnet, eine individuelle Preisgestaltung findet nicht statt. Für vergleichbare notarielle Leistungen gelten daher dieselben Berechnungsgrundlagen, egal bei welchem Notariat Sie gründen. Die konkrete Höhe hängt aber vom Einzelfall ab, etwa vom Stammkapital, der Zahl der Gesellschafter und dem Umfang der erforderlichen Erklärungen. Den Hauptteil machen die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls und die Anmeldung zum Handelsregister aus.

Handelsregistergebühren

Für die Eintragung einer Kapitalgesellschaft in das Handelsregister fallen gerichtliche Gebühren an. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Eintragungsverfahren und der Rechtsform. Als grobe Orientierung können Kapitalgesellschaften mit einem niedrigen dreistelligen Betrag rechnen.

Gewerbeanmeldung

Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung legt die jeweilige Kommune fest. Meist liegen sie im niedrigen zweistelligen Bereich, etwa zwischen 20 und 60 Euro. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, zum Beispiel im Handwerk oder in der Gastronomie, können zusätzliche Gebühren auslösen.

Eine wichtige Abgrenzung: Freiberuflerinnen und Freiberufler müssen in der Regel kein Gewerbe anmelden, sondern zeigen ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

Ein Laptop mit einer leuchtenden Tastatur steht auf einem blauen Schreibtisch, umgeben von Topfpflanzen, einem geschlossenen Notizbuch mit dem Titel "Was kostet eine Gründung" und einer dekorativen Kuppel, alles in blaues Licht getaucht.

Stammkapital: Kapital, keine Ausgabe

Das Stammkapital wird oft als Kostenfaktor missverstanden. Tatsächlich ist es keine Gebühr und keine Zahlung an Notar oder Registergericht. Es wird auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt und gehört anschließend zum Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschafter erhalten dafür ihre Geschäftsanteile. Die Gesellschaft kann das Kapital für betriebliche Zwecke nutzen, etwa für Anschaffungen oder laufende Ausgaben. Gleichzeitig gelten die Kapitalerhaltungsregeln: Das Stammkapital ist Gesellschaftsvermögen und keine private Reserve der Gesellschafter.

GmbH

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung muss vor der Anmeldung zum Handelsregister in der Regel mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, eingezahlt sein. Zusätzlich muss auf jede übernommene Stammeinlage mindestens ein Viertel eingezahlt werden. Das Kapital muss nachweislich zur Verfügung stehen.

UG (haftungsbeschränkt)

Rechtlich ist eine UG ab einem Euro Stammkapital möglich. Praktisch ist das selten sinnvoll. Schon Notar, Registergericht, Geschäftskonto, erste Software oder Beratungskosten können das Kapital sofort übersteigen. Wer zu knapp startet, riskiert sehr früh Liquiditätsprobleme. Planen Sie das Stammkapital deshalb nicht nach dem gesetzlichen Minimum, sondern nach dem, was Ihr Geschäft in den ersten Monaten tatsächlich braucht. Zusätzlich schreibt § 5a GmbHG vor, dass die UG einen Teil ihres Jahresüberschusses als Rücklage bildet, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist.

Einzelunternehmen

Einzelunternehmer benötigen kein gesetzliches Mindestkapital. Ausreichend finanzielle Mittel für Investitionen und laufende Ausgaben sollten trotzdem eingeplant werden, denn die Rechnungen der ersten Monate kommen unabhängig von der Rechtsform.

Kostenunterschiede zwischen den Rechtsformen

Wie viel die Gründung insgesamt kostet, hängt stark von der gewählten Rechtsform und vom Gestaltungsbedarf ab. Einen großen Einfluss hat dabei die Wahl zwischen Musterprotokoll und individueller Satzung: Das Musterprotokoll kann bei einfachen Gründungen Kosten sparen, ist aber nur für bestimmte Standardfälle mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer geeignet. Wer Regelungen zu Stimmrechten, Anteilsübertragungen, Abfindung, Nachfolge oder besonderen Gesellschafterpflichten braucht, benötigt meist eine individuelle Satzung. Welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt, beleuchtet der Beitrag zur Rechtsformwahl ausführlicher.
Rechtsform Mindestkapital Notar und Handelsregister Typische Pflichtkosten Besonderheiten
Einzelunternehmen kein Mindestkapital in der Regel nicht erforderlich meist nur Gewerbeanmeldung, etwa 20 bis 60 Euro Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt und benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung.
UG (haftungsbeschränkt) ab 1 Euro, praktisch deutlich höher sinnvoll erforderlich mit Musterprotokoll meist mehrere hundert Euro, mit individueller Satzung entsprechend höher gesetzliche Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG
GmbH 25.000 Euro, bei Bargründung in der Regel mindestens 12.500 Euro vor der Anmeldung erforderlich regelmäßig höher als bei einer UG, abhängig von Stammkapital und Gestaltung des Gesellschaftsvertrags breite Anerkennung im Geschäftsverkehr
Alle Beträge sind grobe Orientierungswerte. Gemeint sind jeweils die reinen Gründungsgebühren: Notar, Handelsregister und gegebenenfalls Gewerbeanmeldung, zuzüglich möglicher Auslagen und Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind das Stammkapital, die Steuerberatung, das Geschäftskonto und laufende Software. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem GNotKG und hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Höhe des Stammkapitals, der Zahl der Gesellschafter und dem Umfang der Unterlagen. Für die meisten kleineren Gründungen steht die Aktiengesellschaft nicht im Vordergrund. Wegen des Mindestgrundkapitals von 50.000 Euro und der komplexeren Struktur ist sie in der Regel deutlich aufwendiger als UG oder GmbH.
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Weitere einmalige Kosten der Gründung

Neben den Pflichtgebühren entstehen Kosten, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Gründung aber regelmäßig anfallen. Typische Posten sind:
  • Gebühren für eine Geschäftsadresse oder ein digitales Office, häufig etwa 30 bis 90 Euro pro Monat.
  • Kosten für die steuerliche Erstberatung. Kapitalgesellschaften benötigen zudem regelmäßig eine Eröffnungsbilanz, deren Erstellung in der Praxis meist zur steuerlichen Beratung gehört.
  • Ausgaben für Domain, Hosting und eine grundlegende Website.
  • Investitionen in Buchhaltungs- und Verwaltungssysteme.
Wie hoch diese Ausgaben ausfallen, hängt vom Geschäftsmodell ab. Wer sie früh einplant, vermeidet Engpässe in den ersten Wochen. Mehr zur Geschäftsadresse lesen Sie im Beitrag zur Gründung mit digitalem Office.

Laufende Kosten ab dem ersten Tag

Mit der Eintragung beginnt der laufende Betrieb, und mit ihm kommen wiederkehrende Kosten, die in vielen Finanzplanungen fehlen:
  • Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Ob und in welcher Höhe Beiträge anfallen, hängt von Tätigkeit, Kammerzugehörigkeit und den jeweiligen Beitragsordnungen ab.
  • Viele Unternehmen müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Ob und welche Beiträge anfallen, hängt von Branche, Beschäftigten und der Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
  • betriebliche Versicherungen, etwa Betriebshaftpflicht oder eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer
  • laufende Steuerberatungskosten für Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Gebühren für das Geschäftskonto und Buchhaltungssoftware
Ein strukturierter Überblick über diese Positionen erleichtert die Finanzplanung und hilft, Engpässe zu vermeiden, bevor sie entstehen.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist mit den höchsten Anforderungen verbunden:

  • Stammkapital: mindestens 50.000 Euro, bei Bargründung mindestens ein Viertel (12.500 Euro) einzuzahlen
  • Gesamtkosten deutlich höher als bei einer GmbH aufgrund komplexerer gesetzlicher Vorgaben Einzelunternehmen zählen zu den kostengünstigsten Gründungsformen, da keine notarielle Beurkundung erforderlich ist und geringere laufende Kosten entstehen.

Typische Kostenfallen nach der Gründung

Viele Gründerinnen und Gründer merken erst nach dem Notartermin, wie viele kleinere Kosten parallel anlaufen: Registergebühren, Geschäftskonto, steuerliche Erfassung, Software, vielleicht eine Geschäftsadresse. Keine dieser Positionen ist für sich genommen überraschend hoch. Zusammen können sie aber genau in der Phase drücken, in der noch keine Einnahmen fließen. Diese Punkte werden besonders oft übersehen:
  • ein zu niedriges UG-Stammkapital, das schon durch die Gründungskosten weitgehend aufgebraucht wird
  • nicht eingeplante Kosten für die steuerliche Erstberatung und die Eröffnungsbilanz
  • laufende Gebühren für die Geschäftsadresse oder das digitale Office
  • Kammerbeiträge und die Meldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Software-Abos, die sich über das Jahr summieren
  • zusätzliche Gebühren bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
  • Nachträge oder weitere Beurkundungstermine durch unklare Satzungswünsche
Wer die wichtigsten Eckpunkte vor dem Notartermin geklärt hat, vermeidet häufig Rückfragen, Nachträge oder weitere Termine. Dazu gehören die Zahl der Gesellschafter, die Höhe des Stammkapitals, der Unternehmensgegenstand und die Frage, ob das Musterprotokoll genügt. Auch die zügige Einzahlung der Einlage nach der Beurkundung hilft, Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung zu vermeiden.

Kosten klären, bevor sie entstehen

Viele Kostenfragen lassen sich vor der Gründung mit wenigen Antworten klären: Welche Rechtsform passt, ob das Musterprotokoll genügt oder eine individuelle Satzung sinnvoll ist, und wie hoch das Stammkapital angesetzt werden sollte. Viele dieser Punkte können im Gespräch mit dem Notar eingeordnet werden, soweit sie den notariellen Ablauf, die Satzung und die Handelsregisteranmeldung betreffen. Notar Franke erklärt die voraussichtlichen Gebühren transparent vorab und begleitet die Beurkundung, die Gestaltung der Satzung und die Anmeldung zum Handelsregister. Fragen zur steuerlichen Behandlung der Kosten klären Sie am besten parallel mit Ihrer Steuerberatung.

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Häufige Fragen zu den Gründungskosten

Bei Kapitalgesellschaften sind das die Notarkosten und die Handelsregistergebühren, bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich die Gebühren für die Gewerbeanmeldung. Freiberufliche Tätigkeiten werden stattdessen beim Finanzamt angezeigt. Alle weiteren Posten hängen vom Geschäftsmodell ab.
Die Gebühren orientieren sich am Geschäftswert und damit in der Regel am Stammkapital. Eine UG mit geringem Kapital verursacht deshalb meist niedrigere Notargebühren als eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital.
Häufig ja, weil das Musterprotokoll Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem vereinfachten Dokument bündelt. Es eignet sich aber nur für Standardfälle. Wer individuelle Regelungen braucht, fährt mit einer eigenen Satzung oft besser.
Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Sinnvoll ist eine Reserve für Notar, Register, Gewerbeanmeldung, Steuerberatung, Geschäftskonto, Software und die ersten laufenden Kosten, gerade für die Monate, in denen noch keine Einnahmen fließen.
Es gehört der Gesellschaft und kann für betriebliche Zwecke genutzt werden. Es ist aber keine private Reserve der Gesellschafter und unterliegt den Kapitalerhaltungsregeln.
Das kann möglich sein, wenn der Gründungsaufwand im Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll ausdrücklich und der Höhe nach angemessen geregelt ist. Ohne eine solche Regelung sollten Gründerinnen und Gründer nicht einfach davon ausgehen, dass sämtliche Gründungskosten aus dem Gesellschaftsvermögen getragen werden können. Die passende Gestaltung gehört in die Satzungsberatung beim Notar.
Gründungskosten können in vielen Fällen steuerlich berücksichtigt werden. Wie das im Einzelfall aussieht und welche Belege dafür nötig sind, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Wer das Stammkapital nicht in Geld, sondern in Sachwerten einbringt, muss mit zusätzlichem Aufwand rechnen, etwa für die Bewertung und Dokumentation der eingebrachten Gegenstände. Sachgründungen sind dadurch in der Regel teurer und aufwendiger als Bargründungen.

Farbod ★ ★ ★ ★ ★

„Auch spontane Änderungswünsche werden hier umgehend bearbeitet. Ein tolles Team.“

Mit realistischen Zahlen in die Gründung starten

Die Pflichtkosten einer Gründung sind gut planbar. Eine realistische Kostenübersicht hilft dabei, Nebenkosten früh zu berücksichtigen und die nächsten Schritte sicher vorzubereiten. Vertiefende Informationen finden Sie auch in unseren Beiträgen zur Geschäftsidee und Selbstständigkeit sowie zum Aufbau einer Gesellschaft.
Wenn Sie eine UG oder GmbH gründen möchten, unterstützt der Notar bei der Vorbereitung der Gründungsunterlagen und der Anmeldung zum Handelsregister.
Der silberne Schriftzug auf transparentem Hintergrund buchstabiert "Franke" in einer stilisierten, kursiven Schrift, die die Eleganz und Professionalität widerspiegelt, die man oft mit dem Branding der stammkapital UG verbindet. Das große, geschwungene "F" verleiht dem Schriftzug eine raffinierte Note.