Was kostet eine Gründung? Gebühren, Stammkapital und Nebenkosten
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick
- Pflichtkosten sind vor allem die Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), die Handelsregistergebühren und bei gewerblicher Tätigkeit die Gewerbeanmeldung.
- Das Stammkapital gehört zum Vermögen der Gesellschaft und ist keine Gründungsgebühr.
- Die Höhe der Pflichtkosten hängt unter anderem von der Rechtsform und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags ab.
- Weitere Kosten, etwa für Steuerberatung, Geschäftsadresse oder Software, entstehen je nach Geschäftsmodell.
- Nach der Gründung kommen laufende Ausgaben hinzu, zum Beispiel für Buchhaltung, Versicherungen und Kammerbeiträge.
Die vier Kostenblöcke einer Gründung
- Pflichtkosten: Notarkosten, Handelsregistergebühren und bei gewerblicher Tätigkeit die Gewerbeanmeldung.
- Kapital: das Stammkapital bei UG, GmbH oder das Grundkapital bei der AG. Es bleibt im Unternehmen und ist keine Ausgabe.
- Praktische Nebenkosten: Steuerberatung, Geschäftsadresse, Website, Software, Versicherungen und Geschäftskonto. Nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis regelmäßig nötig.
- Laufende Kosten: Kammerbeiträge, Berufsgenossenschaft, Buchhaltung, Kontoführung und Softwarelizenzen ab dem ersten Tag.
Gesetzliche Pflichtkosten
Notarkosten
Handelsregistergebühren
Gewerbeanmeldung
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung legt die jeweilige Kommune fest. Meist liegen sie im niedrigen zweistelligen Bereich, etwa zwischen 20 und 60 Euro. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, zum Beispiel im Handwerk oder in der Gastronomie, können zusätzliche Gebühren auslösen.
Eine wichtige Abgrenzung: Freiberufler:innen müssen in der Regel kein Gewerbe anmelden, sondern zeigen ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.
Stammkapital: Kapital, keine Ausgabe
GmbH
UG (haftungsbeschränkt)
Rechtlich ist eine UG ab einem Euro Stammkapital möglich. Praktisch ist das selten sinnvoll. Schon Notar, Registergericht, Geschäftskonto, erste Software oder Beratungskosten können das Kapital sofort übersteigen. Wer zu knapp startet, riskiert sehr früh Liquiditätsprobleme. Planen Sie das Stammkapital deshalb nicht nach dem gesetzlichen Minimum, sondern nach dem, was Ihr Geschäft in den ersten Monaten tatsächlich braucht.
Bei der UG muss das festgelegte Stammkapital vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Zusätzlich ist nach § 5a Abs. 3 GmbHG in der Jahresbilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist.
Einzelunternehmen
Kostenunterschiede zwischen den Rechtsformen
Wie viel die Gründung insgesamt kostet, hängt stark von der gewählten Rechtsform und vom Gestaltungsbedarf ab. Einen großen Einfluss hat dabei die Wahl zwischen Musterprotokoll und individuellem Gesellschaftsvertrag: Das Musterprotokoll kann bei einfachen Gründungen Kosten sparen, ist aber nur für bestimmte Standardfälle mit bis zu drei Gesellschafter:innen und einer Geschäftsführung geeignet. Wer Regelungen zu Stimmrechten, Anteilsübertragungen, Abfindung, Nachfolge oder besonderen Gesellschafterpflichten braucht, benötigt meist einen individuellen Gesellschaftsvertrag. Welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt, beleuchtet der Beitrag zur Rechtsformwahl ausführlicher.
| Rechtsform | Mindestkapital | Notar und Handelsregister | Typische Pflichtkosten | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | kein Mindestkapital | in der Regel nicht erforderlich | meist nur Gewerbeanmeldung, etwa 20 bis 60 Euro | Freiberufler:innen zeigen ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung. |
| UG (haftungsbeschränkt) | ab 1 Euro, praktisch deutlich höher sinnvoll | erforderlich | mit Musterprotokoll meist mehrere hundert Euro, mit individuellem Gesellschaftsvertrag entsprechend höher | gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG |
| GmbH | 25.000 Euro, bei Bargründung vor der Anmeldung mindestens 12.500 Euro | erforderlich | regelmäßig höher als bei einer UG, abhängig von Stammkapital und Gestaltung des Gesellschaftsvertrags | breite Anerkennung im Geschäftsverkehr |
Weitere einmalige Kosten der Gründung
- Gebühren für eine Geschäftsadresse oder ein digitales Office, häufig etwa 30 bis 90 Euro pro Monat.
- Kosten für die steuerliche Erstberatung. Kapitalgesellschaften benötigen zudem regelmäßig eine Eröffnungsbilanz, deren Erstellung in der Praxis meist zur steuerlichen Beratung gehört.
- Ausgaben für Domain, Hosting und eine grundlegende Website.
- Investitionen in Buchhaltungs- und Verwaltungssysteme.
Wie hoch diese Ausgaben ausfallen, hängt vom Geschäftsmodell ab. Wer sie früh einplant, vermeidet Engpässe in den ersten Wochen. Mehr zur Geschäftsadresse lesen Sie im Beitrag zur Gründung mit digitalem Office.
Laufende Kosten ab dem ersten Tag
- Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Ob und in welcher Höhe Beiträge anfallen, hängt von Tätigkeit, Kammerzugehörigkeit und den jeweiligen Beitragsordnungen ab.
- Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ob und welche Beiträge anfallen, hängt von Branche, Beschäftigten und der Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
- Betriebliche Versicherungen, etwa Betriebshaftpflicht oder eine D&O-Versicherung für die Geschäftsführung.
- Laufende Steuerberatungskosten für Buchhaltung und Jahresabschluss.
- Gebühren für das Geschäftskonto und Buchhaltungssoftware.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist mit den höchsten Anforderungen verbunden:
- Stammkapital: mindestens 50.000 Euro, bei Bargründung mindestens ein Viertel (12.500 Euro) einzuzahlen
- Gesamtkosten deutlich höher als bei einer GmbH aufgrund komplexerer gesetzlicher Vorgaben
Einzelunternehmen zählen zu den kostengünstigsten Gründungsformen, da keine notarielle Beurkundung erforderlich ist und geringere laufende Kosten entstehen.
Typische Kostenfallen nach der Gründung
- ein zu niedriges UG-Stammkapital, das schon durch die Gründungskosten weitgehend aufgebraucht wird
- nicht eingeplante Kosten für die steuerliche Erstberatung und die Eröffnungsbilanz
- laufende Gebühren für die Geschäftsadresse oder das digitale Office
- Kammerbeiträge und die Meldung bei der Berufsgenossenschaft
- Software-Abos, die sich über das Jahr summieren
- zusätzliche Gebühren bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- Nachträge oder weitere Beurkundungstermine durch unklare Satzungswünsche
Kosten klären, bevor sie entstehen
Mehr aus der Serie: Vorbereitung auf die Gründung
Nächsten Schritt der Unternehmensgründung rechtssicher klären
Erfahren Sie, welche formalen Anforderungen in Ihrer Gründungsphase relevant sind und wie Sie diese rechtlich korrekt umsetzen.
Häufige Fragen zu den Gründungskosten
Bei Kapitalgesellschaften sind das die Notarkosten und die Handelsregistergebühren, bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich die Gebühren für die Gewerbeanmeldung. Freiberufliche Tätigkeiten werden stattdessen beim Finanzamt angezeigt. Alle weiteren Posten hängen vom Geschäftsmodell ab.
Die Gebühren orientieren sich am Geschäftswert und damit in der Regel am Stammkapital. Eine UG mit geringem Kapital verursacht deshalb meist niedrigere Notargebühren als eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital.
Häufig ja, weil das Musterprotokoll Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem vereinfachten Dokument bündelt. Es eignet sich aber nur für Standardfälle. Wer individuelle Regelungen braucht, fährt mit einem eigenen Gesellschaftsvertrag oft besser.
Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Sinnvoll ist eine Reserve für Notar, Register, Gewerbeanmeldung, Steuerberatung, Geschäftskonto, Software und die ersten laufenden Kosten, gerade für die Monate, in denen noch keine Einnahmen fließen.
Es gehört der Gesellschaft und kann für betriebliche Zwecke genutzt werden. Es ist aber keine private Reserve der Gesellschafter:innen und unterliegt den Kapitalerhaltungsregeln.
Das kann möglich sein, wenn der Gründungsaufwand im Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll ausdrücklich und der Höhe nach angemessen geregelt ist. Ohne eine solche Regelung sollten Gründer:innen nicht einfach davon ausgehen, dass sämtliche Gründungskosten aus dem Gesellschaftsvermögen getragen werden können. Die passende Gestaltung gehört in die Beratung zum Gesellschaftsvertrag beim Notar.
Gründungskosten können in vielen Fällen steuerlich berücksichtigt werden. Wie das im Einzelfall aussieht und welche Belege dafür nötig sind, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Wer das Stammkapital nicht in Geld, sondern in Sachwerten einbringt, muss mit zusätzlichem Aufwand rechnen, etwa für die Bewertung und Dokumentation der eingebrachten Gegenstände. Sachgründungen sind dadurch in der Regel teurer und aufwendiger als Bargründungen. Bei der UG sind Sacheinlagen ausgeschlossen.
Farbod ★ ★ ★ ★ ★
„Auch spontane Änderungswünsche werden hier umgehend bearbeitet. Ein tolles Team.“
Mit realistischen Zahlen in die Gründung starten
Die Pflichtkosten einer Gründung sind gut planbar. Eine realistische Kostenübersicht hilft dabei, Nebenkosten früh zu berücksichtigen und die nächsten Schritte sicher vorzubereiten. Vertiefende Informationen finden Sie auch in unseren Beiträgen zur Geschäftsidee und Selbstständigkeit sowie zum Aufbau einer Gesellschaft.