Was Gründer vor dem Notartermin klären sollten
Eine gute Vorbereitung erleichtert den Notartermin und sorgt für einen zügigen, rechtssicheren Ablauf. Gründerinnen und Gründer sollten sich vorab insbesondere mit den grundlegenden Eckpunkten der Gesellschaft befassen und die erforderlichen Informationen vollständig bereitstellen.
Kurzübersicht:
Vor dem Notartermin sollten insbesondere geklärt sein:
- die wesentlichen Entscheidungen zur Gesellschaft, insbesondere Firmenname, Sitz, Geschäftsführung, Kapital und Beteiligungsverhältnisse
- die Wahl der Rechtsform und die grundlegende Struktur der Gesellschaft
- die erforderlichen Unterlagen und Ausweisdokumente
- der zeitliche Ablauf bis zur Beurkundung
Der Notar unterstützt bereits in der Vorbereitungsphase durch rechtliche Prüfung, Strukturierung und die Erstellung der erforderlichen Entwürfe. Eine frühzeitige Abstimmung hilft, Rückfragen, Verzögerungen und spätere Änderungen zu vermeiden.
Welche Entscheidungen vor dem Notartermin getroffen werden sollten
Vor dem Notartermin sollten grundlegende Fragen zur Ausgestaltung der Gesellschaft geklärt sein. Dazu gehören insbesondere die Wahl der Rechtsform, die Struktur der Gesellschaft sowie die personelle Besetzung der Geschäftsführung. Bereits in dieser Phase sollten Gründer klären, ob eine GmbH, eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine andere Rechtsform den eigenen Haftungs‑, Kapital‑ und Außenwirkungsanforderungen entspricht.
Auch Fragen zur Kapitalausstattung, zur Beteiligung der Gesellschafter und zur künftigen Organisation der Gesellschaft sollten vorab besprochen werden. Dazu zählt unter anderem, wer in welchem Umfang beteiligt ist und ob Gesellschafter rein kapitalgebend oder operativ tätig sein sollen. Offene Punkte können zwar im Notartermin angesprochen werden, führen jedoch häufig zu Rückfragen oder zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf.
Welche Unterlagen und Informationen erforderlich sind
Der Notartermin kann nur dann wie geplant stattfinden, wenn alle relevanten Angaben vollständig vorliegen. Fehlen Unterlagen oder sind Informationen unklar, muss der Entwurf häufig überarbeitet oder der Termin verschoben werden. Eine frühzeitige Zusammenstellung aller Daten erleichtert die Vorbereitung erheblich.
Was Gründer zum Notartermin mitbringen sollten
Für die Vorbereitung des Notartermins benötigt der Notar bestimmte Angaben und Unterlagen.
Dazu zählen unter anderem:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Unternehmensgegenstand
- Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführern, einschließlich der vorgesehenen Vertretungsregelung
- Höhe des Stammkapitals und Beteiligungsverhältnisse
- Ausweisdokumente der Beteiligten
Vollständige Angaben sind Voraussetzung dafür, dass die Entwürfe korrekt erstellt und der Termin ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann.
Wie der Notar Sie bei der Vorbereitung unterstützt
Der Notar begleitet die Gründung von Beginn an als neutrale und unabhängige Instanz. Seine Aufgabe besteht nicht darin, unternehmerische Entscheidungen vorzugeben, sondern darin, den rechtlichen Rahmen zu klären und auf Punkte hinzuweisen, die für eine rechtssichere Gestaltung relevant sind.
In der Praxis bedeutet das: Der Notar prüft die vorab übermittelten Informationen, bereitet die erforderlichen Entwürfe vor und spricht mit den Beteiligten offene Fragen frühzeitig an. So können Unklarheiten vor dem eigentlichen Termin geklärt werden und der Beurkundungstermin selbst verläuft konzentriert, verständlich und ohne unnötigen Zeitdruck.
Typische Fehler bei unzureichender Vorbereitung
Eine fehlende oder unvollständige Vorbereitung kann dazu führen, dass der Notartermin nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Häufige Ursachen sind unklare Beteiligungsverhältnisse, fehlende Angaben oder nicht abgestimmte Vorstellungen der Beteiligten. Auch organisatorische Fragen, etwa zur Teilnahme am Termin oder zu erforderlichen Vollmachten, führen in der Praxis regelmäßig zu Verzögerungen.
Wer diese Punkte frühzeitig klärt, vermeidet in der Regel spätere Änderungen und zusätzliche Kosten.
Wie lange dauert die Vorbereitung bis zum Notartermin?
Die Dauer der Vorbereitung hängt von der Komplexität der Gründung ab. Einfache Standardgründungen können in der Regel kurzfristig vorbereitet werden. Individuelle Gestaltungen oder besondere Konstellationen, etwa bei mehreren Gesellschaftern oder internationalen Beteiligungen, erfordern einen höheren Abstimmungsaufwand.
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Notartermin vereinbaren
Gern begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung Ihrer Gründung. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Notartermin, um offene Fragen zu klären und den Ablauf strukturiert zu planen.
Häufige Fragen zur Vorbereitung auf den Notartermin
Was muss ich zum Notartermin mitbringen?
Zum Notartermin müssen die Beteiligten insbesondere gültige Ausweisdokumente sowie die zuvor abgestimmten Angaben zur Gesellschaft, zu Gesellschaftern und Geschäftsführern vorlegen. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der konkreten Gründung ab und wird im Vorfeld abgestimmt.
Was sollte ich zum Notartermin anziehen?
Für den Notartermin gibt es keine besondere Kleiderordnung. Eine ordentliche, angemessene Kleidung ist ausreichend. Entscheidend ist nicht das Erscheinungsbild, sondern die rechtssichere Abgabe der Erklärungen.
Warum muss ein Geschäftsführer persönlich zum Notar?
Der Geschäftsführer gibt beim Notartermin persönliche Erklärungen ab und wird vom Notar identifiziert. In bestimmten Fällen kann er auch durch eine notariell beglaubigte Vollmacht vertreten werden.
Wer muss bei einem Notartermin anwesend sein?
Anwesend sein müssen grundsätzlich die Gesellschafter und Geschäftsführer, die Erklärungen abgeben oder bestellt werden. Eine Vertretung durch bevollmächtigte Personen ist möglich, sofern eine entsprechende notarielle Vollmacht vorliegt.
Müssen vor dem Notartermin bereits alle Details feststehen?
Nicht jede Einzelheit muss abschließend geklärt sein. Die grundlegenden Entscheidungen zur Struktur der Gesellschaft, zu den Beteiligten und zur Geschäftsführung sollten jedoch feststehen, damit der Notartermin rechtssicher durchgeführt werden kann.
Was passiert, wenn Unterlagen oder Angaben fehlen?
Fehlende oder unvollständige Angaben führen häufig dazu, dass Entwürfe angepasst oder Termine verschoben werden müssen. Eine vollständige Vorbereitung hilft, Verzögerungen und zusätzlichen Abstimmungsbedarf zu vermeiden.
Können Entwürfe vor dem Notartermin noch geändert werden?
Ja. Die Entwürfe werden den Mandanten vorab zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Änderungswünsche können vor dem Beurkundungstermin berücksichtigt und abgestimmt werden.
Wie kurzfristig kann ein Notartermin stattfinden?
Das hängt vom Umfang der Gründung und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Bei einfachen Konstellationen ist eine kurzfristige Terminvereinbarung oft möglich, bei komplexeren Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.
Was sollte ich tun, wenn ich mir bei einzelnen Punkten noch unsicher bin?
Unklarheiten sollten möglichst frühzeitig angesprochen werden. Der Notar klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützt dabei, offene Fragen vor dem Termin zu strukturieren.
Ulla ★ ★ ★ ★ ★
Die Betreuung war kompetent, freundlich und schnell
Notarielle Begleitung in der Vorbereitungsphase
Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend für einen reibungslosen Notartermin. Bereits im Vorfeld sollten zentrale rechtliche und organisatorische Fragen geklärt werden, um spätere Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Entscheidungen strukturiert vorzubereiten und die notwendigen Angaben vollständig zusammenzustellen. So schaffen Sie eine klare Grundlage für den Notartermin und eine rechtssichere Beurkundung.