eGbR und Immobilie: Wann eine GbR ins Gesellschaftsregister muss
Seit dem 1. Januar 2024 trägt das Grundbuchamt für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nur noch etwas ein, wenn sie als eingetragene GbR (eGbR) im Gesellschaftsregister steht. Wer mit einer GbR eine Immobilie kauft, verkauft oder belastet, muss sie deshalb ins Gesellschaftsregister eintragen lassen, bevor sich im Grundbuch etwas ändert. Das betrifft auch Ehepaare, Familien und Vermietungsgemeinschaften, deren Immobilie noch aus der Zeit vor 2024 als GbR im Grundbuch steht.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze – eGbR und Immobilie
- Keine allgemeine Pflicht: Eine GbR muss sich nicht eintragen lassen. Wer mit einer GbR eine Immobilie kauft, verkauft oder belastet, braucht seit dem 1. Januar 2024 aber die Eintragung als eGbR (§ 47 Abs. 2 GBO, Art. 229 § 21 EGBGB).
- Alte Einträge: Einträge wie „A und B in Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ bleiben gültig. Vor der nächsten Änderung im Grundbuch sind in der Regel zwei Schritte nötig: die Eintragung im Gesellschaftsregister und danach die Richtigstellung im Grundbuch.
- Auch bei Auflösung: Der Bundesgerichtshof verlangt die Eintragung auch dann, wenn die GbR aufgelöst wird und die Immobilie an die eigenen Gesellschafter:innen überträgt (Beschluss vom 3. Juli 2025, V ZB 17/24).
- Ablauf: Alle Gesellschafter:innen unterschreiben die Anmeldung, der Notar beglaubigt sie. In Berlin trägt das Amtsgericht Charlottenburg ein. Die Beglaubigung ist auch per Video möglich.
- Kosten: Bei zwei Gesellschafter:innen kosten Notar und Registergericht zusammen rund 357 Euro. Für die Richtigstellung im Grundbuch kommt eine weitere Notargebühr hinzu.
- Pflichten danach: Änderungen müssen angemeldet werden (§ 707 Abs. 3 BGB). Die wirtschaftlich Berechtigten sind dem Transparenzregister zu melden (§ 20 GwG).
Was ist eine eGbR?
Eine eGbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Sie muss den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ führen (§ 707a Abs. 2 BGB). Eine neue Rechtsform ist sie nicht, und sie ist auch keine juristische Person (§ 705 Abs. 2, § 14 Abs. 2 BGB). Die Gesellschafter:innen haften weiter persönlich (§ 721 BGB).
Eine GbR hat mindestens zwei Gesellschafter:innen. Bleibt nur eine Person übrig, erlischt sie (§ 712a BGB). Ein Mindestkapital gibt es nicht.
Das Gesellschaftsregister gibt es seit dem 1. Januar 2024. Eingeführt hat es das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Die Abkürzung eGbR hat nichts mit dem eGBR zu tun, dem elektronischen Gesundheitsberuferegister.
GbR und eGbR: die Unterschiede
| GbR ohne Eintragung | eGbR | |
|---|---|---|
| Register | keines | Gesellschaftsregister |
| Name | frei | mit Zusatz „eGbR“ (§ 707a Abs. 2 BGB) |
| Grundbuch | keine neuen Eintragungen für die GbR | kann im Grundbuch eingetragen werden (§ 47 Abs. 2 GBO) |
| Aufnahme in die Gesellschafterliste einer GmbH | nicht möglich (§ 40 Abs. 1 GmbHG) | möglich |
| Sitz | Ort der Verwaltung | Sitz im Inland frei wählbar (§ 706 BGB) |
| Haftung der Gesellschafter:innen | persönlich | persönlich (§ 721 BGB) |
| Transparenzregister | keine Meldung | Meldung der wirtschaftlich Berechtigten (§ 20 GwG) |
| Änderungen | keine Meldung | müssen angemeldet werden (§ 707 Abs. 3 BGB) |
| zurück zur GbR ohne Eintragung | – | nicht möglich (§ 707a Abs. 4 BGB) |
Welche Rechtsformen es sonst gibt, zeigt der Beitrag zur Rechtsformwahl in unserem Bereich Gründen+.
Das Gesellschaftsregister in Berlin
Das Gesellschaftsregister führt das Amtsgericht am Sitz der GbR, in Berlin das Amtsgericht Charlottenburg. Das Register ist öffentlich und über handelsregister.de einsehbar. Dort stehen Name, Sitz und Anschrift der GbR, Name, Geburtsdatum und Wohnort aller Gesellschafter:innen und wer die GbR vertreten darf (§ 707 Abs. 2 BGB).
Ohne andere Regelung vertreten alle Gesellschafter:innen die GbR gemeinsam (§ 720 Abs. 1 BGB). Ist etwas anderes vereinbart, etwa Einzelvertretung, steht das im Register. So lässt sich gegenüber Bank und Grundbuchamt einfach nachweisen, wer für die GbR handeln darf.
Muss eine GbR mit Immobilie ins Gesellschaftsregister?
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht, die Anmeldung ist freiwillig (§ 707 Abs. 1 BGB). Das Grundbuchamt trägt für eine GbR aber nur noch etwas ein, wenn sie im Gesellschaftsregister steht (§ 47 Abs. 2 GBO, Art. 229 § 21 EGBGB). Wer mit einer GbR eine Immobilie kaufen, verkaufen oder belasten will, muss sie deshalb eintragen lassen, bevor sich im Grundbuch etwas ändert. Den Vertrag kann der Notar schon vorher beurkunden.
Nicht jedes gemeinsame Eigentum gehört einer GbR. Stehen Sie mit einer anderen Person persönlich im Grundbuch, etwa „je zur Hälfte“, gehört Ihnen die Immobilie nach Bruchteilen (§ 1008 BGB). Dann ist keine eGbR nötig. Entscheidend ist, ob die GbR selbst als Eigentümerin eingetragen ist, etwa mit „A und B in Gesellschaft bürgerlichen Rechts“.
Wann die Eintragung nötig ist
| Situation | Eintragung als eGbR nötig? |
|---|---|
| Die GbR kauft eine Immobilie | ja, bevor sie im Grundbuch eingetragen wird |
| Die GbR verkauft oder überträgt eine Immobilie, auch an die eigenen Gesellschafter:innen | ja |
| Die GbR bestellt eine Grundschuld, etwa für eine neue Finanzierung | ja |
| Gesellschafter:innen haben gewechselt, der alte Grundbucheintrag ist überholt | Das Grundbuchamt kann die Eintragung verlangen (§ 82 GBO) |
| Die GbR hält und vermietet die Immobilie, im Grundbuch ändert sich nichts | nein |
| Die GbR soll Gesellschafterin einer GmbH werden | ja (§ 40 Abs. 1 GmbHG) |
Pflicht oder Obliegenheit?
Für eine GbR ohne Eintragung ist der Schritt ins Register freiwillig. Ohne Eintragung ändert das Grundbuchamt aber nichts im Grundbuch. Man spricht deshalb von einer Obliegenheit. Eine Ausnahme gilt, wenn im Grundbuch einer alten GbR Gesellschafter:innen stehen, die nicht mehr dazugehören. Dann kann das Grundbuchamt die Eintragung verlangen (Art. 229 § 21 Abs. 2 EGBGB, § 82 GBO). Nach der Eintragung kommen weitere Pflichten hinzu, etwa die Pflicht, Änderungen anzumelden (§ 707 Abs. 3 BGB).
Keine Ausnahme bei Auflösung der GbR
Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden: Auch wenn eine GbR aufgelöst wird und ihre Immobilie an die eigenen Gesellschafter:innen überträgt, muss sie vorher ins Gesellschaftsregister und als eGbR ins Grundbuch (Beschluss vom 3. Juli 2025, V ZB 17/24).
eGbR im Grundbuch: Was für Immobilien aus der Zeit vor 2024 gilt
Ein alter Eintrag wie „A und B in Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ bleibt wirksam. Soll sich im Grundbuch etwas ändern, sind vorher zwei Schritte nötig. Die GbR wird im Gesellschaftsregister eingetragen, danach wird der Eintrag im Grundbuch richtiggestellt (Art. 229 § 21 EGBGB). Erst dann trägt das Grundbuchamt Verkauf, Übertragung oder Grundschuld ein.
Schritt 1 Gesellschaftsregister, Schritt 2 Grundbuch
Die Richtigstellung müssen die im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter:innen bewilligen, in notariell beglaubigter Form (Art. 229 § 21 Abs. 3 EGBGB, § 29 GBO). Zusätzlich muss die eGbR zustimmen (§ 22 Abs. 2 GBO). Für sie handeln die Personen, die sie nach dem Register vertreten. Danach steht im Grundbuch nur noch die eGbR mit Name, Sitz und Registerstelle, die einzelnen Gesellschafter:innen nicht mehr. Die Bundesnotarkammer spricht von einer bloßen Richtigstellung, weil das Grundbuch vorher nicht falsch war.
Den Aufbau des Grundbuchs beschreibt unser Beitrag über das Grundbuchamt.
Wenn sich der Kreis der Gesellschafter:innen geändert hat
Ist jemand verstorben oder ausgeschieden, wird das Grundbuch nicht mehr wie früher berichtigt. Stattdessen kann das Grundbuchamt verlangen, dass die GbR ins Gesellschaftsregister und danach als eGbR ins Grundbuch eingetragen wird (Art. 229 § 21 Abs. 2 EGBGB, § 82 GBO).
Wenn nur eine Person übrig bleibt
Scheidet bei einer GbR mit zwei Gesellschafter:innen eine Person aus, erlischt die Gesellschaft. Ihr Vermögen, also auch die Immobilie, geht auf die verbleibende Person über (§ 712a BGB). Die erloschene GbR muss dann nicht mehr ins Gesellschaftsregister. Das Grundbuch wird direkt auf die verbleibende Person berichtigt.
GbR kauft eine Immobilie: Auf die Reihenfolge kommt es an
Kauft eine GbR, sollte die Anmeldung zum Gesellschaftsregister vor oder zusammen mit dem Kaufvertrag erfolgen. Das Grundbuchamt trägt für die GbR erst etwas ein, wenn sie im Gesellschaftsregister steht (§ 47 Abs. 2 GBO). Das gilt für die Eigentumsumschreibung und nach dem Wortlaut des Gesetzes auch schon für die Vormerkung.
Kauft oder verkauft eine Gesellschaft ein Grundstück, muss sie dem Notar vor der Beurkundung ihre Eigentums- und Kontrollstruktur dokumentieren (§ 12 Abs. 4 GwG). Ohne diese Unterlagen muss der Notar die Beurkundung ablehnen (§ 10 Abs. 9 GwG).
Der Gesellschaftsvertrag einer GbR ist grundsätzlich formfrei. Verpflichtet er die Gesellschafter:innen aber, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben, kann er beurkundungspflichtig sein (§ 311b Abs. 1 BGB).
Mehr zur Vormerkung lesen Sie im Beitrag Auflassungsvormerkung, zu den Nebenkosten des Kaufs im Beitrag Kaufnebenkosten in Berlin.
Eintragung als eGbR in Berlin: Ablauf in sechs Schritten
Alle Gesellschafter:innen melden die GbR beim Registergericht an. Der Notar entwirft die Anmeldung, beglaubigt die Unterschriften und reicht sie elektronisch beim Amtsgericht Charlottenburg ein. Nach der Eintragung trägt die GbR den Zusatz „eGbR“. Hat sie eine Immobilie, folgt die Richtigstellung im Grundbuch.
- Angaben sammeln: Name, Sitz und Anschrift der GbR, Gegenstand, Angaben zu allen Gesellschafter:innen und zur Vertretung.
- Entwurf: Der Notar entwirft die Anmeldung mit den gesetzlichen Pflichtangaben (§ 707 Abs. 2 BGB).
- Beglaubigung: Alle Gesellschafter:innen unterschreiben, der Notar beglaubigt die Unterschriften (§ 707 Abs. 4 BGB, § 12 HGB). Das geht in der Kanzlei oder per Video.
- Einreichung: Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Amtsgericht Charlottenburg ein.
- Eintragung: Das Registergericht trägt die GbR ein und macht die Eintragung bekannt. Ab jetzt führt sie den Zusatz „eGbR“.
- Danach: Bei einer Immobilie folgt die Richtigstellung im Grundbuch. Außerdem sind die wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zu melden.
Checkliste Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller Gesellschafter:innen, bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
- Name der GbR, Sitz und Anschrift. Der Name muss sich von anderen eingetragenen Unternehmen am selben Ort deutlich unterscheiden und darf nicht irreführen (§ 707b Nr. 1 BGB, §§ 18, 30 HGB).
- Gegenstand der GbR, zum Beispiel „Halten und Verwalten der Immobilie …“
- Regelung, wer die GbR vertreten darf
- bei einer Immobilie: Grundbuchamt, Grundbuchblatt und ungefährer Verkehrswert
- Gesellschaftsvertrag, falls vorhanden
- bei einem Erbfall: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
Wie lange dauert die Eintragung?
Das Amtsgericht Charlottenburg weist selbst darauf hin, dass die Bearbeitungsdauer von Anmeldungen erheblich schwankt. Planen Sie die Eintragung deshalb vor einem Kauf oder Verkauf früh ein.
Geht die Anmeldung online?
Ja. Die Unterschriften unter der Anmeldung können per Video beglaubigt werden (§ 707b Nr. 2 BGB, § 12 Abs. 1 HGB). Sie brauchen dafür einen Laptop oder ein Tablet, ein Smartphone mit der Notar-App der Bundesnotarkammer und einen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion samt PIN. Für die Nutzung des Videosystems fallen 8 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an. Werden alle Unterschriften in einem Vermerk beglaubigt, fällt der Betrag nur einmal an (KV 32016 GNotKG).
Die GbR muss ihren Sitz im Amtsbereich des Notars haben, oder ein:e vertretungsberechtigte:r Gesellschafter:in muss dort wohnen. Bei späteren Änderungen genügt auch der Wohnsitz einer Person, die schon als Gesellschafter:in im Register steht (§ 10a Abs. 3 BNotO). Kaufvertrag und Grundbucherklärungen gehen nicht online, dafür ist ein Termin vor Ort nötig. Mehr zu den Online-Verfahren lesen Sie auf der Seite Registeranmeldung online.
Einen Termin für die Anmeldung Ihrer eGbR können Sie direkt online buchen.
Was kostet die Eintragung als eGbR?
Bei zwei Gesellschafter:innen kosten Notar und Registergericht zusammen rund 357 Euro: 157,42 Euro für den Notar einschließlich Urkundenarchiv und 200 Euro für das Registergericht. Die Gebühren stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und in der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV). Hat die GbR eine Immobilie, kommt die Richtigstellung im Grundbuch hinzu.
Auf unserer Buchungsseite nennen wir für den Entwurf rund 675 Euro netto. Diese Angabe gilt für den Entwurf eines Vertrags und umfasst damit mehr als die reine Anmeldung einer bestehenden GbR, die dieses Beispiel zeigt.
Rechenbeispiel: GbR mit zwei Gesellschafter:innen
Das Beispiel gilt, wenn alle Gesellschafter:innen am selben Tag bei dem Notar unterschreiben, der die Anmeldung entworfen hat. Sonst kann für weitere Beglaubigungen eine Gebühr anfallen.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Geschäftswert | § 105 Abs. 3 GNotKG | 45.000 € |
| Entwurf der Anmeldung (KV 24102, 21201) | 0,5 × 155 € | 77,50 € |
| Beglaubigung der Unterschriften | im Entwurf enthalten | 0,00 € |
| Daten für das Registergericht im XML-Format (KV 22114) | 0,2 × 155 € | 31,00 € |
| Pauschale für Post und Telekommunikation (KV 32005) | höchstens | 20,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 24,42 € | |
| Gebühr des Elektronischen Urkundenarchivs | 4,50 € | |
| Notar zusammen | 157,42 € | |
| Eintragung beim Registergericht (GV 1101 HRegGebV) | 150,00 € | |
| Bereitstellung zum Abruf (GV 6000 HRegGebV) | ein Drittel | 50,00 € |
| Registergericht zusammen | 200,00 € | |
| Gesamt | 357,42 € |
| Gesellschafter:innen | Notar | Registergericht | zusammen |
|---|---|---|---|
| 2 | 157,42 € | 200,00 € | 357,42 € |
| 3 | 188,24 € | 200,00 € | 388,24 € |
| 4 | 210,73 € | 280,00 € | 490,73 € |
Seit dem 1. Juni 2025 kostet die Eintragung beim Registergericht 150 Euro statt 100 Euro. Ab der vierten Person kommen je 60 Euro statt 40 Euro dazu (GV 1102 HRegGebV). Viele Angaben im Netz nennen noch die alten Beträge. Bei einer Videobeglaubigung kommen 8 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für das Videosystem hinzu.
Kosten der Richtigstellung im Grundbuch
Für die Bewilligung der Richtigstellung berechnet der Notar eine weitere Gebühr. Sie richtet sich nach einem Teil des Immobilienwerts.
Kosten späterer Änderungen
Wechselt bei einer eGbR ein:e Gesellschafter:in, wird das nur im Gesellschaftsregister eingetragen. Das Grundbuch ändert sich nicht, weil dort nur die eGbR steht. Der Notar rechnet mit einem Geschäftswert von 30.000 Euro (§ 105 Abs. 4 GNotKG). Das Registergericht berechnet 90 Euro für die erste eingetragene Tatsache und 45 Euro für jede weitere, dazu ein Drittel für die Bereitstellung (GV 1501, 1503, 6000 HRegGebV). Für das Transparenzregister fällt außerdem eine Gebühr von 19,80 Euro im Jahr an (TrGebV).
Nach der Eintragung: Pflichten der eGbR
Mit der Eintragung übernimmt die eGbR dauerhafte Pflichten. Änderungen bei Name, Sitz, Anschrift, Vertretung oder Gesellschafter:innen müssen angemeldet werden (§ 707 Abs. 3 BGB). Die wirtschaftlich Berechtigten sind dem Transparenzregister zu melden (§ 20 GwG). Zurück zur GbR ohne Eintragung geht es nicht (§ 707a Abs. 4 BGB).
- Änderungen anmelden: Das Registergericht kann die Anmeldung mit einem Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro durchsetzen (§ 707b Nr. 2 BGB, § 14 HGB).
- Transparenzregister: Die Eintragung im Gesellschaftsregister ersetzt diese Meldung nicht. Mehr dazu im Beitrag zum Transparenzregister.
- Namenszusatz: Die GbR muss im Rechtsverkehr als „eGbR“ auftreten, etwa in Verträgen und auf Briefen.
- Nachhaftung: Scheidet jemand aus, haftet die Person für ältere Verbindlichkeiten, die innerhalb von fünf Jahren fällig und gerichtlich festgestellt oder vollstreckt werden. Die Frist beginnt spätestens mit der Eintragung des Ausscheidens im Gesellschaftsregister (§ 728b BGB).
Typische Fälle aus der Praxis
Ein Ehepaar hält eine Wohnung als GbR und will verkaufen
Vor dem Verkauf muss die GbR ins Gesellschaftsregister und als eGbR ins Grundbuch. Anmeldung, Bewilligung der Richtigstellung und Kaufvertrag lassen sich zeitlich aufeinander abstimmen.
Die Vermietungs-GbR braucht eine neue Grundschuld
Auch für eine Grundschuld muss eine GbR, die noch nach altem Recht im Grundbuch steht, vorher eingetragen werden (Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBGB). Die Bestellung selbst beschreibt die Seite Grundschuld.
Ein Kind soll in die Familien-GbR aufgenommen werden
Bei einer eGbR wird der Eintritt nur im Gesellschaftsregister angemeldet. Das Grundbuch bleibt unverändert. Die rechtlichen und steuerlichen Fragen einer Übertragung an Kinder behandelt der Beitrag Haus an die Kinder überschreiben.
Ein:e Gesellschafter:in stirbt
Ohne andere Regelung scheidet die verstorbene Person aus (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Bleiben mindestens zwei Personen übrig, läuft die Gesellschaft mit ihnen weiter. Bleibt nur eine, erlischt die GbR, und die Immobilie geht auf diese Person über (§ 712a BGB, siehe „Wenn nur eine Person übrig bleibt“). Sieht der Gesellschaftsvertrag eine Nachfolgeklausel vor, rücken die Erb:innen nach (§ 711 Abs. 2 BGB). Das Ausscheiden durch Tod kann auch ohne die Erb:innen angemeldet werden, wenn ihrer Mitwirkung besondere Hindernisse entgegenstehen (§ 707 Abs. 4 BGB). Bei einer eGbR bleibt das Grundbuch unverändert. Steht die GbR noch nach altem Recht im Grundbuch, weisen die Erb:innen ihr Erbrecht mit Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsprotokoll nach (§ 35 GBO).
Grunderwerbsteuer beim Wechsel von Gesellschafter:innen
Gehen innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 Prozent der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter:innen über, gilt das als Grundstückserwerb (§ 1 Abs. 2a GrEStG). Erwerbe von Todes wegen zählen dabei nicht mit. Steuer kann auch anfallen, wenn sich mindestens 90 Prozent der Anteile in einer Hand vereinigen (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Bringen Eigentümer:innen eine Immobilie in ihre GbR ein, wird die Steuer bis zur Höhe ihrer Beteiligung nicht erhoben, wenn diese zehn Jahre bestehen bleibt (§ 5 GrEStG). Die steuerlichen Folgen klären Sie am besten vorab mit Ihrer Steuerberatung.
Praxistipp: Melden Sie die GbR zum Gesellschaftsregister an, sobald ein Verkauf, ein Kauf oder eine neue Grundschuld absehbar ist. Die Bearbeitungsdauer beim Amtsgericht Charlottenburg schwankt stark.
Anmeldung Ihrer eGbR vorbereiten
Sie möchten Ihre GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen? Buchen Sie einen Termin, die nötigen Angaben fragen wir im Buchungsformular ab.
Häufig gestellte Fragen: eGbR (FAQ)
Muss jede GbR ins Gesellschaftsregister?
Nein, die Anmeldung ist freiwillig (§ 707 Abs. 1 BGB). Nötig wird sie, sobald die GbR im Grundbuch etwas eintragen oder ändern lassen will oder Gesellschafterin einer GmbH werden soll (§ 47 Abs. 2 GBO, § 40 Abs. 1 GmbHG).
Was ist der Unterschied zwischen GbR und eGbR?
Es ist dieselbe Rechtsform. Die eGbR steht im Gesellschaftsregister, trägt den Zusatz „eGbR“ und kann ins Grundbuch eingetragen werden. Die Gesellschafter:innen haften bei beiden persönlich.
Wie wird aus einer GbR eine eGbR?
Alle Gesellschafter:innen melden die bestehende GbR beim Registergericht an. Der Notar beglaubigt die Unterschriften und reicht die Anmeldung elektronisch ein. Mit der Eintragung ist sie eine eGbR. Eine Neugründung ist nicht nötig.
Was kostet die Eintragung einer eGbR?
Bei zwei Gesellschafter:innen 157,42 Euro für den Notar einschließlich Urkundenarchiv und 200 Euro für das Registergericht, zusammen rund 357 Euro. Die Notargebühr steigt mit jeder weiteren Person, die Gebühr des Registergerichts ab der vierten. Für die Richtigstellung im Grundbuch kommt eine Notargebühr hinzu, die vom Wert der Immobilie abhängt.
Muss eine eGbR ins Transparenzregister?
Ja. Eingetragene Personengesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden (§ 20 Abs. 1 GwG). Die Eintragung im Gesellschaftsregister ersetzt das nicht.
Ist eine eGbR eine juristische Person?
Nein. Sie ist eine rechtsfähige Personengesellschaft (§ 705 Abs. 2, § 14 Abs. 2 BGB). Sie kann Eigentümerin einer Immobilie sein, die Gesellschafter:innen haften aber weiter persönlich (§ 721 BGB).
Kann ich die Anmeldung online beim Notar erledigen?
Ja, per Videoverfahren der Bundesnotarkammer mit Notar-App und Ausweis mit Online-Ausweisfunktion (§ 707b Nr. 2 BGB, § 12 Abs. 1 HGB). Den Kaufvertrag über eine Immobilie gibt es nur vor Ort.
Ist das Gesellschaftsregister öffentlich?
Ja. Jede Person kann es über handelsregister.de einsehen, mit Name, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter:innen (§ 707b Nr. 2 BGB, § 9 HGB).
Löst die Eintragung als eGbR Grunderwerbsteuer aus?
Nein. Die GbR bleibt dieselbe Gesellschaft, die Immobilie wechselt nicht die Eigentümerin. Die Eintragung ist deshalb kein Erwerb nach § 1 GrEStG. Anders kann es sein, wenn zugleich Anteile oder Grundstücke übertragen werden.
Stefan K. ★ ★ ★ ★ ★
„Ein wirklich angenehmer Notar, der sehr kurzfristig einen Kaufvertrag erstellt und beurkundet hat.“
eGbR-Anmeldung beim Notar in Berlin
Bei der eGbR treffen Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht zusammen. Die Anmeldung geht an das Registergericht, die Richtigstellung an das Grundbuchamt. Weitere Leistungen finden Sie auf den Seiten Notar für Gesellschaftsrecht und Notar für Immobilien in Berlin.