Transparenzregister nach der Gründung: Wirtschaftlich Berechtigte bei GmbH und UG melden
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht:
- Nach der Eintragung muss die GmbH oder UG die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen. Hintergrund sind die Transparenzpflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG).
- Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.
- Die Mitteilung erfolgt elektronisch über das Transparenzregister. Dafür ist ein Nutzerkonto erforderlich.
- Die Handelsregistereintragung ersetzt die gesonderte Mitteilung nicht. Seit dem 1. August 2021 wird das Transparenzregister als Vollregister geführt.
Warum das Handelsregister die Meldung nicht ersetzt
So melden Sie wirtschaftlich Berechtigte korrekt
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
- mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält,
- mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder
- auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Bei Beteiligungsketten reicht es nicht, Beteiligungsquoten lediglich miteinander zu multiplizieren. Zu prüfen ist insbesondere, ob eine natürliche Person die zwischengeschaltete Gesellschaft beherrscht und dadurch mittelbar Kontrolle über die GmbH oder UG ausübt. Hält eine Holding mehr als 25 Prozent an der GmbH, kommt es zusätzlich darauf an, welche natürliche Person die Holding beherrscht. Bei komplexen Ketten sollte die konkrete Struktur im Einzelfall geprüft werden.
Welche Angaben werden benötigt?
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnort, nicht die vollständige Straßenanschrift
- Wohnsitzland
- alle Staatsangehörigkeiten
- Typ des wirtschaftlich Berechtigten, tatsächlich oder fiktiv
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, etwa Kapitalanteile, Stimmrechte oder sonstige Kontrolle
Nutzerkonto anlegen und Gesellschaft auswählen
Nach der Registrierung wird typischerweise die transparenzpflichtige Rechtseinheit (Ihre GmbH/UG) im System erfasst. Hierzu benötigen Sie die Unternehmensdaten (z. B. Firma, Rechtsform, Registernummer, Sitz/Anschrift) und gegebenenfalls Kontaktdaten für Rückfragen.
Mitteilung erstellen und absenden
Meldung dokumentieren und Angaben aktuell halten
- Anteilsübertragungen, neue Gesellschafter oder Kapitalmaßnahmen, wenn sich dadurch die wirtschaftlich Berechtigten oder der Umfang ihrer Beteiligung beziehungsweise Kontrolle ändern
- Änderungen von Stimmrechten, Kontrollvereinbarungen oder sonstigem beherrschenden Einfluss
- Wechsel zwischen tatsächlicher und fiktiver wirtschaftlicher Berechtigung
- Änderungen von Name, Wohnort, Wohnsitzland oder Staatsangehörigkeiten einer gemeldeten Person
Vor dem Absenden: vier Punkte prüfen
- Wurden neben Kapitalanteilen auch Stimmrechte und andere Kontrollmöglichkeiten geprüft?
- Wurden mittelbare Beteiligungen bis zu den kontrollierenden natürlichen Personen nachvollzogen?
- Sind alle tatsächlich oder fiktiv wirtschaftlich berechtigten Personen vollständig angegeben?
- Stimmen Personendaten, Art und Umfang des Interesses sowie das Gültigkeitsdatum?
Kosten und Informationen, die Sie bereithalten sollten
- Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer
- direkte und mittelbare Beteiligungs- und Kontrollstruktur
- vollständige Personendaten der wirtschaftlich Berechtigten
- Art, Umfang und Beginn der wirtschaftlichen Berechtigung
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Häufig gestellte Fragen zum Transparenzregister nach der Gründung
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Rechtssichere Unterstützung bei der Transparenzregistermeldung nach der Gründung