Firma online ändern

Wenn sich der Name Ihrer GmbH ändern soll

Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name einer GmbH. Wird dieser Name geändert, braucht es in der Regel einen Gesellschafterbeschluss, eine notarielle Beurkundung und die Anmeldung zum Handelsregister.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beschluss online beurkundet werden. Die Einreichung beim Registergericht übernimmt der Notar elektronisch.

Was bedeutet „Firma ändern“ rechtlich?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird „Firma“ häufig als anderes Wort für Unternehmen verwendet. Rechtlich ist damit jedoch der Name gemeint, unter dem eine Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist.

Bei einer GmbH gehört die Firma zum Gesellschaftsvertrag. Wird der Name der GmbH geändert, handelt es sich daher regelmäßig um eine Satzungsänderung. Diese muss von den Gesellschaftern beschlossen und notariell beurkundet werden. Diese muss von den Gesellschaftern beschlossen und notariell beurkundet werden (§ 53 GmbHG).

Die Änderung wird erst wirksam, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist. Bis dahin besteht die bisherige Firma rechtlich fort.

Wann ist eine Firmenänderung sinnvoll?

Eine Firmenänderung kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich oder sinnvoll sein. Häufig geht es um eine neue Ausrichtung des Unternehmens, eine klarere Außenwirkung oder die Anpassung an eine gewachsene Unternehmensstruktur.

Typische Fälle sind:

  • die GmbH soll einen neuen Namen erhalten
  • die bisherige Firmierung passt nicht mehr zur Tätigkeit
  • ein Rebranding soll auch im Handelsregister nachvollzogen werden
  • eine Fantasiebezeichnung soll ergänzt oder ersetzt werden
  • mehrere Unternehmen sollen einheitlicher auftreten
  • der bisherige Name soll vereinfacht oder präzisiert werden

Wichtig ist dabei: Nicht jeder gewünschte Name kann ohne Weiteres eingetragen werden. Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein.

Was bei der neuen Firma beachtet werden muss

Die neue Firma muss unterscheidungskräftig sein

Der Name muss geeignet sein, die Gesellschaft im Rechtsverkehr zu kennzeichnen. Zu allgemeine oder rein beschreibende Bezeichnungen können problematisch sein, wenn sie das Unternehmen nicht ausreichend von anderen unterscheiden.

Die Firma darf nicht irreführend sein

Die Firmierung darf keine Angaben enthalten, die über wesentliche geschäftliche Verhältnisse täuschen können. Das betrifft zum Beispiel Branchenangaben, Ortsbezeichnungen oder Begriffe, die eine besondere Stellung suggerieren könnten.

Die GmbH muss als GmbH erkennbar bleiben

Bei einer GmbH muss die Firma weiterhin die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung wie „GmbH“ enthalten.

Was wird online erledigt?

Bei einer Firmenänderung der GmbH können mehrere Schritte digital vorbereitet und unter bestimmten Voraussetzungen online durchgeführt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • die rechtliche Einordnung der gewünschten neuen Firmierung
  • die Vorbereitung des Gesellschafterbeschlusses
  • die Beurkundung der Satzungsänderung im Online-Verfahren, soweit die Voraussetzungen vorliegen
  • die Vorbereitung der Handelsregisteranmeldung
  • die elektronische Einreichung beim Registergericht

Das notarielle Online-Verfahren kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn alle erforderlichen Beteiligten mitwirken und die Beschlussfassung einstimmig erfolgt. Sind die Voraussetzungen für das Online-Verfahren erfüllt, ist kein persönliches Erscheinen im Notariat erforderlich.

Weitere Informationen zum notariellen Online-Verfahren finden Sie hier.

Ablauf: Firma online ändern

1.

Zunächst werden die wesentlichen Angaben zur GmbH benötigt. Dazu gehören die aktuelle Firma, der Sitz, die Handelsregisternummer und die gewünschte neue Firmierung.

2.

Auf Grundlage der Angaben werden die erforderlichen Unterlagen vorbereitet. Dazu gehört insbesondere der Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie die Anmeldung zum Handelsregister.

3.

Sind die Voraussetzungen für das Online-Verfahren erfüllt, kann der Gesellschafterbeschluss online notariell beurkundet werden. Dafür benötigen die Beteiligten einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion (eID) sowie die kostenlose Notar-App auf dem Smartphone.

4.

Nach der Beurkundung wird die Änderung zum Handelsregister angemeldet. Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein.

5.

Die Firmenänderung wird mit Eintragung im Handelsregister wirksam. Erst dann ist die neue Firma rechtlich eingetragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Vorbereitung der Firmenänderung werden in der Regel folgende Angaben und Unterlagen benötigt:

  • aktuelle Firma der GmbH
  • gewünschte neue Firma
  • Handelsregisternummer
  • aktueller Gesellschaftsvertrag
  • Angaben zu den Gesellschaftern
  • Angaben zur Geschäftsführung
  • Ausweisdokumente der Beteiligten
  • gegebenenfalls bereits vorhandene Beschlüsse oder Entwürfe

Je nach Fall können weitere Unterlagen erforderlich sein, insbesondere wenn neben der Firma auch der Sitz, der Unternehmensgegenstand oder weitere Satzungsregelungen geändert werden sollen.

Firmenänderung, Geschäftsadresse oder Sitzverlegung?

Die Änderung der Firma betrifft nur den eingetragenen Namen der Gesellschaft. Davon zu unterscheiden sind andere Änderungen, die ebenfalls im Handelsregister relevant sein können.

Eine Änderung der Geschäftsanschrift betrifft die im Handelsregister angegebene Adresse der Gesellschaft. Eine Sitzverlegung betrifft dagegen den satzungsmäßigen Sitz der GmbH und kann ebenfalls eine Satzungsänderung erfordern.

Auch der Unternehmensgegenstand ist ein eigener Punkt im Gesellschaftsvertrag. Wenn nicht nur der Name, sondern auch die Tätigkeit der GmbH geändert werden soll, sollte dies gesondert geprüft werden.

Was kostet eine Firmenänderung?

Die Notarkosten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und hängen vom konkreten Vorgang ab. Maßgeblich ist insbesondere, welche Beschlüsse beurkundet werden und ob weitere Satzungsänderungen erforderlich sind. Gerne geben wir Ihnen nach einer kurzen Prüfung eine erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten.

Name der GmbH online ändern

Wenn Ihre GmbH einen neuen Namen erhalten soll, kann der erforderliche Beschluss unter bestimmten Voraussetzungen online notariell beurkundet werden. Notar Franke bereitet die Unterlagen vor und reicht die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein.

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Firma online ändern mit notarieller Begleitung

Wenn Ihre GmbH einen neuen Namen erhalten soll, bereitet Notar Franke den erforderlichen Beschluss, die Beurkundung und die Handelsregisteranmeldung vor.

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Das sagen unsere Kunden über uns

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Häufige Fragen zu: Firma online ändern

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der erforderliche Gesellschafterbeschluss online notariell beurkundet werden. Die Handelsregisteranmeldung kann ebenfalls digital vorbereitet, notariell beglaubigt und elektronisch eingereicht werden.

Nein. Die Änderung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Vorher ist die neue Firma noch nicht registerrechtlich eingetragen.

Ja. Bei einer GmbH ist die Firma Bestandteil des Gesellschaftsvertrags. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn neben der Firma auch der Unternehmensgegenstand angepasst werden soll, kann dies in einem zusammenhängenden Vorgang vorbereitet werden. Es handelt sich dann ebenfalls um eine Änderung des Gesellschaftsvertrags.

Nein. Ein Rebranding kann Logo, Design, Website, Kommunikation oder Markenauftritt betreffen. Eine Firmenänderung betrifft dagegen den im Handelsregister eingetragenen Namen der Gesellschaft. Nicht jedes Rebranding erfordert automatisch eine Änderung der Firma.

Nein. Die Firma muss zur Kennzeichnung geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Außerdem muss bei der GmbH der Rechtsformzusatz erhalten bleiben.

Online-Verfahren zur Namensänderung vorbereiten

Die Änderung des eingetragenen Namens einer GmbH erfordert einen Gesellschafterbeschluss, eine notarielle Beurkundung und die Anmeldung zum Handelsregister. Notar Franke begleitet den Vorgang und prüft, ob die Durchführung im Online-Verfahren möglich ist.