Unternehmensgegenstand online ändern
Wenn sich die Tätigkeit Ihrer GmbH ändern soll
Der Unternehmensgegenstand beschreibt, welche Tätigkeit eine GmbH ausübt. Soll dieser Gegenstand geändert oder erweitert werden, ist in der Regel eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich.
Dafür benötigen die Gesellschafter einen entsprechenden Beschluss, der notariell beurkundet werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beurkundung online erfolgen. Die Handelsregisteranmeldung wird anschließend durch den Notar vorbereitet und elektronisch beim Registergericht eingereicht.
Was bedeutet Unternehmensgegenstand rechtlich?
Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Tätigkeitsbereich einer GmbH. Er ist Bestandteil des Gesellschaftsvertrags (auch Satzung genannt) und wird im Handelsregister eingetragen.
Wenn sich die Tätigkeit der Gesellschaft ändert oder erweitert, kann es erforderlich sein, den Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag anzupassen. In diesem Fall handelt es sich um eine Satzungsänderung – also eine Änderung des Gesellschaftsvertrags. Diese muss von den Gesellschaftern beschlossen und notariell beurkundet werden. Das gilt auch bei einer Ein-Personen-GmbH.
Die Änderung wird anschließend zum Handelsregister angemeldet und erst mit der Eintragung wirksam.
Wann muss der Unternehmensgegenstand geändert werden?
Eine Änderung des Unternehmensgegenstands kann erforderlich werden, wenn die bisherige Beschreibung im Gesellschaftsvertrag nicht mehr zur tatsächlichen oder geplanten Tätigkeit der GmbH passt.
Typische Fälle sind:
- die GmbH nimmt einen neuen Geschäftsbereich auf
- die bisherige Tätigkeit wird wesentlich erweitert
- der Schwerpunkt des Unternehmens ändert sich
- eine bisherige Tätigkeit wird aufgegeben
- der Unternehmensgegenstand ist zu eng oder nicht mehr passend formuliert
- mehrere Geschäftsbereiche sollen im Gesellschaftsvertrag klarer abgebildet werden
Nicht jede kleine operative Veränderung erfordert automatisch eine Änderung des Unternehmensgegenstands. Entscheidend ist, ob die im Gesellschaftsvertrag beschriebene Tätigkeit noch zur tatsächlichen oder geplanten Ausrichtung der GmbH passt.
Was bei der neuen Formulierung beachtet werden sollte
Der Unternehmensgegenstand sollte die Tätigkeit der GmbH verständlich und ausreichend bestimmt beschreiben. Eine zu enge Formulierung kann spätere Entwicklungen erschweren. Eine zu allgemeine Formulierung, wie etwa „Handel mit Waren aller Art“, kann dagegen problematisch sein, weil das Registergericht die Eintragung ablehnen kann, wenn nicht klar erkennbar ist, worin die Tätigkeit der Gesellschaft konkret besteht.
Wichtig ist daher eine Formulierung, die den geplanten Tätigkeitsbereich sachlich beschreibt, ohne unnötig unklar oder übermäßig weit zu werden.
Je nach Tätigkeit können außerdem besondere Anforderungen relevant sein. Bestimmte Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig, zum Beispiel Finanzdienstleistungen, Immobilienvermittlung oder bestimmte Handwerkstätigkeiten. Ob solche Vorgaben betroffen sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Was wird online erledigt?
Bei der Änderung des Unternehmensgegenstands können mehrere Schritte digital vorbereitet und unter bestimmten Voraussetzungen online durchgeführt werden.
Dazu gehören insbesondere:
- die Einordnung der gewünschten Änderung
- die Vorbereitung des Gesellschafterbeschlusses
- die Vorbereitung der geänderten Satzungsregelung
- die Online-Beurkundung des Beschlusses über die Satzungsänderung, soweit die Voraussetzungen vorliegen
- die Vorbereitung der Handelsregisteranmeldung
- die elektronische Einreichung beim Registergericht
Das notarielle Online-Verfahren kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn alle erforderlichen Beteiligten mitwirken und die Beschlussfassung einstimmig erfolgt.
Die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass notarielle Online-Verfahren in Deutschland über das offizielle Portal der Bundesnotarkammer durchgeführt werden. Sind die Voraussetzungen für das Online-Verfahren erfüllt, ist kein persönliches Erscheinen im Notariat erforderlich.
Ablauf: Unternehmensgegenstand online ändern
Zunächst werden die wesentlichen Angaben zur GmbH benötigt. Dazu gehören die aktuelle Firma, der Sitz, die Handelsregisternummer, der aktuelle Gesellschaftsvertrag und die gewünschte neue Beschreibung des Unternehmensgegenstands.
Auf Grundlage der Angaben wird eingeordnet, ob der Unternehmensgegenstand tatsächlich geändert werden muss und wie die neue Formulierung im Gesellschaftsvertrag gefasst werden kann.
Wenn eine Änderung erforderlich ist, wird der Gesellschafterbeschluss über die Satzungsänderung vorbereitet. Außerdem wird die Handelsregisteranmeldung erstellt.
Sind die Voraussetzungen für das Online-Verfahren erfüllt, kann der Beschluss über die Änderung des Unternehmensgegenstands online notariell beurkundet werden. Dafür benötigen die Beteiligten die technischen Voraussetzungen für das notarielle Online-Verfahren, insbesondere ein Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion (eID) sowie die kostenlose Notar-App auf dem Smartphone.
Nach der Beurkundung wird die Änderung zum Handelsregister angemeldet. Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein.
Die Änderung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Bis dahin bleibt der bisher eingetragene Unternehmensgegenstand maßgeblich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Vorbereitung der Änderung werden in der Regel folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
- aktuelle Firma der GmbH
- Handelsregisternummer
- aktueller Gesellschaftsvertrag
- bisheriger Unternehmensgegenstand
- gewünschter neuer Unternehmensgegenstand
- Angaben zu den Gesellschaftern
- Angaben zur Geschäftsführung
- Ausweisdokumente der Beteiligten
- gegebenenfalls bereits vorhandene Beschlüsse oder Entwürfe
- gegebenenfalls Informationen zu erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
Je nach Fall können weitere Unterlagen erforderlich sein, insbesondere wenn neben dem Unternehmensgegenstand auch die Firma, der Sitz oder andere Satzungsregelungen geändert werden sollen.
Unternehmensgegenstand, Firma oder Sitzverlegung?
Die Änderung des Unternehmensgegenstands betrifft die im Gesellschaftsvertrag beschriebene Tätigkeit der GmbH. Davon zu unterscheiden sind andere Änderungen, die ebenfalls im Handelsregister relevant sein können.
Eine Firmenänderung betrifft den eingetragenen Namen der GmbH. Eine Sitzverlegung betrifft den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Sitz der Gesellschaft. Beide Vorgänge können ebenfalls Satzungsänderungen sein, betreffen aber andere Regelungsbereiche.
Wenn sich mehrere Punkte gleichzeitig ändern sollen, kann der Vorgang zusammenhängend vorbereitet werden. Maßgeblich ist, welche Änderungen im konkreten Fall beschlossen, beurkundet und zum Handelsregister angemeldet werden müssen.
Was kostet die Änderung des Unternehmensgegenstands?
Die Notarkosten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und hängen vom konkreten Vorgang ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob nur der Unternehmensgegenstand geändert wird oder ob weitere Satzungsänderungen hinzukommen.
Eine pauschale Angabe ist daher ohne Prüfung des Einzelfalls nicht möglich. Gerne geben wir Ihnen nach einer kurzen Prüfung eine erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten.
Unternehmensgegenstand online ändern
Wenn die Tätigkeit Ihrer GmbH im Gesellschaftsvertrag angepasst werden soll, bereitet Notar Franke den erforderlichen Gesellschafterbeschluss und die Handelsregisteranmeldung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beurkundung im notariellen Online-Verfahren erfolgen.
MarvB ★ ★ ★ ★ ★
„Hat alles super geklappt, super Kommunikation per Mail und Telefon immer freundlich und hilfsbereit.“
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Notar Franke begleitet die Änderung des Unternehmensgegenstands Ihrer GmbH, von der Vorbereitung des Beschlusses bis zur elektronischen Einreichung beim Handelsregister. Dabei wird auch geprüft, ob das notarielle Online-Verfahren für den konkreten Vorgang in Betracht kommt.
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Häufige Fragen zu: Unternehmensgegenstand online ändern
Nicht beliebig. Der Unternehmensgegenstand sollte die Tätigkeit der GmbH verständlich und ausreichend bestimmt beschreiben. Eine zu allgemeine Formulierung kann problematisch sein.
Ja. Der Unternehmensgegenstand ist Bestandteil des Gesellschaftsvertrags. Wird er geändert, handelt es sich regelmäßig um eine Änderung des Gesellschaftsvertrags.
Ja. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags erfordert einen Gesellschafterbeschluss, der notariell beurkundet werden muss.
Die Änderung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Bis dahin bleibt der bisherige Unternehmensgegenstand registerrechtlich maßgeblich.
Nicht beliebig. Der Unternehmensgegenstand sollte die Tätigkeit der GmbH verständlich und ausreichend bestimmt beschreiben. Eine zu allgemeine Formulierung kann problematisch sein.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn neben dem Unternehmensgegenstand auch die Firma, der Sitz oder weitere Satzungsregelungen geändert werden sollen, kann dies in einem zusammenhängenden Vorgang vorbereitet werden.
Wenn die tatsächliche Tätigkeit nicht mehr zum eingetragenen Unternehmensgegenstand passt, sollte der Gesellschaftsvertrag zeitnah angepasst werden. Geschäfte, die außerhalb des Unternehmensgegenstands liegen, sind im Außenverhältnis zwar in der Regel wirksam, können aber im Innenverhältnis zu Haftungsfragen gegenüber der Geschäftsführung führen.“
Änderung des Gesellschaftsvertrags online vorbereiten
Die Änderung des Unternehmensgegenstands erfordert regelmäßig einen Gesellschafterbeschluss, eine notarielle Beurkundung und die Anmeldung zum Handelsregister. Notar Franke bereitet den Vorgang vor und reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein.