Sitzverlegung online anmelden
Wenn sich der Sitz Ihrer GmbH ändern soll
Der Sitz einer GmbH, also der Ort, der im Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) festgelegt ist, ist im Handelsregister eingetragen.
Wenn dieser Sitz geändert werden soll, ist in der Regel ein Gesellschafterbeschluss mit notarieller Beurkundung erforderlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beschluss zur Sitzverlegung online beurkundet werden. Die Handelsregisteranmeldung wird anschließend durch den Notar vorbereitet und elektronisch beim Registergericht eingereicht.
Was bedeutet Sitzverlegung rechtlich?
Eine Sitzverlegung betrifft den im Gesellschaftsvertrag (Satzung) bestimmten Sitz der GmbH, zum Beispiel „Berlin“ oder „München“. Dieser Sitz ist von der konkreten Geschäftsanschrift (z. B. Straße und Hausnummer) zu unterscheiden.
Wird der satzungsmäßige Sitz geändert, handelt es sich um eine Satzungsänderung, also eine Änderung des Gesellschaftsvertrags. Dafür ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der notariell beurkundet werden muss. Das gilt auch bei einer Ein-Personen-GmbH. Die Änderung wird anschließend zum Handelsregister angemeldet und erst mit der Eintragung wirksam. Gesetzliche Grundlage sind insbesondere § 53 GmbHG und § 54 GmbHG.
Sitzverlegung oder Geschäftsadresse ändern?
Nicht jede Änderung der Adresse ist eine Sitzverlegung. Entscheidend ist, was geändert werden soll.
Eine Änderung der Geschäftsanschrift betrifft die im Handelsregister eingetragene Adresse der Gesellschaft. Der satzungsmäßige Sitz bleibt dabei unverändert.
Eine Sitzverlegung betrifft dagegen den Ort, der im Gesellschaftsvertrag als Sitz der GmbH festgelegt ist. Wird dieser geändert, ist in der Regel eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich.
Wenn nur die Geschäftsanschrift geändert werden soll, ist die Seite [Geschäftsadresse online ändern] passend. Wenn der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Sitz geändert werden soll, geht es um die Sitzverlegung.
Was wird online erledigt?
Bei einer Sitzverlegung der GmbH können mehrere Schritte digital vorbereitet und unter bestimmten Voraussetzungen online durchgeführt werden.
Dazu gehören insbesondere:
- die Einordnung, ob eine Sitzverlegung oder nur eine Änderung der Geschäftsanschrift vorliegt
- die Vorbereitung des Gesellschafterbeschlusses
- die Online-Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über die Satzungsänderung, soweit die Voraussetzungen vorliegen
- die Vorbereitung der Handelsregisteranmeldung
- die elektronische Einreichung beim Registergericht
Das notarielle Online-Verfahren kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn alle erforderlichen Beteiligten mitwirken und die Beschlussfassung einstimmig erfolgt. Auch das offizielle Portal der Bundesnotarkammer führt die Änderung des Sitzes einer GmbH als möglichen Fall für einen Online-Gesellschafterbeschluss zur Satzungsänderung auf.
Sind die Voraussetzungen für das Online-Verfahren erfüllt, ist kein persönliches Erscheinen im Notariat erforderlich.
Ablauf: Sitzverlegung online anmelden
Zunächst werden die wesentlichen Angaben zur GmbH benötigt. Dazu gehören die aktuelle Firma, der bisherige Sitz, die Handelsregisternummer, der gewünschte neue Sitz und der aktuelle Gesellschaftsvertrag.
Auf Grundlage der Angaben wird geprüft, ob eine Änderung der Geschäftsanschrift genügt oder ob der satzungsmäßige Sitz geändert werden soll. Davon hängt ab, welche Unterlagen erforderlich sind.
Wenn eine Sitzverlegung vorliegt, wird der erforderliche Gesellschafterbeschluss vorbereitet. Außerdem wird die Handelsregisteranmeldung erstellt.
Sind die Voraussetzungen für das Online-Verfahren erfüllt, kann der Beschluss über die Sitzverlegung online notariell beurkundet werden. Dafür benötigen die Beteiligten die technischen Voraussetzungen für das notarielle Online-Verfahren, insbesondere ein Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion (eID) sowie die kostenlose Notar-App auf dem Smartphone.
Nach der Beurkundung wird die Sitzverlegung zum Handelsregister angemeldet. Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein.
Die Änderung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Bis dahin bleibt der bisherige Sitz registerrechtlich maßgeblich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Vorbereitung der Sitzverlegung werden in der Regel folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
- aktuelle Firma der GmbH
- Handelsregisternummer
- bisheriger Sitz der Gesellschaft
- gewünschter neuer Satzungssitz
- aktuelle Geschäftsanschrift
- aktueller Gesellschaftsvertrag
- Angaben zu den Gesellschaftern
- Angaben zur Geschäftsführung
- Ausweisdokumente der Beteiligten
- gegebenenfalls bereits vorhandene Beschlüsse oder Entwürfe
Je nach Fall können weitere Unterlagen erforderlich sein, insbesondere wenn neben dem Sitz auch die Firma, der Unternehmensgegenstand oder weitere Satzungsregelungen geändert werden sollen.
Sitzverlegung und weitere Änderungen verbinden
Eine Sitzverlegung kann mit weiteren Änderungen des Gesellschaftsvertrags verbunden werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn sich gleichzeitig die Firma, der Unternehmensgegenstand oder andere Satzungsregelungen ändern sollen.
In diesem Fall wird der Vorgang zusammenhängend vorbereitet. Maßgeblich ist, welche Änderungen im konkreten Fall beschlossen, beurkundet und zum Handelsregister angemeldet werden müssen.
- [Firma online ändern]
- [Unternehmensgegenstand online ändern]
- [Handelsregister Anmeldung online]
- [Satzungsänderungen nach der Gründung]
Was kostet eine Sitzverlegung?
Die Notarkosten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und hängen vom konkreten Vorgang ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob nur die Sitzverlegung beschlossen wird oder ob weitere Satzungsänderungen hinzukommen.
Eine pauschale Angabe ist daher ohne Prüfung des Einzelfalls nicht möglich. Gerne geben wir Ihnen nach einer kurzen Prüfung eine erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten.
Sitzverlegung online vorbereiten
Notar Franke bereitet den Gesellschafterbeschluss und die Handelsregisteranmeldung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beurkundung im notariellen Online-Verfahren erfolgen.
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Notar Franke begleitet die Änderung des satzungsmäßigen Sitzes Ihrer GmbH von der Vorbereitung des Beschlusses bis zur elektronischen Einreichung beim Handelsregister.
Dabei wird auch geprüft, ob das notarielle Online-Verfahren für den konkreten Vorgang in Betracht kommt.
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Häufige Fragen zu: Sitzverlegung online anmelden
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der erforderliche Gesellschafterbeschluss online notariell beurkundet werden. Die Handelsregisteranmeldung wird anschließend vorbereitet und elektronisch beim Registergericht eingereicht.
Nein. Die Geschäftsadresse ist die im Handelsregister eingetragene Anschrift der Gesellschaft. Der Sitz ist dagegen der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Ort. Wird dieser Sitz geändert, handelt es sich regelmäßig um eine Satzungsänderung.
Ja. Bei einer GmbH ist der Sitz im Gesellschaftsvertrag geregelt. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erfordert grundsätzlich einen Gesellschafterbeschluss, der notariell beurkundet werden muss.
Die Sitzverlegung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Vorher ist der neue Sitz registerrechtlich noch nicht eingetragen. Die Eintragung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Einreichung.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn sich neben dem satzungsmäßigen Sitz auch die Geschäftsanschrift ändert, kann dies im Rahmen der Vorbereitung berücksichtigt werden.
Ja, auch weitere Satzungsänderungen können grundsätzlich in einem zusammenhängenden Vorgang vorbereitet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Änderung der Firma oder des Unternehmensgegenstands.
Das hängt vom konkreten Fall ab. Wenn der Beschluss im Online-Verfahren beurkundet werden soll, müssen die erforderlichen Beteiligten am Verfahren mitwirken. Das Online-Verfahren kommt insbesondere bei einstimmiger Beschlussfassung in Betracht.
Für das notarielle Online-Verfahren werden in der Regel ein Computer oder Tablet, ein Smartphone mit der kostenlosen Notar-App sowie ein Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion (eID) und zugehöriger PIN benötigt. Die Identifizierung erfolgt über das von der Bundesnotarkammer bereitgestellte System.
Sitz der GmbH online anmelden
Die Sitzverlegung einer GmbH erfordert regelmäßig einen Gesellschafterbeschluss, eine notarielle Beurkundung und die Anmeldung zum Handelsregister. Notar Franke bereitet den Vorgang vor und reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein.