Stammkapital einzahlen bei UG und GmbH: Ablauf, Nachweis und typische Fehler
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht:
- UG: Das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital muss vollständig als Geldeinlage erbracht sein. Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen.
- GmbH: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung müssen vor der Einreichung mindestens ein Viertel des Nennbetrags jedes Geschäftsanteils und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. § 7 Abs. 2 GmbHG stellt ausdrücklich auf ein Viertel des Nennbetrags jedes Geschäftsanteils ab.
- Nachweis: Das Notariat verlangt in der Praxis regelmäßig einen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung, bevor es die Anmeldung einreicht. Das Registergericht kann bei erheblichen Zweifeln weitere Nachweise fordern.
So läuft die Einzahlung in der Praxis ab
1) Notartermin: Beurkundung und Gründung „i. G.“
2) Geschäftskonto auf die Gesellschaft i. G. eröffnen
3) Einzahlung je Gesellschafter: klar zuordenbar
- Zahlungen möglichst getrennt und eindeutig einem Gesellschafter und seinen Geschäftsanteilen zuordnen.
- Einen verständlichen Verwendungszweck verwenden, zum Beispiel „Stammeinlage, Geschäftsanteil Nr. …“.
- Zahlungen über nicht nachvollziehbare Zwischen- oder Drittkonten vermeiden oder vorab mit dem Notariat abstimmen.
- Keine vorab vereinbarten Rückzahlungen oder Rückflüsse an Gesellschafter vornehmen.
4) Stammkapitalnachweis sichern und dem Notariat übermitteln
- Kontoinhaberin oder Kontoinhaber
- Zahlungsbetrag und Buchungsdatum
- Absender und eindeutiger Verwendungszweck
5) Handelsregisteranmeldung und Eintragung
Mit der Anmeldung wird u. a. versichert, dass die erforderlichen Leistungen bewirkt sind und sich der Gegenstand der Leistungen endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet.
Erst mit der Eintragung entsteht die UG/GmbH als juristische Person.
Wie viel muss wann eingezahlt werden?
UG (haftungsbeschränkt)
Das in der Satzung festgelegte Stammkapital der UG muss vor der Anmeldung vollständig als Geldeinlage erbracht werden. Bei einer Ein-Personen-UG kann das Stammkapital grundsätzlich 1 Euro betragen. Bei mehreren Gesellschaftern muss jeder mindestens einen Geschäftsanteil mit einem auf volle Euro lautenden Nennbetrag übernehmen. Der Gesellschaftsvertrag muss die von jedem Gesellschafter übernommenen Geschäftsanteile nennen; jeder Geschäftsanteil muss auf volle Euro lauten. Sacheinlagen sind bei der Gründung einer UG ausgeschlossen (§ 5a GmbHG).
GmbH
Bareinlage oder Sacheinlage: Welche Form ist möglich?
Bareinlage: in der Praxis meist per Überweisung
Sacheinlagen bei der Gründung einer GmbH
- Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils müssen im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
- Die Sacheinlage muss vor der Anmeldung vollständig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen.
- Die Gesellschafter müssen einen Sachgründungsbericht erstellen. Der Anmeldung sind außerdem Unterlagen beizufügen, aus denen hervorgeht, dass der Wert der Sacheinlage den Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils erreicht.
Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus §§ 5, 7 und 8 GmbHG.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
- UG nicht vollständig eingezahlt. Bei der UG ist die vollständige Einzahlung Voraussetzung für die Anmeldung; Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
- Mindestbetrag nur insgesamt betrachtet. Bei einer GmbH genügt es nicht, wenn insgesamt 12.500 Euro eingehen, aber auf einen einzelnen Geschäftsanteil weniger als ein Viertel seines Nennbetrags eingezahlt wurde.
- Nachweis unvollständig oder nicht zuordenbar. Unklare Verwendungszwecke, Sammelüberweisungen ohne Nachvollziehbarkeit oder nicht erkennbare Absender können zu Rückfragen des Notariats und im weiteren Verlauf des Registergerichts führen.
- Kontoeröffnung zu spät begonnen. Banken benötigen je nach Konstellation unterschiedliche Unterlagen und Prüfzeiten. Fehlt noch ein Dokument oder muss eine beteiligte Person zusätzlich legitimiert werden, kann sich die Einzahlung und damit die Einreichung beim Handelsregister verschieben.
- Stammkapital mit privatem Guthaben verwechseln. Nach der Eintragung ist das Stammkapital kein dauerhaft gesperrtes Bankguthaben. Das Gesellschaftsvermögen kann grundsätzlich für betriebliche Ausgaben der Gesellschaft verwendet werden. Rückzahlungen oder andere Leistungen an Gesellschafter unterliegen jedoch zusätzlichen gesetzlichen Grenzen. Insbesondere darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen grundsätzlich nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden.
Kosten
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Julia ★ ★ ★ ★ ★
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Stammkapitaleinzahlung als Voraussetzung für die Eintragung