Geschäftskonto eröffnen für UG und GmbH: Ablauf, Unterlagen und Kosten
Der Notartermin ist geschafft, die Erleichterung hält kurz, dann steht schon die nächste Frage im Raum: Wo kommt jetzt eigentlich das Stammkapital hin? An diesem Punkt kann sich die Gründung verzögern, wenn die Kontoeröffnung erst spät angestoßen wird oder der gewählte Anbieter keine Gesellschaft in Gründung akzeptiert. Welche Unterlagen brauchen Sie? Wie viel Stammkapital muss vor der Anmeldung eingezahlt sein? Und worauf kommt es bei der Auswahl an?
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht:
- Nach dem Notartermin wird für die UG oder GmbH i. G. üblicherweise ein Konto im Namen der Gesellschaft eröffnet. Darauf kann das für die Handelsregisteranmeldung erforderliche Stammkapital eingezahlt und die Einzahlung dokumentiert werden.
- Bei einer Bargründung der GmbH müssen vor der Handelsregisteranmeldung grundsätzlich mindestens ein Viertel jedes Geschäftsanteils und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein, wenn das Stammkapital 25.000 Euro beträgt. Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss das festgelegte Stammkapital dagegen vollständig eingezahlt werden; Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
- Anbieter führen bei der Kontoeröffnung umfangreiche Prüfungen durch, vor allem aufgrund der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (KYC, kurz für „Know Your Customer“). Je nach Gesellschafterstruktur kann das unterschiedlich lange dauern.
Wann und warum wird das Geschäftskonto eröffnet?
Warum ein separates Konto sinnvoll ist
Unterschied zwischen UG und GmbH bei der Einzahlung
Geschäftskonto eröffnen (auch für „i. G.“)
Geeigneten Anbieter auswählen
- Handelt es sich um eine Bank, ein Zahlungsinstitut oder ein E-Geld-Institut, und wie werden Kundengelder geschützt?
- Wird die konkrete Rechtsform bereits im Stadium „i. G.“ akzeptiert?
- Welche Nachweise werden für die Stammkapitaleinzahlung ausgestellt?
- Welche Nutzerrechte, Buchhaltungsschnittstellen sowie Bargeld- und Auslandsfunktionen werden benötigt?
- Wie ist die Erreichbarkeit und Unterstützung bei Rückfragen während der Gründung?
Unterlagen vorbereiten
Vor der Handelsregistereintragung (UG oder GmbH i. G.):
- Ausweisdokumente der Geschäftsführer und gegebenenfalls weiterer Personen, die für die Gesellschaft handeln
- beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll
- Nachweis der Geschäftsführerbestellung, soweit diese nicht bereits eindeutig aus der Gründungsurkunde hervorgeht
- Angaben zur Gesellschafterstruktur und zu den wirtschaftlich Berechtigten
- gegebenenfalls weitere Unterlagen zu Beteiligungsgesellschaften, ausländischen Gesellschaftern oder der Herkunft der einzuzahlenden Mittel
Nach der Eintragung:
- aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise Handelsregisterdaten
- Handelsregisternummer und Registergericht
- gegebenenfalls aktualisierte Angaben zu Geschäftsanschrift, Tätigkeit, Gesellschaftern und wirtschaftlich Berechtigten
Identifizierung und KYC-Prüfung
Stammkapital einzahlen und Nachweis übermitteln
Kontodaten nach der Eintragung aktualisieren
Nach dem Handelsregistereintrag sollten Sie die Kontostammdaten konsistent halten und, falls nötig, aktualisieren:
- Firma der Gesellschaft einschließlich des Rechtsformzusatzes
- Sitz und Anschrift
- Handelsregisternummer und Registergericht
- Vertretungsregelung und Geschäftsführer
Kosten und Auswahlkriterien
- monatliche Grundgebühr
- Anzahl inkludierter Buchungen und Gebühren je zusätzlicher Buchung
- Karten (physisch und virtuell) sowie Zusatzkarten
- Bargeldeinzahlungen und Abhebungen
- Auslandseinsatz sowie Wechselkurs- oder Überweisungsentgelte
Typische Fehler bei der Kontoeröffnung
- Falsches Produkt gewählt: Ein Konto nur für Selbstständige auf eigenen Namen passt nicht zur UG oder GmbH.
- Unterlagen unvollständig: Nachforderungen verlängern die Kontoeröffnung häufig erheblich.
- Stammdaten uneinheitlich: Abweichungen zwischen Gründungsunterlagen, Registerstand und Kontoangaben führen zu Rückfragen.
- Zeitpunkt zu knapp geplant: Wird die Kontoeröffnung zu spät angestoßen, kann der Einzahlungsnachweis nicht rechtzeitig an das Notariat übermittelt werden.
Mehr aus der Serie:
Noch unsicher, welche Struktur für Ihre Gründung sinnvoll ist?
Häufig gestellte Fragen an Notare
Das GmbHG schreibt für eine Bareinlage nicht ausdrücklich die Einzahlung auf ein Bankkonto vor. In der üblichen Gründungspraxis wird jedoch ein Konto im Namen der UG oder GmbH i. G. eröffnet, damit das Stammkapital nachvollziehbar eingezahlt und die Einzahlung gegenüber dem Notariat dokumentiert werden kann. Auch für die spätere Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen ist ein eigenes Konto sinnvoll.
Anbieter unterliegen geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten nach den §§ 10 bis 12 GwG. Dazu gehört, die Gesellschaft, die handelnden Personen und die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und die Angaben zu prüfen. Die Prüfung soll sicherstellen, dass Identität, Vertretungsberechtigung und wirtschaftlich Berechtigte nachvollziehbar festgestellt werden können.
Das Stammkapital ist kein dauerhaft gesperrter Betrag. Nach der Eintragung darf die Gesellschaft das Geld grundsätzlich für betriebliche Zwecke verwenden, etwa für Ausstattung, Waren, Miete oder laufende Kosten. Es darf jedoch nicht beliebig an Gesellschafter zurückgezahlt werden. Insbesondere die Regeln zur Kapitalerhaltung müssen beachtet werden.
Bei mehrstufigen Beteiligungen, Holdings oder ausländischen Gesellschaften können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, damit die natürlichen Personen hinter der Struktur ermittelt werden können. Hilfreich sind insbesondere aktuelle Registerunterlagen, Beteiligungsübersichten und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten. Eine vorab dokumentierte Struktur kann Rückfragen reduzieren.
Levent ★ ★ ★ ★ ★
„Ich hatte einen super schnellen und lösungsorientierten Ablauf. Vielen Dank.“
Unterstützung bei der Geschäftskontoeröffnung in der Umsetzungsphase