GmbH oder UG beim Finanzamt anmelden: steuerliche Erfassung über ELSTER
Nach der Handelsregistereintragung muss die GmbH/UG steuerlich erfasst werden, in der Praxis über ELSTER. Dafür gilt grundsätzlich eine Anzeigefrist von einem Monat ab dem meldepflichtigen Ereignis, weshalb sich ELSTER-Registrierung und Vorbereitung früh lohnen.
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht:
- Der offizielle Vorgang heißt steuerliche Erfassung und läuft über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei ELSTER.
- Die Betriebseröffnung ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit mitzuteilen.
- Ergebnis ist unter anderem die Steuernummer sowie die Klärung von Umsatzsteuer, gegebenenfalls Lohnsteuer und steuerlichen Vorauszahlungen.
- Zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Ort der Geschäftsleitung befindet. Gemeint ist der Ort, an dem die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.
Wann muss die GmbH oder UG steuerlich erfasst werden?
So funktioniert die steuerliche Erfassung über ELSTER
Der richtige Fragebogen
Diese Angaben und Unterlagen werden benötigt
Sammeln Sie die wichtigsten Angaben und Unterlagen vorab. Das erleichtert das Ausfüllen und reduziert Unterbrechungen. Im Fragebogen werden in den meisten Fällen folgende Angaben abgefragt:
- Firma, Sitz und Ort der Geschäftsleitung
- Rechtsform und Gründungsdaten
- Angaben zu Geschäftsführung und Gesellschaftern
- Beschreibung der Tätigkeit
- Geschäftsjahr und Beginn der Tätigkeit
- erwartete Umsätze und Ergebnisse
- Bankverbindung
- Angaben zur Umsatzsteuer
- Lohnsteuer: Angaben zu Beschäftigten und zur voraussichtlichen Lohnsteuer, sofern bereits Mitarbeitende beschäftigt werden oder zeitnah eingestellt werden sollen
- gegebenenfalls Angaben zu steuerlicher Vertretung und Vollmachten
Was nach der Übermittlung passiert
Ist der Fragebogen abgeschickt, prüft das Finanzamt die Angaben. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Finanzamt, Auslastung und Umfang möglicher Rückfragen deutlich variieren. Eine verlässliche allgemeine Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Nach der Prüfung teilt das Finanzamt der Gesellschaft eine Steuernummer mit. Sie wird insbesondere für Steuererklärungen und regelmäßig auch als Pflichtangabe auf Rechnungen benötigt, sofern nicht stattdessen eine USt-IdNr. verwendet wird.
Das Finanzamt prüft die umsatzsteuerlichen Angaben. Dazu gehören unter anderem die erwarteten Umsätze, die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, der Voranmeldungszeitraum und gegebenenfalls ein Antrag auf Istversteuerung. Aus den Angaben können sich zudem steuerliche Vorauszahlungen ergeben.
Bei Bedarf kommt die USt-IdNr. hinzu. Eine USt-IdNr. wird vor allem für bestimmte Lieferungen oder Leistungen innerhalb der Europäischen Union benötigt. Für rein inländische Geschäfte zwischen Unternehmen ist sie nicht allein deshalb erforderlich, weil es sich um B2B-Geschäfte handelt. Sie kann jedoch auf Rechnungen anstelle der Steuernummer verwendet werden. Die USt-IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und kann bei einer Neugründung bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden.
Stehen erste Rechnungen an, bevor eine Steuernummer oder USt-IdNr. vorliegt, sollte die konkrete Vorgehensweise steuerlich abgestimmt werden. Entscheidend sind die gesetzlichen Pflichtangaben der Rechnung, nicht deren Höhe.
Typische Fehler bei der steuerlichen Erfassung
ELSTER-Zugang oder Fragebogen nicht rechtzeitig geklärt
Schätzwerte und Umsatzsteuerangaben nicht nachvollziehbar
Uneinheitliche Stammdaten
Welche Kosten entstehen?
Welche weiteren Pflichten können parallel anstehen?
- im Transparenzregister die wirtschaftlich Berechtigten melden
- das Geschäftskonto für UG und GmbH vollständig freigeben lassen, inklusive der Unterlagen für die Identitätsprüfung
- die Gewerbeanmeldung nach der Gründung vornehmen, sofern noch nicht erfolgt
- interne Abläufe festlegen: Rechnungen, Pflichtangaben und Zuständigkeiten
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Nächster Schritt nach der Gründung
Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung beim Finanzamt
Ein bereits vorhandenes ELSTER-Benutzerkonto kann grundsätzlich für die Übermittlung des Fragebogens genutzt werden. Ist noch kein Zugang vorhanden, stehen je nach persönlicher Situation verschiedene Registrierungswege zur Verfügung. Wurde zunächst ein eingeschränktes Benutzerkonto nur mit E-Mail-Adresse verwendet, können nach Erteilung der Steuernummer die Funktionen eines vollwertigen Benutzerkontos freigeschaltet werden.
Eine USt-IdNr. wird insbesondere für bestimmte Lieferungen und Leistungen innerhalb der Europäischen Union benötigt. Für ausschließlich inländische B2B-Geschäfte ist sie nicht allein wegen des Geschäftskunden erforderlich. Bei einer Neugründung kann sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden.
Nein. Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und dient der Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft. Die USt-IdNr. vergibt das Bundeszentralamt für Steuern. Sie wird vor allem für bestimmte Geschäfte innerhalb der Europäischen Union verwendet und kann auf Rechnungen anstelle der Steuernummer angegeben werden.
Safiye ★ ★ ★ ★ ★
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Notarielle Begleitung bei der Anmeldung beim Finanzamt
Wir unterstützen dabei, die notwendigen Informationen und Unterlagen klar zu bündeln und den Ablauf so zu strukturieren, dass Zuständigkeiten, Fristen und Nachweise nachvollziehbar bleiben. So schaffen Sie frühzeitig einen verlässlichen Rahmen für den operativen Start und die laufende Buchhaltung.