Löschungsbewilligung – Grundschuld löschen lassen
Ihr Notar Berlin für die Löschungsbewilligung
Ihr Darlehen ist abbezahlt und Sie möchten die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen lassen? Notar Franke in Berlin begleitet Sie bei der Beurkundung der Löschungsbewilligung – unkompliziert und ohne lange Wartezeiten.
Désirée ★ ★ ★ ★ ★
Endlich schuldenfrei! Die Abwicklung war schneller als erwartet – vielen Dank!
Finanzielle Freiheit nach der Tilgung
Mit der vollständigen Rückzahlung Ihres Darlehens entfällt die Grundlage für die Grundschuld. Die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ermöglicht die Entfernung aus dem Grundbuch – und damit einen sauberen, lastenfreien Immobiliennachweis. Notar Franke übernimmt die gesamte Abwicklung.
Schon gewusst?
Die Löschungsbewilligung erhalten Sie von Ihrer Bank, sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Notar Franke kümmert sich dann um die Weiterleitung an das Grundbuchamt – Sie müssen nur einmal unterschreiben.
Das sagen unsere Kunden über uns
Wolfram & Sunita
Herr Franke hat alles übernommen, wir mussten nur unterschreiben. Perfekt!
Benedikta
Erstklassiger Service, sehr freundliches Team und auf alle Fragen wurde eingegangen.
Florentijn
Unkompliziert, transparent und schnell. Sehr gerne wieder bei Bedarf!
Was kostet die Beurkundung der Löschungsbewilligung?
Es fallen Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt an. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Betrag der zu löschenden Grundschuld. Sprechen Sie uns gerne an für eine kostenlose Einschätzung Ihres individuellen Falls.
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Die Löschungsbewilligung ist die schriftliche Erklärung der Bank, mit der sie der Löschung der Grundschuld im Grundbuch zustimmt. Sie wird ausgestellt, sobald das durch die Grundschuld gesicherte Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.
Ohne diese Bewilligung kann die Grundschuld nicht aus dem Grundbuch entfernt werden. Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Eigentümers auf dem Löschungsantrag und leitet alle Unterlagen an das Grundbuchamt weiter.
Löschungsbewilligung – ja oder nein?
Eine Löschung ist nicht immer zwingend notwendig. Bleibt die Grundschuld im Grundbuch, entsteht eine Eigentümergrundschuld, die bei einem künftigen Finanzierungsbedarf wieder aktiviert werden kann – ohne erneute Bestellungskosten. Ob eine Löschung sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir beraten Sie gern!
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