Geschäftskonto eröffnen für UG & GmbH: Ablauf, Unterlagen, Kosten (inkl. i. G.)
Nach dem Notartermin folgt das Geschäftskonto. Doch welche Bank akzeptiert eine Gesellschaft „in Gründung“? Welche Unterlagen brauchen Sie – und wie Sie typische Stolperfallen vermeiden.
Kurzübersicht:
- Für UG (haftungsbeschränkt) und GmbH ist ein separates Geschäftskonto in der Regel der nächste Schritt nach dem Notartermin, spätestens zur Einzahlung des Stammkapitals.
- Der Ablauf ist bei UG und GmbH weitgehend identisch. Unterschiede liegen meist bei Anbieter, Gebühren, Funktionen und der Frage, ob ein Konto für „i. G.“ (in Gründung) akzeptiert wird.
- Banken prüfen bei der Kontoeröffnung umfangreich, insbesondere aufgrund der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (KYC). Hinweise zur Kontoeröffnung finden sich u. a. bei der BaFin.
Pflicht und Zeitpunkt
Warum ein separates Konto bei UG/GmbH praktisch unverzichtbar ist
Ein Geschäftskonto ist nicht „nur bequem“, sondern schafft die saubere Trennung zwischen privaten und gesellschaftlichen Zahlungsströmen. Vor allem im Gründungsprozess ist es regelmäßig der Standardweg, weil das Stammkapital bei Bargründung typischerweise auf ein Konto der (GmbH/UG i. G.) eingezahlt wird.
Auch die IHK führt im Gründungsablauf für GmbH/UG typischerweise „Konto eröffnen und Stammkapital einzahlen“ als Schritt, bevor die Eintragung abgeschlossen wird (Berlin-Bezug, aber bundesweit vergleichbar).
UG vs. GmbH: Unterschiede beim Einzahlen (kurz und korrekt)
Für die GmbH sind die Mindestanforderungen zur Kapitalaufbringung gesetzlich geregelt. Bei Bargründung gilt insbesondere § 7 GmbHG (u. a. Einzahlungen auf Geschäftsanteile).
Für die UG (haftungsbeschränkt) gilt im Ergebnis: Das Stammkapital ist oft niedrig und wird in der Praxis häufig vollständig eingezahlt. Entscheidend ist, dass die Einzahlungen im Gründungsprozess nachvollziehbar erfolgen und dokumentiert werden können.
Geschäftskonto eröffnen (auch für „i. G.“)
Anbieter auswählen und „i. G.-Fähigkeit“ klären
Bevor Unterlagen zusammengestellt werden, lohnt sich eine einfache Vorprüfung: Akzeptiert die Bank/der Anbieter eine UG/GmbH in Gründung (i. G.)?
Nicht jedes Geschäftskonto ist automatisch ein Geschäftskonto für Kapitalgesellschaften. Einige Angebote richten sich ausdrücklich an Selbstständige/Freelancer und laufen auf den eigenen Namen, was für GmbH/UG nicht passt.
Klären Sie diese Frage vorab schriftlich (FAQ/Support/Produktbeschreibung). Dadurch vermeiden Sie später einen Wechsel genau in dem Moment, in dem das Stammkapital eingezahlt werden soll.
Unterlagen vorbereiten: i. G. vs. nach Eintragung
Welche Dokumente verlangt werden, hängt vom Anbieter und von Ihrer Struktur ab (Anzahl Gesellschafter, ggf. Beteiligungsketten, wirtschaftlich Berechtigte). Typisch ist jedoch eine klare Zweiteilung:
a) UG/GmbH i. G. (vor Handelsregistereintrag):
- Ausweisdokumente zur Identifizierung der vertretungsberechtigten Personen (insb. Geschäftsführer)
- Gründungsunterlagen (z. B. beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Musterprotokoll)
- Informationen zur Gesellschafterstruktur und zu wirtschaftlich Berechtigten (je nach Bank)
- Ggf. Nachweise zur Vertretungsberechtigung und Beschlüsse (z. B. Geschäftsführerbestellung)
b) Eingetragene UG/GmbH (nach Handelsregistereintrag):
- Aktueller Handelsregisterauszug als Standardnachweis im Geschäftsverkehr
- Häufig ergänzend: Angaben zur Geschäftstätigkeit; je nach Bank auch gewerbliche/steuerliche Nachweise (nicht immer zwingend, aber regelmäßig abgefragt)
Identifizierung und KYC-Prüfung: realistisch einplanen
Die Kontoeröffnung ist in der Praxis nicht nur ein „Formularprozess“. Banken müssen u. a. prüfen, wer handelt, wer wirtschaftlich berechtigt ist und ob die Angaben plausibel sind. Je komplexer die Gesellschafterstruktur, desto häufiger werden zusätzliche Unterlagen nachgefordert.
Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Planen Sie diesen Schritt nicht „am letzten Tag vor der Einzahlung“, sondern als festen Baustein im Gründungszeitplan. Gerade in Berlin kommt es in der Praxis häufig zu Engpässen bei Terminen oder Rückfragen, wenn mehrere Stellen parallel laufen (Gewerbeamt, Finanzamt, Bank).
Stammkapital einzahlen und Nachweis sichern
Sobald das Konto eröffnet ist, wird das Stammkapital eingezahlt. Im Anschluss sollten Sie den Einzahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug oder Zahlungsbestätigung) strukturiert ablegen. Dieser Nachweis wird im Gründungsprozess regelmäßig benötigt.
Nach der Eintragung: Konto finalisieren und Stammdaten abgleichen
Nach dem Handelsregistereintrag sollten Sie die Kontostammdaten konsistent halten und, falls erforderlich, aktualisieren:
- Firmierung (inkl. Rechtsformzusatz)
- Sitz/Anschrift
- Handelsregisternummer und Registergericht
- Vertretungsregelung / Geschäftsführer
Zudem ist dies meist der richtige Zeitpunkt, um interne Abläufe einzurichten:
- Rollen und Zugänge (Geschäftsführung, Mitarbeitende, Steuerberatung)
- Export/Belegablage für Buchhaltung
- Zahlungsfreigaben und Sicherheitsmechanismen (z. B. Vier-Augen-Prinzip, je nach Bank möglich)
Typische Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
- Falsches Produkt gewählt: Ein Konto, das nur für Selbstständige auf eigenen Namen gedacht ist, passt später nicht zur GmbH/UG
- Unterlagen nicht vollständig: Nachforderungen verlängern die Kontoeröffnung häufig erheblich.
- Stammdaten uneinheitlich: Abweichungen zwischen Gründungsunterlagen, Registerstand und Kontoangaben führen zu Rückfragen.
- Zeitpunkt zu knapp geplant: Wenn das Konto zu spät eröffnet wird, verzögert sich die Einzahlung und damit regelmäßig der gesamte Gründungsfortschritt.
Kosten und Auswahlkriterien
Welche Kosten typischerweise anfallen
Die Kostenstruktur variiert stark nach Anbieter und Leistungsumfang. Typische Positionen sind:
- monatliche Grundgebühr
- Anzahl inkludierter Buchungen und Gebühren je zusätzlicher Buchung
- Karten (physisch/virtuell) und Zusatzkarten
- Bargeldeinzahlungen/Abhebungen
- Auslandseinsatz/Wechselkurs- oder Überweisungsentgelte
Für eine seriöse Vergleichbarkeit sollten Sie nicht nur den „ab“-Preis betrachten, sondern das erwartete Buchungsvolumen und die Zahlungsarten (SEPA, Kartenumsätze, Bargeld).
Beispielanbieter (Stand 01/2026)
AnbieterRechtsformen (Auszug)Grundgebühr p.M. (ab)Besonderheit für UG/GmbH
| Anbieter | Rechtsformen (Auszug) | Grundgebühr p. M. (ab) | Besonderheit für UG/GmbH |
|---|---|---|---|
| Qonto | UG, GmbH, GmbH/UG i. G. | ca. 9 € (Basic) | Gründungskonto, viele digitale Features |
| Vivid Business | UG, GmbH u. a. | ca. 7–9 € | Online-Konto, Karten inklusive |
| N26 Business (z. B.) | UG, GmbH u. a. | 0 € | Viele beleglose Buchungen inkl., rein digital |
| Klassische Banken (z. B. Commerzbank) | UG, GmbH | ab ca. 9,90 € | Filialberatung, teils spezielle Gründerangebote |
Unser Tipp für Gründer: Qonto bietet ein spezielles Gründungskonto, das auch für UG/GmbH i. G. funktioniert – inklusive digitalem Einzahlungsnachweis.Jetzt Qonto-Konto eröffnen (*Werbelink)
Bei einem Anteilskauf ist die Abfolge in der Praxis häufig:
- Beurkundung/Wirksamwerden der Anteilsübertragung.
- Sammlung der erforderlichen Daten (Käufer/Verkäufer, neue Zuordnung der Geschäftsanteile, ggf. neue Nummerierungssystematik).
- Erstellung der aktualisierten Gesellschafterliste (inkl. Prozentangaben und Gesamtumfang).
- Einreichung der Liste zum Handelsregister.
Wichtig ist dabei vor allem, dass die Liste nicht nur „irgendwie“ aktualisiert wird, sondern klar zeigt, wem wie viel von der Firma gehört. Das verhindert spätere Unklarheiten, etwa bei Stimmrechten oder beim Nachweis gegenüber Banken/Investoren.
Rechtsfolgen von Fehlern und verspäteten Aktualisierungen
Eine unzutreffende oder veraltete Gesellschafterliste kann praktische und rechtliche Folgen haben:
- Unklarheiten darüber, wer im Verhältnis zur Gesellschaft als Gesellschafter gilt
- Verzögerungen im Registerverfahren (z. B. bei weiteren Anmeldungen)
- Im Einzelfall können Ansprüche auf Berichtigung geltend gemacht werden
- Die Geschäftsführung kann unter Umständen in eine Haftung geraten, wenn Pflichten zur Einreichung/aktuellen Führung der Liste verletzt werden
Für die Praxis gilt: Je sauberer die Liste geführt wird, desto weniger „Folgearbeit“ entsteht später.
In Berlin ist das Registergericht das Amtsgericht Charlottenburg. Dokumente können grundsätzlich über die elektronische Registereinsicht abgerufen werden, etwa über handelsregister.de.
Was für UG/GmbH besonders wichtig ist
- Akzeptanz als Gründungskonto (i. G.)
- sauberer Prozess für Stammkapitaleinzahlung und belastbarer Einzahlungsnachweis
- Rollen & Rechte (z. B. mehrere Nutzer, Steuerberatung)
- Schnittstellen/Exports (Buchhaltung)
- Stabiler Support bei Rückfragen im Gründungsprozess
Mehr aus der Serie:
Häufig gestellte Fragen zur Eröffnung eines Geschäftskonto
Braucht eine UG/GmbH zwingend ein Geschäftskonto?
In der Praxis ist es bei UG/GmbH regelmäßig erforderlich, um Stammkapitalzahlungen und laufende Geschäftsvorgänge sauber über die Gesellschaft abzuwickeln. Zudem verlangen Banken/Partner häufig eine klare Trennung und Nachweisführung.
Wann sollte das Konto eröffnet werden: i. G. oder nach Eintragung?
Typischerweise im Gründungsprozess (i. G.), damit das Stammkapital eingezahlt werden kann. Der Ablauf wird u. a. in IHK-Übersichten so beschrieben: IHK Berlin: GmbH/UG.
Warum verlangt die Bank so viele Unterlagen?
Banken unterliegen geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (KYC), u. a. zur Identifizierung und zur Prüfung wirtschaftlich Berechtigter. Hinweise bietet die BaFin: BaFin: Kontoeröffnung und BaFin: Geldwäscheprävention.
Kann das Stammkapital nach Eintragung einfach „verbraucht“ werden?
Das Stammkapital ist Teil der Kapitalausstattung der Gesellschaft. Zahlungen sind zulässig, soweit sie dem Geschäftsbetrieb dienen und die gesetzlichen Vorgaben (insb. Kapitalerhaltung) beachtet werden. Eine saubere Trennung von „Einzahlung/Nachweis“ und „laufender Verwendung im Geschäftsbetrieb“ ist wichtig.
Was, wenn die Gesellschafterstruktur komplex ist (Holdings/mehrere Ebenen)?
Dann dauert die KYC-Prüfung häufig länger, weil wirtschaftlich Berechtigte entlang der Beteiligungskette nachvollziehbar ermittelt werden müssen. Eine vorab dokumentierte Struktur (Gesellschafter, Quoten, Kontrolle) beschleunigt den Prozess in der Regel deutlich.
Jo & Alina ★ ★ ★ ★ ★
Wir sind mit der Leistung von Grischa Franke und seinem Team sehr zufrieden.
Unterstützung bei der Geschäftskontoeröffnung in der Umsetzungsphase
Die Kontoeröffnung ist ein organisatorischer Kernschritt nach dem Notartermin. Wenn Sie frühzeitig prüfen, ob ein Anbieter UG/GmbH i. G. akzeptiert, die Unterlagen vollständig vorbereiten und die KYC-Prüfung zeitlich realistisch einplanen, lässt sich das Geschäftskonto in der Regel ohne Verzögerungen einrichten.
Sie möchten die Schritte nach der Eintragung strukturiert und rechtssicher umsetzen? Nehmen Sie gern Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten.