Geschäftsführerwechsel online anmelden

Wenn sich die Geschäftsführung Ihrer GmbH oder UG ändert

Wenn sich bei einer GmbH oder UG die Geschäftsführung ändert, muss diese Änderung zum Handelsregister angemeldet werden. Bei Notar Franke kann die Handelsregisteranmeldung online vorbereitet, per Videokonferenz notariell beglaubigt und elektronisch beim Registergericht eingereicht werden.

Geschäftsführerwechsel online anmelden: Was bedeutet das konkret?

Wenn sich bei einer GmbH oder UG die Geschäftsführung ändert, muss diese Änderung zum Handelsregister angemeldet werden. Das gilt zum Beispiel, wenn ein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ein bisheriger Geschäftsführer ausscheidet oder sich die Vertretungsregelung ändert.


Bei Notar Franke kann die dafür notwendige Handelsregisteranmeldung online vorbereitet und online notariell beglaubigt werden. Sie müssen für die Beglaubigung nicht zwingend persönlich in die Kanzlei kommen.


Der eigentliche Online-Termin betrifft die notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung. Die Bestellung oder Abberufung des Geschäftsführers erfolgt durch einen Gesellschafterbeschluss.

Für welche Fälle eignet sich die Online-Anmeldung?

Die Online-Anmeldung eignet sich für typische Änderungen in der Geschäftsführung einer GmbH oder UG.

Ein neuer Geschäftsführer soll bei einer GmbH oder UG zum Handelsregister angemeldet werden.

Neuer Geschäftsführer

Neonblaues Symbol einer Person, die eine Krawatte vor einem Dokument trägt, mit einem Pluszeichen-Symbol, das das Hinzufügen eines Benutzers oder das Erstellen eines neuen Kontos darstellt, ideal für Geschäftsführer online anmelden.

Ein bisheriger Geschäftsführer scheidet aus oder wird aus der Geschäftsführung abberufen.

Geschäftsführer scheidet aus

Neon-Symbol einer Person mit Krawatte neben einem Dokument und einem Minuszeichen, das die Löschung eines Dokuments durch einen Benutzer oder einen Geschäftsführer online anzeigt. Dunkler Hintergrund.

Die Vertretungsregelung soll angepasst werden, etwa bei Einzelvertretung, Gesamtvertretung oder Befreiung von § 181 BGB.

Vertretungsbefugnis ändern

Das Neon-Symbol zeigt eine Person oben, die durch eine Linie mit zwei Personen unten verbunden ist, mit kreisförmigen Pfeilen zwischen den unteren Figuren - perfekt, um Geschäftsführer online anzumelden oder die Zusammenarbeit im Team zu illustrieren.

Die Handelsregisteranmeldung soll digital vorbereitet, online notariell beglaubigt und elektronisch beim Handelsregister eingereicht werden.

Online statt vor Ort

Neonumriss eines Laptops, der ein Benutzerprofil, ein Dokument mit einer Unterschrift und ein großes Häkchen auf dunklem Hintergrund anzeigt, was Geschäftsführer online anmelden, Online-Identitätsprüfung oder digitale Genehmigung darstellt.

Was wird beim Geschäftsführer­wechsel online erledigt?

Beim Geschäftsführerwechsel wird online die Handelsregisteranmeldung vorbereitet und notariell beglaubigt. Die Änderung der Geschäftsführung selbst beruht regelmäßig auf einem Gesellschafterbeschluss.

 

Beim Geschäftsführerwechsel können digital vorbereitet und online abgewickelt werden:

 

  • die digitale Übermittlung der Angaben zur Gesellschaft
  • die Prüfung der erforderlichen Unterlagen
  • die Vorbereitung der Handelsregisteranmeldung
  • die Abstimmung des Entwurfs vor dem Termin
  • die notarielle Online-Beglaubigung per Videokonferenz
  • die elektronische Signatur im Online-Verfahren
  • die elektronische Einreichung beim Handelsregister durch den Notar

 

So bleibt der Ablauf notariell begleitet, findet aber weitgehend digital statt.

Ablauf: Geschäftsführer online anmelden

1.

Sie teilen mit, welche Änderung angemeldet werden soll. Zum Beispiel: neuer Geschäftsführer, ausscheidender Geschäftsführer oder Änderung der Vertretungsbefugnis.

Ihr Notar benötigt den Firmennamen sowie Angaben zu den Gesellschaftern und den eintretenden bzw. ausscheidenden Geschäftsführeren.

2.

Die notwendigen Angaben und Unterlagen können vorab digital übermittelt werden.

 

In der Regel werden benötigt:

 

  • Name der Gesellschaft
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • aktueller Gesellschaftsvertrag
  • Gesellschafterbeschluss über Bestellung oder Abberufung
  • Angaben zum neuen Geschäftsführer
  • Angaben zum ausscheidenden Geschäftsführer
  • gewünschte Vertretungsregelung
  • Ausweisdokumente der anmeldenden Personen

 

Je nach Gesellschaftsvertrag oder Registerlage können weitere Unterlagen erforderlich sein.

3.

Auf Grundlage der Angaben wird die Handelsregisteranmeldung vorbereitet. Darin wird die Änderung der Geschäftsführung oder Vertretungsbefugnis gegenüber dem Registergericht angemeldet.

Wenn ein neuer Geschäftsführer angemeldet wird, enthält die Anmeldung auch die gesetzlich erforderlichen Erklärungen des neuen Geschäftsführers. Dazu gehört insbesondere die Versicherung, dass keine gesetzlichen Bestellungshindernisse entgegenstehen.

4.

Die notarielle Beglaubigung erfolgt im Online-Verfahren per Videokonferenz. Dabei wird die Identität der Beteiligten geprüft. Anschließend wird die Anmeldung elektronisch signiert.

Für den Termin benötigen die Beteiligten die technischen Voraussetzungen für das Online-Verfahren, insbesondere ein Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).

 

5.

Nach der Online-Beglaubigung reicht der Notar die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein.

Das Registergericht prüft die Anmeldung und nimmt die Änderung anschließend im Handelsregister auf.

Wer muss am Online-Termin teilnehmen?

Das hängt davon ab, welche Änderung angemeldet wird und wer die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung vertritt.

In vielen Fällen müssen die vertretungsberechtigten Geschäftsführer die Handelsregisteranmeldung unterschreiben. Wird ein neuer Geschäftsführer angemeldet, muss auch geprüft werden, welche Erklärungen dieser persönlich abgeben muss.

Diese Frage wird im Rahmen der Vorbereitung geklärt, damit der Online-Termin mit den richtigen Personen stattfinden kann.

Welche Technik brauche ich für den Online-Termin?

Für die notarielle Online-Beglaubigung benötigen Sie in der Regel:

  • ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • die Notar-App der Bundesnotarkammer sowie die AusweisApp auf dem Smartphone
  • ein Smartphone oder Kartenlesegerät
  • Kamera und Mikrofon
  • eine stabile Internetverbindung
  • Zugang zum Online-Verfahren der Bundesnotarkammer

Wichtig ist vor allem, dass die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist. Das sollte vor dem Termin geprüft werden, damit die Beglaubigung nicht an der Technik scheitert.

Geschäftsführer­wechsel mit weiteren Änderungen verbinden

Ein Geschäftsführerwechsel kann mit weiteren Handelsregisteranmeldungen verbunden werden. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn gleichzeitig die Geschäftsadresse, die Firma oder die Vertretungsregelung geändert werden soll.

Wann ist die Online-Anmeldung sinnvoll?

Die Online-Anmeldung eignet sich besonders, wenn die Beteiligten nicht in Berlin sind oder den Vorgang ortsunabhängig vorbereiten möchten.

 

Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn:

 

  • die Beteiligten nicht in Berlin sind
  • der Geschäftsführerwechsel ortsunabhängig vorbereitet werden soll
  • die Unterlagen digital abgestimmt werden sollen
  • der Termin per Videokonferenz stattfinden soll

 

Der Ablauf bleibt notariell begleitet. Nur der Weg dorthin wird digitaler.

Sie möchten einen Geschäftsführerwechsel online anmelden?

Bereiten Sie die Handelsregisteranmeldung digital vor und lassen Sie die Beglaubigung online per Videokonferenz durchführen. Notar Franke reicht die Anmeldung anschließend elektronisch beim Registergericht ein.

Fabian  ★ ★ ★ ★ ★
„Ich bin sehr zufrieden. Schnelle und professionelle Abwicklung.“

Geschäftsführerwechsel online mit Notar Franke

Notar Franke begleitet die Online-Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels bei GmbH oder UG.

Sie übermitteln die erforderlichen Angaben digital. Die Handelsregisteranmeldung wird vorbereitet, im Online-Termin notariell beglaubigt und anschließend elektronisch beim Registergericht eingereicht.

Silbernes, kursives "Franke"-Logo auf schwarzem Hintergrund, ideal für Plattformen, auf denen Sie Ihren Geschäftsführer online anmelden.

Das sagen unsere Kunden über uns

Über 500 Mandanten vertrauen uns

„Beurkundung lief angenehm und schnell ab.“

Anastasia

„Sehr zufrieden mit der Kooperation, Empfehlung.“

Ivan

„Ich kann Herrn Franke als Notar nur weiterempfehlen.“

Tristan

Geschäftsführerwechsel online mit Notar Franke

Notar Franke begleitet Sie bei der Online-Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels, von der Vorbereitung bis zur elektronischen Einreichung beim Registergericht.

Häufige Fragen zu: Geschäftsführerwechsel online anmelden

Ja. Die Handelsregisteranmeldung für einen neuen Geschäftsführer kann online notariell beglaubigt und anschließend elektronisch beim Registergericht eingereicht werden.

Nicht zwingend. Wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung online per Videokonferenz erfolgen.

Die Bestellung erfolgt regelmäßig durch Gesellschafterbeschluss. Dieser kann vorab per Post an das Notariat im Original übermittelt werden. Alternativ können die Gesellschafter den Beschluss auch im Online Termin unterzeichnen.

Für den Termin werden die Ausweise aller Beteiligten sowie der unterschriebene Gesellschafterbeschluss benötigt.

Der Notar erstellt in der Regel den Gesellschafterbeschluss für den Geschäftsführerwechsel auf Basis Ihrer Angaben.

 

Im Rahmen des Online-Verfahrens erhalten Sie die vorbereiteten Unterlagen vor dem Termin zur Prüfung.

Das hängt vom konkreten Fall ab. In der Regel unterschreiben die vertretungsberechtigten Geschäftsführer. Bei der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers sind zusätzliche persönliche Erklärungen des neuen Geschäftsführers erforderlich.

Nach der Online-Beglaubigung reicht der Notar die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein. Das Registergericht prüft die Anmeldung und nimmt die Eintragung vor.

Die Notarkosten für einen Geschäftsführerwechsel online beginnen bei ca. 340 Euro netto.

 

Diese Gebühren beinhalten:

 

  • Erstellung des Gesellschafterbeschlusses durch den Notar auf Basis Ihrer Angaben
  • Entwurf der Handelsregisteranmeldung
  • notarielle Beglaubigung im Online Termin
  • Handelsregisteranmeldung

 

Notarkosten sind gesetzlich festgelegt. Deshalb sind die Gebühren bei jedem Notar grundsätzlich gleich.