GmbH-Anteile online verkaufen und übertragen
Wenn Geschäftsanteile an einer GmbH übertragen werden sollen
Sie möchten Geschäftsanteile an einer GmbH verkaufen, kaufen oder übertragen? Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der gesamte Vorgang online notariell abgewickelt werden: von der Vorbereitung des Vertragsentwurfs über die Videobeurkundung bis zur Aktualisierung der Gesellschafterliste.
GmbH-Anteile online übertragen: Was bedeutet das konkret?
Wenn GmbH-Anteile verkauft oder übertragen werden, geht es rechtlich meist um einen Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden. Erfolgt der Vorgang online, findet die notarielle Beurkundung nicht vor Ort, sondern über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer statt.
Die Beteiligten übermitteln die erforderlichen Angaben und Unterlagen digital, erhalten den Vertragsentwurf vorab zur Prüfung und nehmen anschließend am Online-Beurkundungstermin teil. Nach der Beurkundung wird die Gesellschafterliste aktualisiert und elektronisch zum Handelsregister eingereicht.
Was kann beim GmbH-Verkauf online erledigt werden?
Folgende Schritte können online erledigt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind:
- Angaben zur GmbH übermitteln
- Daten von Käufer und Verkäufer klären
- Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste prüfen
- zu übertragende Geschäftsanteile bestimmen
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten aufnehmen
- Zustimmungserfordernisse aus der Satzung prüfen
- Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vorbereiten
- Online-Beurkundung per Videokonferenz durchführen
- Gesellschafterliste nach der Beurkundung aktualisieren
- elektronische Einreichung beim Handelsregister vorbereiten bzw. veranlassen
Ablauf: GmbH-Anteile online vorbereiten
Sie teilen mit, welche Geschäftsanteile übertragen werden sollen und wer als Käufer und Verkäufer beteiligt ist. Für die erste Einschätzung werden insbesondere Firma, Sitz und Handelsregisternummer der GmbH benötigt.
Die erforderlichen Unterlagen können online übermittelt werden. Dazu gehören insbesondere Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Angaben zu Käufer und Verkäufer, genaue Bezeichnung der Geschäftsanteile sowie Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten.
Auf Grundlage der Angaben wird der Entwurf des Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrags vorbereitet. Offene Punkte können vor dem Termin geklärt werden.
Die Beurkundung kann, sofern die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind, online per Videokonferenz erfolgen. Die Beteiligten nehmen digital teil und unterzeichnen mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Nach der Beurkundung wird die Gesellschafterliste aktualisiert und elektronisch beim Handelsregister eingereicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Online-Übertragung von GmbH-Anteilen werden die Angaben und Unterlagen benötigt, die für die Vorbereitung des Vertrags, die Online-Beurkundung und die anschließende Aktualisierung der Gesellschafterliste erforderlich sind.
- Firma, Sitz und Handelsregisternummer der GmbH
- aktueller Gesellschaftsvertrag
- aktuelle Gesellschafterliste
- Angaben zu Käufer und Verkäufer
- genaue Bezeichnung der zu übertragenden Geschäftsanteile
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- geplanter Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs
- mögliche Zustimmungserfordernisse aus der Satzung
- Angaben zur Identifizierung der Beteiligten für das Online-Verfahren
Wichtig: Online-Verkauf nur bei erfüllten Voraussetzungen
Ob die Übertragung von GmbH-Anteilen vollständig online durchgeführt werden kann, hängt vom konkreten Vorgang ab. Entscheidend sind unter anderem die Beteiligten, die technischen Voraussetzungen, die erforderliche Identifizierung und die Frage, ob zusätzliche Erklärungen oder Zustimmungserfordernisse bestehen.
Notar Franke prüft im Vorfeld, ob der Vorgang online beurkundet werden kann oder ob ein Präsenztermin erforderlich ist.
Wann ist die Online-Übertragung von GmbH-Anteilen sinnvoll?
Die Online-Übertragung von GmbH-Anteilen kann besonders sinnvoll sein, wenn Käufer und Verkäufer nicht am selben Ort sind, mehrere Personen beteiligt sind oder Unterlagen vorab abgestimmt werden müssen.
Der Vorgang bleibt notariell begleitet, kann aber vollständig digital durchgeführt werden: von der Prüfung der Unterlagen über die Online-Beurkundung bis zur Aktualisierung und elektronischen Einreichung der Gesellschafterliste.
Häufig wird die Übertragung von Geschäftsanteilen mit weiteren Änderungen verbunden, zum Beispiel mit einem Geschäftsführerwechsel, einer Kapitalerhöhung oder einer Handelsregisteranmeldung. Diese Punkte können im Vorfeld geprüft und, soweit rechtlich möglich, im selben Zusammenhang vorbereitet werden.
Was kostet die Übertragung von GmbH-Anteilen?
Die Notarkosten für die Übertragung von GmbH-Anteilen sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und für alle Notare gleich. Ein Preisvergleich zwischen Notaren ist daher nicht möglich.
Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert, also in der Regel nach dem Kaufpreis beziehungsweise dem Wert der übertragenen Geschäftsanteile. Bei der Online-Beurkundung fallen dieselben gesetzlichen Gebühren an wie bei einem Termin vor Ort.
Auf Grundlage der GmbH und des geplanten Kaufpreises kann Notar Franke die voraussichtlichen Kosten vorab einschätzen, sodass Sie vor dem Termin wissen, womit Sie rechnen müssen.
GmbH-Anteile online übertragen lassen
Wenn Sie Geschäftsanteile an einer GmbH verkaufen, kaufen oder übertragen möchten, kann Notar Franke den Vorgang digital vorbereiten und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, online notariell beurkunden. Nach der Beurkundung wird die Gesellschafterliste aktualisiert und elektronisch eingereicht.
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Notar Franke begleitet die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen, von der digitalen Vorbereitung des Vertragsentwurfs bis zur notariellen Beurkundung und Aktualisierung der Gesellschafterliste.
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Häufige Fragen zu: GmbH-Anteile übertragen
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übertragung von GmbH-Anteilen online notariell abgewickelt werden. Dazu gehören die digitale Vorbereitung des Vertragsentwurfs, die Online-Beurkundung per Videokonferenz und die anschließende Aktualisierung der Gesellschafterliste. Ob der konkrete Vorgang online möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.
Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf nach § 15 GmbHG der notariellen Beurkundung. Das gilt sowohl für den Kaufvertrag als auch für die Abtretung der Anteile.
In der Regel werden der aktuelle Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste, Angaben zu Käufer und Verkäufer, die genaue Bezeichnung der Geschäftsanteile sowie Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten benötigt.
Das hängt vom Gesellschaftsvertrag ab. Viele Satzungen enthalten sogenannte Vinkulierungsklauseln, die eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung oder einzelner Gesellschafter zur Übertragung voraussetzen. Das wird im Rahmen der Vorbereitung geprüft.
Nach der Beurkundung wird die Gesellschafterliste aktualisiert und beim Handelsregister eingereicht. Damit wird die neue Beteiligungsstruktur im Handelsregister nachvollzogen.
Ja, häufig wird die Anteilsübertragung mit einem Geschäftsführerwechsel, einer Firmenänderung oder weiteren Satzungsänderungen verbunden. Diese können in einem zusammenhängenden Vorgang vorbereitet werden.