Kapitalerhöhung online anmelden
Wenn das Stammkapital Ihrer GmbH erhöht werden soll
Soll das Stammkapital einer GmbH erhöht werden, ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrags (Satzung) erforderlich. Der Beschluss muss notariell beurkundet und anschließend zum Handelsregister angemeldet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anmeldung im notariellen Online-Verfahren erfolgen.
Was bedeutet Kapitalerhöhung bei einer GmbH?
Bei einer Kapitalerhöhung wird das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital der GmbH erhöht. Dadurch ändern sich die Kapitalverhältnisse der Gesellschaft.
Die Kapitalerhöhung kann zum Beispiel durch neue Einlagen der Gesellschafter, durch den Eintritt neuer Gesellschafter oder in besonderen Fällen durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital erfolgen. Maßgeblich ist, welche Art der Kapitalerhöhung im konkreten Fall beschlossen werden soll.
Da das Stammkapital Bestandteil des Gesellschaftsvertrags ist, handelt es sich regelmäßig um eine Satzungsänderung. Diese muss notariell beurkundet und anschließend zum Handelsregister angemeldet werden.
Wann kommt eine Kapitalerhöhung in Betracht?
Eine Kapitalerhöhung kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich oder sinnvoll sein. Häufig geht es darum, die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft zu stärken oder neue Beteiligungsverhältnisse abzubilden.
Typische Fälle sind:
- bestehende Gesellschafter leisten zusätzliche Einlagen
- neue Gesellschafter sollen aufgenommen werden
- Investoren beteiligen sich an der GmbH
- die Gesellschaft soll finanziell gestärkt werden
- Beteiligungsverhältnisse sollen neu strukturiert werden
- eine UG soll durch Erhöhung des Stammkapitals zur GmbH werden
- Rücklagen sollen in Stammkapital umgewandelt werden
Welche Form der Kapitalerhöhung passend ist, hängt vom konkreten Vorgang ab. Dabei sind insbesondere der Gesellschaftsvertrag, die bisherigen Geschäftsanteile, die gewünschte Beteiligungsstruktur und die Art der Einlagen zu berücksichtigen.
Barkapitalerhöhung oder Sacheinlage?
In der Praxis ist zu unterscheiden, ob die Kapitalerhöhung durch Bareinlagen oder durch Sacheinlagen erfolgen soll.
Bei einer Barkapitalerhöhung werden neue Einlagen in Geld geleistet. Die neuen Geschäftsanteile werden übernommen und die Einlagen müssen in der gesetzlich erforderlichen Höhe erbracht werden, bevor die Kapitalerhöhung zum Handelsregister angemeldet werden kann.
Bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen werden dagegen keine Geldbeträge, sondern Vermögensgegenstände eingebracht, zum Beispiel Maschinen, Patente, Grundstücke oder Forderungen gegen Dritte. Das kann zum Beispiel bei bestimmten Forderungen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten relevant werden. In diesem Fall sind besondere Angaben und Unterlagen erforderlich. § 56 GmbHG verlangt bei Sacheinlagen insbesondere, dass Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des Geschäftsanteils im Kapitalerhöhungsbeschluss festgesetzt werden.
Ob eine Kapitalerhöhung mit Bareinlage oder Sacheinlage sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Kapitalerhöhung als Satzungsänderung
Die Kapitalerhöhung verändert das Stammkapital der GmbH und damit den Gesellschaftsvertrag. Deshalb ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich.
Der Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrags muss notariell beurkundet werden. Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, ist hierfür eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich (§ 53 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann aber zusätzliche Voraussetzungen vorsehen.
Die Änderung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Bis dahin bleibt das bisherige Stammkapital registerrechtlich maßgeblich.
Übernahme der neuen Geschäftsanteile
Bei einer Kapitalerhöhung müssen die neuen Geschäftsanteile übernommen werden. Das bedeutet: Jeder, der einen neuen Geschäftsanteil erhält, muss in einer notariellen Erklärung bestätigen, dass er diesen Anteil übernimmt und die dazugehörige Einlage leistet.
Die Übernahme der Geschäftsanteile ist ein eigener rechtlicher Schritt. Nach § 55 GmbHG bedarf die Übernahme jedes Geschäftsanteils am erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung.
Für die Vorbereitung ist daher wichtig, welche Personen an der Kapitalerhöhung teilnehmen, welche Geschäftsanteile neu gebildet werden und wie sich die Beteiligungsverhältnisse nach der Kapitalerhöhung darstellen sollen.
Was wird online erledigt?
Bei einer Kapitalerhöhung können mehrere Schritte digital vorbereitet und unter bestimmten Voraussetzungen im notariellen Online-Verfahren durchgeführt werden.
Dazu gehören insbesondere:
- die Einordnung der geplanten Kapitalerhöhung
- die Vorbereitung des Kapitalerhöhungsbeschlusses
- die Vorbereitung der geänderten Satzungsregelung
- die Vorbereitung der Übernahmeerklärungen
- die Vorbereitung der Handelsregisteranmeldung
- die notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung im Online-Verfahren, soweit die Voraussetzungen vorliegen
- die elektronische Einreichung beim Registergericht
Wichtig ist: Der Beschluss über die Kapitalerhöhung muss notariell beurkundet werden. Wird der Beschluss einstimmig gefasst, kann auch die Beurkundung im notariellen Online-Verfahren erfolgen. Die Handelsregisteranmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls online beglaubigt und elektronisch eingereicht werden. Sind die Voraussetzungen für das Online-Verfahren erfüllt, ist kein persönliches Erscheinen im Notariat erforderlich.
Ablauf: Kapitalerhöhung online anmelden
Zunächst werden die wesentlichen Angaben zur GmbH benötigt. Dazu gehören die aktuelle Firma, der Sitz, die Handelsregisternummer, der aktuelle Gesellschaftsvertrag und die bisherige Höhe des Stammkapitals.
Anschließend wird geprüft, welche Art der Kapitalerhöhung vorgesehen ist. Dabei ist insbesondere relevant, ob die Erhöhung durch Bareinlagen, Sacheinlagen oder aus Gesellschaftsmitteln erfolgen soll.
Es wird festgelegt, wer die neuen Geschäftsanteile übernehmen soll und wie sich die Beteiligungsverhältnisse nach der Kapitalerhöhung darstellen. Dies ist besonders wichtig, wenn neue Gesellschafter aufgenommen werden oder sich Beteiligungsquoten ändern.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss, die geänderte Satzungsregelung, die Übernahmeerklärungen und die Handelsregisteranmeldung werden vorbereitet. Je nach Fall können weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa bei Sacheinlagen oder bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird notariell beurkundet. Dabei werden auch die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen in die richtige Form gebracht.
Nach dem Beschluss müssen die Einlagen auf das erhöhte Stammkapital in der gesetzlich erforderlichen Höhe geleistet werden. Die Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister erfolgt erst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die Handelsregisteranmeldung wird notariell beglaubigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies im notariellen Online-Verfahren erfolgen. Dafür benötigen die Beteiligten die technischen Voraussetzungen für das Online-Verfahren, insbesondere ein geeignetes Ausweisdokument, ein Smartphone und die Notar-App.
Nach der Beglaubigung reicht der Notar die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein. Das Registergericht prüft die Anmeldung und nimmt die Eintragung vor, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Vorbereitung einer Kapitalerhöhung werden in der Regel folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
- aktuelle Firma der GmbH
- Handelsregisternummer
- aktueller Gesellschaftsvertrag
- bisherige Höhe des Stammkapitals
- gewünschte neue Höhe des Stammkapitals
- aktuelle Gesellschafterliste
- Angaben zu den Gesellschaftern
- Angaben zur Geschäftsführung
- Angaben dazu, wer neue Geschäftsanteile übernehmen soll
- gewünschte neue Beteiligungsverhältnisse
- Angaben zur Art der Einlage
- Ausweisdokumente der Beteiligten
- gegebenenfalls Nachweise über geleistete Einlagen
- gegebenenfalls Unterlagen zu Sacheinlagen
- gegebenenfalls Jahresabschluss und Beschluss über Ergebnisverwendung bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- gegebenenfalls bereits vorhandene Beschlüsse oder Entwürfe
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Das gilt insbesondere bei Sacheinlagen, bei Beteiligung neuer Gesellschafter oder bei komplexeren Beteiligungsstrukturen.
Kapitalerhöhung bei einer UG
Eine Kapitalerhöhung kann auch bei einer Unternehmergesellschaft relevant sein. Häufig geht es darum, das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro zu erhöhen und die Gesellschaft anschließend als GmbH fortzuführen.
Auch dabei handelt es sich regelmäßig um eine Änderung des Gesellschaftsvertrags. Der Beschluss muss notariell beurkundet und die Änderung zum Handelsregister angemeldet werden.
Ob die Firma der Gesellschaft ebenfalls angepasst werden soll, hängt vom konkreten Fall ab. Wird aus einer UG eine GmbH, sind insbesondere die Satzung, die Kapitalziffer und die Handelsregisteranmeldung entsprechend vorzubereiten.
Kapitalerhöhung und Gesellschafterliste
Nach einer Kapitalerhöhung ändern sich häufig die Beteiligungsverhältnisse der GmbH. Deshalb ist regelmäßig auch eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister einzureichen.
Die Gesellschafterliste zeigt, wer mit welchen Geschäftsanteilen an der GmbH beteiligt ist. Sie ist deshalb besonders wichtig, wenn neue Gesellschafter aufgenommen werden oder sich die Beteiligungsquoten verändern.
Die neue Liste wird im Rahmen des Vorgangs vorbereitet und beim Handelsregister eingereicht, soweit dies erforderlich ist.
Kapitalerhöhung mit weiteren Änderungen verbinden
Eine Kapitalerhöhung kann mit weiteren Änderungen des Gesellschaftsvertrags verbunden werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn gleichzeitig die Firma, der Sitz, der Unternehmensgegenstand oder weitere Satzungsregelungen angepasst werden sollen.
In diesem Fall wird der Vorgang zusammenhängend vorbereitet. Maßgeblich ist, welche Änderungen im konkreten Fall beschlossen, beurkundet und zum Handelsregister angemeldet werden müssen.
- Firma online ändern
- Sitzverlegung online anmelden
- Unternehmensgegenstand online ändern
- Handelsregister Anmeldung online
Was kostet eine Kapitalerhöhung?
Die Notarkosten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und hängen vom konkreten Vorgang ab. Maßgeblich ist insbesondere, in welcher Höhe das Stammkapital erhöht wird, welche Beschlüsse beurkundet werden, wie viele Beteiligte mitwirken und ob weitere Satzungsänderungen oder besondere Unterlagen erforderlich sind.
Eine pauschale Angabe ist daher ohne Prüfung des Einzelfalls nicht möglich. Gerne geben wir Ihnen nach einer kurzen Prüfung eine erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten.
Kapitalerhöhung online vorbereiten
Wenn das Stammkapital Ihrer GmbH erhöht werden soll, bereitet Notar Franke den erforderlichen Gesellschafterbeschluss, die Übernahmeerklärungen und die Handelsregisteranmeldung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anmeldung im notariellen Online-Verfahren beglaubigt und elektronisch beim Registergericht eingereicht werden.
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Ihr Notar für die Kapitalerhöhung Ihrer GmbH
Notar Franke begleitet die Kapitalerhöhung Ihrer GmbH, von der Beurkundung des Beschlusses bis zur elektronischen Einreichung beim Handelsregister.
Dabei wird auch geprüft, ob das notarielle Online-Verfahren für den konkreten Vorgang in Betracht kommt.
Das sagen unsere Kunden über uns
Rainer
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Häufige Fragen zur Kapitalerhöhung online anmelden
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Handelsregisteranmeldung im notariellen Online-Verfahren beglaubigt werden. Der Kapitalerhöhungsbeschluss selbst muss notariell beurkundet werden. Der Notar bereitet die erforderlichen Unterlagen vor und reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein.
Ja. Das Stammkapital ist Bestandteil des Gesellschaftsvertrags. Wird das Stammkapital erhöht, handelt es sich regelmäßig um eine Änderung des Gesellschaftsvertrags.
Ja. Da die Kapitalerhöhung eine Satzungsänderung ist, muss der entsprechende Gesellschafterbeschluss notariell beurkundet werden.
Die Kapitalerhöhung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Vorher ist das erhöhte Stammkapital registerrechtlich noch nicht eingetragen.
Ja. Eine Kapitalerhöhung kann dazu genutzt werden, neue Geschäftsanteile zu schaffen und neue Gesellschafter an der GmbH zu beteiligen. Die genaue Ausgestaltung hängt vom konkreten Beschluss und der Beteiligungsstruktur ab.
Bei einer Barkapitalerhöhung werden die neuen Einlagen in Geld geleistet. Die neuen Geschäftsanteile werden übernommen und die Einlagen müssen in der gesetzlich erforderlichen Höhe erbracht werden, bevor die Kapitalerhöhung angemeldet werden kann.
Bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen werden keine Geldbeträge, sondern Vermögensgegenstände eingebracht. Dafür gelten besondere Anforderungen. Insbesondere müssen Gegenstand der Sacheinlage und der betroffene Geschäftsanteil im Beschluss genau bezeichnet werden.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn das Stammkapital einer UG auf mindestens 25.000 Euro erhöht wird, kann die Gesellschaft als GmbH fortgeführt werden. Dafür sind eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und die Anmeldung zum Handelsregister erforderlich.
Häufig ja. Wenn sich durch die Kapitalerhöhung die Geschäftsanteile oder Beteiligungsverhältnisse ändern, wird regelmäßig eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht.
Ja, weitere Satzungsänderungen können grundsätzlich mit der Kapitalerhöhung verbunden werden. In diesem Fall wird der Vorgang zusammenhängend vorbereitet.
Für das notarielle Online-Verfahren werden in der Regel ein Computer oder Tablet, ein Smartphone mit der kostenlosen Notar-App sowie ein Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion (eID) und zugehöriger PIN benötigt. Die Identifizierung erfolgt über das von der Bundesnotarkammer bereitgestellte System.
Ja, wenn der Beschluss einstimmig gefasst wird, kann die notarielle Beurkundung im Online-Verfahren mittels Videokommunikation erfolgen. Auch die Übernahmeerklärung für die neuen Geschäftsanteile kann online beurkundet oder beglaubigt werden (§ 55 Abs. 1 GmbHG).“
Stammkapital der GmbH erhöhen
Die Kapitalerhöhung einer GmbH erfordert regelmäßig einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss und die Anmeldung zum Handelsregister. Notar Franke bereitet den Vorgang vor und reicht die Anmeldung nach notarieller Beglaubigung elektronisch beim Registergericht ein.