Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag: Welche Lösung passt zu Ihrer Gründung?
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Das gesetzliche Musterprotokoll ist nur bei höchstens drei Gesellschaftern und genau einem Geschäftsführer möglich.
- Eigene Regelungen lassen sich darin nicht ergänzen.
- Ein individueller Gesellschaftsvertrag kann unter anderem Stimmrechte, Vertretung, Anteilsübertragungen, Ausscheiden und Abfindung regeln.
- Er kommt besonders dann in Betracht, wenn mehrere Geschäftsführer vorgesehen sind oder die Beteiligten unterschiedliche Rollen übernehmen.
- Die Kosten spielen bei der Entscheidung eine Rolle. Wichtiger ist jedoch, welche Regelungen die konkrete Gründung benötigt.
Was ist ein Musterprotokoll?
Wann kommt ein Musterprotokoll in Betracht?
- höchstens drei Gesellschafterinnen oder Gesellschafter beteiligt sind
- genau eine Person die Geschäftsführung übernimmt
- das Stammkapital ausschließlich durch Geldeinlagen erbracht werden soll
- keine individuellen Satzungsregelungen, etwa zu Stimmrechten, Anteilsübertragungen, Ausscheiden oder Abfindung, benötigt werden
Was ist ein individueller Gesellschaftsvertrag?
Typische Inhalte eines Gesellschaftsvertrags
- Stimmrechte und Beschlussfassungen
- Gewinnverwendung und gegebenenfalls eine abweichende Gewinnverteilung
- Regelungen dazu, welche Entscheidungen die Geschäftsführung intern allein treffen darf und wie die Gesellschaft nach außen vertreten wird
- Regelungen zur Anteilsübertragung, etwa Zustimmungserfordernisse oder Vorkaufsrechte
- Regelungen zum Ausscheiden, zur Einziehung von Geschäftsanteilen und zur Abfindung
Praxistipp: Am Anfang besteht zwischen den Beteiligten häufig Einigkeit. Fragen zum Ausscheiden, zur Übertragung von Anteilen oder zu festgefahrenen Abstimmungen wirken dann weit entfernt. Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, solche Situationen zu klären, bevor unterschiedliche Interessen entstehen.
Unterschiede zwischen Musterprotokoll und individuellem Gesellschaftsvertrag
Typische Vor- und Nachteile im Überblick
| Aspekt | Musterprotokoll | Individueller Gesellschaftsvertrag |
|---|---|---|
| Gesellschafter bei der Gründung | höchstens drei | nicht auf drei begrenzt |
| Geschäftsführung bei der Gründung | genau eine Person | auch mehrere Personen möglich |
| Eigene Satzungsregelungen | nicht möglich | im gesetzlichen Rahmen möglich |
| Einlagen | nur Geldeinlagen | bei einer GmbH unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Sacheinlagen möglich; bei einer UG ausgeschlossen |
| Spätere Satzungsänderungen | notariell zu beurkunden und anzumelden | ebenfalls notariell zu beurkunden und anzumelden |
Welche Lösung passt zu Ihrer Gründung?
Zwei einfache Beispiele machen den Unterschied greifbar.
Wer allein eine UG gründet, selbst die Geschäftsführung übernimmt, das Stammkapital in Geld einzahlt und keine besonderen Satzungsregelungen benötigt, kann mit dem Musterprotokoll auskommen.
Gründen mehrere Personen mit unterschiedlichen Rollen, sollen mehrere Geschäftsführer bestellt, später Investoren aufgenommen oder besondere Regeln für Abstimmungen und Anteilsübertragungen vereinbart werden, spricht häufig mehr für einen individuellen Gesellschaftsvertrag.
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Häufige Fragen zum Gesellschaftsvertrag und Musterprotokoll
D. Ö. ★ ★ ★ ★ ★
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