Vertragsentwurf vor dem Notartermin: Was Gründer:innen prüfen sollten
Vor dem Notartermin erhalten die Beteiligten in der Regel einen Vertragsentwurf. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, Angaben und Vereinbarungen zu prüfen, offene Fragen zu klären und Änderungen rechtzeitig abzustimmen.
Sie müssen dabei nicht jede juristische Formulierung selbst einordnen. Wichtig ist, dass persönliche Daten, Beteiligungsverhältnisse und die gemeinsam getroffenen Entscheidungen richtig wiedergegeben sind.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Lesen Sie den Vertragsentwurf möglichst früh und vollständig durch.
- Prüfen Sie besonders Namen, Anschriften, Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Stammkapital.
- Kontrollieren Sie die Verteilung der Geschäftsanteile sowie Geschäftsführung und Vertretungsregelung.
- Markieren Sie unklare Formulierungen und sprechen Sie rechtliche Fragen mit dem Notariat ab.
- Übermitteln Sie Änderungswünsche möglichst gesammelt und eindeutig.
- Bei mehreren Beteiligten sollte klar sein, ob ein Änderungswunsch bereits gemeinsam abgestimmt wurde.
- Maßgeblich ist die Urkunde, die im Notartermin vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet wird.
Wie der Vertragsentwurf entsteht und was er bedeutet
Den Entwurf prüfen: Diese Angaben sollten Sie selbst kontrollieren
- Namen, Anschriften und weitere Personalien
- Firmierung, also der vorgesehene Name der Gesellschaft, sowie Rechtsform und Sitz
- Unternehmensgegenstand
- Stammkapital sowie Anzahl, Nennbeträge und Zuordnung der Geschäftsanteile
- Geschäftsführung und Vertretungsregelungen
- Einlagepflichten und Fälligkeiten, sofern sie im Entwurf geregelt sind
- individuelle Vereinbarungen, Zustimmungsvorbehalte oder Übertragungsbeschränkungen, sofern ein individueller Gesellschaftsvertrag verwendet wird
Prüfen Sie auch, ob Geschäftsführung und Vertretung so geregelt sind, wie es im Gründungsteam vereinbart wurde. Welche Möglichkeiten dabei bestehen, erläutert der Beitrag zu den Vertretungsregelungen der Geschäftsführer.
Wann zusätzliche Beratung sinnvoll sein kann
Änderungswünsche an das Notariat übermitteln
So bereiten Sie sich praktisch vor
- Entwurf vollständig lesen
- persönliche Angaben und Vereinbarungen prüfen
- offene Punkte intern abstimmen
- Fragen und Änderungen gesammelt übermitteln
- vor dem Termin prüfen, ob Ihnen die zuletzt abgestimmte Fassung vorliegt
Worauf es dabei vor allem ankommt: Alle Beteiligten und das Notariat sollten von derselben aktuellen Fassung ausgehen. Welche Unterlagen und Entscheidungen vor dem Termin außerdem wichtig sind, lesen Sie im Beitrag Notartermin vorbereiten: Was Gründer vorher klären sollten.
Mehr aus der Serie: Der Notartermin
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Rechtliche Fragen zum Entwurf und zum Ablauf der Beurkundung können Sie vorab mit dem Notariat klären.
Häufige Fragen zum Vertragsentwurf
Kommt es zur Beurkundung der GmbH- oder UG-Gründung, sind die rechtliche Beratung sowie die Erstellung und Überarbeitung des Entwurfs grundsätzlich mit den gesetzlichen Beurkundungsgebühren abgegolten. Wird das Beurkundungsverfahren vorzeitig beendet, können abhängig vom Stand des Verfahrens dennoch Gebühren anfallen.
Prüfen Sie den Entwurf möglichst bald nach Erhalt, damit für interne Abstimmungen und Rückfragen ausreichend Zeit bleibt. Für gesellschaftsrechtliche Gründungen gibt es keine allgemeine starre Zweiwochenfrist. Besondere gesetzliche Prüffristen gelten insbesondere bei bestimmten Verbraucherverträgen im Immobilienbereich.
Maysara ★ ★ ★ ★ ★
„Der Service war hervorragend, die Mitarbeiter arbeiteten mit großem Engagement.“
Fragen zum Vertragsentwurf vor dem Termin klären