Notartermin für GmbH oder UG vorbereiten: Was Gründer vorher klären sollten
Der erste Notartermin fühlt sich für viele wie eine große Hürde an. Man hat eine Idee, vielleicht schon einen Namen, und plötzlich geht es um Stammkapital, Vertretungsregelungen und Beteiligungsverhältnisse. Die Sorge, etwas Wichtiges zu vergessen, ist verständlich. Mit ein paar geklärten Eckpunkten wird daraus ein ruhiger, gut strukturierter Schritt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Klären Sie vorab Rechtsform, Firmenname, Sitz, Geschäftsanschrift und Unternehmensgegenstand.
- Legen Sie fest, wer Gesellschafter und Geschäftsführer wird und wie die Geschäftsanteile verteilt werden.
- Entscheiden Sie, ob ein Musterprotokoll ausreicht oder ein individueller Gesellschaftsvertrag benötigt wird.
- Stimmen Sie Stammkapital, Einlagen und Vertretungsregelungen miteinander ab.
- Informieren Sie das Notariat frühzeitig über ausländische Beteiligte, Vollmachten oder benötigte Übersetzungen.
- Bringen Sie zum Termin ein gültiges und für die notarielle Identifizierung geeignetes Ausweisdokument mit.
Checkliste: Das sollten Sie vor dem Notartermin klären
- GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und, sofern die Voraussetzungen passen, die Wahl zwischen Musterprotokoll und individuellem Gesellschaftsvertrag
- die gewünschte Firma, also den Namen der Gesellschaft
- den Satzungssitz, also den Ort im Inland, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird
- die inländische Geschäftsanschrift, also die konkrete Adresse, unter der die Gesellschaft erreichbar ist
- den Unternehmensgegenstand
- die Gesellschafter
- Anzahl und Nennbeträge der übernommenen Geschäftsanteile
- die Höhe des Stammkapitals und die Art der Einlagen
- die Geschäftsführer
- die Vertretungsregelung
- gültige und für die notarielle Identifizierung geeignete Ausweisdokumente der Personen, die am Termin teilnehmen oder identifiziert werden müssen
- gegebenenfalls Vollmachten und Vertretungsnachweise
- besondere Konstellationen, etwa ausländische Beteiligte, beteiligte Gesellschaften oder Beteiligte, die die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen
Satzungssitz und Geschäftsanschrift werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Angaben. Der Satzungssitz ist der Ort im Inland, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird. Die Geschäftsanschrift ist die genaue Adresse, die ins Handelsregister eingetragen wird. Beide sollten vorab geklärt sein.
Welche Entscheidungen vor dem Notartermin anstehen
Musterprotokoll oder individueller Gesellschaftsvertrag
Für unkomplizierte Gründungen gibt es das gesetzliche Musterprotokoll. Es lässt sich nur bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer verwenden und erlaubt keine individuellen Abweichungen. Ein individueller Gesellschaftsvertrag kommt vor allem dann in Betracht, wenn Sie eigene Regelungen zu Vertretung, Abstimmungen, Anteilsübertragungen oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern wünschen. Welche Lösung zu Ihrer Gründung passt, lesen Sie im Beitrag Musterprotokoll oder individueller Gesellschaftsvertrag.
Welche Angaben und Unterlagen das Notariat benötigt
Was Beteiligte zum Notartermin benötigen
Für die Vorbereitung benötigt das Notariat die Angaben aus der Checkliste. Personen, die am Termin teilnehmen oder identifiziert werden müssen, benötigen außerdem ein gültiges und für die notarielle Identifizierung geeignetes Ausweisdokument. Hinweise zur Wahl des passenden Firmennamens finden Sie im entsprechenden Beitrag.
Wie der Notar bei der Vorbereitung unterstützt
Häufige Stolpersteine vor dem Notartermin
- ein abgelaufenes oder fehlendes Ausweisdokument
- ein Firmenname, über den sich die Gründer noch nicht einig sind
- nicht abgestimmte Vorstellungen darüber, wer wie beteiligt ist
- ungeklärte Fragen zur Vertretung oder zu nötigen Vollmachten
Wie lange dauert die Vorbereitung bis zum Notartermin?
Wie lange die Vorbereitung dauert, hängt von der Komplexität Ihrer Gründung ab. Bei einfachen Standardgründungen ist häufig weniger Abstimmung erforderlich. Individuelle Gestaltungen oder besondere Konstellationen, etwa bei mehreren Gesellschaftern oder internationalen Beteiligungen, benötigen meist mehr Vorbereitung.
Wenn die Eröffnung des Geschäftskontos, ein Mietvertrag oder der geplante Geschäftsbeginn von der Gründung abhängt, können fehlende Angaben auch andere Schritte verschieben. Ein realistischer Zeitpuffer nimmt hier unnötigen Druck aus dem Ablauf.
Mehr aus der Serie: Vorbereitung auf die Gründung
Notartermin vereinbaren
Häufige Fragen zum Notartermin
Ein Geschäftsführer muss nicht allein deshalb an der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags teilnehmen, weil er zum Geschäftsführer bestellt wird. An der Beurkundung nehmen grundsätzlich die Gesellschafter oder wirksam bevollmächtigte Personen teil. Der Geschäftsführer muss jedoch die Handelsregisteranmeldung unterzeichnen und die gesetzlich vorgesehenen persönlichen Versicherungen abgeben. Die Beglaubigung kann vor Ort oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen im notariellen Online-Verfahren erfolgen.
An der Beurkundung nehmen grundsätzlich die Gesellschafter teil oder Personen, die sie wirksam vertreten. Lässt sich ein Gesellschafter bei der Gründung vertreten, ist dafür eine notariell errichtete oder beglaubigte Gründungsvollmacht erforderlich. Ob eine Vertretung in Ihrem Fall sinnvoll ist, lässt sich vorab mit dem Notariat besprechen.
In der Regel erhalten Sie den Entwurf vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung. Änderungswünsche und offene Fragen sollten möglichst früh mit dem Notariat abgestimmt werden. Erforderliche Anpassungen können grundsätzlich auch noch vor der Beurkundung vorgenommen werden.
Unklarheiten sprechen Sie am besten früh an. Das Notariat klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und hilft Ihnen, offene Fragen vor dem Termin zu strukturieren. Niemand erwartet, dass Sie mit allen Antworten kommen.
Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch über das notarielle Online-Verfahren gegründet werden. Auch die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung kann online erfolgen. Dafür werden geeignete Ausweisdokumente, eine aktivierte Online-Ausweisfunktion, die erforderliche PIN und geeignete technische Geräte benötigt. Ob alle Beteiligten die Voraussetzungen erfüllen, sollte frühzeitig mit dem Notariat geklärt werden. Mehr dazu finden Sie beim Online-Notar.
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Gut vorbereitet zur Beurkundung
Ein guter Notartermin beginnt nicht mit vollständigem juristischem Wissen, sondern mit geklärten Vorstellungen und der Bereitschaft, offene Fragen anzusprechen.
Sie möchten Ihre GmbH- oder UG-Gründung vorbereiten und offene rechtliche Fragen vor der Beurkundung klären? Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Notariat.