Wie lange dauert die Gründung eines Unternehmens? Ablauf mit Notartermin
Von der ersten Vorbereitung bis zur Eintragung einer GmbH oder UG können wenige Tage, aber auch mehrere Wochen vergehen. Wie lange die Gründung dauert, hängt vor allem von der Rechtsform, den Unterlagen, der Kontoeröffnung und der Bearbeitung durch das Registergericht ab.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen dem Notartermin, der Handelsregistereintragung und dem tatsächlichen Start des Geschäftsbetriebs.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Dauer einer Gründung hängt von Rechtsform, Vorbereitung und behördlicher Bearbeitung ab.
- Bei einer GmbH oder UG folgen auf den Notartermin insbesondere Kontoeröffnung, Kapitaleinzahlung und Handelsregistereintragung.
- Vollständige Unterlagen und frühzeitig geklärte Entscheidungen können Rückfragen und Verzögerungen reduzieren.
- Die Gesellschaft entsteht als GmbH oder UG erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
- Vor der Eintragung kann die Gesellschaft bereits handeln, dabei bestehen jedoch besondere Haftungsrisiken.
- Eine einfache Bargründung kann häufig innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein; komplexe Konstellationen benötigen meist länger.
- Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und erforderliche Genehmigungen können zusätzlich Zeit beanspruchen.
Vorbereitung vor dem Notartermin
Typischerweise betrifft dies insbesondere:
- die Festlegung der Rechtsform und Gesellschaftsstruktur
- Firma und Unternehmensgegenstand
- Höhe und Aufteilung der Geschäftsanteile
- die gewünschte Vertretungsregelung der Geschäftsführung
- die Entscheidung über Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll
- die vollständige Zusammenstellung der erforderlichen Angaben und Unterlagen
Der Notartermin als zeitlicher Meilenstein
- die erforderlichen Beteiligten vor Ort oder im zulässigen notariellen Online-Verfahren an der Beurkundung teilnehmen oder wirksam vertreten werden
- der Vertragsentwurf vorab abgestimmt wurde
- die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen wurden und der Entwurf vorab geprüft werden konnte
Schritte nach dem Notartermin
- die Eröffnung des Geschäftskontos und die Einzahlung der für die Handelsregisteranmeldung erforderlichen Einlagen
- die öffentlich beglaubigte Handelsregisteranmeldung durch die Geschäftsführung und deren elektronische Einreichung durch das Notariat
- die Eintragung im Handelsregister durch das Registergericht
- je nach Tätigkeit die Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung und erforderliche Erlaubnisse oder Kammeranmeldungen sowie nach der Eintragung die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister
Einflussfaktoren auf die Dauer der Gründung
Beschleunigend wirken vor allem:
- vollständige und fehlerfreie Unterlagen
- eine frühe Abstimmung mit dem Notariat
- ein passendes Musterprotokoll bei einer einfachen Standardgründung
- eine zügige Kontoeröffnung und schnelle Rückmeldung auf Rückfragen von Bank, Notariat oder Registergericht
Das Musterprotokoll kann den Abstimmungsbedarf reduzieren, sollte aber nicht allein aus Zeitgründen verwendet werden, wenn individuelle Regelungen benötigt werden.
Verzögerungen entstehen häufig durch:
- Rückfragen zur Zulässigkeit der Firma oder zur Formulierung des Unternehmensgegenstands
- fehlende Angaben, Kapitalbestätigungen, Vollmachten oder vom Registergericht angeforderte Ergänzungen
- eine Sachgründung bei der GmbH, für die zusätzliche Festlegungen und Nachweise erforderlich sein können
- längere Prüfungen bei der Kontoeröffnung, insbesondere bei komplexen Beteiligungsstrukturen oder ausländischen Beteiligten
- eine hohe Auslastung von Notariaten oder Registergerichten
Typische Gründungsdauer im Überblick
| Rechtsform | Vorbereitung & Notartermin | Register- / Behördenphase | Gesamtdauer (typisch) |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen / Kleingewerbe (ohne Handelsregister) | wenige Tage | Gewerbeanmeldung oft sofort | sofort bis ca. 1–2 Wochen |
| UG (haftungsbeschränkt) | ca. 1–2 Wochen | Handelsregistereintragung ca. 2–4 Wochen | ca. 3–6 Wochen |
| GmbH | ca. 1–2 Wochen | Handelsregistereintragung ca. 2–6 Wochen | ca. 4–8 Wochen |
Nächster Schritt: der Notartermin
Mehr aus der Serie: Vorbereitung auf die Gründung
Notartermin vereinbaren
Häufige Fragen zur Dauer der Unternehmensgründung
Olaf ★ ★ ★ ★ ★
„Freundlich, kompetent und unkompliziert. Absolut empfehlenswert!“
Bauen Sie Ihre Gesellschaft auf einem klaren Fundament auf