Gesellschafter einer GmbH: Rollen, Rechte und Pflichten
Wer eine GmbH gründet oder in eine bestehende Gesellschaft einsteigt, sollte wissen, welche Rechte und Pflichten mit der Gesellschafterstellung verbunden sind. Wichtig ist vor allem die Abgrenzung zur Geschäftsführung: Gesellschafter entscheiden über grundlegende Fragen, führen die GmbH aber nicht automatisch selbst.
Die Grundsätze gelten grundsätzlich auch für die UG (haftungsbeschränkt).
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Gesellschafter halten Geschäftsanteile und sind wirtschaftlich an der GmbH beteiligt.
- Sie führen die Gesellschaft nicht automatisch und dürfen sie nicht allein aufgrund ihrer Beteiligung nach außen vertreten.
- Zu ihren wichtigsten Rechten gehören Stimm-, Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte.
- Die zentrale Pflicht ist, die vereinbarte Einlage zu leisten. Hinzu kommt die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht.
- Grundlegende Entscheidungen treffen die Gesellschafter durch Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung.
- Eine Person kann zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer sein. Beide Rollen bleiben rechtlich trotzdem getrennt.
Was es bedeutet, Gesellschafter zu sein
Gesellschafter üben ihre Rechte vor allem durch Beschlüsse sowie durch Informations- und Kontrollrechte innerhalb der Gesellschaft aus. Mit Innenverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft gemeint.
Für Verbindlichkeiten der eingetragenen GmbH haftet gegenüber den Gläubigern grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Persönliche Verpflichtungen eines Gesellschafters können sich jedoch aus besonderen Umständen ergeben.
Welche Pflichten haben Gesellschafter?
Die allgemeinen Pflichten im Überblick:
- Leistung der vereinbarten Einlage
- Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht
- Erfüllung zusätzlicher Pflichten, sofern diese wirksam im Gesellschaftsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung vorgesehen sind
Rechte der Gesellschafter
Vermögensrechte
Mitwirkungs- und Kontrollrechte
- Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung
- Informations- und Auskunftsrechte über die Angelegenheiten der Gesellschaft
- Einsichtsrechte in Unterlagen der Gesellschaft
- Mitwirkung an Beschlüssen zur Kontrolle und Weisung der Geschäftsführung
Die Gesellschafterversammlung als zentrales Entscheidungsorgan
- Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer
- Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Ergebnisverwendung
- Änderungen des Gesellschaftsvertrags
Gesellschafter und Geschäftsführer: Was ist der Unterschied?
| Gesellschafter | Geschäftsführer |
|---|---|
| hält Geschäftsanteile | ist Organ der Gesellschaft |
| wirkt an Gesellschafterbeschlüssen mit | leitet die Geschäfte der Gesellschaft |
| übt Informations- und Kontrollrechte aus | setzt zulässige Beschlüsse und Weisungen um |
| besitzt nicht allein aufgrund seiner Beteiligung Vertretungsmacht | vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich |
| ist wirtschaftlich an der Gesellschaft beteiligt | kann für seine Tätigkeit eine Vergütung erhalten |
Welche Geschäftsführer allein oder nur gemeinsam für die GmbH handeln dürfen, erläutert der Beitrag zu den Vertretungsregelungen der Geschäftsführer.
Sonderfall: Gesellschafter-Geschäftsführer
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Häufige Fragen zu Rollen und Aufgaben der Gesellschafter
Für die Verbindlichkeiten der eingetragenen GmbH haftet gegenüber den Gläubigern grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Gesellschafter haften nicht allein aufgrund ihrer Beteiligung mit ihrem Privatvermögen. Eine persönliche Verpflichtung kann sich jedoch beispielsweise aus einer Bürgschaft, eigenem pflichtwidrigem Verhalten oder besonderen gesetzlichen Haftungstatbeständen ergeben. Eine noch offene Einlage wird grundsätzlich der Gesellschaft geschuldet.
Nicht allein aufgrund seiner Gesellschafterstellung. Dafür muss er beispielsweise zusätzlich Geschäftsführer oder anderweitig wirksam bevollmächtigt sein.
Nico ★ ★ ★ ★ ★
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