Wie lange dauert die Gründung eines Unternehmens? Ablauf mit Notartermin

Von der ersten Vorbereitung bis zur Eintragung einer GmbH oder UG können wenige Tage, aber auch mehrere Wochen vergehen. Wie lange die Gründung dauert, hängt vor allem von der Rechtsform, den Unterlagen, der Kontoeröffnung und der Bearbeitung durch das Registergericht ab.


Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen dem Notartermin, der Handelsregistereintragung und dem tatsächlichen Start des Geschäftsbetriebs.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dauer einer Gründung hängt von Rechtsform, Vorbereitung und behördlicher Bearbeitung ab.
  • Bei einer GmbH oder UG folgen auf den Notartermin insbesondere Kontoeröffnung, Kapitaleinzahlung und Handelsregistereintragung.
  • Vollständige Unterlagen und frühzeitig geklärte Entscheidungen können Rückfragen und Verzögerungen reduzieren.
  • Die Gesellschaft entsteht als GmbH oder UG erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
  • Vor der Eintragung kann die Gesellschaft bereits handeln, dabei bestehen jedoch besondere Haftungsrisiken.
  • Eine einfache Bargründung kann häufig innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein; komplexe Konstellationen benötigen meist länger.
  • Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und erforderliche Genehmigungen können zusätzlich Zeit beanspruchen.

Vorbereitung vor dem Notartermin

Ein erheblicher Teil der Gründungsdauer kann bereits vor dem Notartermin entstehen. Eine sorgfältige Vorbereitung kann spätere Rückfragen und Änderungen reduzieren.

Typischerweise betrifft dies insbesondere:

  • die Festlegung der Rechtsform und Gesellschaftsstruktur
  • Firma und Unternehmensgegenstand
  • Höhe und Aufteilung der Geschäftsanteile
  • die gewünschte Vertretungsregelung der Geschäftsführung
  • die Entscheidung über Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll
  • die vollständige Zusammenstellung der erforderlichen Angaben und Unterlagen
Sind Firma, Unternehmensgegenstand, Beteiligungsverhältnisse oder Vertretungsregelungen noch offen, muss der Entwurf möglicherweise mehrfach angepasst werden. Werden diese Punkte früh geklärt, sinkt das Risiko, dass sich der Termin oder die spätere Anmeldung verzögert.
Der Firmenname und ein zu unbestimmt formulierter Unternehmensgegenstand können Rückfragen des Registergerichts auslösen. Eine Vorprüfung durch die zuständige IHK kann eine Orientierung bieten, die abschließende Prüfung erfolgt jedoch durch das Registergericht.

Der Notartermin als zeitlicher Meilenstein

In diesem Termin werden die vorbereiteten Erklärungen verlesen, erläutert und beurkundet. Für viele ist das der Moment, in dem die Gründung greifbar wird.
Für die notarielle Beurkundung werden regelmäßig etwa ein bis zwei Stunden eingeplant. Bei einer einfachen und vollständig vorbereiteten Standardgründung kann der konkrete Termin kürzer ausfallen. Mehrere Beteiligte, individuelle Regelungen, Vertretungen oder zusätzlicher Klärungsbedarf können die Dauer verlängern.
Ein zügiger Ablauf gelingt vor allem dann, wenn:
  • die erforderlichen Beteiligten vor Ort oder im zulässigen notariellen Online-Verfahren an der Beurkundung teilnehmen oder wirksam vertreten werden
  • der Vertragsentwurf vorab abgestimmt wurde
  • die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen wurden und der Entwurf vorab geprüft werden konnte
Eine gute Vorbereitung reduziert längere Unterbrechungen und kurzfristige Änderungen im Termin. Offene rechtliche Fragen lassen sich auch in der Beurkundung selbst besprechen.
Wer den Vertragsentwurf vor dem Termin in Ruhe durchliest und Unklarheiten vorab anspricht, geht entspannter in die Beurkundung und verringert das Risiko kurzfristiger Änderungen oder nachträglich benötigter Unterlagen.
Ein blau leuchtendes digitales Ziffernblatt umgibt ein futuristisches Kalendersymbol mit stilisierten Stundenmarkierungen und Schaltkreismustern - eine innovative Anspielung auf dauer gmbh gründen - vor einem dunklen Hintergrund.

Schritte nach dem Notartermin

Mit der Beurkundung ist die Gründung noch nicht abgeschlossen. Das überrascht viele Gründer:innen, die nach dem Termin das Gefühl haben, bereits fertig zu sein. Tatsächlich schließen sich weitere Schritte an, die für die Dauer bis zur rechtlichen Wirksamkeit der Gesellschaft entscheidend sind.
Dazu zählen vor allem:
  • die Eröffnung des Geschäftskontos und die Einzahlung der für die Handelsregisteranmeldung erforderlichen Einlagen
  • die öffentlich beglaubigte Handelsregisteranmeldung durch die Geschäftsführung und deren elektronische Einreichung durch das Notariat
  • die Eintragung im Handelsregister durch das Registergericht
  • je nach Tätigkeit die Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung und erforderliche Erlaubnisse oder Kammeranmeldungen sowie nach der Eintragung die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister
Bei einer bar gegründeten GmbH müssen vor der Anmeldung grundsätzlich mindestens ein Viertel jedes Geschäftsanteils und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Bei der UG muss das vereinbarte Stammkapital vollständig eingezahlt werden; Sacheinlagen sind bei ihrer Gründung ausgeschlossen.
Die Handelsregisteranmeldung wird häufig bereits im oder kurz nach dem Beurkundungstermin vorbereitet und unterschrieben. Sie darf erst eingereicht werden, wenn die gesetzlich erforderlichen Einlagen geleistet wurden. Die Geschäftsführung versichert dies in der Anmeldung. Welche zusätzliche Mitteilung oder welcher Nachweis dem Notariat hierfür vorzulegen ist, hängt vom konkreten Fall und vom Ablauf des Notariats ab. Verzögern sich die Kontoeröffnung oder die Einzahlung, kann sich deshalb auch die Einreichung beim Registergericht verschieben.
Als GmbH beziehungsweise UG entsteht die Gesellschaft erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Zwischen Beurkundung und Eintragung besteht die Gesellschaft als GmbH oder UG in Gründung. Sie kann bereits am Rechtsverkehr teilnehmen. Wer vor der Eintragung in ihrem Namen handelt, kann jedoch persönlich und gesamtschuldnerisch haften. Wer in dieser Phase bereits Verträge schließen oder Kosten auslösen möchte, sollte die Haftungsfolgen vorab berücksichtigen.
Die Schritte zur Gewerbeanmeldung, zur steuerlichen Erfassung oder zu erforderlichen Erlaubnissen sind nicht sämtlich Voraussetzung für die Entstehung der GmbH oder UG. Für den tatsächlichen Geschäftsbetrieb können sie aber entscheidend sein. Die Handelsregistereintragung ersetzt die Gewerbeanmeldung nicht.

Einflussfaktoren auf die Dauer der Gründung

Warum dauert es bei manchen wenige Wochen und bei anderen länger? Die tatsächliche Dauer bis zur Handelsregistereintragung hängt bei einer GmbH oder UG von mehreren Faktoren ab. Einige lassen sich gut beeinflussen, andere liegen außerhalb des eigenen Einflussbereichs.

Beschleunigend wirken vor allem:

  • vollständige und fehlerfreie Unterlagen
  • eine frühe Abstimmung mit dem Notariat
  • ein passendes Musterprotokoll bei einer einfachen Standardgründung
  • eine zügige Kontoeröffnung und schnelle Rückmeldung auf Rückfragen von Bank, Notariat oder Registergericht

Das Musterprotokoll kann den Abstimmungsbedarf reduzieren, sollte aber nicht allein aus Zeitgründen verwendet werden, wenn individuelle Regelungen benötigt werden.

Verzögerungen entstehen häufig durch:

  • Rückfragen zur Zulässigkeit der Firma oder zur Formulierung des Unternehmensgegenstands
  • fehlende Angaben, Kapitalbestätigungen, Vollmachten oder vom Registergericht angeforderte Ergänzungen
  • eine Sachgründung bei der GmbH, für die zusätzliche Festlegungen und Nachweise erforderlich sein können
  • längere Prüfungen bei der Kontoeröffnung, insbesondere bei komplexen Beteiligungsstrukturen oder ausländischen Beteiligten
  • eine hohe Auslastung von Notariaten oder Registergerichten
Bei der UG sind Sacheinlagen bei der Gründung ausgeschlossen.
Eine Person steht in einem schwach beleuchteten Wohnzimmer mit blauer Beleuchtung und blickt aus großen, mit Vorhängen versehenen Fenstern - vielleicht denkt sie darüber nach, wie die dauer GmbH gründen kann. Im Raum stehen ein Sofa, eine Stehlampe, eine Topfpflanze und ein Couchtisch mit Tassen.

Typische Gründungsdauer im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt unverbindliche Erfahrungswerte. Bei GmbH und UG bezieht sich die Gesamteinordnung auf den Zeitraum bis zur Handelsregistereintragung, nicht auf Steuernummer, Gewerbeanmeldung oder weitere Erlaubnisse. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt stärker vom konkreten Gründungsfall als allein von der Bezeichnung UG oder GmbH ab.
RechtsformVorbereitung & NotarterminRegister- / BehördenphaseGesamtdauer (typisch)
Einzelunternehmen / Kleingewerbe
(ohne Handelsregister)
wenige TageGewerbeanmeldung oft sofortsofort bis ca. 1–2 Wochen
UG (haftungsbeschränkt)ca. 1–2 WochenHandelsregistereintragung ca. 2–4 Wochenca. 3–6 Wochen
GmbHca. 1–2 WochenHandelsregistereintragung ca. 2–6 Wochenca. 4–8 Wochen
Sämtliche Angaben sind unverbindliche Erfahrungs- und Orientierungswerte. Abweichungen sind je nach Vorbereitung, Auslastung des Notariats und des Registergerichts möglich.

Nächster Schritt: der Notartermin

Stehen Firma, Beteiligte, Geschäftsführung und die grundlegende Struktur fest, kann das Notariat die rechtliche Umsetzung vorbereiten und die nächsten Schritte bis zur Handelsregistereintragung erläutern. Gern begleiten wir Sie bei der notariellen Gründung Ihrer GmbH oder UG.

Mehr aus der Serie: Vorbereitung auf die Gründung

Notartermin vereinbaren

Buchen Sie einen Termin und klären Sie Ihre Fragen direkt mit dem Notar, oft schon innerhalb weniger Werktage.

Häufige Fragen zur Dauer der Unternehmensgründung

Bei einem erlaubnisfreien Einzelgewerbe kann die Tätigkeit häufig kurzfristig aufgenommen werden. Bei einer einfachen, gut vorbereiteten GmbH- oder UG-Gründung sind bis zur Handelsregistereintragung häufig mehrere Wochen einzuplanen, als Erfahrungswert etwa zwei bis sechs Wochen. Individuelle Regelungen, die Kontoeröffnung, Rückfragen oder besondere Nachweise können den Zeitraum verlängern.
Für die notarielle Beurkundung werden regelmäßig etwa ein bis zwei Stunden eingeplant. Bei einer einfachen Standardgründung kann der Termin kürzer ausfallen, während individuelle Regelungen oder zusätzlicher Klärungsbedarf mehr Zeit erfordern können.
Eine bundesweit feste Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Bei vollständigen und unbeanstandeten Unterlagen kann die Eintragung innerhalb weniger Tage bis einiger Wochen erfolgen. Rückfragen, fehlende Nachweise oder eine hohe Auslastung des zuständigen Registergerichts können die Bearbeitung verlängern.
Nach der Beurkundung besteht die Gesellschaft zunächst als GmbH oder UG in Gründung. Sie kann bereits Verträge schließen und geschäftlich auftreten. Vor der Handelsregistereintragung besteht jedoch noch nicht dieselbe Haftungsbegrenzung wie nach der Eintragung; insbesondere können Personen, die im Namen der Gesellschaft handeln, persönlich haften. Erforderliche behördliche Genehmigungen müssen unabhängig davon vorliegen.

Olaf  ★ ★ ★ ★ ★

„Freundlich, kompetent und unkompliziert. Absolut empfehlenswert!“

Bauen Sie Ihre Gesellschaft auf einem klaren Fundament auf

Der zeitliche Ablauf einer Unternehmensgründung wird maßgeblich durch Vorbereitung, Rechtsform und behördliche Bearbeitungszeiten bestimmt. Eine realistische Einschätzung der einzelnen Schritte hilft dabei, Fristen einzuordnen und den Notartermin sinnvoll in den Gesamtprozess einzuplanen.
Wir unterstützen Sie bei der zeitlichen Strukturierung Ihrer Gründung, klären die einzelnen Verfahrensschritte und begleiten Sie dabei, den Ablauf rechtssicher und planbar umzusetzen.
Handgeschriebener weißer Schriftzug auf grauem und schwarzem Hintergrund buchstabiert "franke" und bietet einen raffinierten Look, der sich ideal für das Branding eignet, z. B. für dauer gmbh gründen ventures.