Betrugsschreiben nach der Gründung erkennen: Fake-Rechnungen richtig prüfen
Nach der Eintragung einer GmbH oder UG landen häufig Schreiben im Briefkasten, die wie amtliche Rechnungen aussehen. Gerade in dieser Phase ist die Sorge groß, eine Frist oder Zahlung zu übersehen.
Umso wichtiger ist es, Absender, Zahlungsgrund und Kontoverbindung sorgfältig zu prüfen, bevor Geld überwiesen oder ein Formular unterschrieben wird.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Handelsregistereintragung sind Unternehmensdaten öffentlich einsehbar und können von unseriösen Absendern genutzt werden.
- Besonders häufig sind gefälschte Gerichtskostenrechnungen, private Registerangebote und falsche Zahlungsaufforderungen zum Transparenzregister.
- Echte Gerichtskostenrechnungen stammen von einer offiziellen Zahlstelle der Justiz und müssen zu Registergericht, Aktenzeichen und Anlass passen.
- Die Mitteilung wirtschaftlich Berechtigter an das Transparenzregister erfolgt über das offizielle Portal. Davon zu unterscheiden ist die jährliche Gebühr für die Registerführung.
- Kurze Fristen, Drohungen, fremde Portale und unklare Zahlungsempfänger sind deutliche Warnzeichen.
- Bei Zweifeln gilt: nicht vorschnell zahlen, sondern das Schreiben beim zuständigen Gericht, der Justizkasse oder dem Notariat prüfen lassen.
Warum gerade neu gegründete Unternehmen im Visier stehen
Das Handelsregister ist öffentlich. Seit dem 1. August 2022 sind Registerinhalte und elektronisch verfügbare Dokumente über das Registerportal der Länder beziehungsweise handelsregister.de grundsätzlich kostenfrei abrufbar, inklusive Firmenname, Sitz und Geschäftsanschrift. Für Geschäftspartner schafft das Transparenz und Vertrauen. Für unseriöse Absender entsteht dadurch eine leicht auswertbare Informationsquelle.
Diese drei Maschen sollten Sie kennen
1. Gefälschte Gerichtskostenrechnung: die Fake-Rechnung zum Handelsregister
2. Unseriöse Registerschreiben und Verzeichnisangebote
3. Transparenzregister-Betrug per E-Mail und Brief
Tatsächlich gilt: Die Mitteilung zur Eintragung wirtschaftlich Berechtigter erfolgt über transparenzregister.de und ist gebührenfrei. Davon zu unterscheiden ist die jährliche Grundgebühr für die Führung des Registers, die von der registerführenden Stelle, der Bundesanzeiger Verlag GmbH, erhoben wird. Warnsignale sind vor allem Aufforderungen zur kostenpflichtigen Registrierung über fremde Portale, E-Mails mit Bußgelddrohungen und kurzen Fristen, fremde Links sowie Absender, die nicht zur offiziellen registerführenden Stelle gehören.
Checkliste: Fake-Rechnung zum Handelsregister und andere Betrugsschreiben erkennen
- Absender: Echte Gerichtskostenrechnungen kommen von der zuständigen Justizkasse, Landesoberkasse oder einer offiziellen Zahlstelle der Justiz Ihres Bundeslandes, nicht von privaten Registerdiensten, Vereinen, Branchenverzeichnissen oder unspezifischen Absendern wie „Handelsregisterzentrale“, „Gewerberegister“ oder ähnlichen Fantasiebezeichnungen.
- Zahlungsempfänger: Der Empfänger der Zahlung sollte zur offiziellen Stelle passen, nicht zu einem privaten Registerdienst oder einem Verein.
- Aktenzeichen: Ein echtes Schreiben bezieht sich plausibel auf Ihre konkrete Registerangelegenheit, mit nachvollziehbarem Aktenzeichen und dem richtigen Registergericht.
- IBAN: Eine ausländische Kontoverbindung ist ein deutliches Warnsignal. Eine deutsche IBAN allein ist aber noch kein Echtheitsbeweis. Prüfen Sie immer auch Absender, Zahlungsempfänger und Anlass.
- Betrag: Passt der Betrag zum Anlass? Auffällig hohe Summen unter Gebührenbezeichnungen, die sich keiner echten Leistung zuordnen lassen, sprechen für ein Betrugsschreiben.
- Druck: Sehr kurze Zahlungsfristen von drei bis sieben Tagen sowie Drohungen mit Löschung des Eintrags oder mit Bußgeldern sind typisch für unseriöse Registerschreiben.
- Kleingedrucktes: Taucht irgendwo das Wort „Angebot“ auf, handelt es sich nicht um eine amtliche Rechnung.
- Links und QR-Codes: Klicken Sie Links und QR-Codes nicht blind an. Rufen Sie offizielle Seiten lieber manuell auf oder prüfen Sie das Schreiben direkt beim zuständigen Gericht beziehungsweise beim Notariat.
- Gegencheck: Gleichen Sie verdächtige Schreiben mit der Liste unseriöser Absender beim Bundesanzeiger ab. Im Zweifel hilft ein Anruf beim zuständigen Amtsgericht.
Diese Schreiben kommen nach der Gründung wirklich
- die Kostenrechnung Ihres Notariats für Beurkundung und Handelsregisteranmeldung,
- die Gerichtskostenrechnung der Justizkasse oder einer offiziellen Zahlstelle der Justiz für die Eintragung ins Handelsregister,
- die steuerliche Erfassung über ELSTER und spätere Post oder Rückfragen des Finanzamts, etwa zur Steuernummer,
- je nach Tätigkeit und Kammerzugehörigkeit ein Schreiben der IHK oder Handwerkskammer zur Mitgliedschaft,
- der Gebührenbescheid der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung des Transparenzregisters: Die Eintragung beziehungsweise Mitteilung ist gebührenfrei, die Registerführung kann aber jährlich gebührenpflichtig sein,
- je nach Branche beziehungsweise Tätigkeit Post der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Betrugsschreiben erhalten oder schon gezahlt? So reagieren Sie
- nicht zahlen und nichts unterschreiben,
- keine Links öffnen und QR-Codes nicht scannen,
- Schreiben, Umschlag, E-Mail und Anhänge als Beweismittel sichern,
- Absender, IBAN und Aktenzeichen prüfen,
- im Zweifel beim Amtsgericht, bei der Justizkasse, beim Notariat oder über die offiziellen Kontaktwege des Transparenzregisters nachfragen.
- Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und versuchen Sie, die Überweisung zu stoppen oder zurückzurufen.
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, in den meisten Bundesländern geht das auch online.
- Bewahren Sie das Schreiben und den Zahlungsbeleg auf.
- Lassen Sie bei einem rechnungsähnlichen Angebotsschreiben rechtlich prüfen, ob eine Anfechtung des ungewollt geschlossenen Vertrags in Betracht kommt.
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Häufige Fragen zu Betrugsschreiben und Fake-Rechnungen nach der Gründung
Yves ★ ★ ★ ★ ★
„Termine gehen einfach im Self Service auf der Webseite und Vorort ist auch alles reibungslos und freundlich abgelaufen. Danke.“
Verdächtige Schreiben erst prüfen